Einsatz der Bundespolizei gegen antifaschistische Demonstrantinnen und Demonstranten in Ingelheim und Verdacht auf Körperverletzung im Amt
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 15. August 2020 kam es anlässlich einer Demonstration, die gegen einen Aufmarsch der Nazi-Partei „Die Rechte“ gerichtet war, zu einem nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller fragwürdigen Einsatz der Polizei. In dessen Folge ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen sechs Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt (https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-ingelheim-am-rhein-polizeieinsatz-in-ingelheim-ermittlungen-gegen-sechs-beamte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200819-99-230602).
An dem Einsatz waren auch Beamte der Bundespolizei beteiligt (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/4680413). Medienberichten zufolge hat diese auch Pfefferspray gegen die Nazigegnerinnen und Nazigegner eingesetzt (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/innenausschuss-ingelheimer-demonstration-polizei-100.html). Dies ist auch auf Videos zu sehen (https://twitter.com/i/status/1295016907079262209, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/innenausschuss-100.html).
Besonders in der Kritik steht, dass zahlreiche Demonstrantinnen und Demonstranten zunächst, offenbar von der Bundespolizei, in einer Bahnhofsunterführung festgehalten – hierbei wurde auch Pfefferspray eingesetzt – und später mehrere Stunden lang eingekesselt wurden.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten den Einsatz von Pfefferspray insbesondere gegen Menschenmengen für hochproblematisch, weil er nach ihrer Kenntnis erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich bringt. In der gegebenen Situation – einer Unterführung, in der eine größere Menschenmenge auf engstem Raum eingepfercht ist – wiegen diese Bedenken umso schwerer, da ein Ausweichen der Betroffenen praktisch nicht möglich und die Frischluftzufuhr stark eingeschränkt ist. Weiter kommt hinzu, dass Mund-Nasen-Bedeckungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion nicht mehr benutzt werden können, wenn sie mit Pfefferspray in Berührung kamen. Die Demonstrantinnen und Demonstranten werden so auch daran gehindert, den Fremdschutz anderer Personen zu berücksichtigen, und es werden auch solche Personen gefährdet, die womöglich gar nicht Ziel des Pfefferspray-Einsatzes waren.
Insgesamt sehen die Fragestellerinnen und Fragessteller hier einen Fall von unzulässiger Polizeigewalt, der unbedingt juristische Konsequenzen haben muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 15. August 2020 in Ingelheim im Einsatz, wie viele von ihnen im eigenen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, und wie viele zur Unterstützung der rheinland-pfälzischen Polizeiführung?
Wo genau waren ihre Einsatzgebiete außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches?
Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, dass die vorübergehende Einkesselung der Demonstrantinnen und Demonstranten in der Bahnhofsunterführung im Rahmen der originären Zuständigkeit der Bundespolizei vorgenommen wurde?
Inwiefern lag dem ein entsprechendes Ersuchen der rheinland-pfälzischen Polizei zugrunde?
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung die Einkesselung in der Unterführung aus heutiger Sicht?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei setzten Pfefferspray gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten ein (bitte soweit möglich Angaben zum Umfang dieses Einsatzes, der Pfefferspray-Stöße und der verbrauchten Menge machen)? Wie viele Pfefferspray-Kartuschen wurden nach dem Einsatz als verbraucht erfasst bzw. neu geordert, und wie bewertet die Bundesregierung den Pfefferspray-Einsatz aus rechtlicher und gesundheitlicher Sicht?
a) Inwiefern berücksichtigt sie dabei, dass der Einsatz von Pfefferspray den weiteren Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen unmöglich macht und hierdurch – zusätzlich zur ohnehin vorhandenen gesundheitlichen Gefährdung durch das Pfefferspray – die Gefährdung einer Infektion mit COVID-19 erheblich steigt?
b) Ist der Pfefferspray-Einsatz Gegenstand einer disziplinarischen oder rechtlichen Prüfung, und wenn ja, gegen wie viele Beamte wird diese geführt?
Welche konkreten Aufgaben haben Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei auch außerhalb ihres originären Zuständigkeitsbereiches an konkret welchen Orten zur Unterstützung der Einsatzleitung durchgeführt, und inwieweit haben sie hierbei Gewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten angedroht oder ausgeübt, und inwieweit kam es zu weiteren Einsätzen von Pfefferspray (bitte soweit möglich Angaben zum Umfang dieses Einsatzes, der Pfefferspray-Stöße und der verbrauchten Menge machen)?
Wird ggf. gegen weitere Angehörige der Bundespolizei ermittelt, und wenn ja, gegen wie viele, und wegen welcher Vorwürfe?
Waren Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei an den Maßnahmen zur Einkesselung der Demonstrantinnen und Demonstranten am Bahnhofsvorplatz beteiligt, und wenn ja, wie viele von ihnen, und mit welchen konkreten Aufgaben? Sieht die Bundesregierung ggf. ein rechtliches Problem darin, dass die Bundespolizei diese Einkesselung unterstützt hat, auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Kessel die Einhaltung von Mindestabständen zum Schutze vor einer Corona-Ansteckung nicht möglich war (bitte begründen)?
Leistet die Bundespolizei einen Beitrag zur Unterstützung der Ermittlungen wegen des Verdachtes auf rechtswidrige Polizeigewalt, und wenn ja, welchen?