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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hinweistelefone beim Bundesamt für Verfassungsschutz

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2240215.09.2020

Hinweistelefone beim Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martin Hess, Stefan Keuter, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/17407 erklärte die Bundesregierung, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit die Einführung eines phänomenübergreifenden Hinweistelefons vorbereite. Dies umfasse auch den Phänomenbereich des Linksextremismus. Der Homepage des BfV ist inzwischen für verschiedene Phänomenbereiche eine einheitliche Telefonnummer und Bezeichnung zu entnehmen (vgl. z. B. www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus; www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus; www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Kontaktaufnahmen (Anrufe) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung über dieses eingerichtete phänomenübergreifende Hinweistelefon und per E-Mail bis zum Stichtag 1. September 2020 (bitte nach monatlichen Anrufen, E-Mails, Meldegrund sowie dem jeweiligen Phänomenbereich aufschlüsseln)?

2

Wie viele Kontaktaufnahmen (Anrufe) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung über die zuvor eingerichteten Hinweistelefone, wie beispielsweise „RechtsEx“ (vgl. dazu www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm-20191028-bfv-richtet-hinweistelefon-rechtsex-ein), seit Dezember 2019 bis zur Einrichtung des phänomenübergreifenden Hinweistelefons (bitte nach monatlichen Anrufen, E-Mails, Meldegrund sowie dem jeweiligen Phänomenbereich aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen im Hinblick auf die Fragen 1 und 2 führten die Hinweise im jeweiligen Phänomenbereich aus Sicht des BfV zu sachdienlichen Ergebnissen (Stichtag 1. September 2020)?

4

In wie vielen Fällen und im Hinblick auf welche Phänomenbereiche waren die durch den Anrufer bzw. Melder benannten Personen bereits beim BfV erfasst (Stichtag 1. September 2020)?

5

Hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit seit der Einführung des Hinweistelefons „RechtsEx“ gezielt mit Hilfe von Anzeigenschaltungen in den Printmedien, im Internet oder sonst wie auf Hinweistelefone des BfV aufmerksam gemacht, und falls ja, in welchem Umfang, und mit welchen konkreten Aussagen, Hinweisen und Aufforderungen zu den jeweiligen Phänomenbereichen im Einzelnen?

6

Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Hinweistelefone als Denunziationsplattform missbraucht werden, und wurden in diesem Sinne die Beschäftigten des BfV, die die Hinweise aufnehmen sowie die Auswertung durchführen, diesbezüglich befragt, oder kamen aus deren Reihen eigeninitiativ dementsprechende Informationen?

7

Welche Maßnahmen plant oder nimmt die Bundesregierung vor, um Entwicklungen im Sinne der Frage 6 zu untersuchen und diesen gegebenenfalls entgegenzuwirken?

Berlin, den 8. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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