Zum geplanten Strategischen Kompass der Europäischen Union
der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Union erstellt auf Initiative der Bundesregierung hin ein neues sicherheitspolitisches Grundlagendokument: den sogenannten Strategischen Kompass (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/interview-strategischer-kompass-soll-eu-den-weg-weisen-417986). Dessen Ausgestaltung ist eines der Kernziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Zunächst soll bis Ende 2020 eine gemeinsame Bedrohungsanalyse durchgeführt (ebd.) und ein Bericht unter Federführung der EU-Außenbeauftragten erstellt werden (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/strategischer-kompass-entwicklung-strategischer-grundlagen-278176). Die daraus gewonnen Erkenntnisse werden anschließend von den EU-Ländern in einem „strukturierten, strategischen Dialog“ diskutiert (ebd.). Dieser wird in vier Hauptfelder (Krisenmanagement, Resilienz, Fähigkeiten und Partnerschaften) gegliedert sein (ebd.). Mithilfe der Identifizierung von Zielen auf jenen Gebieten sollen wiederum die notwendigen Fähigkeiten zur Zielerreichung konkretisiert werden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Ressorts nehmen an der Vorbereitung des deutschen Beitrags am „Strategischen Kompass“ teil?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand des Projektes „Strategischer Kompass“?
Bis wann wird die Bundesregierung ihren Teil zur gemeinsamen Bedrohungsanalyse vorrausichtlich fertiggestellt haben?
Welche Bedrohungen, Herausforderungen und Risiken ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf die gemeinsame Bedrohungsanalyse aus deutscher Sicht?
Inwiefern wird der Deutsche Bundestag bei der Vorbereitung des „Strategischen Kompasses“ beteiligt werden?
Welche Bedeutung für die Sicherheitspolitik der EU-Mitgliedstaaten soll dem „Strategischen Kompass“ nach Willen der Bundesregierung zukommen?
Sollen die Schlussfolgerungen des „Strategischen Kompasses“ nach Ansicht der Bundesregierung für die EU-Mitgliedstaaten eine Pflicht oder eine Empfehlung werden?
Welche konkreten Maßnahmen müssen nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Hauptfelder
a) Krisenmanagement,
b) Resilienz,
c) Fähigkeiten und
d) Partnerschaften
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Hinblick auf die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden?
Welche möglichen Widersprüche gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen welchen EU-Ländern in diesen Bereichen?
In welchen zeitlichen Intervallen soll nach Auffassung der Bundesregierung der „Strategische Kompass“ der EU nach der geplanten Verabschiedung im Jahr 2022 evaluiert und auf diesem Wege an neue Bedrohungen angepasst werden?