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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neonazis und Rechtsterroristen in Schützenvereinen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2237114.09.2020

Neonazis und Rechtsterroristen in Schützenvereinen

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 27. April 2017 wurden mehr als zehn Objekte im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitglieder eines bayerischen Schützenvereins durchsucht und dabei neben weiterem Beweismaterial auch illegale Waffen beschlagnahmt (http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2017/139/index.php). Nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums dienten die Ermittlungen dazu, zu prüfen, ob ein vereinsrechtliches Verbot ausgesprochen werden könne. Nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann handele es sich bei dem Verein möglicherweise um den bewaffneten Arm von Pegida München. Wörtlich wird der Innenminister zitiert: „Auf jeden Fall sind wir heute der waffenaffinen Szene rund um Pegida München gehörig auf die Füße getreten.“ (http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2017/139/index.php). Und weiter: „Diese Leute könnten durch den legalen Besitz von Waffen in der Lage sein, mit Waffengewalt gegen Minderheiten und politische Repräsentanten des Staates vorzugehen“ (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rechtsextremismus-schuetzenverein-soll-bewaffneter-arm-vonpegida-muenchen-sein-1.3481896). Der Münchener Ableger von Pegida wurde bereits 2016 vom bayerischen Verfassungsschutz überwacht, u. a. weil Teile des Vorstandes der rechtsextremistischen Szene angehören (http://www.verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben/extremistische_pegida_ableger/situatio n/index.html).

Für Aufsehen sorgte, dass die nunmehr wegen des Mordes an Walter Lübcke angeklagten Rechtsextremisten zum einen beide Mitglieder im gleichen Schützenverein waren, teils auch legale Waffenbesitzer waren oder zum anderen als Verantwortlicher für Bogenschießen dort aktiv waren (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/walter-luebcke-mordfall-ermittler-finden-gesuchtes-auto-a-1276485.html; https://www.sueddeutsche.de/politik/schuetzenverein-tatverdaechtiger-walter-luebcke-1.4490437). Beide sollen nicht nur in diesem, sondern auch in einem weiteren Schützenverein trainiert haben (https://www.hessenschau.de/panorama/welche-rolle-spielt-neonazi-alexander-s-im-fall-luebcke,alexander-s-schiesstraining-100.html). Auch der Täter der rassistisch motivierten Morde in Hanau war als Sportschütze aktiv und legaler Waffenbesitzer (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-waffenrecht-1.4811828).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mitgliedern und rechtsextremistischen Parteien oder Zusammenschlüssen bekannt geworden (bitte einzeln nach Jahr und Bundesland auflisten)?

2

In welchem Umfang konnten Hinweise auf das Engagement von Rechtsextremisten und Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern in Schützenvereinen bzw. den Besitz von Waffenbesitzkarten durch Abgleiche der Daten aus dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS-WN) mit dem Nationalen Waffenregister gewonnen werden?

3

Welcher Art sind die personellen Überschneidungen in den in Frage 1 genannten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen?

4

Sind im Zusammenhang oder anlässlich der in Frage 1 genannten Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen, Waffenbestandteile, Munition oder Sprengstoffe einschließlich Selbstlaborate aufgefunden oder beschlagnahmt worden?

5

Welche vereins- bzw. waffenrechtlichen Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 1 genannten Fällen gezogen?

6

Wurde in den in Frage 1 genannten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Schießsportvereine strafrechtliche Ermittlungen im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) geführt?

7

Wurde in den in Frage 1 genannten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Schießsportvereine strafrechtliche Ermittlungen wegen waffen- bzw. sprengstoffrechtlicher Delikte geführt?

8

Wurde in den in Frage 1 genannten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der betreffenden rechtsextremistischen Gruppen strafrechtliche Ermittlungen wegen waffen- bzw. sprengstoffrechtlicher Delikte geführt?

9

Ist in den in Frage 1 genannten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt geworden, dass waffentechnische bzw. waffenrechtliche Kenntnisse an Mitglieder rechtextremistischer Gruppen vermittelt wurden, und wenn ja, in welchem Umfang, und in welcher Weise (bitte einzeln nach Jahr und Bundesland auflisten)?

10

Ist in den in Frage 1 genannten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt geworden, dass Angehörige von Schießsportvereinen mit solchen rechtextremistischen Gruppen gemeinsam Maßnahmen wie Schießtraining oder Wehrsportübungen in Deutschland oder im europäischen Ausland veranstaltet und durchgeführt haben (bitte einzeln nach Jahr und Bundesland bzw. Land und beteiligte Vereine sowie Gruppen auflisten)?

11

In welchem Umfang verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. August 2020 Mitglieder rechtsextremistischer Gruppen, Neonazis oder sogenannte Reichsbürger bzw. „Prepper“ über waffenrechtliche Erlaubnisse?

12

In wie vielen der in Frage 10 genannten Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. August 2020 Verfahren zur Überprüfung bzw. zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse anhängig?

Berlin, den 31. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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