Missbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Detlev Spangenberg, Dr. Heiko Heßenkemper, Christoph Neumann, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 29. Juli 2020 veröffentlichten verschiedene Medien die dpa-Meldung, dass Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“ „[…] zu potenziell mehr als 30 000 [Spuren zu] Verdächtigen [ge]führt“ haben (https://www.zeit.de/news/2020-06/29/missbrauchskomplex-spuren-von-mehr-als-30000-verdaechtigen). „Es handele sich um internationale pädokriminelle Netzwerke mit Schwerpunkt im deutschsprachigen Raum“ (ebd.).
„Allein in Nordrhein-Westfalen werden mittlerweile 83 Personen, die mit dem Fall „Berg” verbunden sind, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und/oder die Verbreitung und der Erwerb von kinderpornographischen Schriften vorgeworfen. Gegen zehn Personen wurde bislang Anklage erhoben, zehn Verdächtige sitzen in Haft. Rund 50 Opfer im Alter zwischen drei Monaten und 15 Jahren konnten mittlerweile identifiziert und aus den Fängen ihrer Peiniger befreit werden“ (https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/fall-bergisch-gladbach-er-fuehrte-ein-buergerliches-leben-16909091.html#void).
Ermittler gehen davon aus, dass sehr wahrscheinlich nicht alle 30 000 Spuren zu einem Verdächtigen führen werden, aber nur ein geringer Abschlag gemacht werden müsse, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Täter mehrere Identitäten benutzten (ebd.). Allein der Angeklagte J. L., dessen Prozess derzeit vor dem Kölner Landgericht verhandelt wird, sammelte von seinem eigenen und „Fremdmaterial“ sieben Terabyte (ebd.). Mit jeder neuen Verhaftung und Beschlagnahmung von weiteren Tätern komme ungefähr die gleiche Anzahl an gespeicherten Daten hinzu (ebd.). Die Verbreitung des Materials geschah genauso wie die Kommunikation über die Taten mittels Foren auf Internet-Chats und Messenger-Diensten (ebd.). Die Täter „leben meist nicht am Rande der Gesellschaft […]. Fast alle Verdächtigen […] führten ein bürgerliches Leben“ (ebd.).
Im Zusammenhang mit dem Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy kam es zu einem Untersuchungsausschuss bezüglich des Bezugs von kinder- und jugendpornografischen Schriften aus Kanada (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/067/1806700.pdf). Sebastian Edathy tauchte auf einer Liste von Käufern kinder- und jugendpornografischer Schriften der Firma AZOV auf (ebd., S. 258 f.). Während der strafrechtlichen Hauptverhandlung gegen ihn räumte er ein „[…] in der Zeit vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet auf seinem Bundestagsrechner heruntergeladen und außerdem eine CD mit dem Titel „Movie“ und den Bildband „Boys in der Freizeit“ mit teilweise jugendpornografischen Darstellungen besessen zu haben“ (Bundestagsdrucksache 18/6700, S. 772).
Ein hauptsächlicher Grund des Untersuchungsausschusses war, zu klären, ob und wie Sebastian Edathy durch die Parteiführung, Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann, über den damaligen Bundesminister des Innern Dr. Hans Peter Friedrich (Bundestagsdrucksache 18/6700, S. 766 ff.) und das eigene Parteimitglied Michael Hartmann (Bundestagsdrucksache 18/6700, S. 769 f.) über die fortschreitenden Ermittlungen gegen ihn informiert wurde. Auch sollte geklärt werden, ob die Ermittlungen gegen einen Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) im Zusammenhang mit der Liste des Firma AZOV ordentlich und ohne Beanstandung geführt wurden (Bundestagsdrucksache 18/6700, S. 754).
In Anbetracht dessen, dass auch in diesem aktuellen Fall – Missbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“ – nach Ansicht der Fragesteller eine Involvierung von Personen des öffentlichen Lebens und Beamten nicht ausgeschlossen werden kann, möchten die Fragesteller von der Bundesregierung wissen, wie eventuelle Warnungen und/oder Unterrichtungen an Täter durch über die Ermittlungen informierte Personen vermieden werden sollen und wie die Bundesregierung in Zukunft verhindern möchte, dass Missbrauchskomplexe in diesem Ausmaß in Deutschland entstehen und lange Zeit unerkannt operieren können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die verhindern sollen, dass eventuell Täter mit Beziehungen in Politik und Strafermittlung (s. Vorbemerkung der Fragesteller, Fall Edathy) über die Ermittlung gegen sie geschützt bzw. gewarnt werden, und wenn ja, wie?
Wie war es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass ein solch großes Netzwerk – Missbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“ – lange Zeit unentdeckt agieren konnte (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sieht die Bundesregierung die den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehenden Instrumente (Gesetzgebung, Befugnisse der Ermittlungsbehörden) als ausreichend an, um gegen den Tatbestand des Kindesmissbrauchs sowie der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften vorgehen zu können?
Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, diese zu verbessern oder zu erweitern?
Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen gegen eine Wiederholung solch eines Umfangs von Kindesmissbrauchs in Deutschland zu unternehmen, und wenn ja, welche?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Anpassung des Sexualstrafrechts nach den 61 Empfehlungen des Abschlussberichts der Reformkommission Sexualstrafrecht, vom 19. Juli 2017 umzusetzen (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/StudienUntersuchungenFachbuecher/Abschlussbericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1), und hat die Bundesregierung begonnen, diese Empfehlung teilweise oder ganz umzusetzen?
a) Wenn ja, welche Empfehlungen sind dies?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, angesichts dieses „neuen“ Missbrauchskomplexes ihre Aussage, „Ein solches Vorhaben [Reform des Sexualstrafrecht] ist nicht kurzfristig umsetzbar“ (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/19875), anzupassen, bzw. kann die Bundesregierung einschätzen, wie viel Zeit eine Reform des Sexualstrafrechts benötigen würde (bitte ausführen)?
Ist die Strafgesetzgebung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um angemessen auf sexuelle Gewalt und auf den Handel und die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften reagieren und diese nachhaltig eindämmen zu können (bitte begründen)?
Worin sieht die Bundesregierung ihre und die gesellschaftlich vorrangigste Aufgabe zur Bekämpfung und Aufklärung sexueller Gewalt und des Handels und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften?