Formulierungshilfen der Bundesregierung
der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz, Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/19746 heißt es, es entspräche „ständiger Staatspraxis, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundestages Hilfestellung“ leiste. Dies geschähe nicht nur in Form von Hintergrundvermerken, durch die mündliche und schriftliche Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter oder Fraktionen, sondern auch durch die Erarbeitung von Formulierungshilfen. Formulierungshilfen würden meist für Vorlagen von Änderungsanträgen erstellt, die in den Ausschüssen behandelt und dort zur Abstimmung gestellt werden sollen, können aber auch Entwürfe für Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages (Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)) beinhalten. Sie würden jedoch statistisch nicht erfasst. Weiter heißt es in einem persönlichen Brief an einen der Fragesteller aus einem Bundesministerium, dass Formulierungshilfen der Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens dienen würden.
Nach Auffassung der Fragesteller ist das Verfahren der Erstellung von Formulierungshilfen intransparent. Weiter sehen die Fragesteller in der Erstellung von Formulierungshilfen durch die Bundesministerien einen möglichen Konflikt mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und sind besorgt über eine etwaige Bevorteilung der Koalitionsfraktionen, die die jeweiligen Bundesministeriumsspitzen stellen, falls Formulierungshilfen nur diesen, nicht aber den Oppositionsfraktionen zur Verfügung gestellt oder auch für diese angefertigt würden. Da nach Ansicht der Fragesteller ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand mit der Erstellung von Formulierungshilfen einhergeht, ist im Sinne der Kontrolle der Regierung eine Aufstellung der angefertigten Formulierungshilfen zumindest für die aktuelle Legislaturperiode notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Formulierungshilfen wurden seit dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode durch die Bundesministerien jeweils für wen erstellt (bitte einzeln nach Bezeichnung, Datum, Erstellendem auflisten)?
Inwieweit ist es üblich, dass Formulierungshilfen durch Fraktionen angefordert werden, und inwieweit erstellen Bundesministerien diese Formulierungshilfen aus eigenem Antrieb?
Stellen Bundesministerien Formulierungshilfen ausschließlich den Regierungsfraktionen zur Verfügung, und wenn ja, warum, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Bevorteilung der Koalitionsfraktionen, sollte sie Formulierungshilfen ausschließlich oder vorwiegend den Koalitionsfraktionen zur Verfügung stellen?