Wiener „Plattform“ gegen Migration auf der sogenannten Westbalkanroute
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Evrim Helin Sommer, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. und 23. Juli 2020 hat die österreichische Regierung eine Ministerkonferenz zur Bekämpfung von „illegaler Migration“ entlang der sogenannten Westbalkanroute in Wien organisiert („Migration: Mehr Koordination und Zusammenarbeit auf den östlichen Mittelmeerrouten“, Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. Juli 2020).
Eingeladen waren die Länder des „Salzburg Forums“ (Österreich, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien, vgl. www.salzburgforum.org) sowie Dänemark, Griechenland, die Schweiz und Deutschland als derzeitige EU-Ratspräsidentschaft. Auch die Agenturen EASO, Frontex und das Internationale Zentrum für die Entwicklung der Migrationspolitik (ICMPD) waren vertreten. Für die EU-Kommission nahmen die Vizepräsidentin für die Förderung des europäischen Lebensstils, Margaritis Schinas, und der Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, Olivér Várhelyi, daran teil (EU-Kommission, „Daily News“ vom 22. Juli 2020).
Der Fokus der Konferenz lag auf einer Stärkung der operativen Zusammenarbeit der EU-Staaten und der Drittstaaten auf dem Westbalkan bei der Bekämpfung irregulärer Migration. Die vier Schwerpunkte bildeten die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung, Abschiebungen und Rückkehrmaßnahmen, Schleuserbekämpfung und Aufbau von Kapazitäten im Asylbereich. Beschlossen wurde laut dem österreichischen Innenministerium eine „‚Wiener Erklärung‘ zum Kampf gegen illegale Migration“ und „Plattform für den Kampf gegen illegale Migration“ mit Sitz in Wien, die die gemeinsamen Anstrengungen koordinieren soll.
Bereits in den am 5. Juni 2020 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit Partnern im Westbalkan im Bereich Migration und Sicherheit (Ratsdokument 8622/20) wurden die Mitgliedstaaten, die Kommission sowie die EU-Agenturen zu mehr Zusammenarbeit, einer stärkeren Annäherung der operativen Standards und Kapazitäten im Bereich Migration und Sicherheit sowie zur Einrichtung vernetzter Nationaler Koordinierungszentren (NCC) für ein „effizientes Grenzmanagement“ aufgefordert. Die Länder des Westbalkan sollen nach Vorbild der Fingerabdruckdatei Eurodac bei der Entwicklung nationaler Systeme für die Erfassung und den Austausch biometrischer Daten von Geflüchteten unterstützt werden.
Es ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unklar, wie die neue „Plattform“ mit den bereits vorhandenen Einrichtungen zur Migrationsabwehr Deutscher Bundestag Drucksache 19/21516 19. Wahlperiode 06.08.2020 auf der sogenannten Westbalkanroute zusammenarbeiten soll. Der damalige österreichische Bundesminister für Inneres, Wolfgang Sobotka, hat 2016 ein als „Internationales Ermittlungsbüro gegen Schlepperei“ bezeichnetes „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien eröffnet (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016).
Organisatorisch Teil des österreichischen Bundeskriminalamtes, gehört das JOO zur „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) und arbeitet als „regionale operative Plattform“ in Ermittlungen mit dem „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) der Polizeiagentur Europol zusammen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8669). Die Regierung in Österreich bezeichnet das JOO als das „operative Bindeglied zwischen EMSC und Europol“ (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche neuen Zusammenarbeitsformen soll die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Drittstaaten des Westbalkans eingehen, um im Falle eines „massiven Zustroms von Migranten“ gemeinsam zu reagieren (https://www.statewatch.org/media/1233/eu-council-western-balkans-migration-management-7896-20.pdf)?
Welche Details kann die Bundesregierung zur Ministerkonferenz zur Bekämpfung von Migration entlang der sogenannten Westbalkanroute in Wien am 22. und 23. Juli 2020 mitteilen?
a) Welche Regierungen, Einrichtungen der Europäischen Union oder von Zusammenschlüssen der Westbalkanstaaten sowie Institute und Beobachter nahmen daran teil?
b) Auf wessen Initiative kam die Konferenz zustande, und wie war diese mit der Konferenz zur Bekämpfung von Migration auf der zentralen Mittelmeerroute am 13. Juli 2020 in Rom?
Welche Initiativen und konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ministerkonferenz zur Bekämpfung von Migration entlang der sogenannten Westbalkanroute in den Bereichen Grenzkontrolle und Grenzüberwachung, Abschiebungen und Rückkehrmaßnahmen, Schleuserbekämpfung und Aufbau von Kapazitäten im Asylbereich beschlossen, und wer soll diese durchführen?
a) In welchen EU-Ratsarbeitsgruppen werden die Aktivitäten der „Plattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt?
b) Ab wann soll die neue „Plattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung tätig werden?
Welche Finanzmittel sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die „Plattform“ bzw. deren Initiativen und Maßnahmen aufgewendet werden, und woher stammen diese?
Was ist der Bundesregierung über die 228 Aktivitäten zur Bekämpfung von Migration entlang der sogenannten Westbalkanroute von 15 EU-Mitgliedstaaten in der Region des Westbalkan bekannt (https://www.statewatch.org/media/1233/eu-council-western-balkans-migration-management-7896-20.pdf)?
a) An welche dieser Aktivitäten will die „Plattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung anknüpfen?
b) Wie soll der „einheitliche Informationsfluss“ verbessert und Doppelarbeit vermieden werden?
Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das Internationale Zentrum für die Entwicklung der Migrationspolitik (ICMPD) hinsichtlich der Bekämpfung von Migration entlang der sogenannten Westbalkanroute?
Inwiefern wurde der den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt gewordene Vorschlag zur Einrichtung einer zentralen EU-Koordinierungsstelle für den Informationsaustausch unter Leitung der EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung weiterverfolgt, bzw. aus welchen Gründen wurde dieser verworfen?
Welche Drittstaaten des Westbalkan verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Nationale Koordinierungszentren (NCC) für ein „effizientes Grenzmanagement“ (Ratsdokument 7896/20)?
Welche bereits existierenden Maßnahmen in den Bereichen Rückführung und Abschiebung hält die Bundesregierung als „best practice“ hinsichtlich der „Plattform“ für unterstützenswert oder ausbaufähig (Ratsdokument 7896/20)?
Wie sollen die Länder des Westbalkan nach Kenntnis der Bundesregierung nach Vorbild der Fingerabdruckdatei Eurodac bei der Entwicklung nationaler Systeme für die Erfassung und den Austausch biometrischer Daten von Geflüchteten unterstützt werden (Ratsdokument 8622/20), und inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich und technisch möglich, dieses System mit der Fingerabdruckdatei Eurodac zu vernetzen?
Wie werden bereits existierenden Initiativen und Zusammenschlüsse zur Bekämpfung von Migration entlang der sogenannten Westbalkanroute nach Kenntnis der Bundesregierung in die „Plattform“ eingebunden?
Welche Behörden welcher EU-Mitgliedstaaten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung fortwährend oder anlassbezogen an dem Joint Operational Office (JOO) in Wien teil?
a) Wie wird das Zentrum finanziert, und welche Summen werden aus welchen Finanztöpfen übernommen?
b) An wie vielen Gemeinsamen Ermittlungen waren Bundesbehörden im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Verfahren im JOO beteiligt?
Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der bei Eurojust eingerichteten Fachgruppe „Migrantenschleusung“ teil (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 3)?
Welche neuen Aufgaben soll die Police Cooperation Convention for Southeast Europe (PCC SEE) nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Plattform“ übernehmen, bzw. wie soll die Organisation gestärkt werden?
Welche Behörden oder sonstige Partner nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an dem deutsch-österreichischen Polizeikooperationszentrum in Passau teil (Pressemitteilung der Polizei Bayern vom 16. Dezember 2015), welche Aufgaben werden dort übernommen, und inwiefern ist eine Zusammenarbeit mit der „Plattform“ anvisiert?
Wie soll der „Integrative Internal Security Governance Mechanism“ (IISG) der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung in die „Plattform“ eingebunden werden, und welche Maßnahmen könnte dieser koordinieren?
Wie wird die Regionale Migrations-, Asyl- und Flüchtlingsinitiative (MARRI) nach Kenntnis der Bundesregierung in die „Plattform“ eingebunden werden, und welche Maßnahmen könnte diese koordinieren?
In welchen Fällen soll die „Western Balkans Videoconference“ (vgl. Ratsdokument 308/20) nach Kenntnis der Bundesregierung für den Informationsaustausch zur Bekämpfung von Migration entlang der sogenannten Westbalkanroute in die „Plattform“ genutzt werden?
Inwiefern werden die Drittstaaten des Westbalkan nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Union mit einer Bedarfs- oder Schwachstellenanalyse oder einem Fahrplan für koordinierte Maßnahmen unterstützt?
a) Wer führt diese Analyse durch?
b) Inwiefern bezieht diese Analyse auch von Nicht-EU-Staaten durchgeführte Aktivitäten mit ein, bzw. welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Wann, und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgeveranstaltung der Ministerkonferenz zur Bekämpfung von „illegaler Migration“ entlang der sogenannten Westbalkanroute stattfinden („Migration: Mehr Koordination und Zusammenarbeit auf den östlichen Mittelmeerrouten“, Pressemitteilung BMI vom 23. Juli 2020)?
Welche Themen und welche Schwerpunkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand auf der EU-Westbalkannkonferenz am 23. und 24. September 2020 behandelt?