Verbindungen des Bundes zur Cyber-Valley-Initiative in Tübingen
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/20366 („Engagement ausländischer Geheimdienste beim Cyber Valley bei Tübingen“) hat die Bundesregierung von der Klärung zahlreicher Fragen abgesehen. Die vorliegende Kleine Anfrage greift daher einige Aspekte erneut auf, um die Beteiligung der Bundesregierung sowie US-amerikanischer Geheimdienststrukturen an dem Vorhaben zu klären.
Die Bundesregierung gibt in ihren Antworten auf Bundestagsdrucksache 19/20366 an, nicht an der baden-württembergischen Initiative „Cyber Valley“ (http://cyber-valley.de/) beteiligt zu sein. Gleichwohl räumt sie ein, dass „(d)as vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Kompetenzzentrum für KI-Forschung Tübingen AI Center (https://tuebingen.ai) (...) als leistungsstarker Partner in das KI-Netzwerk der Region eingebunden“ sei.
Die Cyber-Valley-Initiative selbst bezeichnet dieses Kompetenzzentrum als „Teil des Cyber Valley Ökosystems“ (https://cyber-valley.de/en/about).“
Auf der Homepage des Tübingen AI Centers ist neben den Logos der Universität Tübingens und des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme auch das Emblem des Cyber Valleys prominent eingebunden. Direktor des Tübingen AI Centers ist Prof. Dr. Matthias Bethge, der laut Homepage des Cyber Valleys zugleich „die strategische Planung der Universität Tübingen (…) [i]n Bezug auf die Cyber Valley Initiative“ (sic!) leitet (https://www.cyber-valley.de/de/events/forschungsgiptfel-2019). Vize-Direktor des Tübingen AI Centers ist Dr. Bernhard Schölkopf, der nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ „das sogenannte Cyber Valley initiiert“ hat (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mittwochsportraet-der-computerfluesterer-1.4707687).
Auf die Frage nach etwaigen Bundesmitteln für bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Initiative Cyber Valley antwortete die Bundesregierung in Beantwortung auf die o. g. Bundestagsdrucksache nicht.
Indes ist das Labor des Direktors des Tübingen AI Centers im einem als AI-Research-Building bezeichneten Gebäude untergebracht, das auch mehrere Cyber-Valley-Forschungsgruppen und Start-ups als Adresse angeben. Darunter befindet sich auch eine Cyber-Valley-Forschungsgruppe, die von der IARPA, der gemeinsamen Forschungsagentur der US-Geheimdienste, finanziert wird. Auch die Forschungsgruppe von Prof. Dr. Matthias Bethge, dem Direktor des Tübingen AI Centers, gibt die IARPA als Finanzierungsquelle an.
Nach Angaben der Bundesregierung verfügt die Cyber-Valley-Initiative „über keine Liegenschaften“. In der Beantwortung der o. g. Bundestagsdrucksache macht die Bundesregierung keine Angaben darüber, ob die an der IARPA-Forschung beteiligten Akteure Liegenschaften nutzen, die sich im Besitz des Bundes befinden oder mit Bundesmitteln baulich verändert wurden.
Über die Verwendung der 14,7 Mio. Euro, die der Bund für das Tübingen AI Center bereitgestellt hat, machte sie in der Beantwortung der o. g. Bundestagsdrucksache trotz expliziter Fragestellung keine Angaben.
Auch die Fragen zur Finanzierung von Forschungen, deren Ergebnisse unter einem Publikationsvorbehalt der US-Regierung stehen, antwortet die Bundesregierung nicht. Mehrere wissenschaftliche Artikel, die auf eine Finanzierung sowohl durch Bundesmittel (Tübingen AI Center, Bernstein Zentrum, SFB 1233), als auch die IARPA verweisen, erlauben der US-Regierung jedoch ungeachtet weiterer Urheberrechtsbestimmungen die Vervielfältigung und Publikation „zu Regierungszwecken“ (http://bethgelab.org/media/publications/CadenaNeurIPS19Workshop_final.pdf; https://journals.plos.org/ploscompbiol/article/file?id=10.1371/journal.pcbi.1006897&type=printable).
Auch die Frage, ob bzw. seit wann der Bundesregierung die Forschungsaktivitäten der US-Geheimdienste an der Universität Tübingen bzw. im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative bekannt sind, antwortete die Bundesregierung nicht. Sie räumt jedoch ein, dass „(i)m Falle der Involvierung eines ausländischen Nachrichtendienstes in ein Forschungsvorhaben an einer deutschen Universität (...) die abstrakte Gefahr eines möglichen Abflusses von Informationen, der Sabotage von Untersuchungen oder auch der Einflussnahme auf Forschungserkenntnisse (besteht)“.
Auf die Frage, „(w)elche Regeln (...) nach Ansicht der Bundesregierung beim Engagement ausländischer Geheimdienste in Forschung und Lehre im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland (gelten)“, antwortet die Bundesregierung nicht. Sie merkt jedoch an, dass „(d)ie bundesrechtlichen Regelungen zum Schutz der inneren und äußeren Sicherheit sowie die zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung“ von Zivilklauseln unberührt bleiben.
Auf die Frage „(w)elche weiteren Projekte im Auftrag der IARPA (...) der Bundesregierung in Deutschland bekannt (sind)“, antwortet die Bundesregierung nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wofür wurden die 14,7 Mio. Euro, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Tübingen AI Center verausgabt hat, verwendet (bitte nach Personal-, Sach-, Baukosten etc. und nach konkreten Forschungsbereichen und Forschungsaktivitäten aufschlüsseln)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Finanzierung von Bau und Unterhalt des AI Research Buildings in Tübingen, das als Sitz des Tübingen AI Center sowie mehrerer Cyber-Valley-Forschungsgruppen, Start-ups und sogenannten Industry-on-Campus-Professuren genutzt wird, die teilweise privatwirtschaftliche Zwecke verfolgen und/oder mit der IARPA zusammenarbeiten, und wie bewertet sie dies?
In welchem Zusammenhang steht die Finanzierung des Tübingen AI Center durch das BMBF mit der Cyber-Valley-Initiative des Landes Baden-Württemberg und mehrerer Industriepartner, etwa die US-Unternehmen Facebook Inc. und Amazon.com, Inc.?
Aus welchen Institutionen, Unternehmen oder anderen Organisationseinheiten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das von ihr benannte „KI-Netzwerk der Region“ (bitte einzeln aufführen)?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass der Direktor des vom BMBF geförderten Tübingen AI Centers an einem Projekt der IARPA beteiligt ist?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Direktor des vom BMBF geförderten Tübingen AI Centers an einem Projekt der IARPA beteiligt ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Forschungsarbeiten zugleich Bundesmittel und die IARPA als Finanzierungsquelle angeben, und bewertet sie dies?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der US-Regierung offenbar besondere Rechte bei der Verwendung und Vervielfältigung entsprechender Forschungsarbeiten eingeräumt werden, und inwieweit beeinträchtigt dieser Umstand nach Auffassung der Bundesregierung die Freiheit der Forschung (vgl. https://openreview.net/pdf?id=rkxcXmtUUS; https://journals.plos.org/ploscompbiol/article?id=10.1371/journal.pcbi.1006897, jeweils unter „Funding“)?
Hat sich die Bundesregierung informiert, auf welcher vertraglichen Grundlage diese Privilegierung der US-Regierung bei der Vervielfältigung von Forschungsarbeiten beruht; wenn ja, worauf beruhen diese nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn nein, beabsichtigt sie, sich hierüber zu informieren?
Sind der Bundesregierung weitere Projekte im Auftrag der IARPA in Deutschland bekannt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, kann sie ausschließen, dass weitere Projekte der IARPA in Deutschland ohne Wissen der Bundesregierung stattfinden?
c) Wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung, dass „[i]m Falle der Involvierung eines ausländischen Nachrichtendienstes in ein Forschungsvorhaben an einer deutschen Universität (...) die abstrakte Gefahr eines möglichen Abflusses von Informationen, der Sabotage von Untersuchungen oder auch der Einflussnahme auf Forschungserkenntnisse [besteht]“?
Bewertet die Bundesregierung das von der IARPA formulierte Ziel, „neuen, von unseren Gegnern implementierten Fähigkeiten entgegenzuwirken, die unsere Fähigkeit, frei und effektiv in einer vernetzten Welt zu operieren, bedrohen könnten“ („to counter new capabilities implemented by our adversaries that could threaten our ability to operate freely and effectively in a networked world“; https://www.iarpa.gov/index.php/about-iarpa), und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob diese Forschungsvorgaben mit Bestimmungen geltender Zivilklauseln zu vereinbaren sind?
Ist die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 bis 24 der eingangs genannten Bundestagsdrucksache so zu verstehen, dass bundesrechtliche Regelungen zum Schutz der inneren und äußeren Sicherheit nach Auffassung der Bundesregierung rechtlichen Vorrang vor hochschulspezifischen Regelungen wie etwa Zivilklauseln genießen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen können Bestimmungen aus Zivilklauseln übergangen werden?
Was versteht die Bundesregierung unter den in ihrer KI-Strategie genannten Zielen der
a) digitalen Souveränität;
b) technologischen Souveränität;
c) Datensouveränität und
d) Datensicherheit der Bürgerinnen und Bürger?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Kooperation von Forschungseinrichtungen, die vom Bund finanziert werden, mit der IARPA, der Forschungsagentur der US-Geheimdienste (https://sinzlab.org/funding.html)?
Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen US-Geheimdienstbehörden und dem US-Konzern Amazon.com, Inc. sind der Bundesregierung bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die IARPA beim Forschungsprojekt MICrONs mit Amazon Web Services kooperiert, und wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund, dass der Vize-Direktor des vom BMBF finanzierten Tübingen AI Center, Dr. Bernhard Schölkopf, nebenberuflich als Scholar für Amazon.com, Inc. tätig ist?
Welche Rolle spielen die durch das BMBF finanzierten KI-Kompetenzzentren in Berlin, Tübingen, München, der Region Rhein-Ruhr und der Region Dresden/Leipzig
a) im Rahmen der nationalen KI-Strategie,
b) beim Aufbau des vorgesehenen deutsch-französischen Zentrums für Künstliche Intelligenz?
Welche Bundesmittel sind hierfür aktuell jeweils verwendet worden oder vorgesehen?
Inwiefern hat die Bundesregierung erwogen,
a) die vom BMBF vergebenen Mittel im Zusammenhang mit „Künstlicher Intelligenz“;
b) die Förderung der KI-Kompetenzzentren;
c) die Tätigkeiten des geplanten deutsch-französischen Zentrums für Künstliche Intelligenz;
d) die Förderung der Bernstein-Zentren
an eine Festlegung auf zivile Zwecke (Zivilklauseln) zu binden, und wenn nein, weshalb nicht?
Kann oder will die Bundesregierung ausschließen, dass von ihr aus Mitteln des BMBF geförderte KI-Cluster, „Forschungscampi“ oder „Ökosysteme“ zukünftig mit der „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (Cyberagentur) zusammenarbeiten, die explizit sicherheitspolitische Ziele verfolgt und ihre Fragestellungen „am Bedarf der inneren und äußeren Sicherheit orientiert“ (https://www.imi-online.de/2020/07/02/ein-diskreter-dammbruch-der-ruestungsforschung/), und wenn nein, weshalb nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit im Bereich der Digitalisierung und KI-Forschung zivile und militärische Forschungsförderung getrennt bzw. eine Zweckentfremdung ziviler Forschung für militärische Interessen abgewendet wird?
Hat die Bundesregierung die Potentiale militärischer Nutzung von Künstlicher Intelligenz bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hält sie vor diesem Hintergrund eine Zusammenarbeit deutscher Forschungseinrichtungen mit der IARPA grundsätzlich für wünschenswert?
Welche wissenschaftlichen Institutionen, die auch an der Initiative Cyber Valley beteiligt sind, erhalten für die in diesen Zusammenhang durchgeführten Vorhaben Bundesmittel?
War das Engagement der IARPA in Deutschland jemals Gegenstand bilateraler Gespräche mit den USA, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht?