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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland in Konfliktgebiete

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.10.2020

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2276623.09.2020

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland in Konfliktgebiete

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Verfassungsschutz hat Erkenntnisse über deutsche Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vorgelegt, die Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist sind (https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fakten-islamismus/zuf-is-reisebewegungen-in-richtung-syrien-irak).

Die Veröffentlichung wirft einerseits für die Fragesteller weitere Fragen auf und bedarf nach Ansicht der Fragesteller der Aktualisierung, andererseits benötigt nach Ansicht der Fragesteller der Deutsche Bundestag umfassende Informationen über Kriegsfreiwillige aus Deutschland, nicht nur hinsichtlich des Raumes Syrien bzw. Irak.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele deutsche Freiwillige bzw. Freiwillige aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausgereist, um sich an Kriegseinsätzen zu beteiligen (bitte für die Jahre ab 2012 nach den Zielen Ukraine, auf Seiten der Islamisten in Syrien bzw. Irak, auf Seiten der Kurden in Syrien bzw. Irak (YPG, PKK), anderen Zielen für Islamisten, Afghanistan, Mali und anderen Ländern der Sahelzone sowie ggf. weiteren Ländern bzw. Regionen aufschlüsseln)?

2

Wie viele der Ausgereisten besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung a) ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, b) neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln), c) ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln)?

3

Wie viele der in Frage 1 Erfragten sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen a) nach Deutschland zurückgekehrt, b) im jeweiligen Kriegsgebiet ums Leben gekommen, c) in dem Staat des jeweiligen Kriegsgebietes inhaftiert oder interniert, d) in anderen Staaten inhaftiert oder interniert (bitte für die Jahre ab 2012 nach den Zielen Ukraine, Islamisten in Syrien bzw. Irak, Kurden in Syrien bzw. Irak [YPG, PKK], anderen Zielen von Islamisten, Afghanistan, Mali und anderen Ländern der Sahelzone sowie ggf. weiteren Ländern bzw. Regionen aufschlüsseln)?

4

Wie viele der in Frage 3 a Erfragten sind aufgrund ihrer Ausreise in die Kriegsgebiete a) angeklagt, ohne dass die Verfahren bislang beendet wurden, b) rechtsgültig verurteilt oder c) freigesprochen worden (bitte jeweils zum 1. Januar und 1. Juli für die Jahre 2015 bis 2020 angeben)?

5

Wie viele der in Frage 3 a Erfragten gelten den Sicherheitsbehörden gegenwärtig als „Gefährder“ bzw. „Relevante Person“?

6

Wie viele der Ausgereisten waren nach Kenntnis der Bundesregierung den Sicherheitsorganen bereits vor ihrer Ausreise als „Gefährder“ bzw. „Relevante Person“ bekannt?

7

Wie viele der in Frage 1 Erfragten waren vor ihrer Ausreise in Kriegsgebiete „vollziehbar ausreisepflichtig“ (bitte nach Jahren ab 2012 aufschlüsseln)?

8

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, dass Deutsche oder Freiwillige aus Deutschland auf Seiten der ukrainischen Armee bzw. den mit ihr verbundenen Milizen oder auf Seiten der Separatisten an den Kämpfen in der Ukraine beteiligt waren, und wie beurteilt sie dies ggf.?

9

Wie viele Fälle zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/deutscher-passkann-aberkannt-werden-1596980) sind a) gegenwärtig anhängig oder b) bereits abgeschlossen und haben entweder mit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geendet bzw. nicht mit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geendet (jeweils bitte einzeln aufführen)?

Berlin, den 16. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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