Rechtliche Verankerung der Agroforstwirtschaft als Voraussetzung für mehr Agroforstsysteme in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Landwirtschaft steht vor vielen Herausforderungen, die es gilt, in den kommenden Jahren mit ebenso innovativen wie nachhaltigen Lösungsansätzen zu meistern. Allen voran sind die Klimaveränderungen zu nennen, die bereits in den zurückliegenden Jahren durch Witterungsextreme einschließlich Binnenhochwasser und ausgeprägter Dürreperioden in vielen Regionen zu massiven Ernteverlusten führten (vgl. BLE 2020; Statistisches Bundesamt 2019). Neben Klimaanpassungsstrategien, die zur Sicherung einer produktiven Landwirtschaft beitragen, müssen in der Landwirtschaft verstärkt auch Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus hält der Rückgang der biologischen Vielfalt in weiten Teilen der Agrarlandschaft weiterhin an (vgl. u. a. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina 2018). Auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Ressourcen Wasser und Boden sind dringend erforderlich (vgl. u. a. Feindt et al. 2019; UBA 2017). Hierzu gehören u. a. die Vermeidung von Bodenerosion genauso wie die Reduzierung des Stoffeintrages in Oberflächengewässer.
Mit Blick auf diese Herausforderungen bietet die Agroforstwirtschaft im Sinne eines pflanzenbaulichen Landnutzungsinstrumentes vielversprechende Lösungsansätze (vgl. u. a. Böhm und Hübner 2020). Agroforstsysteme sind traditionelle Landnutzungssysteme, bei denen Gehölze zusammen mit Feldfrüchten angebaut und genutzt oder in Kombination mit der Tierhaltung bewirtschaftet werden (nach DeFAF 2020). Da Alter, Verteilung und Anordnung der Gehölze stark variieren können, existiert ein breites Spektrum an Agroforstsystemen. Allen gemeinsam ist, dass sich die Gehölzkulturen und Feldfrüchte bzw. Tiere gegenseitig beeinflussen. Aus dieser gegenseitigen Einflussnahme können nach aktuellen Studien Synergieeffekte resultieren, die bezüglich der Flächenproduktivität, der Klimaresilienz, der Ressourceneffizienz und der Bereitstellung von Umweltleistungen deutliche Vorteile gegenüber Reinkulturen aufweisen (vgl. u. a. Kanzler et al. 2019; Schoeneberger et al. 2012; Tsonkova et al. 2012).
Agroforstwirtschaft wird auf internationaler Ebene als gewichtige Lösungsoption für die Gestaltung einer nachhaltigen, multifunktionalen und dabei profitablen Landwirtschaft angesehen. So wird diese z. B. im IPCC-Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme (IPCC 2020) an prominenter Stelle als geeignete und dabei kostengünstige Maßnahme für mehr Klimaschutz, Klimaanpassung und Ernährungssicherheit im Sektor Landwirtschaft angeführt. Auch auf EU-Ebene wurde dieses Potential der Agroforstwirtschaft erkannt, was sich u. a. in deren expliziter Nennung als anerkannte Maßnahme der „Flächennutzung im Umweltinteresse“ (Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, Artikel 46) widerspiegelt. Auch im Rahmen des europäischen „Green Deal“ sowie in der Ende Mai 2020 erschienenen „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030“ werden Agroforstsysteme als zweckdienliche Anbaupraxis zur Erreichung des seitens der EU angestrebten Zieles einer stärkeren Ökologisierung der Agrarwirtschaft benannt bzw. deren Potenzial für vielfältige Vorteile für die biologische Vielfalt, die Menschen und das Klima hervorgehoben. Ein zunehmendes Interesse existiert ebenso auf nationaler Ebene. So werden Agroforstsysteme im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung als eine förderwürdige Maßnahme zum Humuserhalt und Humusaufbau im Ackerland angeführt. Gleiches gilt mit Blick auf die spezifischen GAP-Ziele (GAP = Gemeinsame Agrarpolitik) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Trotzdem ist nach derzeitigem Stand in Deutschland die Nutzung von Agroforstsystemen aufgrund der Defizite sowohl bei der Rechtsetzung als auch bei der Förderung nach Auffassung der Fragestellenden noch ungenügend. Zum Beispiel existiert in Deutschland keine rechtsverbindliche Definition für Agroforstsysteme, weshalb eine Umsetzung der Agroforstwirtschaft für die Landwirtschaftsbetriebe gegenwärtig mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Zu nennen sind hier exemplarisch ein hoher bürokratischer Aufwand, der gehölzbezogene Verzicht auf die Basisprämie sowie die Unsicherheit bezüglich Nutzung und ggf. Rückwandlung der Agroforstgehölze. Auch werden die durch Agroforstsysteme bereitgestellten Umweltleistungen nicht honoriert (vgl. u. a. Böhm et al. 2017). Um das einzigartige Potential der Agroforstwirtschaft, vor allem eine hohe Produktivität mit einer verbesserten Klimaresilienz und einem höheren Maß an Umweltleistungen zu verbinden, nutzen zu können, bedarf es aus Sicht der Fragestellenden einer deutlichen Verbesserung der hierfür relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. eine Verankerung dieser Landnutzungsform in das deutsche Agrarrecht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Deutschland ergriffen oder wird sie ergreifen, um die Potentiale der Agroforstwirtschaft für die Erreichung der Ziele (u. a. Klimaanpassung, Klimaschutz, Ressourcenschutz, biologische Vielfalt, Förderung tragfähiger Einkommen, gesellschaftliche Akzeptanz) im Rahmen der künftigen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik nutzen zu können?
Plant die Bundesregierung, eine rechtsverbindliche Definition für Agroforstsysteme vorzulegen, die einerseits den Landwirtschaftsbetrieben die Etablierung und Bewirtschaftung einer großen Bandbreite von Agroforstsystemen garantiert und andererseits eine behördliche Kontrollfähigkeit ermöglicht, und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
a) Welche Formen der Agroforstwirtschaft sollten durch diese Definition – sofern die Bundesregierung eine solche vorlegen wird – abgedeckt werden?
b) Werden durch diese Definition – sofern die Bundesregierung eine solche vorlegen wird – Agroforstgehölze (ggf. bis zu einem gewissen Flächenanteil) als förderfähiger Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche betrachtet?
c) Welche Optionen soll oder wird diese Definition – sofern die Bundesregierung eine solche vorlegen wird – bieten, um Agroforstgehölzflächen von anderen Gehölzstrukturen der Agrarlandschaft (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP; Kurzumtriebsplantagen), Hecken als Landschaftselemente) abgrenzen zu können?
d) Wird eine solche Definition – sofern die Bundesregierung eine solche vorlegen wird – die für die landwirtschaftliche Praxis sehr bedeutsame Möglichkeit enthalten, Agroforstgehölze zu nutzen und bei Bedarf auch rückwandeln zu können?
e) Ist die zeitnahe Implementierung einer solchen Definition – sofern die Bundesregierung eine solche vorlegen wird – in nationale Agrarverordnungen (z. B. Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem – InVeKoS) vorgesehen, und wann wird eine solche Implementierung erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Vorschläge zur rechtsverbindlichen Definition von Agroforstsystemen (Forschungsgruppe Innovationsgruppe AUFWERTEN; Agroforstwirtschaft als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme – ELER-Projekt Brandenburg), und welche Option bevorzugt die Bundesregierung (bitte begründen):
a) die Schaffung einer neuen Flächennutzungskategorie Agroforstwirtschaft (analog zu Ackerland, Grünland, Dauerkultur),
b) die Schaffung eines Nutzungscodes für Agroforstschläge,
c) die Einführung von Schlägen mit Agroforstgehölzen als Teilflächen (analog zu Bejagungsschneisen und Blühstreifen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden Vorschläge, um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Agroforstsysteme zu schaffen (bitte einzeln bewerten und begründen):
a) keine oder zumindest eine sehr geringe (< 0,3 Hektar – ha) Mindestflächengröße der Agroforstgehölzflächen,
b) die Höchstzahl an Bäumen pro Hektar, die gemäß Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 für Landschaftselemente und einzeln stehende Bäume gilt, nicht auf Agroforstsysteme anzuwenden. Für diese sollte statt einer Maximalanzahl für Bäume ein Maximalflächenanteil für die Gehölzareale als Definitionskriterium für landwirtschaftlich geprägte Agroforstsysteme herangezogen werden. Auf diese Weise ist es auch möglich, Sträucher und mehrreihige Baumstreifen zu pflanzen,
c) keine Beschränkung der Umtriebszeit,
d) keine generelle Beschränkung der Baum- und Straucharten sowie Ermöglichung von Gehölzflächen mit unterschiedlichen Baum- und Strauchartenanteilen?
Strebt die Bundesregierung eine Förderung von agroforstlichen Umweltleistungen an, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden hierfür ergriffen, bzw. für welche konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung diesbezüglich ein?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung Agroforstsysteme als anerkannte Maßnahme der „Flächennutzung im Umweltinteresse“ (Greening) gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 anerkennen?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, Agroforstsysteme im Rahmen der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik über die Öko-Regelungen der sogenannten 1. Säule zu fördern?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung in den Bundesländern für Investitionsbeihilfen gemäß Artikel 23 (mit Bezug auf Artikel 21) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Verbindung mit Maßnahme 8.2 werben, auch unter Berücksichtigung von Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung in den Ländern für die Aufnahme von Agroforstwirtschaft als Fördertatbestand in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welches Potential sieht die Bundesregierung durch die verstärkte Umsetzung von Agroforstsystemen in Bezug auf die Klimaschutzziele, die u. a. im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgehalten wurden (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung Agroforstwirtschaft als Landnutzungsinstrument zur Verbesserung der Klimaresilienz landwirtschaftlich genutzter Standorte (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um das Thema Agroforstwirtschaft in die landwirtschaftliche Offizialberatung zu integrieren, und wenn ja, welche?
Wenn sie keine Maßnahmen plant, warum nicht?
Welche Anstrengungen wurden oder werden von Seiten der Bundesregierung unternommen, um multifunktionale Landbausysteme wie die Agroforstwirtschaft in eine zukunftsgerichtete berufliche Bildung zu integrieren?
Plant die Bundesregierung die Förderung von Agroforst-Demonstrationsflächen unter Berücksichtigung differenzierter Standortverhältnisse (z. B. durch die Bereitstellung staatlicher Flächen über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Forschungsprojekte werden durch den Bund finanziert, um offene Forschungsfragen mit Bezug auf die Agroforstwirtschaft zu beantworten (bitte Forschungsprojekte, Forschungsinstitut, Zielsetzung und Förderzeitraum nennen)?