[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/21885 –
Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes und Auswirkungen der Corona-
Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht
und damit auch des Zivildienstes 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst
(BFD) engagieren sich Menschen für das Allgemeinwohl, insbesondere im
sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der
Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes (§ 1 des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes – BFDG). Er soll die bestehenden Freiwilligendienste
ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern.
Durch die COVID-19-Pandemie wurde auch der BFD auf vielfältige Art und
Weise betroffen. Einsatzstellen (z. B. Kindertagesstätten,
Behindertenwerkstätten oder Sport- und Kulturvereine) mussten teilweise geschlossen werden.
Nach Informationen der Fragesteller stellt der Dienst in Pflege- und
Alteneinrichtungen oder bei Rettungsdiensten, der einer strengen Einhaltung der
Hygiene- und Abstandsregeln unterliegt, eine hohe Belastung für die
Teilnehmenden dar (
https://www.tagesspiegel.de/politik/neues-online-portal-freiw
illigendienstler-koennen-corona-hilfe-leisten/25722958.html).
In den ostdeutschen Bundesländern ist der Anteil der BFD-Teilnehmenden
über 27 Jahre signifikant höher als in den westdeutschen. 67 Prozent der über
27-Jährigen (gegenüber 45 Prozent im Westen) geben an, ergänzend ALG-II-
Bezüge zu erhalten. Berufliche Weiterentwicklung durch den Dienst erhoffen
sich hingegen nur 19 Prozent der ostdeutschen BFD-Teilnehmenden
gegenüber 34 Prozent der westdeutschen (vgl. Abschlussbericht zur „Analyse der
Bedeutung des Bundesfreiwilligendienstes in Ostdeutschland für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 27 Jahren“ i. A. des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie – BMWi). Dementsprechend hat die Tätigkeit im
Bundesfreiwilligendienst für die Teilnehmenden im Osten eine andere Bedeutung als
im Westen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22251
19. Wahlperiode 09.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 9. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Frauen und wie viele Männer leisteten zwischen Januar 2019
und August 2020 Bundesfreiwilligendienst (bitte nach Monat,
Bundesland und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die monatliche Anzahl an Bundesfreiwilligendienstleistenden zwischen Januar
2019 und August 2020 wird aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern in der
Anlage 1 dargestellt.
2. Wie entwickelte sich zwischen Januar 2019 und August 2020 der Anteil
der über 27-Jährigen, die Bundesfreiwilligendienst leisteten (bitte nach
Jahren, Altersgruppen über und unter 27 Jahre, Bundesländern sowie
nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die statistischen Daten zur Beantwortung der Frage 2 werden in der Anlage 2
dargestellt. Um die Entwicklung aufzuzeigen, wird über die jährlichen Daten
(Kalenderjahr 2019 und Januar bis August 2020) hinaus die monatliche
Datenlage dargestellt. Die Auswertung erfolgte am 27. August 2020. Durch weitere
Dienstbeginne bzw. Dienstenden können sich die Zahlen für August 2020 noch
geringfügig verändern.
3. Wie viele Fälle von Schließungen von Einsatzstellen im
Bundesfreiwilligendienst aufgrund der COVID-19-Pandemie sind dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bekannt, und auf
welche Einsatzbereiche verteilen sich die Schließungen jeweils (bitte
nach Bundesländern und Bereichen aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der Schließungen anerkannter Einsatzstellen im
Bundesfreiwilligendienst aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie gibt es keine
statistischen Erhebungen im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA).
4. Wie viele Bundesfreiwilligendienste mussten aufgrund der COVID-19-
Pandemie vorzeitig beendet werden (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Entsprechende Zahlen werden statistisch nicht erhoben.
5. Welche Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie aus Sicht der
Bundesregierung auf den Bundesfreiwilligendienst, insbesondere in
Bezug auf die Teilnehmenden und die Aufgabenbereiche, in denen sie
eingesetzt wurden?
Die COVID-19-Pandemie stellt auch den Bundesfreiwilligendienst vor große
Herausforderungen, zum Beispiel hinsichtlich der nötigen Rahmenbedingungen
und Schutzmaßnahmen. Die Bundesregierung hat die erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, damit die bestehenden Strukturen soweit wie möglich erhalten
bleiben und existenzbedrohende Notlagen der Einsatzstellen möglichst
ausgeschlossen werden. Nach derzeitigem Stand werden die generellen
Aufgabenbereiche der Freiwilligen und die Strukturen im Wesentlichen unverändert
bleiben.
6. Welche Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie auf die
Bildungsseminare für den Bundesfreiwilligendienst?
a) Wie viele Seminare mussten abgesagt werden?
b) Wie viele Seminare haben in anderen Formaten stattgefunden, und
welche Formate wurden gewählt?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen folgende Informationen bezüglich der Seminare an
den Bildungszentren des Bundes vor:
Der Seminarbetrieb an den Bildungszentren des Bundes wurde ab dem
16. März 2020 eingestellt und seit dem 8. Juni 2020 schrittweise unter
Berücksichtigung der jeweiligen bundeslandspezifischen Verordnungen wieder
aufgenommen. Zwischen dem 16. März 2020 und dem 28. August 2020 wurden
966 Seminare abgesagt. Davon entfallen 772 Seminare auf den Zeitraum
16. März 2020 bis 5. Juni 2020 und 194 Seminare auf den Zeitraum ab dem
8. Juni 2020.
An den Bildungszentren des Bundes haben zwischen dem 8. Juni 2020 und
dem 8. August 2020 als Pilotprojekt an zwei Standorten 15 virtuelle Seminare
stattgefunden. Diese wurden sowohl als ganzwöchiges virtuelles Seminar als
auch als Mischung aus Präsenzseminar und virtuellen Seminar durchgeführt.
7. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen gegen die Folgen der
COVID-19-Pandemie im Bereich des Bundesfreiwilligendienstes seitens
der Bundesregierung getroffen, in welchem Umfang wurde darauf
seitens der Träger jeweils zurückgegriffen, und welche Kosten waren damit
verbunden (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
Im Bundesfreiwilligendienst wird eine flexible Handhabung der
Fördervoraussetzungen ermöglicht – zum Beispiel durch die Weiterzahlung der
Bundeszuschüsse für Taschengeld und Sozialversicherung im Bundesfreiwilligendienst
auch im Falle von coronabedingten Freistellungen und Verlängerung des
Bundesfreiwilligendienstes über 18 Monate. Im Rahmen der pädagogischen
Begleitung werden auch Stornogebühren von Seminarräumen berücksichtigt und
coronabedingt fehlende Seminartage sowie alternative Digitalangebote und
virtuelle Seminartage angerechnet.
Im Falle einer Schließung oder Reduzierung der Einsatzmöglichkeiten in der
Einsatzstelle können die Freiwilligen über die Erweiterung des
Einsatzbereiches in anderen Einrichtungen ihren Dienst ableisten. Diese Maßnahme ist
bislang von 567 Freiwilligen bzw. 399 Einsatzstellen in Anspruch genommen
worden (Stand: 28. August 2020).
Mit dem Online-Angebot
www.freiwillige-helfen-jetzt.de des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können Freiwillige,
die coronabedingt nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können,
weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind, lokal neue Einsatzbereiche
finden – beispielsweise in kommunalen Bereichen, im Öffentlichen
Gesundheitswesen oder bei den großen Lebensmittel-Umladestellen der Tafeln.
Außerdem ist es gelungen, dass im Zweiten Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das am 23. Mai
2020 in Kraft getreten ist, bei der Sonderprämie für Beschäftigte im Bereich
der Seniorenpflege auch die Freiwilligen mit 100 bis 150 Euro berücksichtigt
werden. Davon profitieren knapp 10.000 Freiwillige im
Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr, die im Bereich der Altenpflege tätig sind.
Auf diese Maßnahmen haben alle Einsatzstellen/Träger, die Bedarf dafür
hatten, zurückgegriffen. Die Kosten – soweit sie überhaupt über die bereits
eingeplanten Kosten hinausgehen – werden nicht gesondert ausgewiesen und können
daher nicht beziffert werden.
8. Welche Prognose hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der
aktuellen und anhaltenden Auswirkungen der Pandemie, für die weitere
Entwicklung des BFD in den kommenden Jahren (bitte begründen), und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie angesichts der Studie „Analyse der
Bedeutung des Bundesfreiwilligendienstes in Ostdeutschland für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 27 Jahren“ für den BFD in den
ostdeutschen Bundesländern?
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Auswirkungen die Pandemie auf die
Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes haben wird. Es ist möglich, dass die
Folgen der Pandemie zu einer verstärkten Nachfrage in den
Freiwilligendiensten führen, weil junge Menschen zum Beispiel neue Prioritäten setzen. Die
Stärkung der Freiwilligendienste und eine Stärkung der Anerkennungskultur
für die Zukunft ist auch in Zeiten der Pandemie besonders wichtig. Die
Bundesregierung prüft weiterhin, ob und in welcher Form verstärkte
Informationsangebote die Freiwilligendienste unterstützen können.
Die Ergebnisse der o. g. Studie finden sich im „Jugendfreiwilligenjahr“-
Konzept wieder sowie bei der allgemeinen Weiterentwicklung des
Bundesfreiwilligendienstes.
9. In wie vielen Fällen wurde bislang von der Möglichkeit einer
Ausfallkostenentschädigung für Träger im Falle der vorzeitigen Kündigung der
IJFD-Vereinbarungen (IJFD = Internationaler Jugendfreiwilligendienst)
durch die Freiwilligen Gebrauch gemacht?
Eine Ausfallkostenentschädigung für Träger im Falle der vorzeitigen
Kündigung der Vereinbarungen eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes
(IJFD) durch die Freiwilligen ist nur für die Förderperiode 2019/20 vorgesehen.
Diese Ausfallkostenentschädigung umfasst die bei einer Kündigung des IJFD-
Vertrages durch zurückgekehrte Freiwillige unabweisbaren Kosten der Träger
für Verpflichtungen, die im Hinblick auf das ursprünglich mit der/dem
Freiwilligen geschlossene Vertragsverhältnis eingegangen wurden.
Die Ausfallkostenentschädigung für Träger wurde bisher nicht beantragt.
10. In wie vielen Fällen wurde bislang für vom Träger übernommene Kosten
für die Abwendung von Gefahren infolge der COVID-19-Pandemie für
Freiwillige, die die Existenz eines Trägers nachweisbar gefährden, eine
Zuwendung gewährt, und welche Kosten sind dadurch entstanden?
Bisher ist davon auszugehen, dass alle Ausgaben zur Abwendung von Gefahren
durch COVID-19 für Freiwillige durch die Träger im Rahmen der
Regelförderung übernommen worden sind. Bis heute liegt kein Antrag auf eine
Zuwendung vor, in dem ein Träger geltend macht, durch die Übernahme solcher
Kosten nachweislich in seiner Existenz gefährdet zu sein.
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass solche Anträge erst im
Zusammenhang mit der Erstellung der Verwendungsnachweise gestellt werden, weil
den Trägern dann erst alle Zahlen vorliegen. Eventuelle Anträge könnten somit
auch ab Spätherbst 2020 noch eingereicht werden.
11. Was hat die Prüfung von Möglichkeiten einer (Überbrückungs-)
Finanzierung auf der Grundlage bestehender Förderleitlinien für das jeweilige
internationale Freiwilligendienstprogramm durch das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ergeben?
Die entsprechende Überprüfung durch das BMFSFJ für den Bereich des IJFD
hat ergeben, dass ergänzend zur Regelförderung für die Förderperiode 2020/21
zwei sonstige Einzelmaßnahmen vorgesehen werden:
1. eine IJFD-Zusatzförderung/Sonderförderung für COVID-19-bedingte
besondere Ausgaben (bei erfolgter Entsendung) und
2. eine Infrastrukturförderung (im Hinblick auf nicht besetzbare Stellen).
Dabei umfasst die Zusatzförderung/Sonderförderung COVID-19 bedingte
Sonderausgaben wie z. B. zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen,
Sonderausstattung der Unterkünfte, Corona-Tests (müssen in einigen Ländern vor Einreise
vorgelegt werden), Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz etc. sowie
allgemeine pandemiebedingte Sonderleistungen.
Die Infrastrukturförderung kann ein Träger zur Erhaltung seiner Infrastruktur
beantragen, beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit zur weiteren Gewinnung
von Freiwilligen oder für Einsatzstellenakquise bzw. zur Erhaltung von
Einsatzmöglichkeiten im Ausland. Des Weiteren können hierunter auch Zahlungen
aufgrund langfristiger Verträge, z. B. für Mietverträge für die Unterbringung
der Freiwilligen im Gastland, fallen.
Bei dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) sind bezüglich des weltwärts-Programms folgende Festlegungen
für den Jahrgang 2020/21 getroffen worden:
1. Die umfassende Anwendungsmöglichkeit der ursprünglich für den
Einzelfall vorgesehenen Stornierungsregelung. Für die Minderanzahl von Trägern,
die bisher keine Dienstverträge mit Freiwilligen schließen konnten, werden
moderate Einzelfallregelungen abgestimmt.
2. Die optionale Möglichkeit, vor einer (voraussichtlichen verkürzten)
Entsendung in Partnerländer den weltwärts-Dienst bereits in Deutschland
beginnen zu können.
3. Die Reduzierung des Eigenanteils der Träger an den Gesamtausgaben von
in der Regel bisher mindestens 25 v. H. auf (mindestens) 10 v. H.
12. Plant die Bundesregierung die Einführung kostenfreier oder
vergünstigter Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für
Absolventen von Freiwilligendiensten analog zur seit Januar 2020 geltenden
Regelung, nach der Bundeswehrangehörige kostenlos mit der Deutschen
Bahn fahren dürfen?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft unter Berücksichtigung der ersten Entwicklungen
und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten, wie für die
Freiwilligendienstleistenden eine ähnliche Lösung wie für die
Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten gefunden werden könnte.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/22251
Anlage 1
Monatliche Anzahl der Frauen und der Männer, die zwischen Januar 2019 und August 2020 den Bundesfreiwilligendienst leisteten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/22251
Anlage 2
Entwicklung der Bundesfreiwilligendienstleistenden unter und über 27 Jahren zwischen Januar 2019 und August 2020.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/22251
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/22251
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]