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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Energiewende

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

24.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2227210.09.2020

Energiewende

der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Rainer Kraft, Andreas Bleck, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aufgrund der von der Bundesregierung vorgetragenen, aber wissenschaftlich umstrittenen, aus Sicht der Bundesregierung jetzt schon erkennbaren, notstandsähnlichen Klimaauswirkungen (Plenarprotokoll, Seite 19428, https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19157.pdf, http://www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/Klimarisikomanagement/index.html) wurden verschiedene Gesetze erlassen, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014, BGBl. I S. 1066, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), geändert worden ist – https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html, https://www.manager-magazin.de/politik/meinungen/oekostrom-foerderung-haengt-von-politischen-kniffen-bei-eeg-ab-a-1044144.html; Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019, BGBl. I S. 2728 – http://www.gesetze-im-internet.de/behg/ https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article203486048/Gutachten-stufen-Klimapaket-als-verfassungswidrig-ein). Dabei soll es nicht bleiben. Die Fragesteller haben den Eindruck, dass die Bundesregierung die Bürger dazu bringen will, unter anderem auf Flugreisen, auf Kreuzfahrten, auf das Autofahren oder auf fleischhaltige Ernährung zu verzichten oder all dies signifikant einzuschränken. Industriezweige von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung wie die Automobilherstellung, die Energiewirtschaft und die Landwirtschaft sollen radikal umgestaltet werden (Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung vom 18. November 2016, Bundestagsdrucksache 18/10370, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810370.pdf https://www.tichyseinblick.de/meinungen/klimaschutzplan-2050-spd-verbietet-bohnen/). Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Folgen in vielen Bereichen unumkehrbar sein werden, mindestens erscheinen sie unkalkulierbar.

Ausgehend von der Annahme, eine menschengemachte Klimaerwärmung sei erwiesen und menschliches Reaktionshandeln darauf geboten, muss nach Ansicht der Fragesteller – vernunftgeleitet – erörtert werden: Welche Folgen ergeben sich aus dieser Erkenntnis und mit welchen möglichen Maßnahmen kann einer schädlichen Klimaerwärmung mit Aussicht auf Erfolg entgegengewirkt werden? Weiter muss nach Ansicht der Fragesteller abgewogen werden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in Summe mehr nutzen als schaden. Der einschneidende Umbau der wesentlichen Strukturen eines ganzen Landes kann nach Ansicht der Fragesteller nur insoweit gerechtfertigt sein, als alle diese Fragenkomplexe eindeutig beantwortet sind. Alles andere verbietet sich nach Ansicht der Fragesteller schon aus ethisch-moralischen Gründen, denn zu viele Existenzen hängen daran. Gerade im Sinne des Vorsorgeprinzips dürfen funktionierende Strukturen nach Ansicht der Fragesteller nicht für Ungewisses geopfert werden.

Im Jahr 2012 wurde berechnet, dass die zu diesem Zeitpunkt während der vergangenen 20 Jahre betriebene und umgesetzte Klimapolitik die globalen CO2-Emissionen um weniger als 1 Prozent reduziert hatte (https://foreignpolicy.com/2012/11/06/climate-course-correction/). Zugleich sind bis 2014 bereits mehr als 1 000 Mrd. Dollar allein in Europa für Geothermie-, Wind- und Sonnenenergieprojekte ausgegeben worden (https://wattsupwiththat.com/2015/07/31/european-renewable-energy-performance-for-2014-fall-far-short-of-claims/). Diese `erneuerbaren Energien´ wiederum decken heute aber gerade einmal einen Anteil von 1,8 Prozent der Weltenergieversorgung (https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52741/primaerenergie-versorgung). Selbst bei Zugrundelegung der herrschenden CO2-Theorie würden sämtliche Klimamaßnahmen der USA, Chinas, der EU und der übrigen Welt, die von Anfang der 2000er-Jahre bis 2030 etabliert worden sind und werden, etwa nach dem Pariser Klimaschutzabkommen, bei ihrer Fortsetzung über das ganze 21. Jahrhundert hinweg den globalen Temperaturanstieg um lediglich etwa 0,17°C im Jahr 2100 verringern (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/1758-5899.12295?cookieSet=1). Diese Verringerung ist nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich irrelevant.

Die zur Zweckerreichung eingesetzten Mittel vermögen den angestrebten Erfolg also nach Ansicht der Fragesteller nachweislich nicht zu erreichen (s. o.). Nach Kenntnis der Fragesteller verteuern sie dennoch die Lebenshaltungskosten, belasten die Landschaft, töten in erheblichem Maße Vögel wie Insekten und verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Möchte die Bundesregierung trotz der nach Ansicht der Fragesteller offensichtlichen Irrelevanz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) der Vorteile und der gravierenden Dominanz der Nachteile der „Energiewende“, also an der einseitigen Umstellung der Stromversorgung auf die volatilen Quellen Windkraft und Photovoltaik, festhalten (bitte begründen)?

2

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, ab 2022 – nach Abschaltung der Kernkraftwerke und der ersten Kohlekraftwerke – den Strombedarf in der Grundlast zu erfüllen?

3

Warum berücksichtigt die Bundesregierung Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nachnutzung von Kohlendioxid aus Verbrennungsprozessen (sog. CCS) nicht, obwohl mit solchen nach Ansicht der Fragesteller emissionsfreie Kohle- und Gaskraftwerke möglich sind?

4

Warum will die Bundesregierung von der Strom- und Wärmeproduktion mittels innovativer Reaktoren der vierten Generation (beispielsweise Flüssigsalzreaktoren) absehen, die nachweislich keinen langlebigen und toxischen „Atommüll“ mehr erzeugen und sogar vorhandene nukleare Abfälle zur emissionsfreien Energiegewinnung nutzen und dabei vernichten können (Bundestagsdrucksache 19/12630)?

Berlin, den 26. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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