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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nutzung moderner risikoarmer Ultraschallverfahren zur Altersbestimmung von Flüchtlingen und Migranten zwecks Feststellung der Minderjährigkeit

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2191127.08.2020

Nutzung moderner risikoarmer Ultraschallverfahren zur Altersbestimmung von Flüchtlingen und Migranten zwecks Feststellung der Minderjährigkeit

der Abgeordneten Prof. Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Januar 2020 kündigte Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn an, die Möglichkeit der Bestimmung des Alters von minderjährigen Migranten mittels Ultraschall prüfen zu lassen (https://www.wz.de/politik/inland/jens-spahn-laesst-ultraschall-altersbestimmung-von-fluechtlingen-pruefen_aid-35568425).

In Asyl- oder Strafverfahren kann das Alter entscheidend sein. Rechtsmediziner aus Münster untersuchten 2019 im Auftrag von Gerichten und Jugendämtern knapp 600 „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, an deren Alter es Zweifel gab (https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/studie-zur-altersbestimmung-minderjaehrige-fluechtlinge-40-prozent-geben-bei-einreise-nach-deutschland-falsches-alter-an_id_11146393.html). Dabei stellte sich heraus, dass rund 40 Prozent der Getesteten bereits die Volljährigkeit erreicht hatten und sie über ihr tatsächliches Alter falsche Angaben gemacht hatten (ebd.).

Nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit wird seit Jahresbeginn ein Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes gefördert, um herauszufinden, ob auch mit Ultraschall das Alter von jungen Erwachsenen bestimmt werden kann (https://www.wz.de/politik/inland/jens-spahn-laesst-ultraschall-altersbestimmung-von-fluechtlingen-pruefen_aid-35568425).

Bereits 2014 wurde eine Studie von R. Schulz, S. Schmidt, H. Pfeiffer und A. Schmeling veröffentlicht, die bestätigte, dass die Sonographie eine strahlenfreie, schnelle, kostengünstige und breit verfügbare Methode zur Beurteilung der Skelettreifung darstellt (https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00194-014-0988-8.pdf). Forensisch verwertbare Referenzstudien liegen für die sonographische Bestimmung des Ossifikationsstadiums mehrerer Skelettregionen vor, so zum Beispiel ermöglichen die kombinierte Untersuchung der Beckenkammapophyse sowie der Epiphysen der medialen Clavicula, des distalen Radius, des Trochanter major femoris und der distalen Fibula den Nachweis der Vollendung des 14., 16. und 18. Lebensjahrs (ebd.).

Bereits am 26. Oktober 2017 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut eine Presseinformation zu einem neu entwickelten, zuverlässigen und kostengünstigen Handscanner zur Altersbestimmung, dem „PRIMSA-Ultraschall-System“ (https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2017/oktober/medica-2017-fraunhofer-zeigt-ultraschall-handscanner.html). Das PRIMSA-Ultraschall-System wurde auch auf der Weltleitmesse der Medizinbranche MEDICA 2017 in Düsseldorf vorgestellt (ebd.).

Allerdings war ein vergleichbares System („BonAge“) bereits 2005 Gegenstand einer Studie des Universitätsklinikums Jena zur Ermittlung des Alters mittels Ultraschall. Die „BonAge“-Methode zeigte eine gute Korrelation 0,75–0,79 – untersucherabhängig zu den konventionellen Methoden der Knochenaltersbestimmung, wie hier zur Messung nach Thiemann-Nitz (https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-2008-1073446).

Wir fragen die Bundesregierung:

 1. Ist die Aussage von Bundesminister Jens Spahn zutreffend, dass 1 Mio. Euro an das Fraunhofer-Institut geflossen sind, um die Methode der Altersbestimmung durch Ultraschall weiterzuentwickeln (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jens-spahn-will-alter-von-migranten-per-ultraschall-pruefen-lassen-15981585.html)?

 2. Wurde die Weiterentwicklung des PRIMSA-Ultraschallsystems staatlich gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

  • Wenn ja, mit welcher Summe?
  • Wenn nein, ist eine Weiterentwicklung des genannten Projekts geplant?

 3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass, wie oben beschrieben, bereits 2005 Studien zu einem sehr ähnlichen System, dem „BonAge“, veröffentlicht wurden?

  • Wenn ja, warum wurde nicht öffentlich kommuniziert, dass eine verlässliche Altersbestimmung mittels Ultraschall existiert?
  • Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das PRIMSA-Ultraschall-System noch nicht eingesetzt?

 4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung von minderjährigen Migranten und Flüchtlingen geplant?

  • Wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Art und Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?
  • Wenn nein, warum nicht?

 5. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass das Alter jedes neu registrierten Flüchtlings oder Migranten, der sich älter als 12 und jünger als 18 Jahre registrieren lässt, mittels Ultraschall im Sinne eines unabhängigen Verfahrens überprüft wird, und wenn nein, warum nicht?

 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob bei Zweifeln an der registrierten Altersangabe von Flüchtlingen und Migranten diesen in jedem Fall nachgegangen wird?

  • Wenn ja, welche Methoden werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verifizierung dann angewandt?
  • Wenn nein, warum nicht?

 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Untersuchung der rechtsmedizinischen Klinik der Universität Münster (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), aus der hervorgeht, dass rund 40 Prozent der angeblich minderjährigen Flüchtlinge bei ihrer Altersangabe gelogen hatten?

  • Wenn ja, wurden seitens der Bundesregierung daraus Konsequenzen für ihr eigenes Handeln gezogen, und wenn ja, welche?
  • Wenn ja, wurden nach diesen Ergebnissen die ärztlichen Untersuchungen im Sinne eines Screenings ausgeweitet?

 8. Drohen den Erwachsenen, die sich fälschlicherweise als minderjährig ausgegeben haben, Konsequenzen, und wenn ja, wie sehen diese aus?

  • Wirkt sich eine bewiesen falsche Altersangabe negativ auf die Bleibeperspektive oder den möglichen Asylstatus aus, und wenn ja, wie (bitte nach Anzahl der Vorfälle, Herkunftsland und erwiesene Altersdifferenz aufschlüsseln)?
  • Wenn nein, warum nicht?

 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Schulungen für Mitarbeiter der Landesgesundheitsämter zu den derzeitigen Möglichkeiten der besseren Einschätzung des Alters bezüglich Minderjährigkeit, und wenn ja, welche Methoden werden vermittelt?

10. Wie viele Altersüberprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2014 bis heute durchgeführt (bitte tabellarisch nach Jahr, ermitteltem und angegeben Alter, Methode aufschlüsseln)?

Fragen10

1

Ist die Aussage von Bundesminister Jens Spahn zutreffend, dass 1 Mio. Euro an das Fraunhofer-Institut geflossen sind, um die Methode der Altersbestimmung durch Ultraschall weiterzuentwickeln (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jens-spahn-will-alter-von-migranten-per-ultraschall-pruefen-lassen-15981585.html)?

2

Wurde die Weiterentwicklung des PRIMSA-Ultraschallsystems staatlich gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, mit welcher Summe?

Wenn nein, ist eine Weiterentwicklung des genannten Projekts geplant?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass, wie oben beschrieben, bereits 2005 Studien zu einem sehr ähnlichen System, dem „BonAge“, veröffentlicht wurden?

Wenn ja, warum wurde nicht öffentlich kommuniziert, dass eine verlässliche Altersbestimmung mittels Ultraschall existiert?

Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das PRIMSA-Ultraschall-System noch nicht eingesetzt?

4

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung von minderjährigen Migranten und Flüchtlingen geplant?

Wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Art und Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

5

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass das Alter jedes neu registrierten Flüchtlings oder Migranten, der sich älter als 12 und jünger als 18 Jahre registrieren lässt, mittels Ultraschall im Sinne eines unabhängigen Verfahrens überprüft wird, und wenn nein, warum nicht?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob bei Zweifeln an der registrierten Altersangabe von Flüchtlingen und Migranten diesen in jedem Fall nachgegangen wird?

Wenn ja, welche Methoden werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verifizierung dann angewandt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Untersuchung der rechtsmedizinischen Klinik der Universität Münster (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), aus der hervorgeht, dass rund 40 Prozent der angeblich minderjährigen Flüchtlinge bei ihrer Altersangabe gelogen hatten?

Wenn ja, wurden seitens der Bundesregierung daraus Konsequenzen für ihr eigenes Handeln gezogen, und wenn ja, welche?

Wenn ja, wurden nach diesen Ergebnissen die ärztlichen Untersuchungen im Sinne eines Screenings ausgeweitet?

8

Drohen den Erwachsenen, die sich fälschlicherweise als minderjährig ausgegeben haben, Konsequenzen, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Wirkt sich eine bewiesen falsche Altersangabe negativ auf die Bleibeperspektive oder den möglichen Asylstatus aus, und wenn ja, wie (bitte nach Anzahl der Vorfälle, Herkunftsland und erwiesene Altersdifferenz aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Schulungen für Mitarbeiter der Landesgesundheitsämter zu den derzeitigen Möglichkeiten der besseren Einschätzung des Alters bezüglich Minderjährigkeit, und wenn ja, welche Methoden werden vermittelt?

10

Wie viele Altersüberprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2014 bis heute durchgeführt (bitte tabellarisch nach Jahr, ermitteltem und angegeben Alter, Methode aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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