Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit dem Palestinian NGOs Network
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Palestinian NGOs Network (PNGO) erhielt laut dem NGO-Monitor (NGO = Nichtregierungsorganisationen) zwischen 2011 und 2016 über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für das Projekt „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten“ finanzielle Mittel (https://www.ngo-monitor.org/ngos/palestinian_ngo_network_pngo/). Dem PNGO gehören 135 palästinensische Nichtregierungsorganisationen an (ebd.).
Das PNGO hatte jüngst die Europäische Union aufgefordert, ihre Anti-Terror-Klausel für palästinensische Organisationen zu streichen (https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/israel-eu-gibt-palaestinensischen-ngos-mit-terror-verbindung-weiter-geld-70772224.bild.html). Diese Klausel wurde Ende 2019 eingeführt und verpflichtet Nichtregierungsorganisationen, die von der Europäischen Union gefördert werden wollen, unter anderem dazu, sicherzustellen, dass kein Geld an Personen und Gruppen fließt, die von der EU als terroristische Organisationen eingestuft sind (ebd.). Das PNGO stellt infrage, dass es sich bei den auf der EU-Terroristenliste gelisteten palästinensischen Organisationen um Terrororganisationen handelt (ebd.).
Das PNGO ist Mitglied des „Palestinian BDS National Committee“, des Vertretungsorgans der antisemitischen „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (BDS; https://bdsmovement.net/bnc).
Aktuell (2016 bis 2022) läuft das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderte GIZ-Projekt „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten III“ (https://www.giz.de/de/weltweit/25743.html). Die GIZ GmbH kooperiert dabei nach eigenen Angaben mit den palästinensischen Partnerorganisationen „Nawa for Culture and Arts Foundation“ und „Qader for Community Development“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Plant die Bundesregierung die Etablierung einer Anti-Terror-Klausel nach EU-Vorbild für die deutsche bilaterale nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit, und wenn nein, warum nicht?
Welche Mechanismen haben die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen etabliert, um Nichtregierungsorganisationen, die Terrororganisationen nahestehen, diese verteidigen oder mit ihnen personell verwoben sind, von der Entwicklungszusammenarbeit auszuschließen? Hält die Bundesregierung die von ihr und ihren Durchführungsorganisationen ergriffenen Maßnahmen für ausreichend (bitte begründen)?
Handelt es sich bei dem GIZ-Projekt „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten III“ (2016 bis 2022; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) um das Nachfolgevorhaben des Projektes „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten“ (2011 bis 2016), und gibt es ein Vorläufervorhaben mit einer Laufzeit vor oder bis 2011, und wenn ja, mit welcher Laufzeit?
a) Welche Projektnummern haben die drei genannten beziehungsweise erfragten Vorhaben, wenn es diese gab?
b) Mit Finanzmitteln in welcher Höhe förderte oder fördert die Bundesregierung die drei genannten beziehungsweise erfragten Vorhaben jeweils, und wofür und an welche Partner wurden Finanzmittel im Rahmen der Vorhaben jeweils verausgabt, wenn es diese Vorläufervorhaben gab?
c) Inwiefern bauen die drei Vorhaben aufeinander auf, wenn es diese gab?
d) Welche Zielschwerpunkte hatten die drei Vorhaben jeweils, wenn es diese gab?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge der drei Vorhaben jeweils, wenn es diese gab?
f) Hat die Bundesregierung, wenn es die Vorgängervorhaben gab, von Vorhaben I bis Vorhaben III kontinuierlich mit einzelnen lokalen Partnerorganisationen zusammengearbeitet, und wenn ja, um welche Partnerorganisationen handelt es sich (bitte aufschlüsseln)?
g) Mit welchen Partnerorganisationen haben Bundesregierung und GIZ GmbH bei den drei Vorhaben jeweils in welcher Weise kooperiert, wenn es diese gab?
Erhielt das PNGO über das Projekt „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten“ mit der Laufzeit 2011 bis 2016 Finanzmittel, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welcher Weise kooperierten GIZ und Bundesregierung im Rahmen des Projektes „Förderung der Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten“ mit der Laufzeit 2011 bis 2016 mit dem PNGO?
Im Rahmen welcher weiteren von der Bundesregierung geförderten Projekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem PNGO jemals kooperiert?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung oder die Desiderius-Erasmus-Stiftung das PNGO finanziell gefördert, mit dem PNGO Projekte oder Veranstaltungen durchgeführt oder mit dem PNGO anderweitig kooperiert, und wenn ja, in welcher konkreten Weise geschah dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation mit dem PNGO im Zusammenhang mit der generellen Projektdurchführung?
Hält die Bundesregierung das PNGO für förderungswürdig und generell für als Projektpartner in der Entwicklungszusammenarbeit geeignet (bitte begründen)?
Welche 135 Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung namentlich Mitglied des PNGO (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?