Videoplattform TikTok und eine mögliche Nähe zu Chinas Behörden
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Kurzvideo-App TikTok ist derzeit vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt. Die App wurde (Stand: Mai 2020) über 2 Milliarden Mal heruntergeladen, was zuvor nur wenigen Unternehmen (z. B. Facebook) gelungen ist (https://t3n.de/news/schaffte-bisher-nur-facebook-2-1274972/). Aufgrund der enormen digitalen Präsenz nutzen jetzt auch vermehrt deutsche Politiker (z. B. die Abgeordnete Dorothee Bär) TikTok als Kommunikationsquelle (https://www.tiktok.com/@dorobaer?lang=de).
Medienberichten zufolge, hat die indische Regierung TikTok in Indien generell verboten. Grund sei der Verdacht, dass die chinesische Regierung die App als Spionagetool nutzen und auf Nutzerdaten zugreifen würde. Auch Großbritannien, die USA und Australien würden generell ein Verbot der App beratschlagen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen würden die Behörden in den USA erwägen, TikTok auf eine schwarze Liste zu setzen. Auch in Deutschland und Europa soll die Videoplattform TikTok in der Kritik stehen. TikTok soll, laut Medienbericht, die Meinungsfreiheit seiner Nutzer einschränken.
Angesprochen auf die Einschätzung zum gegenwärtigen „TikTok-Verbot“ in Indien und zu eventuellen Verboten in den USA, teilte die derzeitige österreichische Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Dr. Andrea Jelinek, mit, dass dem EU-Datenschutzausschuss in Bezug auf Verbote der TikTok-App in Indien nichts bekannt sei (https://www.businessinsider.de/bi/spionage-tool-fuer-china-so-wahrscheinlich-ist-ein-tiktok-verbot-in-deutschland/).
Die Einflussnahme chinesischer Behörden auf Technologiekonzerne und des chinesischen Militärs auf den Cyberraum und die Durchsetzung eigener Zielvorgaben (militärisch, wirtschaftlich als auch Spionagevorgaben) bergen nach Ansicht der Fragesteller große Sicherheitsmängel, welche die technische und digitale Souveränität Deutschlands gefährden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wird durch die Bundesregierung oder ihre Mitglieder die Videoplattform TikTok benutzt, und wenn ja, gibt es durch die Bundesregierung einen Sicherheitshinweis im Umgang mit TikTok?
Wird von Bundesbehörden die Videoplattform TikTok gestattet und benutzt, und wenn ja, welche Sicherheitsbestimmungen werden durch die Bundesregierung an die Bundesbehörden ausgegeben?
Gibt es vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Sicherheitseinschätzung in Bezug auf TikTok, und wenn ja, welchen Inhalt hat diese Sicherheitseinschätzung, und ist diese öffentlich einsehbar? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Europäische Datenschutzausschuss eine Bewertung der Sicherheit, des Datenschutzes und des Umgangs mit der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit TikTok abgegeben hat, und wenn ja, welche konkreten Schlüsse für ihr weiteres Handeln zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis, wann der EU-Datenschutzausschuss eine dementsprechende Erklärung bzw. Einschätzung abgeben wird?
Kennt die Bundesregierung die Bedenken der USA, Großbritanniens und Australiens in Bezug auf TikTok, und wie wird die Bundesregierung in Bezug auf die innere Sicherheit und ihr weiteres nationales und internationales Handeln auf diese Bedenken reagieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Nutzerdaten, den Datenschutz und den Umgang mit der Meinungsfreiheit auf der Videoplattform TikTok, und welche konkreten Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass die Kurzvideo-App TikTok eine mögliche Nähe zu chinesischen Behörden pflegt und somit gleich dem chinesischen Netzwerkausrüster HUAWEI eine Gefahr für die Sicherheit, die Meinungsfreiheit und somit ein Einfallstor für Spionage darstellten könnte, und wenn ja, welche Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Videoplattform TikTok Daten, vor allem Nutzerdaten, an die chinesische Regierung weitergibt, und wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?
Hat die Bundesregierung Auskunft vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber bzw. von den Datenschutzbehörden der Länder im Zusammenhang mit der Videoplattform TikTok über den Datenschutz und den Umgang mit der Meinungsfreiheit erhalten, und liegt der Bundesregierung seitens der Datenschutzbehörden (Bund und Länder) eine Handlungsempfehlung in Bezug auf TikTok vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt (bezüglich Auskunft und Handlungsempfehlung)? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis eines TikTok-Verbots in Indien, und wenn ja, wie, und durch wen hat die Bundesregierung von einem etwaigen Verbot der Videoplattform TikTok in Indien erfahren?
Plant die Bundesregierung, ein generelles Verbot von TikTok in Deutschland umzusetzen?
Weshalb reagiert die Bundesregierung – so die Auffassung der Fragesteller – generell sehr zögerlich und zurückhaltend in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen und Spionagevorwürfe im Zusammenhang mit chinesischen Technologieanbietern?
Wird sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft generell für einen sicheren Datenschutz und für einen sicheren Datentransfer in unsicheren Drittstaaten außerhalb des EU-Datenschutzniveaus einsetzen, und wenn ja, welche Maßnahmen setzt diesbezüglich die Bundesregierung auf EU-Ebene um?
Wird sich die Bundesregierung generell für mehr Transparenz von Tiktok und weiteren Social-Media-Anbietern und deren Aktivitäten national als auch im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft einsetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?