Die Folgen des Brexits für die deutsche Landwirtschaft
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Verhandlungen um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Gemeinschaft treten auf der Stelle. Ein harter unkontrollierter, wirtschaftlicher „Chaos-Brexit“ droht (https://www.tagesschau.de/inland/corona-wirtschaft-wiederaufbauprogramm-eu-101.html).
Die deutsche Landwirtschaft darf im Agrarbereich nicht der Hauptleidtragende dieser Entwicklung werden. Auch der europäische Bauernverband hat schon vor der verhängnisvollen Entwicklung gewarnt (https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/brexit-copacogeca-fuer-uebergangsregeln-91488).
Insbesondere in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft trägt nach Auffassung der Fragesteller die Bundesregierung eine hohe Verantwortung für die Verhandlungserfolge zum Brexit und die negativen Folgen daraus für die deutsche Landwirtschaft.
Durch einen No-Deal-Brexit gefährdet Deutschland einen Agrarhandelsbilanzüberschuss von mehr als 3 Mrd. Euro jährlich, was besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten ärgerlich ist (https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/brexit-copacogeca-fuer-uebergangsregeln-91488).
Mit keinem anderen Land der Welt erzielt die deutsche Agrarwirtschaft so hohe Handelsbilanzüberschüsse wie mit dem dicht besiedelten Vereinigten Königreich, das gemessen zur Bevölkerungszahl eine geringe Eigenversorgung mit vielen Agrarprodukten hat (https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/SJT-6030100-0000.xlsx).
Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EU im Jahre 1972 hat Deutschland insbesondere bei Fleisch- und Milchprodukten Marktpositionen besetzen können, die vorher Länder des Commonwealth, insbesondere Neuseeland, Australien und Kanada, hielten (https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/AHB-0032006-2008.pdf).
Die Auswirkungen einer Behinderung des Warenverkehrs von Agrarprodukten aus Deutschland nach Großbritannien wurden schon in einem Gutachten des Thünen-Institutes (https://www.thuenen.de/de/infothek/presse/aktuelle-pressemitteilungen/brexit-folgen-fuer-agrarwirtschaft-und-fischerei/) untersucht, allerdings fehlt in diesem Gutachten nach Auffassung der Fragesteller die europäische Dimension der umgeleiteten Handelsströme, denn es müssten nicht nur für deutsche Agrargüter neue Absatzmärkte gesucht werden, sondern auch für die von Irland und den anderen Ländern auf dem Festland.
Diese werden verstärkt nach Deutschland liefern wollen (https://www.agrarheute.com/politik/heidl-warnt-einbussen-agrarexport-brexit-563210). In gesättigten Märkten führen solche zusätzlichen Importmengen zu starken Preisnachlässen in Regionen, die heute noch problemlos nach Großbritannien liefern (ebd.). Dies betrifft insbesondere die norddeutschen Bundesländer, in denen es durch die wegfallenden Liefermöglichkeiten und den verstärkten Import aus anderen EU-Ländern zu einem weiteren Agrarpreisverfall, besonders bei Schweine- und Geflügelfleisch, kommen kann (ebd.; https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.agrarhandel-mit-grossbritannien-der-brexit-macht-den-landwirten-sorgen.877f637c-809f-4740-b927-9180942b0cc0.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Führt die Bundesregierung selbst Gespräche mit Regierungsvertretern Großbritanniens oder seiner Verwaltungsuntergliederungen auf county level, um im Fall eines ungeregelten Brexits wirtschaftliche Durchlässigkeit, insbesondere auch für Aus- und Einfuhren im Agrarhandel, gewährleisten zu können?
Wenn ja, mit welchen Vertretern welcher Ebenen (Angabe von Verwaltungsebene und Namen der offiziellen Vertreter) wurden wann und zu welchen Agrarthemen Gespräche geführt?
Wenn nein, glaubt die Bundesregierung, sich in Fragen des Brexits mit ihrer Ratspräsidentschaft in Brüssel durchsetzen zu können?
Welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse lassen sich aus Sicht der Bundesregierung aus den vorhandenen Informationen ableiten, insbesondere in Bezug auf die angedrohten Agrarzölle (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Haben die deutschen Agrarexporteure über die deutschen Verhandlungsvertreter Empfehlungen bzw. Hinweise zu dem Stand der Verhandlungen erhalten, um sich auf einen harten Brexit ausreichend vorbereiten zu können?
Könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Verringerung von Agrarsanktionen (z. B. gegenüber Russland) eine Kompensation für wahrscheinlich wegbrechende Exportmärkte in Großbritannien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sein?
Wurden für deutsche Produzenten Interventionsmöglichkeiten geschaffen, um bei einem massiven Preisverfall marktsegmentstützend eingreifen zu können (wenn ja, bitte erläutern bzw. aufzählen), und gibt es Marketingüberlegungen, wo diese Mengen, die heute von europäischen Festlandsländern auf die Inseln geliefert werden, stattdessen abgesetzt werden könnten?