Stand des Aufbaus der Zentralstelle IT-Beschaffung
der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Errichtung der Zentralstelle IT-Beschaffung beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Bundesrechnungshofes und aus dem parlamentarischen Raum, dass es keine angemessene haushälterische Kontrolle der Kosten für die Software-Lizenzen der Bundesverwaltung gab und gibt (vgl. „Bundesregierung schlampt beim Lizenz-Management“, Computerwoche vom 24. August 2018; www.computerwoche.de). Die bisherige dezentrale Beschaffung und Nutzung von Software in den verschiedenen Bundesbehörden ist unwirtschaftlich und soll durch die seit Jahren laufende IT-Konsolidierung des Bundes verbessert werden. Das Ziel ist, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Verwaltungsdienstleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital anbieten können, so wie es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorschreibt. Aus dem Soll-Konzept Lizenzmanagement, das dem Rechnungsprüfungsausschuss vom Bundesbeauftragten für Informationstechnik Ende 2019 vorgelegt wurde, ergeben sich Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Verstöße gegen Compliance-Regeln bei der Nutzung von lizenzierter Software hat es in der unmittelbaren Bundesverwaltung in den vergangenen fünf Jahren gegeben, und in welcher finanziellen Höhe mussten jeweils Vertragsstrafen bzw. Nachlizenzierungen vorgenommen werden (vgl. RPA-Drucksache 19/232, S. 18)? Aus jeweils welchen Haushaltstiteln wurden diese Ausgaben beglichen?
In welchen Fällen konnte die unmittelbare Bundesverwaltung bei Lizenzaudits aufgrund mangelnder Dokumentation keine Nachweise über die rechtmäßige Nutzung vorlegen (vgl. RPA-Drucksache 19/232, S. 22)?
Welche Regelungen zur verstärkten Nutzung von quelloffener Software wendet die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) an, bzw. welche Regelungen haben die beratenden IT-Dienstleister des Bundes dafür erarbeitet? Bei welchen Beschaffungsvorhaben von Software soll grundsätzlich ein offener Quellcode Teil der Ausschreibungsbedingungen sein?
Wie viele der 70 Stellen bzw. Planstellen bei der ZIB sind derzeit besetzt (vgl. Antwort auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Victor Perli vom 20. April 2020)? Plant das BMI im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 eine Aufstockung der Anzahl der Stellen, und wenn ja, auf wie viele?
Welche Aufgaben kann die ZIB entsprechend der geplanten Zusammenarbeit mit den IT-Dienstleistern des Bundes (vgl. RPA-Drucksache 19/232, S. 26) bereits heute ausführen bzw. wurden bereits ausgeführt? Wann ist mit der vollen Funktionsfähigkeit der ZIB im Sinne der geplanten Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen im Lizenzmanagement zu rechnen?
Mit Einsparungen in welcher Höhe bei Einkauf und Wartung von IT-Produkten und Dienstleistungen rechnet die Bundesregierung, wenn die Neuorganisation der Beschaffung im Sinne des Soll-Konzepts Lizenzmanagement umgesetzt ist?
Wie viele Stellen und Planstellen sind im neu geschaffenen Referat „Digitale Souveränität“ im BMI etatisiert? Welche konkreten Aufgaben und thematischen Schwerpunkte werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort bearbeitet (vgl. „Das Innenministerium ist das Digitalministerium“, Interview mit dem Bundesbeauftragten für Informationstechnik, 14. Juli 2020, www.bmi.bund.de)?