Cybermobbing, Mobbing, Bossing, Staffing in deutschen Bundesbehörden
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung verwendet, laut eigener Aussage, keine einheitliche Definition der Begriffe „Cybermobbing“ oder „Mobbing“ (Bundestagsdrucksache 19/9534).
Nach allgemeinem Sprachverständnis werden unter diesen Begriffen „Handlungsweisen zusammengefasst, die verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung umfassen und mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere über das Internet u. a. über Mitteilungsdienste, in Chatrooms, Foren und sozialen Netzwerken, ermöglicht werden“ (ebd.).
Mobbing als auch Cybermobbing werden zwar von der Bundesregierung als ein ernstliches Problem erkannt, auf das die Gesellschaft entschlossen reagieren muss (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/6174). Allerdings sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit eines eigenständigen Straftatbestandes des Mobbings und des Cybermobbings (ebd.).
Mobbing im Allgemeinen, Cybermobbing, Bossing und Staffing im Speziellen, sind nicht nur in der Zivilgesellschaft an der Tagesordnung, sondern haben auch in die deutsche Behördenstruktur Eingang gefunden (https://www.rehmverlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/mobbing-und-bossing-bei-beamten/).
Bossing ist Mobbing von oben nach unten, also ein Verhalten des Vorgesetzten gegenüber einem Mitarbeiter, das der nötigen Objektivität und Fairness nicht entspricht und durch welches der Mitarbeiter erheblichen Schaden erleidet (https://www.dgb.de/mobbing-am-arbeitsplatz-was-tun-bei-mobbing-durch-chef-oder-kollegen).
Staffing ist Mobbing von unten nach oben, also von der Mitarbeiterebene gegenüber dem Vorgesetzten (ebd.). Dies kann geschehen, indem man dem Vorgesetzten wichtige Informationen vorenthält, dessen Vorgesetztenrolle untergräbt oder sich mit Anliegen oder Informationen an andere nicht direkte Vorgesetzte wendet, den Fachvorgesetzten also bewusst und geplant übergeht.
Mobbing und Bossing sind bei Behörden, ebenso wie in anderen großen Organisationen oft an der Tagesordnung.
Eine straffe Hierarchie bedingt, dass sehr oft Weisungsgebundenheit und Disziplin mit Kommunikationsformen verwechselt werden, die für den einzelnen Mitarbeiter frustrierend und demotivierend sind.
Häufig werden Fälle bekannt, in denen Einzelne, die andere Ansichten als ihre Vorgesetzten oder Kollegen haben, nicht mehr in den Kommunikationsprozess eingebunden sind und dadurch schwere Nachteile erleiden (https://de.statista.com/themen/132/mobbing/).
Selbst Menschen, die über ein gutes Selbstbewusstsein verfügen, werden irgendwann krank oder können sich nicht mehr motivieren und somit ihrer Arbeit nur schlecht nachkommen.
Dem Dienstgeber obliegt die Pflicht, Mobbinghandlungen zu vermeiden und gegenzusteuern.
In Anbetracht der Tatsache, dass mittlerweile die psychischen Erkrankungen infolge des zunehmenden Drucks in der Arbeitswelt immer mehr zunehmen, ist dies auch ein wirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Faktor, der nicht zu vernachlässigen ist (http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadspub/Mobbing_am_Arbeitsplatz_stadler.pdf).
Dem Staat und der Wirtschaft entstehen dadurch Schäden in Milliardenhöhe.
Daher ist nicht nur für die physische Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen, sondern auch für deren psychische Gesundheit.
Um entsprechend vorzubeugen, wären nach Ansicht der Fragesteller daher Maßnahmen zu treffen, die für die Psychohygiene der Mitarbeiter sorgen.
Auch einige Selbstmorde sind auf Mobbing zurückzuführen (https://www.experto.de/businesstipps/selbstmord-als-letzter-ausweg-aus-der-mobbing-falle.html).
Die gegenwärtigen infrage kommenden Straftatbestände für Mobbing, Cybermobbing, Bossing und Staffing sind u. a. die §§ 185, 186, 187, 201a, 238, 240, 241 des Strafgesetzbuchs (StGB) – wobei diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in Bundesbehörden zu Cybermobbing, Mobbing, Bossing und Staffing in Bezug auf Vorgesetzte und Mitarbeiter von Bundesbehörden kommt, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dahin gehend unternommen?
Wie viele Fälle von Cybermobbing, Mobbing, Bossing und Staffing in Bezug auf Vorgesetzte und Mitarbeiter bei Bundesbehörden sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt geworden (bitte pro Straftatbestand, Jahr, Bundesbehörde und Geschlecht aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Anzeigen innerhalb der Bundesbehörden kam es seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Cybermobbing, Mobbing, Bossing und Staffing in Bezug auf Vorgesetzte und Mitarbeiter von Bundesbehörden, und wie viele dienstrechtliche Verfahren mit welchem Ausgang resultieren daraus?
Wurden seit 2017 von der Bundesregierung Suizide von Bundesbediensteten registriert, wenn ja, wie viele, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele davon auf Cybermobbing, Mobbing, Bossing oder Staffing zurückzuführen sind (bitte angeben und nach Jahr, Bundesbehörde und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Krankenstandstage von Bundesbediensteten sind seit 2017 auf Cybermobbing, Mobbing, Bossing oder Staffing zurückzuführen (bitte nach Jahr, Bundesbehörde und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele vorzeitige Ruhestandsversetzungen gab es aufgrund von Burnout in den letzten fünf Jahren bei Bundesbediensteten (bitte pro Bundesland, Geschlecht und Jahr aufschlüsseln)?
Gibt es in Bundesbehörden eine spezielle psychologische Servicestelle, an die sich Bundesbedienstete wenden können, die aufgrund von Cybermobbing, Mobbing, Bossing oder Staffing psychische oder physische Krankheitsbilder aufweisen, und wenn ja, seit wann, worauf sind diese spezialisiert, und von wie vielen Bundesbediensteten wurde diese seit ihrem Bestehen in Anspruch genommen?