Europäische und organisatorische Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Frank Müller-Rosentritt, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im April 2020 hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das Reformkonzept BMZ 2030 vorgelegt. Nach Aussagen von Bundesminister Dr. Gerd Müller werde mit dem Reformkonzept 2030 erstmals seit zwölf Jahren ein umfassendes Reformkonzept der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt, um diese noch wirksamer und effizienter zu gestalten (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/index.html). Kern des Reformkonzepts ist die Fokussierung auf die Reformbereitschaft der Partnerländer sowie eine Konzentration auf Kernthemen und Wirksamkeit. Die bisherige direkte bilaterale Zusammenarbeit mit 85 Partnerländern soll im Zuge des Reformkonzepts auf eine direkte bilaterale Zusammenarbeit mit 60 Partnerländern reduziert werden (https://www.deutschlandfunk.de/paradigmenwechsel-in-der-entwicklungspolitik-weg-mit-der.724.de.html?dram:article_id=478764). In Ländern, mit denen zukünftig keine direkte bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mehr betrieben werden solle, werde nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „die Arbeit der EU und multilateraler Institutionen sowie der Kirchen und Zivilgesellschaft“ (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzeptvor/index.html) gestärkt und der Mitteleinsatz mit anderen Gebern, „zum Beispiel der EU oder Frankreich“ (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/index.html) noch stärker abgestimmt, um Doppelungen zu vermeiden und die Wirksamkeit zu erhöhen.
Insbesondere die Koordinierung dieses Reformkonzepts mit den europäischen Partnern ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller neben den notwendigen strukturellen und organisatorischen Anpassungsbedarfen innerhalb des Bundesministeriums sowie der Durchführungsorganisationen GIZ und KfW zentral für den Erfolg des Konzepts. Ausweislich der fehlenden Beantwortung nach Fragen zur europäischen Abstimmung des Reformkonzepts BMZ 2030 durch Bundesminister Dr. Gerd Müller, zuletzt im Rahmen der Befragung des Bundesministers im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 17. Juni 2020, müssen die Fragestellerinnen und Fragesteller darauf schließen, dass diese vor der Veröffentlichung des Konzepts nicht stattgefunden hat. Gerade eine engere europäische Koordinierung und Bündelung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch nach Ansicht der Fraktion der FDP dringend geboten, um die die Wirksamkeit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit insgesamt zu erhöhen und um den Partnern in Entwicklungsländern Alternativen zur Entwicklungszusammenarbeit beispielsweise mit China zu bieten, das diese eher zur Erweiterung seines geopolitischen Einflusses und zur Sicherstellung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen und Infrastruktur nutzt als zum Wohle der Menschen in Entwicklungsländern.
Gleichzeitig fallen die Vorstellung und der Beginn der Umsetzung des Reformkonzepts ein Jahr vor der voraussichtlich nächsten Bundestagswahl im Jahr 2021 offenkundig in einen Zeitraum, der innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von tiefgreifenden Personalwechseln geprägt ist. Der Leiter der bisherigen Zentralabteilung (Abteilung Z), Dr. Bernhard Felmberg wechselt zum 1. Oktober 2020 ins Amt des Bischofs für die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (https://www.bundeswehr-journal.de/2020/bernhard-felmberg-wird-neuer-evangelischer-militaerbischof/), der Leiter der Abteilung 1 (Grundsatzfragen), Gunther Beger, soll nach Medienberichten der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Weltbank werden (PioneerMedia HauptstadtBriefing, 25. Juni 2020), die Leiterin der Abteilung 4 (Globale Zukunftsaufgaben), Ingrid-Gabriela Hoven wurde am 30. Juni 2020 vom Aufsichtsrat der staatseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum 1. Oktober 2020 als neues Mitglied im Vorstand der GIZ bestellt (https://www.presseportal.de/pm/12444/4638815), und der Leiter der Abteilung 5 (Internationale Entwicklungspolitik), Dominik Ziller, steht Medienberichten zufolge vor einem Wechsel Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (PioneerMedia HauptstadtBriefing, 25. Juni 2020). Damit scheiden (voraussichtlich) vier von sechs bisherigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus, die innerhalb der Leitungsebene zentral für die Umsetzung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wurde das Reformkonzept „BMZ 2030“ während der Erarbeitung dieses Konzepts mit europäischen und/oder internationalen Partnern bzw. europäischen Institutionen abgestimmt?
Wenn ja, wann, mit welchen, und in welchem konkreten Rahmen mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern soll angesichts eines unabgesprochenen Konzepts dann der Mitteleinsatz, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Vorstellung des Konzepts angekündigt, mit der EU und anderen Gebern stärker abgestimmt werden, wenn diese in eine strukturelle Änderung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht einbezogen wurden?
Wurde das Reformkonzept „BMZ 2030“ während der Erarbeitung dieses Konzepts mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, Stiftungen und/oder kirchlichen Organisationen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind, abgestimmt?
Wenn ja, wann, mit welchen, und in welchem konkreten Rahmen mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern soll angesichts eines unabgesprochenen Konzepts dann der Mitteleinsatz, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Vorstellung des Konzepts angekündigt, mit Kirchen und der Zivilgesellschaft stärker abgestimmt werden, wenn diese in eine strukturelle Änderung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht einbezogen wurden?
Wurde das Reformkonzept „BMZ 2030“ während der Erarbeitung des Konzepts mit multilateralen Organisationen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind, abgestimmt?
Wenn ja, wann, mit welchen, und in welchem konkreten Rahmen mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern soll angesichts eines unabgesprochenen Reformkonzepts dann der Mitteleinsatz, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Vorstellung des Konzepts angekündigt, mit multilateralen Organisationen stärker abgestimmt werden, wenn diese in eine strukturelle Änderung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht einbezogen wurden?
Wie wurden die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere der GIZ und der KfW sowie der entsprechenden Tochterunternehmen konkret in die Erarbeitung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ während der Erarbeitung dieses Konzepts einbezogen?
Wann konkret wurde von der Leitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Auftrag für die Erarbeitung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ an welche konkrete Ebene des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erteilt?
Wie viele Mitarbeiter (in VE) waren jeweils monatlich seit 2013 mit der Erarbeitung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ betraut, und welche Personalkosten sind hierfür entsprechend der Besoldungsgruppen der jeweiligen Personen jeweils monatlich seit 2013 angefallen (bitte nach Referenten, Referatsleitern, Unterabteilungsleitern, Abteilungsleitern und tariflichen Angestellten sowie entsprechenden Besoldungsgruppen angeben).
Gab es nach der Vorstellung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ im April 2020 Gespräche mit europäischen und/oder internationalen Partnern bzw. europäischen Institutionen zu diesem Konzept, um die von Bundesminister Dr. Gerd Müller bei der Vorstellung des Konzepts angekündigte bessere Abstimmung mit der EU bzw. anderen Gebern zu erzielen?
Wenn ja, wann, mit welchen, und in welchem konkreten Rahmen mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern soll angesichts dessen dann der Mitteleinsatz, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Vorstellung des Konzepts angekündigt, mit der EU und anderen Gebern stärker abgestimmt werden?
Gab es nach der Vorstellung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ im April 2020 Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, Stiftungen und/oder kirchlichen Organisationen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind, zu diesem Konzept, um die von Bundesminister Dr. Gerd Müller bei der Vorstellung des Konzepts angekündigte bessere Abstimmung mit den Kirchen und der Zivilgesellschaft zu erzielen?
Wenn ja, wann, mit welchen, und in welchem konkreten Rahmen mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern soll angesichts dessen dann der Mitteleinsatz, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Vorstellung des Konzepts angekündigt, mit Kirchen und der Zivilgesellschaft stärker abgestimmt werden?
Gab es nach der Vorstellung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ im April 2020 Gespräche mit multilateralen Organisationen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind, zu diesem Konzept, um die von Bundesminister Dr. Gerd Müller bei der Vorstellung des Konzepts angekündigte bessere Abstimmung mit multilateralen Organisationen zu erzielen?
Wenn ja, wann, mit welchen, und in welchem konkreten Rahmen mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern soll angesichts dessen dann der Mitteleinsatz, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Vorstellung des Konzepts angekündigt, mit multilateralen Organisationen stärker abgestimmt werden?
Plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die im Reformkonzept „BMZ 2030“ bessere europäische Vernetzung zu einem Thema der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands zu machen?
Wenn ja, wie konkret, in welchem Rahmen, und welchen Stellenwert nimmt das sogenannte „Joint Programming“ hierbei nach Ansicht der BMZ ein?
Wenn nein, warum nicht?
Plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das vorgelegte Reformkonzept „BMZ 2030“ durch eine Strategie für die Reform der europäischen Entwicklungszusammenarbeit sowie eine Strategie der für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an multilateralen Organisationen zu ergänzen?
Wenn ja, in welchem Rahmen, und wann ist mit dieser Strategie, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch Fragen zur personellen Repräsentanz Deutschlands in Führungspositionen internationaler Organisationen umfassen muss, zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die voraussichtlich vier von sechs bisherigen Abteilungsleiterpositionen, die durch den Weggang von Abteilungsleitern (voraussichtlich) frei werden, nachzubesetzen?
Wenn ja, bis wann sollen die jeweiligen Positionen im Einzelnen nachbestellt werden?
Wenn nein, welche organisatorischen Änderungen sind geplant, um den Wegfall von (voraussichtlich) vier Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern durch strukturelle Änderungen von Zuständigkeiten aufzufangen?
Wie stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch den Wechsel auf der Leitungsebene des Hauses mit dem Weggang von voraussichtlich vier von sechs Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern
die Umsetzung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ innerhalb der Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ sicher,
die Koordinierung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ mit europäischen und internationalen Partnern, multilateralen Organisationen sowie Kirchen und Zivilgesellschaft sicher?
Welche Auswirkungen auf die Struktur und Arbeitsweise des BMZ hat das Reformkonzept „BMZ 2030“ kurzfristig, mittelfristig, und langfristig?
Aus welchem Grund erachtet der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die im Rahmen des Reformkonzepts „BMZ 2030“ grundlegende Änderung der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit für so dringlich, dass diese Grundsatzentscheidung ein Jahr vor der voraussichtlich nächsten Bundestagswahl umgesetzt werden soll?
Warum hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die nach seiner Ansicht offenkundig notwendigen Änderungen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit nicht bereits in den mehr als sechs vergangenen Jahren seiner Amtszeit als Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt, sondern plant dies nun gut ein Jahr vor der voraussichtlich nächsten Bundestagswahl?