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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entgeltunterschiede zwischen Deutschen und Ausländern (Entgelt- und Beschäftigungsstatistik 2019)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.09.2020

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2163513.08.2020

Entgeltunterschiede zwischen Deutschen und Ausländern (Entgelt- und Beschäftigungsstatistik 2019)

der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter, Martin Hebner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Entgeltunterschied (Median) zwischen Deutschen und Ausländern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 59 und 60 auf Bundestagsdrucksache 19/16574). Betrug der Entgeltunterschied im Jahr 2006 zwischen deutschen Beschäftigten (2 581 Euro) und Ausländern (2 349 Euro) noch 232 Euro bzw. 9 Prozent, waren es im Jahr 2018 bereits 25,7 Prozent bzw. 873 Euro (ebd., Deutsche: 3 403 Euro, Ausländer: 2 530 Euro). Innerhalb weniger Jahre hat sich das Entgelt von deutschen und ausländischen Beschäftigten demnach deutlich entkoppelt. Noch deutlicher als bei den Ausländern insgesamt stieg der Entgeltunterscheid zwischen Deutschen und EU-Ausländern. Betrug der Entgeltunterschied im Jahr 2006 noch 21 Euro bzw. 0,8 Prozent, waren es im Jahr 2018 bereits 28,5 Prozent bzw. 969 Euro (ebd.).

Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Zeitraum auch die sechste Erweiterung der EU, die sogenannte EU-Osterweiterung (Teil II) fällt. Am 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union aufgenommen (vgl. https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/167/die-erweiterung-der-europaischen-union).

Auch der Entgeltunterschied zwischen deutschen Beschäftigten und Beschäftigten aus den sogenannten Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) stieg zwischen 2006 und 2018 weiter an. So lag im Jahr 2006 der Entgeltunterschied beispielsweise zwischen deutschen Beschäftigten und Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern bei 1 071 Euro bzw. 41,5 Prozent. Im Jahr 2018 waren es bereits 1 509 Euro bzw. 44,4 Prozent (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 59 und 60 auf Bundestagsdrucksache 19/16574).

Auch ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Zeitraum die Migrations- und Flüchtlingskrise des Jahres 2015 fällt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Deutsche und Ausländer waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2010, 2015 sowie 2019 insgesamt sowie im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern sowie Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen und hierzu jeweils auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

2

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Deutschen sowie Ausländer, die in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 jeweils Niedriglohn nach OECD-Kriterien (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezogen (bitte nach Ausländern insgesamt, EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern sowie Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen und hierzu jeweils auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen sowie Ausländer (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern sowie Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen sowie hierzu bitte jeweils auch den absoluten sowie relativen Median-Entgeltunterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweisen)?

4

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen sowie Ausländer im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und Personen aus den Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen sowie hierzu bitte jeweils auch den absoluten sowie relativen Median-Entgeltunterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweisen)?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen sowie Ausländer, die in den Jahren 2010 bis 2019 ein Entgelt unter dem bundesweiten Medianentgelt bezogen haben (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und Personen aus den Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen und die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Deutschen sowie Ausländer, die im Jahr 2010, 2015 sowie 2019 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, welches nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und Personen aus den Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Deutschen sowie Ausländer in den einzelnen Wirtschaftszweigen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008), die ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, welches nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte nach Wirtschaftsabschnitten A bis U getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Deutschen sowie Ausländer, die im Jahr 2010, 2015 sowie 2019 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, welches nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und Personen aus den Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

9

Wie viele Deutsche sowie Ausländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010, 2015 sowie 2019 in den einzelnen Wirtschaftszweigen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008) ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, welches nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte nach Wirtschaftsabschnitten A bis U getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

10

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils der absolute sowie relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten EU-Ausländern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Westbalkanstaaten (bitte hierzu jeweils auch den Entgeltunterschied zu Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweisen)?

11

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils der absolute sowie relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten EU-Ausländern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte hierzu jeweils auch den Entgeltunterschied zu Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweisen)?

12

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 in den einzelnen Berufshauptgruppen (Klassifikation der Berufe – KldB – 2010, 2-Steller) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der deutschen sowie ausländischen Beschäftigten (bitte Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern und Personen aus den Westbalkanstaaten jeweils getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2019 sowie 2015 auf 2019 angeben)?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein verknapptes Arbeitskräfteangebot tendenziell zu steigenden Löhnen führt (bitte die Antwort begründen)?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein ausgeweitetes Arbeitskräfteangebot tendenziell zu sinkenden Löhnen führt (bitte die Antwort begründen)?

15

Wie erklärt die Bundesregierung den steigenden Entgeltunterschied zwischen Deutschen und EU-Ausländern im Zeitraum 2006 bis 2018 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 59 und 60 auf Bundestagsdrucksache 19/16574)?

16

Welchen Einfluss hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Osterweiterung 2004 bzw. 2007 auf das Entgeltniveau der deutschen sowie ausländischen Beschäftigten in Deutschland (bitte auch auf die einzelnen Anforderungsniveaus Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte eingehen)?

17

Führt die Bundesregierung den steigenden Entgeltunterschied zwischen Deutschen und EU-Ausländern im Zeitraum 2006 bis 2018 auf ein erweitertes Arbeitskräfteangebot aufgrund der EU-Osterweiterung 2004 bzw. 2007 zurück, und wenn ja, inwieweit (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/167/die-erweiterung-der-europaischen-union)?

18

Wie erklärt die Bundesregierung den zunächst gefallenen Entgeltunterschied zwischen deutschen Beschäftigten und Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den Jahren 2006 bis 2014 und den anschließenden Anstieg des Entgeltunterschiedes nach der Migrationskrise (2015) in den darauffolgenden Jahren bis 2018 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 59 und 60 auf Bundestagsdrucksache 19/16574)?

19

Inwieweit führt die Bundesregierung den in Frage 18 genannten, zunächst gefallenen, danach gestiegenen Entgeltunterschied auf ein erweitertes Arbeitskräfteangebot aufgrund der hohen Zuwanderung im Kontext der Migrationskrise zurück (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

20

Inwieweit unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittsalter der Beschäftigten aus den Westbalkanstaaten und den Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte hierzu die Anzahl sowie den Anteil der Beschäftigten aus den Westbalkanstaaten sowie den Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern nach folgenden Altersklassen getrennt ausweisen: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 bis unter 65 Jahre sowie über 65 Jahre)?

Berlin, den 6. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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