Berufliche (Vor-)Bildung der Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka, Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der sächsische Verfassungsschutz hat nach Auffassung des sächsischen Innenministeriums rechtswidrig Daten über AfD-Abgeordnete gespeichert (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/krise-verfassungsschutz-sachsen-loesch-affaere-afd-100.html). Dirk-Martin Christian, Präsident des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz fasste die Situation wie folgt zusammen: „Wir hatten natürlich die Hoffnung, dass das Landesamt unsere rechtlichen Hinweise auch umsetzt. Erst als feststand, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht bereit war, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen, sondern für sich erklärt hat: Das ist so, das stimmt so und basta – da stand für uns fest, dass es keine Änderung mehr geben wird und dass es rechtswidrig ist.“ (ebd.).
Die Mitarbeiter des sächsischen Verfassungsschutzamtes hatten sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sog. Ramelow-Urteil vom 17. September 2013 (2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08) hinweggesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hoch ist derzeit der Anteil an Juristen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (bitte nach Erstem und Zweitem Staatsexamen aufschlüsseln)?
Welche Hochschulabsolventen (Fachrichtung) hat das BfV derzeit eingestellt (bitte nach Leitungsebene und Sachbearbeiter sowie Fachrichtung aufteilen)?
Wie hoch ist der Anteil von Hochschulabsolventen insgesamt derzeit beim BfV?
Wie hoch ist der Anteil von sog. Quereinsteigern beim BfV?
Welche Vorbildung weisen diese sog. Quereinsteiger auf, und nach welchen Kriterien werden sie ausgesucht?