Transparente Altersvorsorge für die Bürger – Fahrplan für die trägerübergreifende Vorsorgeinformation
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Sebastian Münzenmaier, Jürgen Pohl, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bürger haben ein großes Interesse an einer verständlichen und realistischen Darstellung ihres künftigen Ruhestandseinkommens (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Forschungsbericht 527/Z vom März 2019, S. 7; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/2019-04-02-BMAS-Anlage-Forschungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der Basis dieser Informationen sind den Bürgern nach Ansicht der Fragesteller dann auch eigenverantwortliche Vorsorgeentscheidungen möglich. Ein einfacher, niederschwelliger und jederzeit verfügbarer digitaler Zugang zur Vorsorgeinformation erscheint nach Ansicht der Fragesteller erforderlich.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation unter der Aufsicht des Bundes vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag, RN 4282f; https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dann im März 2019 ein Konzeptionsgutachten zur säulenübergreifenden Vorsorgeinformation veröffentlicht (vgl. Forschungsbericht 527; https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb527-konzeptionelle-grundlagen-fuer-saeulenuebergreifende-altersvorsorgeinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der Informationsveranstaltung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) vom 25. Juni 2019 zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (https://gvg.org/wp-content/uploads/2019/06/190625_PM-TüVi.pdf) wurde durch den Staatssekretär Dr. Schmachtenberg die Vorlage eines Gesetzentwurfs bis Ende des Jahres 2019 und die Einrichtung einer „Plattform“ bis 2023 angekündigt. Bislang steht die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch aus, und aus Sicht der Fragesteller ist auch kein Projektfortschritt ersichtlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welcher aktuelle Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung, und aus Sicht des BMAS für die Einführung einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (um konkrete Angaben zu den Zeiträumen für die Umsetzungsphasen wird gebeten)?
Wann wird ein Gesetzentwurf zur Einführung der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation vorgelegt werden?
Warum ist entgegen der Ankündigung des Staatssekretärs Dr. Schmachtenberg vom 25. Juni 2019 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) weder bis Ende 2019 noch bis zum jetzigen Zeitpunkt die Vorlage eines Gesetzentwurfs erfolgt?
Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des BMAS frühestens mit dem Release einer ersten Betaversion der Software zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation gerechnet werden?
Spielt nach Kenntnis die Bundesregierung das durch den Verein Deutsche Renten Information e. V (DRI) (https://www.deutsche-renten.info/) verfolgte Projekt „Unser Rentencockpit“ (https://www.deutsche-renten.info/rentencockpit/) bei der Realisierung der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation eine Rolle, und wenn ja, welche?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen dem BMAS, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRI hinsichtlich der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation, und wenn ja, wie gestaltet sich diese?
Besteht von Seiten der Bundesregierung die Absicht, die DRI mit der Umsetzung der „trägerübergreifenden Vorsorgeinformation“ zu beauftragen und eine Beleihung vorzunehmen, und wenn ja, gibt es bereits jetzt Vereinbarungen dazu, und welche sind dies gegebenenfalls?
In welcher Höhe erfolgte in den Jahren 2015 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mitfinanzierung der DRI auch aus Mitteln des Bundes, der Länder, der DRV und der Europäischen Union, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (bitte tabellarisch darstellen)?
In welcher Höhe erfolgt in den Jahren 2020 und 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mitfinanzierung der DRI auch aus Mitteln des Bundes, der Länder, der DRV und der Europäischen Union, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (bitte tabellarisch darstellen und für den Bund darstellen, aus welchem Titel die Mittel bereitgestellt werden)?
Welche Finanzierung bzw. Kostentragung wird von Seiten der Bundesregierung für die Entwicklung und den laufenden Betrieb des Projektes einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation favorisiert, und mit welchen Kosten, insbesondere für den Bund, ist dabei jeweils zu rechnen?
Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich hinsichtlich eines geeigneten trägerübergreifenden Identifikationsmerkmales getroffen, und wenn ja, welche?
Wurden die Erkenntnisse aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente und der dortigen Einkommensprüfung, wenn bislang keine Entscheidung getroffen wurde, ausgewertet?
Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang bestehenden Fragen zur Gewährleistung des Datenschutzes und zur Datensicherheit im Wesentlichen geklärt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12977, Antwort zu den Fragen 4 bis 7)?
Wenn nein, welche wesentlichen Probleme sind noch zu klären?