Zuwendungen an parteinahe Stiftungen durch das Auswärtige Amt
der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Auswärtige Amt fördert die internationale Arbeit von parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt im Einzelplan 05 u. a. in Kapitel 0502, Titel 687 27 als Vollfinanzierung. Die Zuwendungen werden im Wege des Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahrens im Sinne der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften kontinuierlich darauf überprüft, ob der Einsatz der Projektmittel durch die Stiftungen im Sinne des § 7 BHO zweckgerichtet, sparsam und effizient erfolgt. Es liegt in der Verantwortung der politischen Stiftungen, durch effiziente Organisationsstrukturen und wirksame Eigenkontrolle einen zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu gewährleisten (vgl. Richtlinien für die Förderung der politischen Stiftungen bei gesellschaftspolitischen Maßnahmen durch das Auswärtige Amt, FR-AA).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Aus welchen Gründen erfolgt die Förderung der internationalen Arbeit von parteinahen Stiftungen im Gegensatz zur gewöhnlichen Projektförderung als Vollfinanzierung?
Inwiefern prüft das Auswärtige Amt die Zuwendungen einschließlich der Verwendungsnachweise an parteinahe Stiftungen?
Werden sämtliche Zuwendungen einschließlich der Verwendungsnachweise von parteinahen Stiftungen überprüft, oder geschieht dies stichprobenartig (bitte begründen)?
Inwiefern prüft das Auswärtige Amt die Zuwendungen einschließlich der Verwendungsnachweise von parteinahen Stiftungen an Partnerorganisationen und/oder Durchführungsorganisationen (vgl. FR-AA I. 4.4)?
Inwiefern prüft das Auswärtige Amt die Zuwendungen einschließlich der Verwendungsnachweise von Partner- und/oder Durchführungsorganisationen an deren Partner- und/oder Durchführungsorganisationen und deren Vertragspartner (vgl. FR-AA I. 4.4)?
Wie viele Zuwendungen an parteinahe Stiftungen wurden seit 2015 durch das Auswärtige Amt gewährt (bitte nach Jahren, Zuwendungsempfänger, Partner- und/oder Durchführungsorganisation, Höhe der Förderung, Förderzeitraum, Projekttitel und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Wie viele Zuwendungen einschließlich der Verwendungsnachweise welcher parteinahen Stiftung hat das Auswärtige Amt seit 2015 geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Fälle, bei denen durch Zuwendungen finanzierte Projekte ohne die Zustimmung des Gastlandes durchgeführt worden sind (bitte nach Jahren, parteinaher Stiftung, Projekt, Land und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Liegt die Kontrolle zum zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel ausschließlich bei den parteinahen Stiftungen selbst, oder inwiefern beteiligt sich das Auswärtige Amt an dieser Kontrolle?
Wie stellt das Auswärtige Amt die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Zuwendungen von parteinahen Stiftungen bei deren internationaler Arbeit sicher, und sind dem Auswärtigen Amt seit 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen gegen diese Grundsätze seitens der parteinahen Stiftungen verstoßen worden ist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen in welcher Förderhöhe?
Wie hoch belief sich die Anzahl der bearbeiteten Verwendungsnachweise von parteinahen Stiftungen im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts seit 2015 jeweils zum Stichtag des 31. Dezembers (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch belief sich die Anzahl der unbearbeiteten Verwendungsnachweise von parteinahen Stiftungen im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts seit 2015 jeweils zum Stichtag des 31. Dezembers (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 im Zuge von Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren von parteinahen Stiftungen Mängel, Fehler oder andere Unregelmäßigkeiten (z. B. gefälschte Dokumente oder überzogene Abrechnungen) bekannt geworden (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, wie viele Unregelmäßigkeiten, von welchen parteinahen Stiftungen in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen parteinahe Stiftungen von anderen öffentlichen Stellen bzw. Dritten weitere Zuwendungen bzw. Mittel für den gleichen Verwendungszweck erhalten haben (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann von welchen parteinahen Stiftungen in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen sich bei Zuwendungen an parteinahe Stiftungen der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung Umstände geändert oder weggefallen sind (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen sich bei Zuwendungen an parteinahe Stiftungen der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen gewesen ist (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen sich bei Zuwendungen an parteinahe Stiftungen die angeforderten oder ausgezahlten Beträge nicht alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen verbraucht werden können (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle im Rahmen von Zuwendungen an parteinahe Stiftungen bekannt geworden, bei denen zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle im Rahmen von Zuwendungen an parteinahe Stiftungen bekannt geworden, bei denen Verwendungsnachweise zu spät oder gar nicht an das Auswärtige Amt weitergeleitet worden sind (wenn ja, bitte nach Jahren und fristgerechtem Eingang, pünktlich, verspätet bzw. gar nicht, aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle im Rahmen von Zuwendungen an parteinahe Stiftungen bekannt geworden, bei denen Verwendungsnachweise mangelhaft oder unvollständig waren (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Wurden parteinahe Stiftungen, welche Verwendungsnachweise seit 2015 nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft vorgelegt haben, in den Folgejahren bei Zuwendungen des Auswärtigen Amts weiter berücksichtigt?
Wenn ja, welche, und warum (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle im Rahmen von Zuwendungen an parteinahe Stiftungen bekannt geworden, bei denen Originalbelege von parteinahen Stiftungen angefordert, aber keine Originalbelege vorgelegt werden konnten (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen Zuwendungen an parteinahe Stiftungen seitens des Auswärtigen Amts widerrufen oder zurückgenommen wurden (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, in welcher Förderhöhe?
Sind dem Auswärtigen Amt seit dem Jahr 2015 Fälle bekannt geworden, bei denen nicht verbrauchte Zuwendungsmittel von parteinahen Stiftungen an das Auswärtige Amt zurücküberwiesen wurden (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen in welcher Höhe?
Sind der Bundesregierung seit 2015 Projekte von parteinahen Stiftungen aus Deutschland im Ausland bekannt geworden, die die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik hätten gefährden können (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, von welchen parteinahen Stiftungen, bei welchen Projekten mit welcher Förderhöhe aus welchen Gründen?
Gab es seit 2015 von parteinahen Stiftungen organisierte Projekte im Ausland, bei denen das Auswärtige Amt inhaltlichen Einfluss genommen hat (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, bei welchen Projekten, von welcher parteinahen Stiftung, mit welcher Förderhöhe, aus welchen Gründen?
Gab es seit 2015 Fälle, bei denen das Auswärtige Amt eine beantragte Zuwendung an eine parteinahe Stiftung nicht gewährt hat (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn ja, wann, bei welchen Projekten, von welcher parteinahen Stiftung, mit welcher Förderhöhe, aus welchen Gründen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Evaluierungen von Vorhaben, Strukturen und Prozessen der parteinahen Stiftungen und deren Partnerorganisationen hat das Auswärtige Amt seit 2015 geplant und durchgeführt (bitte nach Jahren, Vorhaben und Name der parteinahen Stiftung und deren Partnerorganisationen aufschlüsseln)?
Fanden sämtliche dieser Evaluierungen im Benehmen mit den parteinahen Stiftungen statt?
Wieso sieht die FR-AA die Planung und Durchführung von Evaluierungen „im Benehmen“ mit den parteinahen Stiftungen zwingend vor?
Inwiefern finden Evaluierungen unabhängig von parteinahen Stiftungen statt?