Das Oktoberfestattentat und das erfolglose Ende der Ermittlungen
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Kurz vor dem 40. Jahrestag des Anschlags auf das Münchener Oktoberfest am 26. September 1980 stellte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen erfolglos ein. Die oberste Ermittlungsbehörde scheiterte, den schwersten Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufzuklären.
Damit bleiben viele entscheidende Fragen unbeantwortet. Vieles weist darauf hin, dass der Attentäter Gundolf Köhler nicht alleine gehandelt haben kann: Zeugen und Zeuginnen sahen Köhler beispielswiese unmittelbar vor der Tat mit mehreren Personen am Tatort, im Auto, mit dem Köhler vermutlich zum Tatort gelangte, wurden in drei verschiedenen Aschenbechern 48 Stummel von Zigaretten und Zigarillos gefunden, darunter 36 mit Anhaftungen, die auf eine andere Blutgruppe als die Köhlers schließen lassen. Auch die abgerissene Hand, die am Tatort gefunden wurde, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von Köhler stammt und die kurz nach ihrer Untersuchung durch die Gerichtsmedizin verschwand, gibt weiterhin Rätsel auf (vgl.: Chaussy, Ulrich: „Oktoberfest – Das Attentat“, 2014 bzw. „Das Oktoberfestattentat und der Doppelmord von Erlangen“, 2020).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie schätzt die Bundesregierung den Umstand ein, dass verschiedene Zeugen unabhängig voneinander mehrere junge Männer in grünen Parkas beobachtet haben, die sich unmittelbar vor der Explosion am Tatort bzw. im aufgeregten Gespräch mit dem Attentäter aufgehalten haben sollen bzw. unmittelbar danach vom Tatort geflüchtet sein sollen, diese Männer jedoch nicht im Zuge der Ermittlungen identifiziert wurden?
Wie schätzt die Bundesregierung den Umstand ein, dass das langjährige Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann, Albert K., nach einem Hinweis, dass dieser wenige Tage nach der Tat den zur Bombenherstellung nutzbaren roten Phosphor verschwinden lassen wollte, zwar vernommen wurde und in dieser Vernehmung einräumte, zum Tatzeitpunkt in München gewesen zu sein, jedoch einen Tag nach dieser Aussage wieder aus der Haft entlassen wurde?
Wie schätzt die Bundesregierung den Umstand ein, dass sowohl die am Tatort aufgefundene abgerissene Hand als auch das diese Hand betreffende gerichtsmedizinische Gutachten und das Laborbuch, in dem das Gutachten enthalten war, im Zeitraum zwischen Oktober 1980 und Mai 1981 entwendet worden sind, bzw. wie erklärt die Bundesregierung den Verblieb von Hand, Gutachten bzw. Laborbuch?
Wurde die Entwendung eines so bedeutsamen Beweisstückes von der So-Ko 26. September untersucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Spur 403, ein 100-D-Mark-Schein auf dem sich die handschriftliche Notiz „ 26.9.80 / P.L.G.M. 54 / 10.20 AKT WIES(N?)/ SCHW.T.-STR./ ZÜND / Ho“ ) befand, von der SoKo 26. September untersucht, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Wie schätzt die Bundesregierung den Umstand ein, dass im Zuge der ersten Ermittlungen eine Zeugenaussage, der zufolge Karl-Heinz Hoffmann am späten Nachmittag des Tattages am Münchner Marienplatz in Begleitung einer Frau gesehen wurde, von der Aussage eines Kellners einer Nürnberger Bar, der Hoffmann in der Nacht zwischen 22 und 2 Uhr sah, entkräftet wurde, weil angeblich kein Tatzusammenhang gegeben sei?
Wurden diese Zeugenaussagen im Zuge der Ermittlungen der SoKo 26. September überprüft, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Auto Köhlers Dutzende Zigarettenstummel gefunden wurden, die nachweislich nicht von Köhler stammen können?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass diese Zigarettenstummel bereits wenige Monate nach dem Attentat vernichtet wurden?
Woher stammt nach Kenntnis der Bundesregierung der für das Attentat verwandte Sprengstoff?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bombe gezündet?
Wie viele und welche Akten haben welche Landesämter für Verfassungsschutz übersandt, und wann?
Wie viele und welche Akten hat der Bundesnachrichtendienst übersandt, und wann?
Wie viele und welche Akten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz übersandt, und wann?
In wie vielen Fällen wurde die Offenlegung der Identitäten von V-Leuten verlangt?
In wie vielen Fällen wurden (ehemalige) V-Leute befragt?
Wie viele V-Leute deutscher Nachrichtendienste waren nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann?
Wie viele V-Leute deutscher Nachrichtendienste wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge aller Ermittlungen als Zeuginnen oder Zeugen bzw. als Beschuldigte vernommen?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Ermittlungen der SoKo 26. September untersucht, ob Personen mit nachrichtendienstlichen Bezügen eine Rolle im Oktoberfestattentat gespielt haben und/oder auf die diesbezüglichen Ermittlungen der SoKo Theresienwiese Einfluss genommen haben, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Wurden Akten von ausländischen Nachrichtendiensten angefragt, und falls ja, von welchen, und in welchen Fällen wurden Akten bzw. Aktenübersichten übermittelt (bitte nach Datum, Nachrichtendienst und Art der Akten aufschlüsseln)?
Mit welchen ausländischen Behörden war die Generalbundesanwaltschaft bzw. die SoKo 26. September im Kontakt, und welche Akten bzw. Aktenübersichten wurden von diesen Behörden überstellt?
Unter welchem Tatvorwurf wurden die beiden Ermittlungsverfahren mit Bezug zu U. A. [Udo Albrecht] geführt, die laut Auskunft der Bundesregierung in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11846 in den „1980er Jahren an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) zum dortigen Ermittlungsverfahren (Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980) wegen Mordes gegen Unbekannt abgegeben“ wurden?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Ermittlungen zu den Todesumständen von Liliane Kolditz, die am 28. September 1980 in Beirut infolge von Aussagen von WSG-Mitgliedern ermordet worden sein soll, angestellt?
Falls ja, wann, von welcher Behörde, und mit welchem Ergebnis?
Aus welchen Gründen waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Versäumnisse der SoKo Theresienwiese nicht Gegenstand der 2015 wieder aufgenommenen Ermittlungen?