BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Energiesteuer auf Agrardiesel

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.10.2020

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/2282624.09.2020

Energiesteuer auf Agrardiesel

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zur Ankurbelung der Wirtschaft hat die Bundesregierung die allgemeinen Steuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent bis Ende 2020 gesenkt. Dieses ist mit einem erhöhten Aufwand bei den Buchführungs- und Steuerberatungskosten für eine Vielzahl der Betriebe verbunden (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/viel-aufwand-hohe-kosten-diese-probleme-bereitet-die-mehrwertsteuer-senkung-dem-handel/25901158.html). Gleichwohl ist nach Auffassung der Fragesteller die gute Absicht zur Entlastung der Wirtschaftsbetriebe und zum Erhalt der Arbeitsplätze zu erkennen.

Um die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung auch in Corona-Zeiten sicherzustellen, sollten nach Ansicht der Fragesteller auch die landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe steuerlich deutlich entlastet werden. Zur Bewirtschaftung der Agrarflächen wird Agrardiesel benötigt. Dieser Teil der Urproduktion ist zurzeit steuerlich mit einer hohen Energiesteuer in Höhe von 0,2556 Euro/Liter Agrardiesel belastet (https://www.agrarheute.com/management/finanzen/fakten-agrardieselverguetung-antrag-rueckzahlung-hintergruende-531401#:~:text=Die%20Fakten%20zur%20Agrardieselverg%C3%BCtung%3A%20Antrag%2C%20R%C3%BCckzahlung%2C%20Hintergr%C3%BCnde,-%C2%A9%20agrarfoto%20Einige&text=Land-%20und%20Forstbetriebe%20k%C3%B6nnen%2021,pro%20Liter%20verbrauchtem%20Agrardiesel%20bekommen).

Es wäre nach Ansicht der Fragesteller relativ einfach, den Diesel für die landwirtschaftlichen Betriebe von der Steuer zu befreien, und damit entfiele auch der mühsame Antrag auf Gasölrückvergütung zur Teilentlastung der erhobenen Steuern, welcher mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist (https://www.bauerwilli.com/agrardiesel/; https://www.bauernverband-hn-lb.de/Vereinfachung-beim-Antrag,QUlEPTYxMjY4MjgmTUlEPTE4MDkyMQ.html).

Durch die bisherige Teilentlastungsmöglichkeit kann nur ein Bruchteil der erhobenen Steuern zurückerstattet werden (https://www.agrarheute.com/management/finanzen/agrardiesel-antraege-fuer-2018-ausdrucken-442986). Ebenso kann die Bagatellgrenze des Hauptzollamtes mit der Ausgrenzung von Kleinbetrieben kritisch gesehen werden (https://www.agrarheute.com/management/finanzen/fakten-agrardieselverguetung-antrag-rueckzahlung-hintergruende-531401).

Gleichzeitig wäre eine Steuerbefreiung auch ein Beitrag zur Minderung der Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen europäischen Landwirten, da in vielen anderen europäischen Staaten der landwirtschaftliche Treibstoff deutlich geringer besteuert wird (https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/energie/dbv-wettbewerbsverzerrung-beim-agrardiesel-bleibt-bestehen_article1303557140.html).

Durch eine technisch einfache Umstellung der Agrardiesellieferungen auf Heizöl würde somit eine deutlichere Steuerentlastung, weniger bürokratischer Aufwand und eine bessere Wettbewerbsgerechtigkeit gegenüber europäischen Wettbewerbern für unsere heimische Landwirtschaft erreicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Gedenkt die Bundesregierung, den steuerlichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Landwirte gegenüber anderen Landwirten in Europa durch die Energiesteuer auf Agrardiesel zu beenden, und wenn ja, durch welche Maßnahmen (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/agrardiesel-klausel-verhoehnt-ostdeutsche-grossbetriebe-9454184.html)?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Nachteil der deutschen Landwirte z. B. im Vergleich mit Produzenten in Belgien ein (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/mit-schlepper-von-aachen-nach-berlin-9261469.html)?

3

Wie hoch schätzt die Bunderegierung den zusätzlichen Arbeitsaufwand für den zehnseitigen Agrardieselantrag beim Hauptzollamt je Landwirtschaftsbetrieb ein (https://www.agrarheute.com/media/2019-03/1140_papier_2018_5.pdf)?

4

Gedenkt die Bundesregierung, den landwirtschaftlichen Betrieben als Ausgleich für die entgehende Steuerentlastungsmöglichkeit Alternativen anzubieten?

Berlin, den 16. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen