[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Stefan Keuter,
Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/22402 –
Hinweistelefone beim Bundesamt für Verfassungsschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache
19/17407 erklärte die Bundesregierung, dass das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) derzeit die Einführung eines phänomenübergreifenden
Hinweistelefons vorbereite. Dies umfasse auch den Phänomenbereich des
Linksextremismus. Der Homepage des BfV ist inzwischen für verschiedene
Phänomenbereiche eine einheitliche Telefonnummer und Bezeichnung zu entnehmen
(vgl. z. B.
www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-isla
mistischer-terrorismus;
www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksext
remismus;
www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-s
elbstverwalter).
1. Wie viele Kontaktaufnahmen (Anrufe) erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung über dieses eingerichtete phänomenübergreifende
Hinweistelefon und per E-Mail bis zum Stichtag 1. September 2020 (bitte nach
monatlichen Anrufen, E-Mails, Meldegrund sowie dem jeweiligen
Phänomenbereich aufschlüsseln)?
An die Phänomenbereiche „Rechtsextremismus/-terrorismus“ oder
„Reichsbürger und Selbstverwalter“ wurden in der Zeit von der Einrichtung des
phänomenübergreifenden Hinweistelefons am 18. März 2019 bis zum Stichtag
1. September 2020 insgesamt 819 Hinweise weitergeleitet. Die Meldegründe in
diesen Hinweisen, wie auch bei Hinweisen in den anderen Phänomenbereichen,
waren vielfältig und lassen sich nicht genauer kategorisieren.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22885
19. Wahlperiode 28.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 28. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zeitraum Gesamt Anrufe E-Mails
März 2020 (ab 18.03.) 83 9 74
April 2020 157 18 139
Mai 2020 121 10 111
Juni 2020 134 12 122
Juli 2020 134 13 121
August 2020 190 18 172
Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. September 2020 erfolgten
153 Kontaktaufnahmen über das Hinweistelefon islamistischer Terrorismus
bzw. zum Phänomenbereich islamistischer Terrorismus. Davon erfolgten
54 Kontakte mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) fernmündlich.
Der Rest erfolgte auf elektronischem Weg.
Zeitraum Hinweistelefone Anrufe E-Mails
Januar 2020 26 11 15
Februar 2020 23 3 20
März 2020 20 5 15
April 2020 18 6 12
Mai 2020 12 5 7
Juni 2020 22 8 14
Juli 2020 11 5 6
August 2020 21 11 10
Im Phänomenbereich Ausländerextremismus (AEX) hat es insgesamt acht
Hinweise gegeben. In der Regel handelte es sich dabei um Hinweise aus dem
näheren Wohn- oder Arbeitsumfeld der Hinweisgeber, die Sachverhalte mit Bezug
zu mutmaßlichen extremistischen Bestrebungen betrafen.
Zeitraum Gesamt Anrufe E-Mails
März 2020 (ab 18.03.) 1 0 1
April 2020 2 1 1
Mai 2020 0 0 0
Juni 2020 2 1 1
Juli 2020 0 0 0
August 2020 3 0 3
Im Phänomenbereich Linksextremismus (LEX) gab es insgesamt 26 Hinweise.
Hier waren es zum größten Teil Übermittlungen von Screenshots/Posts aus den
sozialen Medien Twitter und Facebook. Nur in vier Fällen wurde auf mögliche
Radikalisierungen im persönlichen Umfeld hingewiesen.
Zeitraum Gesamt Anrufe E-Mails
März 2020 (ab 18.03.) 8 1 7
April 2020 7 0 7
Mai 2020 6 1 5
Juni 2020 2 0 2
Juli 2020 2 0 2
August 2020 1 0 1
2. Wie viele Kontaktaufnahmen (Anrufe) erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung über die zuvor eingerichteten Hinweistelefone, wie
beispielsweise „RechtsEx“ (vgl. dazu
www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeit
sarbeit/presse/pm-20191028-bfv-richtet-hinweistelefon-rechtsex-ein), seit
Dezember 2019 bis zur Einrichtung des phänomenübergreifenden
Hinweistelefons (bitte nach monatlichen Anrufen, E-Mails, Meldegrund sowie
dem jeweiligen Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Über das Hinweistelefon „RechtsEx“ für die Phänomenbereiche
„Rechtsextremismus/-terrorismus“ sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“ gingen in dem
Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zu seiner Ersetzung durch das
phänomenübergreifende Hinweistelefon am 18. März 2020 insgesamt 939 Hinweise ein.
Die Meldegründe waren auch hier vielfältig und lassen sich nicht genauer
kategorisieren. Im Einzelnen verteilen sich die Hinweise wie folgt auf die Monate
und die verschiedenen Kommunikationsmittel:
Zeitraum Hinweistelefone Anrufe E-Mails
Dezember 2019 152 19 133
Januar 2020 200 18 182
Februar 2020 347 29 318
März 2020 (bis 17.03.) 240 21 219
Über das Hinweistelefon islamistischer Terrorismus erfolgten im Dezember
2019 36 Kontaktaufnahmen. Darüber hinaus wird auf den Antwortbeitrag unter
Frage 1 verwiesen.
Für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Ausländerextremismus
wurden die Hinweise erst mit Einrichtung des phänomenübergreifenden
Hinweistelefons am 18. März 2020 erfasst.
3. In wie vielen Fällen im Hinblick auf die Fragen 1 und 2 führten die
Hinweise im jeweiligen Phänomenbereich aus Sicht des BfV zu
sachdienlichen Ergebnissen (Stichtag 1. September 2020)?
Von den im Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 17. März 2020 beim
Hinweistelefon „RechtsEX“ eingegangenen 939 Hinweisen wurden 630 einer
weiteren Bearbeitung im Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeführt,
waren also sachdienlich.
Im Zeitraum vom 18. März bis zum 1. September 2020 gingen die Hinweise
über das phänomenübergreifende Hinweistelefon ein und wurden dort
vorgeprüft. An den Phänomenbereich Rechtsextremismus wurden nur noch die
Hinweise weitergeleitet, die nach Ersteinschätzung einen Bezug zu den
Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und/oder „Reichsbürger und Selbstverwalter“
aufwiesen. Auf Grundlage dieser Praxis gingen insgesamt 819 vorgeprüfte
Hinweise ein; davon wurden 710 einer weiteren Bearbeitung im Phänomenbereich
Rechtsextremismus zugeführt, waren also sachdienlich.
Für das Jahr 2020 waren im Phänomenbereich Islamismus/Islamistischer
Terrorismus ca. 80 Hinweise potenziell relevant.
Von den acht Hinweisen für den Phänomenbereich Ausländerextremismus
wurden fünf Hinweise an das zuständige Fachreferat zur weiteren Bearbeitung
weitergeleitet.
Von den 26 Hinweisen für den Phänomenbereich Linksextremismus wurden
zehn an das zuständige Fachreferat übermittelt.
4. In wie vielen Fällen und im Hinblick auf welche Phänomenbereiche waren
die durch den Anrufer bzw. Melder benannten Personen bereits beim BfV
erfasst (Stichtag 1. September 2020)?
Im Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 1. September 2020 gingen im
Phänomenbereich Rechtsextremismus insgesamt 71 Meldungen zu bereits im
Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) erfassten Personen ein.
Dabei handelte es sich ganz überwiegend um Erfassungen als Rechtsextremist
und/oder „Reichsbürger und Selbstverwalter“. Daneben waren einige der
gemeldeten Personen auch als Betroffene von Sicherheits- oder
Zuverlässigkeitsüberprüfungen in NADIS erfasst.
Im Phänomenbereich Islamismus/Islamistischer Terrorismus waren ca. ein
Drittel der gemeldeten Personen im Jahre 2020 bereits beim BfV erfasst.
In beiden Phänomenbereichen Ausländerextremismus und Linksextremismus
waren im einstelligen Bereich von den Hinweisgebern benannte Personen beim
BfV bekannt.
5. Hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit seit der Einführung des
Hinweistelefons „RechtsEx“ gezielt mit Hilfe von Anzeigenschaltungen in
den Printmedien, im Internet oder sonst wie auf Hinweistelefone des BfV
aufmerksam gemacht, und falls ja, in welchem Umfang, und mit welchen
konkreten Aussagen, Hinweisen und Aufforderungen zu den jeweiligen
Phänomenbereichen im Einzelnen?
Zum Start des Hinweistelefons „RechtsEx“ wurden durch das BfV eine
Pressemitteilung und ein Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter
veröffentlicht.
In den Verfassungsschutzberichten wird jeweils am Ende des ersten Kapitels
„Verfassungsschutz – ein unverzichtbares Element der wehrhaften Demokratie“
unter der Randnotiz „Ansprechpartner“ auf die Hinweis- bzw.
Aussteigertelefone des BfV hingewiesen.
Im Verfassungsschutzbericht 2019, dem bislang einzigen
Verfassungsschutzbericht seit der Einrichtung des Hinweistelefons „RechtsEX“, erfolgte der
Hinweis auf das „vertrauliche Hinweistelefon“ für „Hinweise auf extremistische
und terroristische Bestrebungen aller Phänomenbereiche“. Zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts am 9. Juli 2020 war allerdings
nur das phänomenübergreifende Hinweistelefon zu nennen.
Darüber hinaus wird auf der Startseite des Internetauftritts des BfV in mehreren
Sprachen auf das phänomenübergreifende Hinweistelefon hingewiesen.
6. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Hinweistelefone als
Denunziationsplattform missbraucht werden, und wurden in diesem Sinne die
Beschäftigten des BfV, die die Hinweise aufnehmen sowie die Auswertung
durchführen, diesbezüglich befragt, oder kamen aus deren Reihen eigeninitiativ
dementsprechende Informationen?
7. Welche Maßnahmen plant oder nimmt die Bundesregierung vor, um
Entwicklungen im Sinne der Frage 6 zu untersuchen und diesen
gegebenenfalls entgegenzuwirken?
Die Fragen 6 und 7 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Das BfV hat keine Anhaltspunkte dafür, dass das Hinweistelefon gezielt für
Denunziationen missbraucht würde.
Das BfV ist sich der Gefahr bewusst, dass Hinweistelefone – insbesondere,
wenn sie auch anonyme Hinweise entgegennehmen – auch für Denunziationen
genutzt werden können. Der Appell auf der Internetseite des BfV, das
Hinweistelefon nicht für Denunziation zu missbrauchen, kann dies nicht grundsätzlich
verhindern.
Dem entsprechend unterzieht das BfV den Wahrheitsgehalt der über das
Hinweistelefon eingegangenen Hinweise einer sorgfältigen Bewertung und
Überprüfung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]