[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21193 –
Entwicklungspolitischer Beitrag Deutschlands in akuten Gesundheitskrisen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gesundheit ist ein Menschenrecht; so hat es Deutschland 1976 mit der
Ratifizierung des UN-Sozialpakts anerkannt. Dieses Recht beinhaltet unter anderem
den Zugang zu rechtzeitiger Gesundheitsversorgung. Die Förderung von
Gesundheit und Wohlergehen steht im Mittelpunkt des gesundheitspolitischen
Engagements des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung und ist in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im
Rahmen von 17 Zielen (Sustainable Development Goals, SDGs) klar definiert:
„Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr
Wohlergehen fördern“, heißt es im SDG 3 (
https://www.bmz.de/de/themen/me
nschenrecht_gesundheit/index.html). Auch die Bekämpfung von
Infektionskrankheiten zählt zu den globalen Entwicklungszielen, die sich die
Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 gesetzt hat (
https://www.bmz.de/de/themen/I
nfektionskrankheiten/index.html).
Die Ebola-Epidemie 2014 hat den Bedarf für schnelle Eingreiftruppen
offenbart. Um auf internationale Gesundheitskrisen schneller und gezielter
reagieren zu können, wurde auf europäischer Ebene das European Medical Corps
gegründet (
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/MEMO_1
6_276). Auch auf nationaler Ebene reagierte Deutschland mit der Gründung
einer schnell einsetzbaren Expertengruppe für Gesundheit (SEEG), um
Partnerländer bei der Vorbereitung und Reaktion auf Krankheitsausbrüche schnell
unterstützen zu können (
http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/202
0/april/200414_Schnell-Einsetzbare-Expertengruppe-Gesundheit-unterstuetzt-
Coronavirus-Diagnostik-in-Benin/index.html).
Trotz dieser neu geschaffenen Strukturen und internationaler
Frühwarnsysteme löste das neuartige Coronavirus eine globale Gesundheitskrise aus und
treibt Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt an ihre Grenzen. Während
selbst Industriestaaten Tausende von Toten beklagen, droht in den Ländern des
globalen Südens nach Ansicht von Experten der ökonomische und humanitäre
Kollaps (
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/
KfW-Entwicklungsbank/Unsere-Themen/SDGs/SDG-3/). Auch erreichte
Erfolge in der Entwicklungspolitik drohen um Jahrzehnte zurückzufallen
(
https://www.handelsblatt.com/politik/international/pandemie-wegen-corona-a
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21501
19. Wahlperiode 06.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. August 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
uswaertiges-amt-warnt-vor-instabilitaet-und-hungersnoeten-in-afrika/2580884
6.html). Die Krise macht aus Sicht der Fragesteller deutlich: Eine global
abgestimmte Zusammenarbeit ist notwendiger denn je. Insbesondere in den
schwächsten Ländern der Welt muss das Recht auf Hilfe im Notfall global
garantiert werden (
https://www.fr.de/panorama/nach-corona-versicherung-grund
einkommen-gesundheit-globalisierung-geht-auch-sozial-13804772.html).
Italien hatte als besonders betroffenes Land die EU-Länder wegen mangelnder
Hilfen kritisiert. Während Deutschland medizinische Ausrüstung lieferte,
entsendeten sowohl Russland, China als auch Kuba darüber hinaus auch
medizinische Fachkräfte (
https://www.tagesschau.de/ausland/corona-hilfen-italien-1
01.html). Kubas Engagement im globalen Kampf gegen das Coronavirus
sticht dabei besonders hervor: Die auf Katastrophensituationen und schwere
Epidemien spezialisierte Henry-Reeve-Brigade war seit Anfang der Corona-
Pandemie bereits in 31 besonders betroffenen Ländern im Einsatz (
https://ww
w.handelsblatt.com/politik/international/corona-pandemie-kuba-exportiert-
inder-corona-krise-sein-gesundheitspersonal-und-die-nachfrage-steigt/2568466
8.html?ticket=ST-215028-hgvJIABtMs9GK5bzYwf9-ap1). Auch vor der
Corona-Pandemie war die Mediziner-Brigade weltweit unterwegs: Seit 1963
sind über die internationale medizinische Zusammenarbeit mehr als 400 000
Kubaner in 164 Länder entsandt worden. Allein 2019 haben 28 000
medizinische Fachkräfte dieser Brigade in 61 Ländern weltweit akute
Katastrophenhilfe geleistet (
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/04/
28/kubanische-aerzte-und-pfleger-helfen-in-rund-60-laendern), unter anderem
nach den Erdbeben in Haiti (2010, 2016), Nepal (2015) und Ecuador (2016);
auch stellten sie mit über 450 kubanischen Ärzten den größten ausländischen
Einzelbeitrag im Kampf gegen die Ebola-Epidemie in Westafrika (
https://amer
ika21.de/2017/05/176829/who-auszeichnung-aerzte-kuba).
Auch die SEEG war im Kampf gegen das Coronavirus schon fünf Mal im
Einsatz (Namibia, Benin, Kolumbien, Ecuador und Peru) und unterstützt
Partnerländer vor allem darin, Testkapazitäten aufzubauen und Laborpersonal zu
schulen (
https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Internationales/SEEG/SEE
G.html).
Eine Studie belegt: Deutschland ist dank seiner Wirtschaftsstruktur und seines
Gesundheitssystems deutlich besser aufgestellt als viele andere europäische
Länder (
https://www.kurier.de/inhalt.studie-deutschland-ist-fuer-pandemien-w
eniger-anfaellig.3a4f0802-7a71-45ff-942d-d573b468af41.html) und könnte
aus Sicht der Fragesteller mehr Ressourcen bereitstellen, um andere Länder im
Kampf gegen das Coronavirus zu unterstützen.
1. An welchen multilateralen Katastrophenschutzmechanismen,
Katastrophenschutzfonds und Initiativen für globale Gesundheitskrisen beteiligt
sich die Bundesregierung (bitte nach Initiative, Organisation/Institution
und bereitgestellten Ressourcen – finanziell und personell –
aufschlüsseln)?
Zur Bekämpfung von weltweiten Infektionskrankheiten beteiligt sich die
Bundesregierung an multilateralen Fonds und Katastrophenschutzmechanismen.
Beiträge werden geleistet an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria (GFATM) sowie an die globale Impfallianz Gavi. Den
GFATM unterstützt die Bundesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2022 mit
1,15 Mrd. Euro, wovon 150 Mio. Euro als Sonderzusage für die Reaktion auf
COVID-19 vorgesehen sind. Bei Gavi bringt sich die Bundesregierung von
2016 bis 2025 mit 1,3 Mrd. Euro ein, davon sind 100 Mio. Euro als
Sonderzusage für die Reaktion auf COVID-19 vorgesehen. In diesem Zusammenhang
unterstützt die Bundesregierung auch den von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) und weiteren Akteuren gegründeten und von Gavi unterstützen ACT-
(Access to COVID-19 Tools)Accelerator, der zu einer beschleunigten
Entwicklung und gerechten Verteilung von Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika
zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beitragen soll.
Dieses Jahr wurden außerdem 20 Mio. Euro an UNAIDS (The Joint United
Nations Programme on HIV/ AIDS) zur Bekämpfung von COVID-19 im
Zusammenhang mit der Bekämpfung von HIV gegeben. Des Weiteren zahlte die
Bundesregierung in den Contigency Fund for Emergency (CFE) der WHO im
Jahr 2020 zusätzlich 3 Mio. Euro ein. Das Robert Koch-Institut (RKI) wurde
2019 von der WHO zum Collaborating Centre for Global Outbreak Alert and
Response (GOARN) ernannt. Als WHO-Kooperationszentrum leistet das RKI
gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern technische
Unterstützung für die WHO bei der Bekämpfung der Gesundheitsgefahren weltweit.
RKI-Expertinnen und Experten sind regelmäßig weltweit an GOARN-
Einsätzen beteiligt.
2. Bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der
Präventionsmaßnahmen, die in Vorbereitung auf Pandemien auf nationaler und globaler Ebene
getroffen wurden (Beispiel:
https://www.deutschlandfunk.de/pandemiepla
ene-erkenntnisgewinn-zwischen-sars-und.740.de.html?dram:article_id=47
8312)?
a) Wurden die Maßnahmen für ausreichend befunden?
Falls ja, wie wurden sie nach Abschluss bewertet, und welche
Rückschlüsse wurden daraus gezogen?
b) Falls nein, welcher Handlungsbedarf wurde daraus abgeleitet?
c) Durch wen und anhand welcher Kriterien wurden die Maßnahmen
ausgewertet und evaluiert?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die weltweite Vorbereitung auf Pandemien ist ein kontinuierlicher Prozess, der
weiterhin mit Nachdruck fortgeführt werden muss. Im Zentrum steht dabei die
globale Stärkung von nationalen Gesundheitssystemen und die
Implementierung der nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO
geforderten Kernkapazitäten zur Prävention, schnellen Erkennung und Reaktion
auf Gesundheitsgefahren, wie zum Beispiel Ausbrüche von
Infektionskrankheiten.
Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit den einschlägigen
Institutionen der Vereinten Nationen (VN) und weiteren Partnern nach Bewältigung der
gegenwärtigen COVID-19-Pandemie die Präventionsmaßnahmen, die vor
Ausbruch und im Verlauf der Pandemie getroffen wurden, sowie die Krisenreaktion
evaluieren und daraus Lehren für den Umgang mit künftigen Krisen ziehen.
Dies gilt für die internationale, nationale und regionale Ebene.
3. Beurteilt die Bundesregierung die globale Koordinierungsrolle und das
Informationsmanagement der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in
Schwellen- und Entwicklungsländern seit Anfang der Corona-Pandemie,
und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Lehren, die vor allem aus der Ebolafieber-Epidemie 2014 bis 2016 in
Westafrika gezogen wurden, haben gezeigt, dass widerstandsfähige
Gesundheitssysteme und die Einhaltung der IGV die Grundlage für Pandemieprävention sind.
Die WHO spielt eine Schlüsselrolle dabei, Gesundheitssysteme und
Kernkapazitäten der IGV weltweit zu stärken.
Die WHO muss in ihrer Rolle für regionale und globale Gesundheitskrisen
weiter gestärkt werden, um als führende und koordinierende Autorität im Bereich
der globalen Gesundheit uneingeschränkt agieren zu können. Hierzu zählt
neben einer allgemeinen Stärkung der WHO insbesondere der Ausbau der Arbeit
der WHO im Bereich Health Emergencies sowie im Rahmen der IGV.
Diesbezügliche Handlungsbedarfe für die WHO liegen unter anderem in der
Verbesserung von Frühwarnsystemen für Ereignisse, die die öffentliche
Gesundheit gefährden können, koordinierten Maßnahmen zur Eindämmung von
COVID-19 und zur Entwicklung eines globalen Impfstoffprogramms (in
Zusammenarbeit mit dem ACT-Accelerator, in dem sich Initiativen wie die
Impfallianz Gavi und die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI)
zusammengeschlossen haben) sowie eine verstärkte Umsetzung des One
Health-Ansatzes.
Zudem wurden globale Netzwerke weiterentwickelt, wie beispielsweise das
GOARN, in dem mittlerweile mehr als 200 Partnerinstitutionen
zusammenarbeiten. Die Bundesregierung begrüßt die bereits umgesetzten Maßnahmen,
sieht allerdings weiteren Handlungsbedarf zur Stärkung der
Koordinierungsfunktion der WHO in diesem Bereich.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten der WHO, um auf
Gesundheitskrisen schnell reagieren zu können?
Im Jahr 2016 wurde das WHO Health Emergencies Programme (WHE) ins
Leben gerufen, was zu deutlichen Verbesserungen bei der Reaktion auf
Gesundheitskrisen geführt hat; seitdem wurden zahlreiche Stellen in Länderbüros,
Regionalbüros und in der Zentrale der WHO geschaffen mit dem Ziel, die
Zusammenarbeit zwischen den Büros sowie mit Ländern und Partnern zu stärken.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
b) Wie viele medizinische Notfall-Einsatzkräfte hat/koordiniert nach
Kenntnis der Bundesregierung die WHO, und wie viele davon stellt
Deutschland?
Laut des jüngsten Reports des Independent Oversight and Advisory Committee
for the WHO Health Emergencies Programme (IOAC) hat die WHO auf 174
Ereignisse und 60 aktuelle Notfälle (active graded emergencies) reagiert (Stand
Mai 2020). Die Einsätze laufen unter Federführung und Koordination der
WHO. Aus Deutschland unterstützt beispielsweise Personal des RKI oder des
Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin regelmäßig Notfalleinsätze der
WHO. Genaue Daten über die Zahl der Notfalleinsatzkräfte, einschließlich der
potentiell aus den WHO-Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehenden
ergänzenden Kräfte, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Einsätze der WHO
können lageabhängig auch von Nichtregierungsorganisation unterstützt werden.
c) In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung daran, die WHO
als zentrale Koordinierungsinstitution für globale Gesundheitskrisen
zu stärken?
Bereits vor der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung eng mit der
WHO zusammengearbeitet und diese aktiv unterstützt.
Deutschland sieht eine langfristige Stärkung der WHO und die damit
verbundene Rolle in der Pandemievorsorge und -bekämpfung als unerlässlich an. Aus
diesem Grund bringt sich Deutschland als derzeitiges Mitglied im Exekutivrat
aktiv in die Prozesse und die Governance der WHO ein und unterstützt die
WHO dabei auch finanziell.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
4. Welche eigenen Einsatzkräfte (z. B. aus Bundeswehr und Technischem
Hilfswerk – THW) hält Deutschland einsatzfähig, um auf
Gesundheitskrisen und Katastrophenfälle (etwa Erdbeben, Orkane und andere
Naturkatastrophen) im Ausland reagieren zu können?
Zur Unterstützung von Partnerländern bei der Vorbereitung und Reaktion auf
Ausbrüche von Infektionskrankheiten hat die Bundesregierung bereits 2015 die
Schnell Einsetzbare Expertengruppe Gesundheit (SEEG) gegründet, die aktuell
mehrere Partnerländer beim Umgang mit COVID-19 unterstützt. Hierzu wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
5. Wie viele Einsätze der SEEG wurden bislang absolviert, und wie viele
sind derzeit in Planung (bitte nach Einsatzländern, Zweck und Teamgröße
auflisten)?
Land Thematischer Schwerpunkt Teamgröße
Togo Lassafieber 5
Tansania Cholera 7
Benin Dengue-, Chikungunya-, Zika- und Lassafieber 6
Haiti Cholera 1 (im Rahmen einer
GOARN* Entsendung)
Peru Zikavirus 2
Madagaskar Pest 2
Nigeria Lassafieber 4
Benin Lassafieber 3
Sri Lanka Denguefieber 4
Kongo Ebolafieber 4
Madagaskar Regionaler Workshop zu Laborsicherheit und
Ausbruchskontrolle
4
Madagaskar Pest 5
Uganda Ebolafieber 5
Benin Dengue- und Lassafieber 3
Sierra Leone Lassafieber 6
Namibia COVID-19 4
Benin COVID-19 3
Kolumbien COVID-19 3
Ecuador COVID-19 5
Peru COVID-19 2
Togo COVID-19 3
Mexiko COVID-19 In Planung
Anfragen aus 7 weiteren
Ländern
COVID-19 In Prüfung
a) Welche Einsätze davon wurden im Zusammenhang mit COVID-19
absolviert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
* GOARN ist ein Netzwerk von mehr als 200 Partnern, das Länder weltweit bei der Bekämpfung
von Krankheitsausbrüchen unterstützt.
b) Nach welchen Kriterien und durch welche Institution erfolgt die
Auswahl und Koordination der Einsatzkräfte?
Die SEEG ist eine Kooperation von RKI, Bernhard-Nocht-Institut für
Tropenmedizin (BNITM) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Die drei Kooperationspartner entsenden geeignete
Expertinnen und Experten, die beispielsweise aufgrund von fachlicher Expertise,
Sprach- und/oder Regionalkenntnissen ausgewählt werden. Die Einsätze der
SEEG werden durch eine gemeinsame Steuerungsgruppe koordiniert. Bei der
Durchführung der Einsätze wird die SEEG derzeit personell durch das Institut
für Virologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin unterstützt.
c) Inwieweit erfolgt eine Abstimmung mit der WHO und/oder mit
anderen (internationalen) Fachorganisationen, die auf Nothilfe und
Krisenintervention spezialisiert sind?
Eine Abstimmung mit der WHO und anderen Akteuren erfolgt regelmäßig im
Rahmen von SEEG-Einsätzen. Im Rahmen der Vorbereitung von SEEG-
Einsätzen werden die WHO-Landesbüros, in der Regel durch die SEEG direkt oder
die entsprechenden GIZ-Landesbüros, über Einsätze informiert. Während der
Einsätze finden in der Regel persönliche Treffen oder Telefongespräche mit
WHO-Expertinnen und -Experten aus den Landes- oder Regionalbüros statt.
Auch andere relevante Organisationen, beispielsweise UNHCR
(Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge), werden je nach Länder- und
Einsatzkontext informiert. Je nach Bedarf finden dann analog zur WHO Treffen
oder Telefonate mit den entsprechenden Organisationen statt. Alle SEEG-
Kooperationspartner sind zudem Mitglied im GOARN.
6. Von welchen Ländern hat die Bundesregierung offizielle Anfragen auf
medizinische Nothilfe im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten?
Die COVID-19-Pandemie stellt Staaten vor große Herausforderungen. Davon
sind die Gesundheitssysteme und medizinischen Einrichtungen aller Länder
betroffen, unter anderem durch einen Mangel an Schutzausrüstung und -kleidung
sowie spezifischem medizinischem Gerät, wie beispielsweise
Beatmungsgeräten. Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Hilfsanfragen erhalten.
Prioritär sind dabei Hilfsbitten von Partnern, mit denen Deutschland besonders
verbunden ist. Hierzu zählen neben unseren EU-Partnern auch besonders
vulnerable Staaten.
a) Wurden Anfragen abgelehnt?
Falls ja, mit welcher Begründung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
b) Kommen ausschließlich Partnerländer der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit für die Unterstützung durch die SEEG infrage?
Nein.
c) Wie wird sichergestellt, dass Anfragen nach medizinischer Nothilfe
durch andere Länder oder Organisationen übernommen werden?
Deutschland leistet Hilfsmaßnahmen vornehmlich über multilaterale
Organisationen, die in den Empfängerstaaten präsent sind und sicherstellen können, dass
Hilfsmaßnahmen bedarfsorientiert und mit anderen Gebern abgestimmt sind.
7. Welche mit der SEEG vergleichbaren schnell einsetzbaren Notfall-
Einsatztruppen sind der Bundesregierung in anderen europäischen Staaten
bekannt?
Verschiedene europäische Staaten haben in den vergangenen Jahren
Mechanismen und Instrumente zur schnellen Reaktion auf Gesundheitskrisen
aufgebaut oder gestärkt. Hierzu gehören:
• Europäische Union (EU): EU Medical Corps werden von elf
Mitgliedstaaten gestellt (Belgien, Estland, Tschechien, Italien, Frankreich, Deutschland,
Norwegen, Portugal, Slowakei, Spanien und Schweden). Hierzu wird auf
die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
• Spanien: Emergency Medical Team.
• Polen: Nichtregierungsorganisation Emergency Medical Team.
• Slowakei: Medical Team der Slovak Millennium Development Goals
(SMDG).
• United Kingdom (UK): UK Public Health Rapid Response Team (UK-
PHRST).
8. Wie bewertet die Bundesregierung das medizinische Engagement der
Henry-Reeve-Brigade im Zusammenhang mit COVID-19 aus
entwicklungspolitischer Perspektive?
Seit 2005 wurden zahlreiche kubanische medizinische Teams im Rahmen von
Gesundheitskrisen in andere Länder entsandt, zuletzt auch während der
COVID-19-Pandemie, z. B. nach Italien. Das Land verfügt über eine relativ
hohe Anzahl an gut ausgebildetem medizinischem Personal und ist daher in der
Lage, andere Länder mit Expertinnen und Experten zu unterstützen. Die
Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung internationaler Gesundheitskrisen
ist entwicklungspolitisch grundsätzlich begrüßenswert.
9. Sieht die Bundesregierung das Erreichen der Ziele der Agenda 2030,
insbesondere im Bereich der globalen Gesundheitsförderung, durch die
Corona-Pandemie gefährdet?
Falls ja, welche konkreten Ziele?
Die COVID-19-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf alle
Lebensbereiche und erschwert die Umsetzung der gesamten Agenda 2030 für nachhatige
Entwicklung: Über 15,5 Millionen Menschen sind bereits erkrankt, über
633.000 verstorben (Quelle: Johns-Hopkins-Universität, Stand: 24. Juli 2020).
Weiterhin könnten allein im Jahr 2020 bis zu 100 Millionen Menschen in
extreme Armut abrutschen (
https://blogs.worldbank.org/opendata/updated-estimate
s-impact-covid-19-global-poverty), 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler
weltweit sind von Schulschließungen betroffen (
https://unstats.un.org/sdgs/repo
rt/2020/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2020.pdf), 370 Millionen
Kinder erhalten keine Schulspeisungen (
https://www.unicef.de/informieren/akt
uelles/presse/2020/covid-19-schulspeisungen/215724), die Hälfte aller
Arbeitsplätze in Afrika könnte verloren gehen (
https://www.undp.org/content/brussels/
en/home/presscenter/pressreleases/covid-19--looming-crisis-in-developing-cou
ntries-threatens-to-de.html), häusliche Gewalt gegen Frauen ist in manchen
Ländern um 30 Prozent angestiegen (
https://unstats.un.org/sdgs/report/2020/Th
e-Sustainable-Development-Goals-Report-2020.pdf) und bestehende
Ungleichheiten werden weiter verstärkt. So ist unter anderem die Erreichung der
Sustainable Development Goals (SDG) 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 10 gefährdet.
10. Wie viele Einsätze wurden durch das European Medical Corps nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit COVID-19
durchgeführt, und wie viele sind in Planung (bitte nach Einsatzländern, Zweck
und Teamgröße auflisten)?
a) Wie sieht die Beteiligung Deutschlands konkret aus?
b) Wie viele Patienten wurden durch das European Medical Corps im
Zusammenhang mit COVID-19 behandelt?
Fragen 10, 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Als Europäisches Medizinisches Korps (EMC) wird die Gesamtheit aller
medizinischen Kapazitäten bezeichnet, die von den Mitgliedsstaaten der EU für den
Europäischen Katastrophenschutz-Pool bereitgestellt werden, darunter auch
von Deutschland.
Im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde Anfang April
ein medizinisches Team mit Teilnehmenden aus Rumänien und Norwegen
zusammengestellt und als Teil des EMC unmittelbar zur Unterstützung bei der
Patientenversorgung nach Italien verlegt. Italien war zu diesem Zeitpunkt die
am stärksten betroffene Region und hatte Unterstützung angefordert. Das
rumänische Team bestand aus 15, das norwegische Team aus 19 Personen.
Als medizinische Kapazitäten hat Deutschland im Katastrophenschutz-Pool ein
mobiles Labor des BNITM gemeldet sowie ein mobiles Isolationskrankenhaus
des Deutschen Roten Kreuzes (HID Isolationskrankenhaus).
11. Wie hoch ist das finanzielle und personelle Engagement Deutschlands
am European Medical Corps seit der Gründung (bitte nach Jahr,
Haushaltstitel und entsandten Fachkräften aufschlüsseln)?
Aus dem Haushaltstitel des Auswärtigen Amts (AA) für Humanitäre Hilfe
(0501 68732) wurden 2016 5 Mio. Euro, in den Folgejahren jährlich jeweils
3 Mio. Euro, vorsorglich für Nothilfemaßnahmen im Rahmen des EMC
reserviert und vorgehalten. 2016 wurden davon 300.000 Euro ausgezahlt.
Seit seiner Registrierung im Katastrophenschutz-Pool 2016 war das mobile
Labor des BNITM zweimal im Einsatz:
• 16.07.2016 bis 22.09.2016 in der Demokratische Republik Kongo zur
Unterstützung bei der Bekämpfung des Gelbfiebers (zehn Fachkräfte plus
Laborausstattung; Einsatzzweck: Diagnostik) sowie
• 21.11.2017 bis 10.12.2017 in Uganda im Zuge eines Marburg-Virus-
Ausbruchs (zwei Fachkräfte plus Laborausrüstung; Einsatzzweck: Ausbildung
von lokalem Personal).
12. Hält die Bundesregierung eine finanzielle und personelle Aufstockung
des European Medical Corps und der SEEG für notwendig?
Falls nein, weshalb nicht?
Für das EMC hält das AA seit 2016 jedes Jahr Mittel zurück, die sich bisher
stets als angemessen erwiesen haben. Die Notwendigkeit einer möglichen
finanziellen und personellen Aufstockung wird kontinuierlich geprüft.
Aufgrund des akuten weltweiten Bedarfs erhält die SEEG derzeit eine hohe
Anzahl an Unterstützungsanfragen. Eine Ausweitung der SEEG ist daher
derzeit in Planung.
13. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Haushaltsmittel im
Bereich der Globalen Gesundheitsförderung?
Falls ja, in welchem Umfang?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3c verwiesen.
Die Bundesregierung hat zudem für Entwicklungs- und Schwellenländer ein
umfassendes Corona-Sofortprogramm aufgelegt. Seit Beginn der Pandemie hat
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hierfür
Maßnahmen von mehr als einer Milliarde Euro umgesteuert, um schnell und
wirksam auf die Pandemie und ihre gravierenden Folgen weltweit reagieren zu
können. Darüber hinaus werden Entwicklungsländer mit zusätzlichen 1,55
Milliarden Euro im Jahr 2020 bei der Bekämpfung der Krise unterstützt. Diese
Unterstützung zielt nicht nur auf den Bereich der unmittelbaren globalen
Gesundheitsförderung, sondern auch auf die Bewältigung der sozialen und
ökonomischen Folgen der Pandemie.
14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Corona-
Pandemie unternommen, um das entwicklungspolitische Engagement der
Bundesregierung in akuten Gesundheitskrisen auszubauen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3c, 5, 12 und 13 verwiesen.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) gezielte Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen
durchgeführt: Stärkung der Diagnostik- und Laborkapazitäten, Risikokommunikation,
Capacity Building sowie Materialbereitstellung für medizinische Ausrüstung
sowie Schutzausrüstung. Geografische Schwerpunkte der Maßnahmen waren
Afrika, Asien und der Nahe Osten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]