Arbeitsbedingungen und Lohnentwicklung im öffentlichen Personennahverkehr
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Öffnung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den europäischen Wettbewerb kam es in den letzten 20 Jahren zu erheblichen Einsparungen in den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen. Die Folge waren Privatisierungen durch Ausschreibungen und Ausgliederungen in Tochterfirmen mit schlechteren Tarifverträgen bzw. ohne Tarifbindung, zugunsten privater Unternehmen. Die Beschäftigten haben nach Auffassung der Fragestellenden bisher einen hohen Preis für den Erhalt öffentlicher Unternehmen im Personennahverkehr bezahlt. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kam es in der Folge in allen Bereichen des ÖPNV zu einem Personalabbau, zu einer enormen Zunahme der Arbeitsverdichtung und Belastung, zu steigenden Krankenständen und der Schwierigkeit, neues Personal zu rekrutieren, während in den vergangenen Jahren gleichzeitig die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV deutlich zugenommen hat und immer mehr Fahrpersonal aus Altersgründen ausscheidet (vgl. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen – VDV, „Personal- und Fachkräftebedarf im ÖPNV“, abrufbar unter: https://www.vdv.de/personal-und-fachkraeftebedarf-im-oepnv.aspx).
Zugleich steht der ÖPNV vor erheblichen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie belastet den ÖPNV enorm. Während des Lockdowns wurden bei durchschnittlich 30 Prozent des üblichen Fahrgastaufkommens durchschnittlich 80 Prozent des Angebotes aufrechterhalten (vgl. VDV, https://www.nachhaltig-links.de/images/DateienJ2/1_Mobilitaet/2_PDF/2020/03_schilling.pdf).
Eine auskömmliche öffentliche Finanzierung ist aber nicht nur für den Ausbau des ÖPNV enorm wichtig, sondern auch, um für die Aufgabenträger und die ÖPNV-Unternehmen finanzielle Spielräume bei den Löhnen und für Neueinstellungen zu schaffen. Die im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes vom Bund einmalig bereitgestellten 2,5 Mrd. Euro bei den Regionalisierungsmitteln sind deshalb aus Sicht der Fragestellenden völlig unzureichend, um die enormen Potentiale für eine sozial-ökologische Verkehrswende, ohne die, nach Auffassung der Fragestellenden, Deutschland seine Klimaschutzziele verfehlen wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20031).
Der Schlüssel für die dringend notwendige Verkehrswende ist nach Auffassung der Fragestellenden der öffentliche Personennahverkehr mit seinen Beschäftigten. In den anstehenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im ÖPNV sind attraktive Arbeitsbedingungen ein wichtiges Thema, um dringend benötigtes Personal zu gewinnen. Die Fragestellenden wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, wie sich die Arbeitsbedingungen und Löhne vor dem Hintergrund des durch den Bund mitfinanzierten ÖPNV in den vergangenen Jahren entwickelt haben.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Personenverkehrsstatistik der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes erfasst jährlich die wichtigsten Verkehrskennwerte zum Öffentlichen Personennahverkehr. Der Personenverkehrsstatistik liegt eine funktionale Betrachtung zugrunde, d. h. alle Unternehmen, die entsprechende Personenverkehre betreiben, werden in der Statistik berücksichtigt, auch wenn die Unternehmen den jeweiligen Verkehr nicht als Haupttätigkeit betreiben. Auswertungen dieser Statistik basieren somit nicht auf einer wirtschaftsfachlichen Gliederung. Die Ergebnisse aus der Jahresstatistik 2019 werden voraussichtlich erst im Oktober 2020 vorliegen. Daher werden die Ergebnisse zur Anzahl der Unternehmen, der Fahrgäste und der Beförderungsleistung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2018 ausgewiesen. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen liegen in der erfragten Differenzierung (öffentlich, gemischtwirtschaftlich, privat) dem Statistischen Bundesamt nur für Deutschland insgesamt, nicht aber für die einzelnen Bundesländer vor.
Die Ergebnisse der Personenverkehrsstatistik zu den Beschäftigtenzahlen werden im fünfjährlichen Turnus erhobenen, Ergebnisse zum 31. Dezember 2019 liegen voraussichtlich im Oktober 2020 vor. Angaben in der Differenzierung nach den Eigentumsverhältnissen (öffentlich, gemischtwirtschaftlich, privat) sowie nach der Einsatzart im Fahrdienst bei Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen liegen nur für Deutschland insgesamt, nicht aber für die einzelnen Bundesländer vor. Die Beschäftigtenzahlen im technischen Dienst und in der Verwaltung werden nur insgesamt erhoben, nicht in der Differenzierung nach Verkehrsmitteln. Daten in der gewünschten Gliederung nach Geschlecht werden nicht erhoben.
Ergebnisse weiterer aufgeführter Statistiken des Statistischen Bundesamtes sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen in einer wirtschaftsfachlichen Gliederung vor, basierend auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Der öffentliche Personennahverkehr wird hier mit den Wirtschaftsgruppen 491 „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“ und 493 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ der WZ 2008 abgegrenzt. Ergebnisse stehen mit Einführung der WZ 2008 zur Verfügung. Für das Jahr 2004 können daher keine vergleichbaren Ergebnisse nach wirtschaftsfachlicher Gliederung ausgewiesen werden. Ferner ist eine Differenzierung nach öffentlichen, privaten und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen sowie nach Fahrdienst, technischem Dienst und Verwaltung nicht möglich.
Als Grundlage für die Beantwortung der Frage nach dem Bruttomonatsentgelt, den Entgeltklassen sowie dem Niedriglohnbereich wird das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2019 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen zum Bruttomonatsentgelt und zu den Entgeltklassen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.
In der Beschäftigungsstatistik der BA wird als Jahreswert standardmäßig der Juni-Wert ausgewiesen.
Fragen und Antworten24
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Unternehmen, der Fahrgäste und der Beförderungsleistung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert (bitte nach Liniennahverkehren – Eisenbahnverkehr, Straßenbahnen und Omnibusse differenzieren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben)?
Ergebnisse der Personenverkehrsstatistik der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes können den Tabellen 1a bis 1d sowie Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
Bei der Interpretation ist zu beachten, dass Fahrgäste als Beförderungsfälle erhoben werden. Das heißt, dass im Liniennahverkehr Fahrgäste, die während einer Fahrt zwischen den Verkehrsmitteln eines Unternehmens umsteigen, in die Gesamtzahl nur einmal einbezogen werden (sogenannte Unternehmensfahrten). In den nach Verkehrsmitteln untergliederten Tabellen jedoch werden diese entsprechend der Nutzung der jeweiligen Verkehrsmittel mehrmals berücksichtigt. Somit ist der addierte Wert nach Verkehrsmitteln grundsätzlich höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.
Die länderübergreifend beförderten Personen und erbrachten Beförderungsleistungen werden in den bereitgestellten Tabellen nur dem Bundesland zugeordnet, in dem das Unternehmen seinen (Haupt-)Sitz hat (Unternehmenssitzprinzip). Dies wirkt sich insbesondere im Eisenbahnverkehr aus. Die kompletten Daten eines fast bundesweit tätigen großen Unternehmens mit Sitz in Frankfurt/M. werden somit dem Land Hessen zugeordnet.
- Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Unternehmen, der Fahrgäste und der Beförderungsleistung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr in den Bundesländern verändert (bitte nach Gesamtdeutschland nach Bundesländern, Ost und West; nach Liniennahverkehren – siehe Frage 1 – differenzieren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben)?
Ergebnisse der Personenverkehrsstatistik der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes können den Tabellen 1a bis 1d sowie Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
Bei der Interpretation ist zu beachten, dass Fahrgäste als Beförderungsfälle erhoben werden. Das heißt, dass im Liniennahverkehr Fahrgäste, die während einer Fahrt zwischen den Verkehrsmitteln eines Unternehmens umsteigen, in die Gesamtzahl nur einmal einbezogen werden (sogenannte Unternehmensfahrten). In den nach Verkehrsmitteln untergliederten Tabellen jedoch werden diese entsprechend der Nutzung der jeweiligen Verkehrsmittel mehrmals berücksichtigt. Somit ist der addierte Wert nach Verkehrsmitteln grundsätzlich höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.
Die länderübergreifend beförderten Personen und erbrachten Beförderungsleistungen werden in den bereitgestellten Tabellen nur dem Bundesland zugeordnet, in dem das Unternehmen seinen (Haupt-)Sitz hat (Unternehmenssitzprinzip). Dies wirkt sich insbesondere im Eisenbahnverkehr aus. Die kompletten Daten eines fast bundesweit tätigen großen Unternehmens mit Sitz in Frankfurt/M. werden somit dem Land Hessen zugeordnet.
- Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäftigten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert (bitte nach Liniennahverkehren – und dort jeweils im Fahrdienst, technischen Dienst sowie in der Verwaltung; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben)?
Ergebnisse der Personenverkehrsstatistik der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes können den Tabellen 3a und 3b im Anhang entnommen werden.*
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 rund 22.700 Beschäftigte in der Wirtschaftsgruppe 491 „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“ und rund 388.000 Beschäftigte in der Wirtschaftsgruppe 493 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“. Das waren 17,4 Prozent bzw. 9,2 Prozent mehr als im Jahr 2014. Eine Differenzierung nach Beschäftigungsart und Geschlecht kann Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.*
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäftigten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert, die für eigene Verkehrsleistungen oder bei Auftragsfahrten für andere Unternehmen eingesetzt wurden (bitte nach Liniennahverkehren – für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung sowie für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenziert angeben)?
Angaben der Personenverkehrsstatistik der Statistischen Ämter der Länder und des Bundeskönnen Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.*
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert, die a) in Vollzeit, b) in Teilzeit, c) in geringfügiger Beschäftigung, d) in befristeter Beschäftigung tätig waren (bitte nach Liniennahverkehren – und dort im Fahrdienst bei Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen, im technischen Dienst sowie in der Verwaltung; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung sowie für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenziert angeben)?
Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA zur Entwicklung der Beschäftigten nach Beschäftigungsart und Arbeitszeit können Tabelle 6 im Anhang entnommen werden.* Ergebnisse zum Bestand an befristet Beschäftigten liegen nicht vor.
- Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung sowie für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenziert angeben)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Auszubildenden im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung sowie für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenziert angeben)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 in der Wirtschaftsgruppe 491 „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“ rund 830 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende und damit 21 Prozent weniger als im Jahr 2014. In der Wirtschaftsgruppe 493 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ waren rund 4.700 Auszubildende tätig, 1,4 Prozent mehr als im Jahr 2014. Weitere Ergebnisse differenziert nach Bundesländern und Geschlecht können Tabelle 7 im Anhang entnommen werden.*
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr in Vollzeitäquivalenten (ohne Auszubildende) verändert (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das mittlere Bruttomonatsentgelt (ohne Auszubildende) aller Beschäftigten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr verändert (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte für Gesamtdeutschland und jeweils nach Bundesländern differenzieren; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe in den Wirtschaftsgruppen 491 „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“ und 493 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ im Jahr 2019 bei 3.490 Euro bzw. 2.929 Euro. Das waren 420 Euro bzw. 324 Euro mehr als im Jahr 2014. Eine Differenzierung nach Bundesländern und Geschlecht kann Tabelle 8 im Anhang entnommen werden.*
- Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr nach Klassen das monatliche Bruttoarbeitsentgelt verändert (bitte für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenzieren sowie absolut als auch nach prozentualen Anteilen angeben)?
Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA zu Bruttomonatsentgelten nach Entgeltklassen können den Tabellen 9a bis 9d im Anhang entnommen werden. Bei Zeitreihenvergleichen ist zu berücksichtigen, dass durch jährliche Gehaltsentwicklungen eine Verschiebung in die höheren Einkommensklassen stattfindet.*
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Reallöhne im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr (ohne Auszubildende) entwickelt, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung sowie für Gesamtdeutschland und jeweils nach Bundesländern differenziert angeben)?
Amtliche Daten mit langen Reihen von nominalen Monats- und Stundenverdiensten differenziert nach Wirtschaftszweigen, Tarifbindung, Beschäftigungsart und Geschlecht stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zur Verfügung. Eine Differenzierung nach Bundesländern ist nicht möglich. Zur Ermittlung von Reallöhnen wird die Entwicklung der Verdienste der Preisentwicklung gegenübergestellt. Solche Berechnungen liegen nicht vor. Soweit vergleichbare Daten in den erfragten Abgrenzungen vorhanden sind, können diese den Tabellen 10a bis 10d im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden (ohne Auszubildende) im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; nach Geschlecht; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung sowie für Gesamtdeutschland und jeweils nach Bundesländern differenziert angeben)?
In Anlehnung an die Definition der „Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD)“ liegt die Niedriglohnschwelle bzw. der sogenannte Niedriglohnbereich bei zwei Drittel des Medianverdienstes aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse.
Amtliche Daten zum sogenannten Niedriglohnbereich differenziert nach Wirtschaftszweigen werden vom Statistischen Bundesamt auf Basis der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung zur Verfügung gestellt. Aussagen über die gesamte Wirtschaft (einschließlich Land- und Forstwirtschaft und Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten) können nur für das aktuellste verfügbare Berichtsjahr 2014 getroffen werden. Durch die Erweiterung des Berichtskreises ist eine Entwicklung im zeitlichen Verlauf nicht darstellbar. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Soweit Daten in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können diese den Tabellen 11a bis 11c im Anhang entnommen werden.*
In der Beschäftigungsstatistik der BA gelten Personen als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). Im Jahr 2019 lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit einem Einkommen im unteren Entgeltbereich in der Wirtschaftsgruppe 491 „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“ bei 2,1 Prozent, in der Wirtschaftsgruppe 493 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ lag dieser bei 23,3 Prozent. Weitere Ergebnisse differenziert nach Bundesländern und Geschlecht können Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.*
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Löhne sowohl nominal als auch real in tarifgebundenen und in nichttarifgebundenen Betrieben im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr entwickelt (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenzieren)?
Angaben der vierteljährlichen Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich des Statistischen Bundesamtes zu den durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten sowie zu durchschnittlichen Bruttostundenverdienste können den Tabellen 13a bis 13f im Anhang entnommen werden.* Eine Differenzierung nach Bundesländern kann nicht ausgewiesen werden.
Wie hat sich nach Kenntnissen der Bundesregierung die Tarifbindung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr entwickelt (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen ab dem Jahr 2000; bitte jeweils auch absolute sowie prozentuale Entwicklung darstellen; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Tarifbindung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr entwickelt hat.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Betriebsräte im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, privaten Unternehmen sowie, wenn möglich, jeweils nach Tarifgebundenheit der Betriebe; bitte auch jeweils anteilig ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Betriebsräte in der Branche des Schienen- und Straßenpersonennahverkehrs vor.
- Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Beschäftigten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr (ohne Auszubildende), und wie stellt sich diese im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben; bitte jeweils in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten darstellen, wenn möglich, bitte für Gesamtdeutschland und jeweils auch nach Bundesländern ausweisen)?
Ergebnisse der Tarifstatistik des Statistischen Bundesamtes zur durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit können Tabelle 14 im Anhang entnommen werden.* Ergebnisse stehen ab dem Jahr 2010 zur Verfügung, eine Differenzierung nach Bundesländern kann nicht ausgewiesen werden.
Angaben zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit liegen basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus vor und können Tabelle 15 im Anhang entnommen werden.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Anzahl und die Anteile von Beschäftigten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr mit überlangen Arbeitszeiten, Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen entwickelt (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie für Gesamtdeutschland und jeweils nach Bundesländern ausweisen für die Jahre 2004, 2009, 2014 und 2019; bitte auch jeweils prozentuale Veränderung angeben; bitte jeweils in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten darstellen)?
Angaben zu überlangen Arbeitszeiten, zu Wochenendarbeit, zu Arbeitszeiten am Abend sowie in der Nacht und zu Schichtarbeit liegen basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus vor und können Tabelle 16 im Anhang entnommen werden.* Eine Differenzierung nach Bundesländern kann nicht ausgewiesen werden.
Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr in den letzten 15 Jahren geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der unbezahlten Überstunden im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr (bitte nach Liniennahverkehren; jeweils bei öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie für Gesamtdeutschland und jeweils nach Bundesländern ausweisen; bitte auch nach Tarifgebundenheit differenziert ausweisen; für den Vergleich mit der Gesamtwirtschaft bitte die Überstunden ins Verhältnis zur Gesamtstundenzahl setzen)?
Angaben zu bezahlten und unbezahlten Überstunden liegen basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus vor und können Tabelle 17 im Anhang entnommen werden.* Eine Differenzierung nach Bundesländern kann nicht ausgewiesen werden. Eine Umrechnung der Überstunden in Vollzeitäquivalente ist nicht möglich. Die Zahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden wird im Mikrozensus ab den Jahr 2010 freiwillig und ab dem Jahr 2017 verpflichtend erfragt, * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. aus diesem Grund werden Ergebnisse nur für die Jahre 2014 und 2019 ausgewiesen.
Wie hat sich die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen nach Kenntnis der Bundesregierung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte, wenn möglich, nach Alter, Geschlecht, Vollzeit/Teilzeit in den Liniennahverkehren – siehe Frage 1 – und dort jeweils im Fahrdienst, technischen Dienst sowie in der Verwaltung differenzieren; jeweils bitte auch nach öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie für Gesamtdeutschland und nach Bundesländern differenzieren)?
Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr liegen der Bundesregierung nicht vor. Einzelne Kassenarten, so auch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WidO), werten die Arbeitsunfähigkeitstage nach Branchen aus, allerdings nur für die Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr (bitte, wenn möglich, nach Alter, Geschlecht, Vollzeit/ Teilzeit der Liniennahverkehre – siehe Frage 1 – und dort jeweils im Fahrdienst, technischen Dienst sowie in der Verwaltung differenzieren; jeweils bitte auch nach öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie für Gesamtdeutschland und nach Bundesländern differenzieren)?
Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr liegen der Bundesregierung nicht vor. Einzelne Kassenarten, so auch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WidO), werten die Arbeitsunfähigkeitstage nach Branchen aus, allerdings nur für die Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Wie haben sich die den Arbeitsunfähigkeitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte, wenn möglich, nach Alter, Geschlecht, Vollzeit/Teilzeit, in den Liniennahverkehren – siehe Frage 1 – und dort jeweils im Fahrdienst, technischen Dienst sowie in der Verwaltung differenzieren; jeweils bitte auch nach öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie nach für Gesamtdeutschland und Bundesländern differenzieren)?
Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr liegen der Bundesregierung nicht vor. Einzelne Kassenarten, so auch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WidO), werten die Arbeitsunfähigkeitstage nach Branchen aus, allerdings nur für die Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Welche Berufe und welche Tätigkeiten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen (bitte die absolute Anzahl und den Anteil in den Liniennahverkehren – siehe Frage 1 – differenzieren; jeweils bitte auch nach öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie nach für Gesamtdeutschland und Bundesländern differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen zu der Frage der Differenzierung psychischer Belastungen und arbeitsbedingtem Stress nach Berufen und Tätigkeiten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr keine Erkenntnisse vor. Die derzeit vorliegenden Erwerbstätigenbefragungen enthalten keine Auswertungen zu der spezifischen Gruppe der Beschäftigten im Personennahverkehr. Die Identifikation ist nur über die (Verkehrs-) Berufe möglich. Viele der Berufsklassifikationen (z. B. im Eisenbahnverkehr) ermöglichen leider keine Differenzierung zwischen Personen- und Güterverkehr bzw. Nah- und Fernverkehr. Zudem sind die Fallzahlen in den Berufsgruppen so klein, dass sie keine belastbaren Ergebnisse liefern können.
Für wie viele Beschäftigte im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr wurde bei der Bundesagentur für Arbeit seit Anfang des Jahres 2020 Kurzarbeitergeld angemeldet (bitte nach Liniennahverkehren – siehe Frage 1 – differenzieren; jeweils nach öffentlichen Unternehmen, gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Unternehmen sowie nach für Gesamtdeutschland und Bundesländern differenzieren)?
Ergebnisse der Statistik der BA zu den Anzeigen über beabsichtigte (konjunkturelle) Kurzarbeit können Tabelle 18 im Anhang entnommen werden.* Endgültige Ergebnisse liegen bis Juni 2020 vor.
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige und bis zum Jahr 2030 zu erwartende Personalbedarf und die damit einhergehend zu erwartenden Kosten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr (bitte, wenn möglich, nach Tätigkeitsbereichen in den Liniennahverkehren – siehe Frage 1 – differenzieren)?
Das BMAS-Fachkräftemonitoring betrachtet die Entwicklung des Arbeitsmarktes unter der Annahme einer beschleunigten Digitalisierung. Aussagen werden auf der Ebene von Berufen bzw. Berufsgruppen getroffen. Zurzeit wird das Instrument vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie überarbeitet. Die auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbaren Ergebnisse sind entsprechend einzuordnen und beinhalten noch nicht die Auswirkungen der Pandemie: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Fachkraeftesicherung/daten-und-fakten.html. Für die Berufsgruppen „Überwachung, Wartung der Verkehrsinfrastruktur“ (512) und „Fahrzeugführung im Eisenbahnverkehr“ (522) stellt sich demnach die Rekrutierungssituation an Personal aus Sicht der Arbeitgeber im Jahr 2035 schwieriger dar. Eine weitere Ausdifferenzierung ist nicht möglich.
Die Zuständigkeit für den ÖPNV und dessen Finanzierung liegt grundsätzlich bei den Ländern bzw. den Kommunen. Über die bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Kosten im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr liegen der Bundesregierung keine Prognosen vor.
- Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/22646 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.