Beauftragung von Ernst & Young GmbH ohne Ausschreibungsverfahren (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21168)
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit Medienberichten des „TAGESSPIEGEL“ (https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/kartellamt-entscheidet-zu-bmg-auftrag-an-ey) ergeben sich Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21168. Aus der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage ergibt sich, dass die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 drei Aufträge im Vergabeverfahren ohne Ausschreibung an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY) vergeben hat. Angesichts der Marktmacht der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und etwaigen Interessenskonflikten resultiert aus dieser Erkenntnis ein Bedarf an Aufklärung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche drei Aufträge wurden seit dem 1. Januar 2015 ohne Ausschreibungsverfahren an EY vergeben (bitte zuständiges Bundesministerium benennen und inhaltlichen Schwerpunkt der Aufträge beschreiben)?
Welchen finanziellen Umfang hatten die in Frage 1 genannten Aufträge jeweils?
Mit wie vielen Personen und mit welchem Stundenaufkommen war bzw. ist EY in den in Frage 1 genannten Aufträgen jeweils eingesetzt (bitte Angaben nach Auftrag differenzieren)?
Aus welchen Gründen wurden die in Frage 1 genannten Aufträge jeweils ohne Ausschreibungsverfahren an EY vergeben?
Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der Vergabe ohne Ausschreibung in den drei in Frage 1 genannten Fällen vor dem Hintergrund der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?
Mit welchem zusätzlichen Arbeitsaufwand (in Stundenaufkommen) und Personalbedarf hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) über das Open-House-Verfahren zum Zeitpunkt der Einleitung dieses Open-House-Verfahrens gerechnet?
Zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesregierung bewusst, dass das Beschaffungsvorgehen mit einem Arbeitsaufwand und Personalbedarf einhergeht, der vom Bundesministerium für Gesundheit nicht gewährleistet werden kann?
Geht die Bundesregierung angesichts des hohen Bearbeitungsbedarfes, des damit verbundenen bereits geleisteten Stundenaufkommens von rund 29 000 Stunden bis Stichtag 26. Juni 2020 und der restlichen Vertragslaufzeit bis zum 15. November 2020 davon aus, dass die für den Auftrag von EY vorgesehenen 9,5 Mio. Euro ausreichend sein werden, und wenn nicht, um welchen Betrag ist das finanzielle Auftragsvolumen nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich zu korrigieren?
Welche externen Unternehmen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Konzeption (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 100 des Abgeordneten Dr. Achim Kessler auf Bundestagsdrucksache 19/21517) und/oder der Durchführung der Ausschreibung über das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von PSA im Kontext der Bewältigung der Corona-Pandemie beauftragt (bitte unter Angabe des jeweiligen finanziellen Auftragsvolumens und inhaltlicher Aufgabe des beauftragten Unternehmens)?
Welche der in Frage 9 genannten Aufträge wurden ohne Ausschreibungsverfahren vergeben?
Aus welchen Gründen wurden die in Frage 10 genannten Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren vergeben?