Konsequenzen aus der Nicht-Ratifizierung von CETA durch Zypern
der Abgeordneten Klaus Ernst, Sevim Dağdelen, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das zypriotische Parlament hat laut Medienberichten am 31. Juli 2020 mit 37 zu 18 Stimmen gegen die Ratifizierung des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommens (CETA) gestimmt (https://taz.de/Handelsabkommen-zwischen-EU-und-Kanada/!5699909/; https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/zypern-blockiert-wegen-halloumi-kaese-handelsabkommen-ceta-16887803.html). Das umstrittene Abkommen wurde am 30. Oktober 2016 von der EU und Kanada unterzeichnet. Seit dem 21. September 2017 wird CETA in weiten Teilen vorläufig angewendet. Es kann jedoch erst nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten vollständig und endgültig in Kraft treten. Es stellt sich somit die Frage, wie es nach der zypriotischen Entscheidung weitergeht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die EU und ihre Mitgliedstaaten im Nachhinein über die Entscheidung des zypriotischen Parlaments unterrichtet?
Aus welchen Gründen hat das zypriotische Parlament nach Kenntnis der Bundesregierung CETA nicht ratifiziert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie nun auf den unterschiedlichen Ebenen (Zypern, andere Mitgliedstaaten, EU, Kanada) mit der Situation umgegangen wird?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nächsten Schritte, und was ist der Zeitplan?
Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung dazu?
Was sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die zypriotischen Ratifizierungsvorschriften vor?
Unter welchen Umständen kann nach Kenntnis der Bundesregierung dem zypriotischen Parlament CETA erneut zur Ratifizierung vorgelegt werden?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die zypriotische Regierung Nachverhandlungen anstrengen will?
Wenn ja, wer soll die Verhandlungen mit wem führen?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Position der Mitgliedstaaten, der EU-Kommission, der Bundesregierung sowie der kanadischen Regierung zu Nachverhandlungen im Allgemeinen und zu den strittigen Punkten im Besonderen?
Hat die zypriotische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung förmlich notifiziert, dass die Ratifizierung des CETA auf Dauer und endgültig gescheitert ist, bzw. beabsichtigt sie das zu tun?
Wenn das geschieht, inwiefern würde die vorläufige Anwendung gemäß Protokollerklärung Nummer 20 dann beendet?
a) Bräuchte es einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission?
b) Würde es eine qualifizierte Mehrheit im Rat geben?
c) Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Mitgliedstaaten hierzu?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob Zypern für sich in Anspruch nehmen kann, die vorläufige Anwendung einseitig zu beenden, so wie die Bundesrepublik dies für sich mit der Protokollerklärung Nummer 21 zum Ausdruck gebracht hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung geprüft oder wird sie prüfen, inwieweit Halloumi als geografische Angabe dem Anhang 20-A des CETA-Vertrags durch eine Entscheidung des Gemischten CETA-Ausschusses hinzugefügt werden könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gibt nach Wissen der Bundesregierung weitere Mitgliedstaaten, die Bedingungen an eine Ratifizierung knüpfen, und wenn ja, welche Mitgliedstaaten, und welche Bedingungen?
Können diese Bedingungen über den Gemischten CETA-Ausschuss erfüllt werden, oder würden sie Neuverhandlungen erfordern?
Wie viele Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung CETA bisher ratifiziert, und in wie vielen Mitgliedstaaten steht eine Entscheidung noch aus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auch in weiteren Mitgliedstaaten eine Ratifizierung scheitern könnte?
Wie ist der Stand der Prüfung durch die Bundesregierung, ob der Bundesrat über CETA mittels eines Zustimmungs- oder eines Einspruchsgesetzes abstimmt (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/11068)?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das Vertragsgesetz erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – 2 BvR 1444/16 – vorlegen wird, und wenn ja, wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung des Gerichts?
Welche Vorgaben im Völker-, Europa- und deutschen Recht zur möglichen Dauer der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen sind nach Auffassung der Bundesregierung ausschlaggebend für die vorläufige Anwendung und ggf. Beendigung der vorläufigen Anwendung von CETA?
Hat die Bundesregierung geprüft, ab welchem Zeitpunkt bzw. aus welchen Umständen eine unionsrechtliche Pflicht bzw. eine aus ihrer Integrationsverantwortung resultierende Pflicht folgt, eine (missbräuchliche) vorläufige Anwendung von CETA zu beenden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Unterzeichnerstaaten des CETA haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Institut der vorläufigen Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge?
Wo ist das jeweils verankert?
Ist hierbei eine parlamentarische Beteiligung verpflichtend vorgesehen?
In welcher Form fand in den Unterzeichnerstaaten des CETA vor dem Ratsbeschluss zur vorläufigen Anwendbarkeit nach Artikel 218 Absatz 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die parlamentarische Beteiligung statt (bitte nach Form – Gesetz, Beschluss, Stellungnahme usw. – und Ländern aufschlüsseln)?
In welchen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Rat die vorläufige Anwendbarkeit von völkerrechtlichen Verträgen beschlossen (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)?
Welche dieser Verträge sind mittlerweile formell ratifiziert (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)?
Gibt es Fälle, in denen die vorläufige Anwendung beendet wurde, ohne dass eine formelle Ratifikation erfolgt ist?