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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2283625.09.2020

Zwei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellte mit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 eines der ambitioniertesten legislativen Projekte der Europäischen Union (EU) dar. Die DSGVO hat mit ihrem Inkrafttreten nicht nur die bis dahin geltende Datenschutzrichtlinie ersetzt, sondern auch die nationalen Datenschutzgesetze der damals noch 28 Mitgliedstaaten der EU weitgehend obsolet gemacht. Unternehmen, Mitarbeiter, Pressevertreter und externe Beratungsunternehmen versuchen seit Inkrafttreten der DSGVO mit hohem Aufwand die neuen Richtlinien umzusetzen. Ob dies in jedem Bereich gelungen ist, darf nach Auffassung der Fragesteller bezweifelt werden. Einer Umfrage zufolge haben bei weitem noch nicht alle Unternehmen die Vorgaben der DSGVO erfüllt (https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-09/bitkom-charts-pk-privacy-17-09-2019.pdf). Firmen klagen unter anderem über Rechtsunsicherheit (68 Prozent), mangelnde personelle Ressourcen (37 Prozent) und Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung (34 Prozent) (ebd., S. 3).

Die Brisanz der DSGVO wird nicht zuletzt durch die deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz verdeutlicht. Diese können bis zu 20 Mio. Euro oder aber 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen (https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/; https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/datenschutzkonferenz-testet-neues-bussgeldmodell-unverhaeltnismaessig-hohe-bussgelder/).

Nach Ansicht der Fragesteller sollten mit der DSGVO ursprünglich international wirkende Unternehmen wie Google oder Facebook getroffen werden. Stattdessen traf es vor allem mittelständische Unternehmen, Start-ups, Vereine, Freiberufler und Ehrenamtliche. Dies würde, so die Ansicht der Fragesteller, eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Kleinen vorantreiben.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO legte die EU gemäß Artikel 97 DSGVO einen „DSGVO-Evaluierungsbericht“ vor, welcher eine Bewertung und Überprüfung der Verordnung beinhaltet (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/1_en_act_part1_v6_1.pdf). Nach Ansicht der Fragesteller enttäuschten vor allem die aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Kohärenz (Artikel 97 Absatz 2 DSGVO) als Schwerpunkte der Evaluierung.

Die EU-Kommission sei auch bemüht, so der Bericht, mit Drittländern in den Dialog zu treten, um zu prüfen, ob diesen Ländern durch Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt werden kann (https://www.dr-datenschutz.de/erster-bericht-der-eu-kommission-zur-dsgvo/). Zudem werden die bereits in der Kritik stehenden EU-Standarddatenschutzklauseln, ein weiterer Mechanismus für Drittländer, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu garantieren, überarbeitet (ebd.). Hier haben die Realität und der der Europäische Gerichtshof (EuGH) die DSGVO eingeholt. Der EuGH hat die EU-US-Privacy-Shield-Vereinbarung bereits gekippt (https://www.eco.de/presse/eco-zum-aus-des-eu-us-privacy-shields-die-auswirkungen-fuer-unternehmen-den-internationalen-datenverkehr-sind-dramatisch/). Damit kann die Datenübertragung personenbezogener Daten von der EU in Drittstaaten wie die USA nicht mehr auf dieser Grundlage erfolgen und ist unzulässig (ebd.). Welche Auswirkungen dieses Urteil in Zukunft haben wird, ist derzeit noch unklar. Klar scheint zu sein, dass mit diesem Urteil transatlantische Transfers personenbezogener Daten unzulässig sind (ebd.). Eine gleichwertige Alternative für den Datenverkehr gibt es bislang allerdings nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche konkreten Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem DSGVO-Evaluierungsbericht (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/1_en_act_part1_v6_1.pdf)? Wann, und durch wen wurde die Bundesregierung von diesem Bericht in Kenntnis gesetzt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die DSGVO und das daraus resultierende Bundesdatenschutzgesetz (neu) zwei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO, und sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf eine Privilegierung (Artikel 85 DSGVO) in Bezug auf die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten im Bundesdatenschutzgesetz, und wenn nein, warum nicht?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass zwei Jahre nach Einführung der DSGVO immer noch Rechtsunsicherheit, mangelnde personelle Ressourcen und Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung in Deutschland vorherrschen und von deutschen Unternehmen beklagt werden, und wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

4

Ist der Bundesregierung die BITKOM-Studie bekannt, und wenn ja, welche konkreten Schlüsse für ihr eigenes Handeln leitet die Bundesregierung daraus ab (https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-09/bitkom-charts-pk-privacy-17-09-2019.pdf)?

5

Wie viele, und welche Datenschutzverstöße wurden seit dem Inkrafttreten der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes festgestellt, wie viele Datenschutzverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die einzelnen Aufsichtsbehörden (Bund und Länder) eingeleitet, und in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz von den Aufsichtsbehörden (Bund und Länder) ausgesprochen (bitte nach Ländern, Verstößen – Artikel der DSGVO sowie Paragraphen des BDSG –, eingeleiteten Datenschutzverfahren und Höhe der jeweils ausgesprochenen Bußgelder auflisten)?

6

Wie viele Verfahren nach § 109a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (in Verbindung mit den Artikeln 33 und 34 DSGVO) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der DSGVO eingeleitet?

7

Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz in Anbetracht von Datenschutzverstößen und der Anzahl der eröffneten Datenschutzverfahren, und wenn nein, warum nicht?

8

Wurden auch Datenschutzverstöße von Bundesbehörden durch die Aufsichtsbehörden (Bund und Länder) festgestellt, und wenn ja, wie hoch waren etwaig ausgesprochene Bußgelder gegen Bundesbehörden, und wurden diese datenschutzrechtlich relevanten Missstände von der Bundesregierung abgestellt (bitte die Bundesbehörden, die relevanten Datenschutzverstöße und die Höhe etwaiger Bußgelder auflisten)?

9

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung des EuGHs (Schrems-II-Urteil, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in Bezug auf die EU-US-Privacy-Shield-Vereinbarung mit Bezug auf Deutschland, welche Auswirkungen hat diese EuGH-Entscheidung nach Ansicht der Bundesregierung auf die Handelsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, und welche konkreten Schlüsse für ihr weiteres Handeln zieht die Bundesregierung aus dieser EuGH-Entscheidung?

10

Wird sich die Bundesregierung im Zuge des deutschen EU-Ratsvorsitzes für eine rasche und unbürokratische Harmonisierung der bereits in Kritik stehenden EU-Standarddatenschutzklauseln einsetzen, und wenn ja, welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung der EU-Kommission unterbreiten?

11

Wird sich die Bundesregierung im Zuge des deutschen EU-Ratsvorsitzes für einen unkomplizierten und rechtssicheren Austausch und für die Übertragung von Daten aus der EU in die USA einsetzten, und wenn ja, welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung der Europäischen Union vorlegen, um umgehend eine praktikable und nachhaltige Lösungen für den Datentransfer zu Drittstaaten zu erzielen und somit Rechtssicherheit schaffen?

Berlin, den 16. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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