Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 findet der türkische Nachrichtendienst MIT im Kapitel über Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten ausdrückliche Erwähnung. Diese Nennung neben Nachrichtendiensten von Staaten wie Russland, China und Iran erscheint aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mindestens ungewöhnlich, da es sich bei der Türkei um ein NATO-Mitglied und damit nach landläufigem Verständnis um einen verbündeten Staat handelt. So stellt sich den Fragestellerinnen und Fragesteller einerseits die Frage, was die Bundesregierung zur Abwehr der im Verfassungsschutzbericht benannten „Einflussnahmeversuche auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland sowie punktuelle Einflussnahmeversuche auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt“ unternimmt. Angesichts einer vom Verfassungsschutz als „besonders heikel“ bezeichneten Situation von Türkeireisenden, die neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, „wie zahlreiche Haftfälle und Einreisesperren in der jüngeren Vergangenheit belegen“, würde die Fragestellerinnen und Fragesteller interessieren, was die Bundesregierung angesichts des konstatierten „erhebliche[n] Aufklärungsinteresse[s] an Vereinigungen und Einzelpersonen, die in tatsächlicher oder mutmaßlicher Opposition zur gegenwärtigen türkischen Regierung stehen“, zum Schutze der Betroffenen unternimmt. Schließlich gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller davon aus, dass auch andere NATO-Staaten nachrichtendienstliche Aktivitäten in Deutschland betreiben, wie nicht zuletzt der NSA-Skandal deutlich gemacht hat, sodass sich die Frage ergibt, warum die Türkei als einziges NATO-Land deswegen im Verfassungsschutzbericht Erwähnung findet.
Da der türkische Geheimdienst im Verfassungsschutzbericht offiziell als Beobachtungsobjekt durch den deutschen Inlandsgeheimdienst benannt wird, sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre diesbezüglichen Kenntnisse offenlegen sollte, anstatt dies mit Verweis auf einen sonst bei Fragen mit Nachrichtendienstbezug gern angeführten „Schutz des Staatswohls“ zu verweigern oder nur klassifiziert zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen52
Welche genauen und konkreten Beweggründe haben das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu gebracht, den türkischen Nachrichtendienst MIT und dessen Aktivitäten in Deutschland in den Verfassungsschutzberichten des Bundes 2018 und 2019 im Kapitel über „Spionage und sonstige Nachrichtendienstliche Aktivitäten“ zu benennen?
Inwieweit erscheint es aus Sicht der Bundesregierung ungewöhnlich, dass der Nachrichtendienst eines NATO-Staates Aufnahme im Verfassungsschutzbericht findet?
Welche anderen Nachrichtendienste von NATO- oder EU-Mitgliedstaaten wurden aus welchen Gründen wann und in welchem Zusammenhang in welchen Verfassungsschutzberichten genannt?
Welche anderen Nachrichtendienste von NATO- und EU-Mitgliedstaaten betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, und warum werden diese Nachrichtendienste nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt?
Welche Legalresidenturen des türkischen Nachrichtendienstes MIT in welchen Einrichtungen an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung im Einzelnen bekannt, wie viele Mitarbeiter des Dienstes in welchen offiziellen Funktionen sind dort im Einsatz, und wie und inwieweit hat sich die Zahl der Legalresidenturen und der dort beschäftigten Nachrichtendienstmitarbeiter innerhalb der letzten zehn Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen verändert?
Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des türkischen Nachrichtendienstes in der Bundesrepublik Deutschland, und wie, und warum hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert?
Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl von inoffiziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Spitzeln, V-Leuten und Zuträgern des türkischen Nachrichtendienstes in Deutschland?
Wie, und warum hat sich die Zahl der inoffiziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Spitzel, V-Leute und Zuträger nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre verändert?
Inwieweit kann die Bundesregierung die vom Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom in der ZDF-Dokumentation „Im Dienste Erdogans“ unter Verweis auf den Verfassungsschutz genannte Zahl von 8 000 derartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des türkischen Nachrichtendienstes in Deutschland bestätigen (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-im-dienste-erdogans-100.html)?
Welche konkreten Belege kann die Bundesregierung für die im Verfassungsschutzbericht 2019 getätigte Feststellung geben, dass sich in der Türkei der Blick des MIT auch auf Angehörige deutscher diplomatischer Vertretungen richtet?
Wie viele, und welche diesbezüglichen Fälle wurden der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt?
Wie viele Angehörige deutscher diplomatischer Vertretungen, die sich vom MIT anwerben ließen oder als Quellen dienten, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Funktion oder Stellung, und welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen?
Welche Konsequenzen wurden jeweils im Einzelfall daraus gezogen, dass ein Angehöriger einer deutschen diplomatischen Vertretung als Quelle für den MIT fungierte?
Inwieweit kann die Bundesregierung eine Zunahme von Anwerbeversuchen bzw. Versuchen der Informationsgewinnung mittels Angehöriger deutscher diplomatischer Vertretungen in der Türkei durch den MIT in den letzten zehn Jahren erkennen?
Was genau unternimmt die Bundesregierung zum Schutze von Angehörigen deutscher diplomatischer Vertretungen in der Türkei vor Ausspäh- und Anwerbeversuchen durch den MIT?
Wie werden Angehörige deutscher diplomatischer Vertretungen auf das Erkennen und die Abwehr von Ausspäh- und Anwerbeversuchen durch den MIT vorbereitet?
Inwieweit sind der Bundesregierung Ausspäh- und Anwerbeversuche des MIT gegenüber Angehörigen deutscher diplomatischer Vertretungen in dritten Staaten bekannt geworden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Versuchen des MIT, Angehörige deutscher diplomatischer Vertretungen als Quellen zu gewinnen?
Welche konkreten Fälle der im Verfassungsschutzbericht 2019 genannten „Einflussnahmeversuche auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland“ durch den MIT sind der Bundesregierung bekannt geworden?
Auf welche türkeistämmigen Gemeinschaften bezogen sich diese Einflussnahmeversuche?
Wie reagierten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen türkeistämmigen Gemeinschaften jeweils auf die Einflussnahmeversuche?
Welche Faktoren begünstigten oder erschwerten jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einflussnahme des MIT auf türkeistämmige Gemeinschaften?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer fehlerhaften oder unzureichenden Integrationspolitik gegenüber türkeistämmigen Migrantinnen und Migranten eine Ursache, die es dem MIT erleichtert, Einfluss auf türkeistämmige Gemeinschaften zu nehmen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?
Wie sahen die Einflussnahmeversuche konkret aus, welcher personellen und medialen Mittel und Methoden bediente sich der MIT dabei?
Welchen Erfolg oder Misserfolg hatten diese Operationen im Einzelfall, und wo lagen die Gründe dafür?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Veränderung der Intensität solcher Einflussnahmeversuche durch den MIT in den letzten zehn Jahren, und worauf führt sie dies gegebenenfalls zurück?
Welche konkreten Gefahren für die innere Sicherheit und Ordnung und das friedliche Zusammenleben sieht die Bundesregierung von Einflussnahmeversuchen des MIT auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland ausgehen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Einflussnahmeersuchen des MIT auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland?
Von welchen konkreten Fällen der im Verfassungsschutzbericht 2019 genannten „punktuelle[n] Einflussnahmeversuche auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt“ durch den MIT hat die Bundesregierung Kenntnis?
Welche Faktoren begünstigten oder erschwerten jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einflussnahme des MIT auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt?
Wie sah die versuchte Einflussnahme auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt konkret aus, welcher personellen und medialen Mittel und welcher Methoden bediente sich der MIT dabei?
Welchen Erfolg oder Misserfolg hatten diese Operationen im Einzelfall, und wo lagen die Gründe dafür?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Veränderung der Intensität solcher Einflussnahmeversuche auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt durch den MIT in den letzten zehn Jahren, und worauf führt sie dies gegebenenfalls zurück?
Welche konkreten Gefahren für die innere Sicherheit und Ordnung und das friedliche Zusammenleben sieht die Bundesregierung von Einflussnahmeversuchen des MIT auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt ausgehen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Einflussnahmeversuchen des MIT auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt?
Inwieweit kann die Bundesregierung bei der im Verfassungsschutzbericht 2019 genannten Einflussnahmestrategie, „die Öffentlichkeit auf vermeintliche und tatsächliche Fälle von Rassismus, Islamophobie und Türkei-Feindlichkeit hinzuweisen sowie angebliche Fehlentwicklungen in Deutschland sowie Europa besonders zu betonen, um auf diesem Weg kritischen Tönen gegenüber der politischen Entwicklung in der Türkei zu begegnen“, eine konkrete Betätigung des MIT erkennen und nachweisen?
Welcher personellen Mittel, medialen Kanäle und Methoden bedient sich der MIT nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Einflussnahmestrategie?
Bei welchen konkreten Medien einschließlich Online-Medien und sozialen Netzwerken kann die Bundesregierung eine wie geartete Einflussnahme des MIT erkennen?
Inwieweit ist der Sender TRT Deutsch als Ableger des staatlichen türkischen Rundfunks Teil der genannten Einflussnahmestrategie, und welche möglichen Kontakte zum MIT bestehen dort nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche laut Verfassungsschutzbericht 2019 „regierungsnahen Organisationen mit unterschiedlich starker Anbindung an Ankara werben in Deutschland und anderen europäischen Staaten für die gegenwärtige türkische Politik und nehmen sie gegenüber Kritik in Schutz“ (bitte Organisationen einzeln benennen)?
Inwieweit gehören die in der Bundesrepublik Deutschland bei Wahlen angetretenen Parteien Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG) und Allianz Deutscher Demokraten (ADD) zu solchen vom Verfassungsschutzbericht erwähnten „regierungsnahen Organisationen mit unterschiedlich starker Anbindung an Ankara“, und welche mögliche Rolle spielen diese Parteien im Rahmen der vom Verfassungsschutzbericht festgestellten Einflussnahmestrategie des türkischen Geheimdienstes bzw. der türkischen Regierung in Deutschland?
Inwieweit gehören nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Ülkücü-Spekrum der rechtsextremen Grauen Wölfe zählenden Verbände Türkische Föderation, ATB (Verband der türkischen Kulturvereine in Europa) und ATIB (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) zu solchen vom Verfassungsschutzbericht erwähnten „regierungsnahen Organisationen mit unterschiedlich starker Anbindung an Ankara“, und welche mögliche Rolle spielen diese Parteien im Rahmen der vom Verfassungsschutzbericht festgestellten Einflussnahmestrategie des türkischen Geheimdienstes bzw. der türkischen Regierung in Deutschland?
Inwieweit gehören nach Kenntnis der Bundesregierung die Islamverbände DITIB und Milli Görüs zu solchen vom Verfassungsschutzbericht erwähnten „regierungsnahen Organisationen mit unterschiedlich starker Anbindung an Ankara“?
Welche mögliche Rolle spielen diese Parteien im Rahmen der vom Verfassungsschutzbericht festgestellten Einflussnahmestrategie des türkischen Geheimdienstes bzw. der türkischen Regierung in Deutschland?
Inwieweit dienen diese Verbände oder Mitglieder oder Imame dieser Verbände dem MIT zur Informationsbeschaffung und Aufklärung bezüglich Oppositionellen, Kritikerinnen und Kritikern der türkischen Regierung und von diesem als extremistisch oder terroristisch eingestuften Vereinigungen?
In welchem Verhältnis steht die im Verfassungsschutzbericht 2019 genannte Union of International Democrats (UID) zur türkischen Regierung und zum MIT?
Welche konkreten Aufgaben kommen der UID nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der vom Verfassungsschutz festgestellten Einflussnahmestrategie des türkischen Nachrichtendienstes bzw. der türkischen Regierung gegenüber der deutschen Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsfindung sowie gegenüber türkeistämmigen Gemeinschaften jeweils zu?
Welcher personellen Mittel, medialen Kanäle und Methoden bedient sich die UID bei der Umsetzung der Einflussnahmestrategie?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit bzw. Spionage gegen den MIT wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gegen wie viele und welche Personen in welchen Fällen und mit welchen Ergebnissen eingeleitet?
Inwieweit, wann, und zu welchen Gelegenheiten und aus welchem Anlass hat die Bundesregierung sich gegenüber der türkischen Regierung kritisch bezüglich der nachrichtendienstlichen Aktivitäten des MIT in der Bundesrepublik Deutschland geäußert, und wie war die jeweilige Reaktion der türkischen Seite darauf?
Inwieweit trifft die vom Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom in der ZDF-Dokumentation „Im Dienste Erdogans“ getroffene Behauptung zu, wonach dem MIT von deutscher Seite signalisiert worden sei, dass gezielte Tötungen von Oppositionellen durch den MIT in Deutschland eine rote Linie seien, die der MIT nicht überschreiten dürfe (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-im-dienste-erdogans-100.html)?
Welche generellen Kenntnisse hat die Bundesregierung von Tötungen von Oppositionellen und Gegnerinnen und Gegnern der türkischen Regierung durch den MIT im Ausland?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine mögliche Verwicklung des MIT in die Tötung von drei Kurdinnen in Paris im Januar 2013 (https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-spur-nach-ankara-1.3306816)?