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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verzicht auf die Mitwirkung der stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland am Projekt "Religion und Außenpolitik"

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2227110.09.2020

Verzicht auf die Mitwirkung der stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland am Projekt „Religion und Außenpolitik“

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nachdem es zu scharfer öffentlicher Kritik an der Berufung der stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) Nurhan Soykan zur Beraterin im Auswärtigen Amt gekommen war, verkündete das Amt, es lasse die Arbeit an dem geplanten Projekt „Religion und Außenpolitik“, an welchem diese hätte mitwirken sollen, vorerst „ruhen“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article212494415/Nurhan-Soykan-Auswaertiges-Amtzieht-nach-Kritik-an-Islam-Vertreterin-Konsequenzen.html). Nun sei das Auswärtige Amt aber zunächst darum bemüht, in einen „intensiven Beratungsprozess“ (ebd.) mit religiösen Verbänden, Vereinen und anderen Gesprächspartnern einzutreten. Es sei beabsichtigt, „das Projekt so auszugestalten, dass es breite Unterstützung von denjenigen in Politik und Gesellschaft erhält, die wir für diese Arbeit brauchen“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts (ebd.). Zudem werde die Kritik an dem besagten Projekt sehr ernst genommen (ebd.).

Hintergrund der geäußerten Kritik war zunächst der Umstand, dass einige der Mitgliedsverbände des ZMD unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_88304442/heiko-maas-kritik-an-kuenftiger-beraterin-nurhan-soykan-ein-fatales-signal-.html). So zum Beispiel die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATIB), die mit den türkischen rechtsextremen „Grauen Wölfen“ in Verbindung gebracht wird, und die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), deren Mitgliedschaft gegenwärtig aufgrund des Vorwurfs der Zugehörigkeit zur extremistischen Muslimbruderschaft ruht (ebd.). Darüber hinaus verteidigte Nurhan Soykan im Jahr 2014 den jährlichen Al-Quds-Marsch (ebd.), bei welchem jedes Jahr rund 1 500 Menschen für die „Eroberung Jerusalems“ demonstrieren, zum Boykott Israels aufrufen und antisemitische Verschwörungsfantasien verbreiten (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article206077653/Al-Quds-Marsch-Keine-Kudamm-Parade-fuer-Israelfeinde.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die oben genannten Kritikpunkte an Nurhan Soykan bei ihrer Auswahl zur Beraterin im Auswärtigen Amt berücksichtigt?

Warum wurde Nurhan Soykan, wenn die genannten Kritikpunkte berücksichtigt wurden, trotzdem zunächst zur Beraterin berufen und ihre Berufung erst auf öffentlichen Druck hin rückgängig gemacht?

Warum, wenn die genannten Kritikpunkte nicht berücksichtigt wurden, fanden sie keine Berücksichtigung?

2

Wie lange soll nach Auffassung der Bundesregierung das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Projekt „Religion und Außenpolitik“ voraussichtlich ruhen, bis es wieder aufgenommen wird?

3

Soll nach der Wiederaufnahme des Projektes „Religion und Außenpolitik“ Nurhan Soykan weiter an diesem Projekt mitwirken?

Wenn ja, auf welche Weise soll sie in welcher Funktion daran mitwirken?

4

Welchen Zweck sollte nach Auffassung der Bundesregierung das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Projekt „Religion und Außenpolitik“ verfolgen?

Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die hierdurch verursacht werden?

Aufgrund welcher Kriterien wurden die Personen ausgesucht, die neben Nurhan Soykan an dem genannten Projekt als Vertreter der anderen Glaubensrichtungen mitwirken sollten, was sollten ihre genauen Aufgaben sein, und wie hoch sollte ihre jährliche Vergütung jeweils sein?

5

Ist Nurhan Soykan – entsprechend einem Medienbericht (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/islamistin-soykan-bleibt-doch-im-auswaertigen-amt-angestellt/) – nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch für das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland als Beraterin oder in sonstiger Weise tätig, oder soll sie dies in Zukunft sein?

Wenn ja, in welcher Form ist sie oder soll sie für das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland tätig sein oder werden, was sind oder sollen ihre genauen Aufgaben sein, und wie hoch ist oder soll ihre jährliche Vergütung für die ausgeübte Tätigkeit sein?

6

Ist Nurhan Soykan nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig oder soll sie zukünftig für sonst ein Bundesministerium oder die Bundesregierung als Beraterin oder in sonstiger Weise tätig werden?

Wenn ja, für wen ist sie beziehungsweise soll sie in welcher Form tätig werden, was sind oder sollen ihre genauen Aufgaben sein, und wie hoch ist oder soll ihre jährliche Vergütung für die ausgeübte Tätigkeit sein?

7

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre Angehörige einer islamischen Vereinigung für ein Bundesministerium oder die Bundesregierung als Berater tätig?

Wenn ja, welche Personen genau waren als Berater für wen tätig, welcher islamischen Vereinigung gehörten diese Personen an, und wie hoch war die monatliche Vergütung, die sie für ihre Beratertätigkeit erhalten haben (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Berlin, den 27. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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