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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Legalisierung von Cannabis

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

27.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2244015.09.2020

Die Legalisierung von Cannabis

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Weltweit schlagen immer mehr Länder einen neuen Weg in der Drogenpolitik ein und entkriminalisieren oder gar legalisieren Cannabis (Uruguay, mehrere US-Bundestaaten, Kanada, Portugal etc.). Die Argumente dafür sind nach Ansicht der Fragesteller vielfältig. Die Fragestellerinnen und Fragesteller möchten hiermit die begründeten Positionen der Bundesregierung zu diesen Argumenten, die ein Festhalten an der Prohibition infrage stellen, abfragen.

Zu den Folgen der Cannabislegalisierung nehmen die Wissenschaftlichen Dienste des Deuschen Bundestages in einem Gutachten zum Einfluss der Legalisierung auf die Konsumentenzahlen (WD 9 - 3000 – 072/19) auf eine umfassende Arbeit von Eastwood u. a. aus dem Jahr 2016 Bezug (https://www.release.org.uk/sites/default/files/pdf/publications/A%20Quiet%20Revolution%20-%20Decriminalisation%20Across%20the%20Globe.pdf). Diese Studie kommt zu dem Ergebnis: „Countries with some of the harshest criminalisation systems have some of the highest prevalence rates of drug use in the world, and countries with decriminalisation systems have some of the lowest prevalence rates“ (S. 38). Die Prohibition wird vielfach auch als gescheitert angesehen.

Konkret kann man in einigen Ländern bzw. in US-amerikanischen Bundesstaaten die Folgen einer Cannabislegalisierung nun schon über einen längeren Zeitraum beobachten. In den Bundesstaaten Colorado und Washington, die 2012 Cannabis legalisierten, zeigt sich beispielweise ein Trend stagnierender bzw. leicht rückläufiger Konsumprävalenzen unter Jugendlichen (Barsch 2017: Die USA und deren Umsetzung einer Regulierung von Marihuana, https://finder-research.com/wp-content/uploads/2017/03/3-Jugend.pdf). In Kanada, wo im Oktober 2018 Cannabis legalisiert wurde, wird gern darauf verwiesen, dass sich die Zahl der Erstkonsumenten fast verdoppelt habe. Allerdings scheinen vor allem ältere Menschen Cannabis neu für sich zu entdecken (https://www150.statcan.gc.ca/n1/daily-quotidien/191030/dq191030a-eng.htm). Ein detaillierterer Blick in den National Cannabis Survey des kanadischen Statistikamtes zeigt, dass die Drei-Monats-Prävalenz lediglich bei den 25- bis 44-Jährigen und bei den über 65-Jährigen gestiegen ist. Bei den unter 25-Jährigen ließ sich seit der Legalisierung ein Rückgang feststellen. Vor allem muss festgehalten werden, dass es beim täglichen oder fast täglichen Cannabiskonsum kaum eine Zunahme der Konsumentenzahlen gab (http://fileserver.idpc.net/library/00002-eng.pdf). Langfristige Entwicklungen lassen sich daraus noch nicht ablesen. Auch im seit 2013 Cannabis-legalisierten Uruguay gibt es keine Hinweise darauf, dass die Legalisierung den Cannabiskonsum von Jugendlichen negativ beeinflusst hätte (https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S095539592030089X).

Cannabis selbst ist nicht tödlich. Aber im Jahr 2019 sind in Deutschland elf Menschen im Zusammenhang mit dem Konsum synthetischer Cannabinoide gestorben (https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2020/2020_I.Q/CDR_2019_Bula_Rauschgift-tote_nach_Todesursachen_2018_-_2019_-_Veraenderung.pdf). Mit solchen als Badesalz, Räuchermischung oder „Legal Highs“ deklarierten Substanzen suchen Menschen eine vermeintlich legale Alternative zur Wirkung von Cannabis (https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/Basisinfo_NPS.pdf, S. 26/27).

Die Forderungen der Fachexperten nach einer Neuausrichtung werden in der deutschen Drogenpolitik bislang überhört. Auch die Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy) appelliert in ihren jährlichen Reports an Staaten mit repressiven Ansätzen, eine progressive Drogenpolitik einzuleiten (https://www.globalcommissionondrugs.org/reports).

Im Februar 2020 hat nun die Fraktion der SPD ein Positionspapier zur Veränderung der Cannabis-Verbotspolitik beschlossen (https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-cannabis-neue-wege-gehen-20200211.pdf), in welchem sie sich für Cannabis-Modellprojekte und eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten ausspricht.

Daraufhin wendete sich Daniela Ludwig (CSU) in einem Brief in ihrer Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung an die Mitglieder der -Fraktion der CDU/CSU (https://fragdenstaat.de/dokumente/6946-skm_c45820070810140/), um ihre Kolleginnen und Kollegen mit Argumenten auszustatten. Die Fragestellerinnen und Fragesteller interessiert, ob nun Veränderungen zu erwarten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie viele Menschen sterben jedes Jahr vorzeitig jeweils an den Folgen des Konsums von Tabak, Alkohol und Cannabis, und was sagen diese Zahlen nach Ansicht der Bundesregierung jeweils über die Gefährlichkeit dieser Drogen aus?

2

Wie viele der jährlichen Neuerkrankungen bei Krebs sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Konsum von Alkohol, Tabak oder Cannabis zurückzuführen?

a) Alkohol,

b) Tabak oder

c) Cannabis

3

Warum sind Alkohol und Tabak legal?

4

Sind Wirkstoffe der Cannabispflanze nach Kenntnis der Bundesregierung toxisch, und wenn ja, welche?

5

Wieso ist Cannabis kein Brokkoli (Daniela Ludwig, Bundespressekonferenz am 1. Juli 2020; https://www.youtube.com/watch?v=9DnhqfAmPGc)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für Dritte durch den Konsum von Alkohol, Tabak und Cannabis (Gewalt unter Drogeneinfluss, Passivkonsum, gesamtwirtschaftliche Folgekosten durch Krankheitsbehandlung, Arbeitsunfähigkeit etc.)?

a) Alkohol,

b) Tabak und

c) Cannabis

7

Wie viel Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung schon einmal Alkohol konsumiert, und wie viel Prozent der 12- bis 17-Jährigen haben bereits einmal Cannabis konsumiert?

8

Wie viel Prozent der Jugendlichen, die bereits Cannabis konsumiert haben, steigen nach Kenntnis der Bundesregierung auf andere Drogen um, und welche Drogen werden dann konsumiert (bitte prozentual angeben)?

9

Wie viele Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Cannabis-Abhängigkeitserkrankung auf (bitte auch prozentual angeben)?

10

Wie viele Alkoholkonsumentinnen und Alkoholkonsumenten weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Alkohol-Abhängigkeitserkrankung auf?

11

Wie viele Menschen werden jährlich mit der Hauptdiagnose „Cannabinoide“ jeweils ambulant und stationär behandelt (bitte jüngste Daten angeben), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen in Relation zur Gesamtanzahl der Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten in Deutschland?

12

Wie viele Menschen werden jährlich mit der Hauptdiagnose „Alkohol“ jeweils ambulant und stationär behandelt (bitte jüngste Daten angeben)?

13

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der von Daniela Ludwig in ihrem Schreiben an die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU behaupteten stetigen Zunahme des THC-Gehalts (THC = Tetrahydrocannabinol) in Haschisch und Marihuana und dem Umstand, dass diese Substanzen in einem unregulierten, illegalen Setting produziert und vertrieben werden?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sich die Risikobewertung für Cannabis primär auf den Konsum von illegal hergestellten und vertriebenen Substanzen bezieht?

15

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der sich auf die Hanfpflanze beziehenden Prohibition und dem zunehmenden – auch tödlich endenden – Konsum von synthetischen Cannabinoiden?

16

Welche Funktion hat die staatliche Regulierung von Alkohol und Tabak nach Ansicht der Bundesregierung?

a) Welche Funktion erfüllen die Verkaufsbeschränkungen von Alkohol und Tabak nach den §§ 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes?

b) Welche Funktion erfüllt die Kennzeichnungspflicht des Alkoholgehalts nach Artikel 28 der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung?

c) Welche Funktion erfüllt die Alkohol- und Tabaksteuer?

d) Welche Funktion erfüllen die Werbebeschränkungen für Tabakprodukte und Alkoholprodukte?

17

Worin unterscheiden sich diese Funktionen der staatlichen Regulierung von Alkohol- und Tabakprodukten von den Funktionen einer staatlichen Regulierung, wenn diese auf Cannabis angewendet werden würde?

18

Wie viele Strafverfahren werden jährlich wegen konsumnaher Cannabis-Delikte eingeleitet (bitte für die Jahre 2004, 2009, 2014, 2018 und 2019 aufführen)?

19

Welche Funktion hat diese strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten nach Ansicht der Bundesregierung?

20

Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Fremdgefährdung bzw. Fremdschädigung beim Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf?

21

Wie viele Menschen konsumieren in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gelegentlich oder regelmäßig Cannabis?

22

Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage begründet die Bundesregierung angesichts dieser Konsumentenzahlen die Fortführung der Prohibitionspolitik?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Liberalisierung, Entkriminalisierung oder Legalisierung von Cannabis in anderen Ländern?

a) Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Entwicklungen in Colorado und Washington, die bereits 2012 Cannabis legalisierten, vor allem in Bezug auf die Konsumprävalenzen unter Jugendlichen?

b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Uruguay vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

c) Kennt die Bundesregierung den im Quartalsturnus durchgeführten National Cannabis Survey in Kanada, und wenn ja, wie interpretiert sie die aktuellsten Zahlen (bitte auch in Bezug auf die Entwicklung der unter 25-jährigen Konsumentinnen und Konsumenten)?

d) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 9 - 3000 – 072/19) in Belgien trotz liberaler Gesetzgebung die Konsum- und Lebenszeitprävalenz für Cannabis bei jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 34 Jahre nur bei etwa 10 Prozent und damit deutlich unter dem Wert für die Europäische Union liegt?

e) Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Entwicklungen in Portugal infolge der dortigen Entkriminalisierung vor fast 20 Jahren, und wie erklärt sie sich, dass auch dort die Lebenszeitprävalenz für den Konsum von Cannabis laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 9 - 3000 – 072/19) bei 11 Prozent und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 26,3 Prozent liegt?

24

Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung ihrer Drogenbeauftragten an, dass gerade die Konsumententwicklungen des jüngsten Legalisierungslandes Kanada am aussagekräftigsten und Zahlen aus anderen Ländern nicht belastbar seien (Schreiben von Daniela Ludwig an die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, warum?

25

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebenszeitprävalenz für den Konsum von Cannabis in Deutschland?

26

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zustandsbeschreibung in der Arbeit von Eastwood u. a. (2016, s. o.), dass die Verfolgung einer strikten Drogenpolitik wenig bis keinen Einfluss auf das Konsumverhalten hat und einige Länder mit den strengsten gesetzlichen Regelungen einige der höchsten Prävalenzraten beim Cannabiskonsum aufweisen?

27

In welcher Form hat sich die Bundesregierung mit dem Cannabis-Positionspapier der Fraktion der SPD vom 11. Februar 2020 auseinandergesetzt?

28

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen des Positionspapiers?

29

Bei welchen Treffen, Sitzungen etc. der Bundesregierung war das Positionspapier der Fraktion der SPD bereits ein Thema?

30

Wie viele Menschen sterben nach Kenntnis der Bundesregierung im globalen „Drogenkrieg“ (vor allem Mexiko, Kolumbien, Philippinen etc.)?

31

Kennt die Bundesregierung den aktuellen Report 2020 der Global Commission on Drug Policy (Weltkommission für Drogenpolitik), und wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit der Empfehlung der Kommission um, eine gesetzliche Regulierung von Drogen als einen verantwortlichen Weg zur Untergrabung der organisierten Kriminalität zu prüfen?

32

Wie beantwortet die Bundesregierung nun nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 – 3 C 13.17) die Frage, ob die Bundesregierung den Empfehlungen der Grenzwertkommission und des 56. Deutschen Verkehrsgerichtstags folgen und den THC-Grenzwert auf 3,0 ng/ml Blutserum anheben wird (Bundestagsdrucksache 19/7927, Frage 17), und zieht sie weitere Schlussfolgerungen aus dem Urteil?

Berlin, den 7. September 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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