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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vernachlässigung, schwere körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2307205.10.2020

Vernachlässigung, schwere körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Dr. Axel Gehrke, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Deutschland sterben der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2019/pks2019_node.html) immer noch mehr als zwei Kinder pro Woche infolge von Vernachlässigung, schwerer körperlicher und sexueller Gewalt. Bereits 2019 hatten die Jugendämter bundesweit mehr als 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/familie-jugendaemter-sehen-so-haeufig-kindeswohl-gefaehrdet-wie-noch-nie-a-f601003e-2348-4b4e-a991-0b4fcc7aad9d). Das waren etwa 15 800 mehr als im Jahr 2018 (ebd.). Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre. Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung hatte sich bei rund der Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen bereits die Kinder- und Jugendhilfe aktiv eingeschaltet, nur vier Prozent der Kinder und Jugendlichen hatten selbst um Hilfe beim Jugendamt ersucht (ebd.). Die häufigsten Hinweise kamen von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 Prozent), Schulen und Kitas (17 Prozent) oder aus dem privaten Umfeld der Gefährdeten oder anonym (15 Prozent) (ebd.). Die überwiegende Mehrheit der gefährdeten Kinder (58 Prozent) wiesen Anzeichen von Vernachlässigung, wie beispielsweise unzureichende Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Sicherheit, mangelnden emotionalen Austausch und unzureichende Förderung in Sprache und Bewegung, auf (ebd.). Bei 32 Prozent aller Fälle, also rund einem Drittel, gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen wie Demütigungen, Isolierung oder emotionale Kälte (ebd.). In weiteren 27 Prozent der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen, bei 5 Prozent Anzeichen für sexuelle Gewalt (ebd.). In 59 106 Verdachtsfällen (ca. 34 Prozent) wurde abschließend keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf (ebd.).

Die Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben in Deutschland eine Diskussion über die Verbesserung des Schutzes von Kindern gegen sexuelle Gewalt verstärkt. Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat in einem Interview mit der Deutschen Welle am 10. August 2020 ausgeführt: „Die Täter und Täterinnen kommen aus allen sozialen Schichten. Das Problem der sexuellen Gewalt gegen Kinder in der analogen Welt wie im Netz ist ein gesamtgesellschaftliches Problem“ (https://www.dw.com/de/missbrauchsprozess-die-abgründe-von-bergisch-gladbach/a-54489376).

Es gibt immer mehr Gewalt gegen Kinder im Internet, sogenanntes Cybergrooming, ein Bericht von EUROPOL (https://www.europol.europa.eu/publications-documents/exploiting-isolation-offenders-and-victims-of-online-child-sexualabuse-during-covid-19-pandemic) zeigt, dass in der Corona-Krise die Zahl der Missbrauchsaufnahmen im Netz stark gestiegen ist. Während der Corona-Sperre verlagerte sich das Leben von Kindern weiter in die virtuelle Welt durch die Nutzung von Lernportalen, Social-Media-Interaktionen und Online-Spielen und dadurch steigt auch die Gefahr auf Portale zu kommen, deren Urheberschaft sie nicht sicher erkennen können (https://www.spiegel.de/netzwelt/web/corona-krise-zahl-der-bilder-von-kindesmissbrauch-im-netz-stark-gestiegen-a-83b333ed-8f8f-47cc-b243-53941c7f5b59). Sexualstraftäter verschaffen sich so Zugang zu einer breiteren Gruppe potenzieller Opfer. Das „National Center For Missing and Exploited Children“ (NCMEC), eine amerikanische Kinderschutzorganisation, meldete im März 2020 rund 1 Million Fälle von im Netz kursierenden Aufnahmen an EUROPOL, ein Anstieg um nahezu das Zehnfache im Vergleich zu den Vormonaten (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Warum wurde der Gesetzentwurf zur Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bisher noch nicht vorgelegt, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereits im Frühjahr 2020 vorlegen wollte (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/startschuss-fuer-den-entwurf-eines-neuen-kinder--und-jugendstaerkungsgesetzes/142416)?

2

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) durch das Bundesfamilienministerium, den Forderungen des Vereins RIS-KID e. V., der sich die Förderung der Kriminalprävention durch die Verhütung und Bekämpfung von Kindesmisshandlungen zum Ziel gesetzt hat, der Ärztekammer Nordrhein (AEKNO), der Ärztekammer Westfalen Lippe (AEKWL), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und des Bundes der Kriminalbeamten (BDK) zu folgen und die Rechtsgrundlage für den interkollegialen Informationsaustausch von Ärzten über Verdachtsfälle zu schaffen (https://www.riskid.de/projekt-riskid/rechtssituation/)?

3

Sind der Bundesregierung Ergebnisse bekannt zu den Strategien, die in der Publikation „Nationaler Forschungsstand und Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“ vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) im Jahr 2018 vorgelegt wurden (https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen/LaPK/Publikation-NZFH-Expertise-Nationaler-Forschungsstand-und-Strategien-zur-Qualitaetsentwicklung-im-Kinderschutz.pdf; wenn ja, bitte die Ergebnisse nach Art der Umsetzung und Jahren aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen vor hinsichtlich einer Evaluierung der Umsetzung der am 1. September 2016 in Kraft getretenen Neuregelung des Kinderuntersuchungsprogramms durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2287/2015-06-18_2015-08-20_2016-05-19_2016-07-07_Kinder-RL_Neustrukturierung_Neufassung_konsolidiert_BAnz.pdf)?

Wenn ja, welche Ergebnisse wurden zu den in Abschnitt B der Kinderrichtlinie genannten Untersuchungen vorgelegt?

5

Plant die Bundesregierung, die landesrechtlichen Regelungen zu Einladungs- und Erinnerungssystemen zu den U-Untersuchungen durch eine bundeseinheitliche Regelung zu ersetzen (https://www.bundestag.de/resource/blob/411930/18d6c195b496b4c5b4ed19d053f48df4/WD-9-113-09-pdf-data.pdf)?

6

Sind der Bundesregierung Ergebnisse einer Evaluierung der Online-Beratung „Nummer gegen Kummer“ und „jugend.support“ bekannt (https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html) (https://www.jugend.support/partner/)?

Wenn ja, wo wurden diese veröffentlicht?

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen gezogen?

7

Welche Ergebnisse hat das bundesweite Modellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“, das im Jahr 2020 endet, gebracht, und ist geplant, das Modellprojekt zu verlängern (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/startschuss-fuer-den-entwurf-eines-neuen-kinder--und-jugendstaerkungsgesetzes/142416), und wenn ja, bis wann?

8

Welche Ergebnisse zu dem Projekt des BMFSFJ „Medizinische Kinderschutz-Hotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal“ liegen der Bundesregierung vor, und ist geplant, das Projekt auch über das Jahr 2022 hinaus finanziell zu unterstützen (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/97428/Medizinische-Kinderschutzhotline-gut-angenommen)?

9

Plant die Bundesregierung, Weiterbildungsangebote für Akteure im Gesundheitswesen im Bereich des Kindesschutzes weiter auszubauen, und wenn ja, welche (bitte nach Angebotsart, Höhe der Zuwendung und Laufzeit aufschlüsseln)?

10

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse der Arbeit der seit 2016 bestehenden Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung (BKSF) vor (https://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/53.was-ist-spezialisierte-fachberatung.html)?

Wenn ja, wo wurden diese veröffentlicht?

Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen gezogen?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum in Deutschland keine zentrale Erfassung der Fälle von Misshandlungen, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch über die Jugendhilfe, wie beispielsweise in den USA, erfolgt (Pillhofer M., Ziegenhain U., Nandi C., Fegert J. M., Golbeck I., 2011, Prävalenz von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung in Deutschland. Kindh. Entwickl. 20[2]: 64–71. doi:10.1026/0942-5403/a000042)?

12

Wird die Bundesregierung Internet-Provider in Deutschland dazu gesetzlich verpflichten, die Netzwerke nach kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen und Hinweise auf Kinderpornografie den Behörden zu melden, wie dies bereits in den Vereinigten Staaten und Kanada der Fall ist (https://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article169597142/USA-fahnden-nach-deutschen-Kinderpornos.html)?

Entstehen der Bundesregierung Kosten dadurch, dass die amerikanische Kinderschutzorganisation „National Center For Missing and Exploited Children“ (NCMEC) den deutschen Ermittlungsbehörden die Ergebnisse ihrer Fahndung im Internet übermittelt (s. o.)?

Plant die Bundesregierung, Kooperationen zwischen denen von ihr eingerichteten Kinderschutzinstitutionen und dem NCMEC zu unterstützen?

13

Werden derzeit Maßnahmen zur frühzeitigen Beratung und therapeutischen Behandlung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Versorgung von der Bundesregierung unterstützt (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/kinder--und-jugendschutz/86306), und wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zog die Bundesregierung aus den Ergebnissen?

14

Werden von der Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Integration der Kindermedizin als interdisziplinäres Querschnittsfach in Lehre, Weiterbildung und Forschung unterstützt, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Bereichen und der Höhe der Zuwendungen aufschlüsseln)?

15

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme für die U10-, U11- und J2-Untersuchung durch alle Krankenkassen erfolgt (https://kinderundjugendmedizin.de/leistungsspektrum/vorsorgeuntersuchungen/)?

16

Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Etablierung von Kinderschutzgruppen im öffentlichen Gesundheitsdienst (https://www.dgkim.de/dateien/2020_10_02_ksg-leitfaden-im-oegd_version-1.pdf; wenn ja, bitte nach Art und Umfang der Förderung aufschlüsseln, wenn nein, bitte begründen)?

17

Sind der Bundesregierung die Kriterien bekannt, nach denen die 40 Mitglieder des vom BMFSFJ im Dezember 2019 einberufenen „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ ausgewählt wurden (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/nationaler-rat-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-eingerichtet/141980; wenn ja, bitte die Auswahlkriterien der Wissenschaftler, Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden und Betroffenen benennen)?

18

Welche Forderungen aus dem 2011 veröffentlichten „Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“, wie insbesondere besser zugängliche, längere und spezialisierte Therapien und die flächendeckende Einrichtung von Traumazentren, wurden von der Bundesregierung umgesetzt (https://www.fonds-missbrauch.de/fileadmin/content/Abschlussbericht-der-Unabhaengigen-Beauftragten-zur-Aufarbeitung-des-sexuellen-Kindesmissbrauchs.pdf)?

19

Liegen der Bundesregierung Informationen vor über die Umsetzung der Empfehlungen des „Rundes Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ aus dem Jahr 2011, wie z. B. die flächendeckende Einführung von Schutzkonzepten in Institutionen (http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Abschlussbericht_RTKM.pdf?__blob=publicationFile; wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob es einen Personalschlüssel der ermittelnden Behörden in Abhängigkeit von den zu bearbeitenden Fällen in den Bundesländern gibt (https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/699-kinderschutz-braucht-mehr-ressourcen.html; wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wenn nein, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob dieser für die einzelnen Bundesländer in Planung ist (bitte ausführen)?

21

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine umfassende historische Debatte zu sexuellem Kindesmissbrauch sowie pädosexuellen Netzwerken in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in den 1970er-Jahren politische und gesellschaftliche Bestrebungen gab, sexuellen Kindesmissbrauch zu entkriminalisieren (https://www.aufarbeitungskommission.de/digitales-symposium-paedosexuellenbewegung/; wenn ja, bitte ausführen)?

22

Verfügt die Bundesregierung über Daten über den Aufbau von Kompetenzzentren für Kinderschutz im Gesundheitswesen und Kinderschutzambulanzen in den Bundesländern (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/gesundheitsministerium-foerdert-aufbau-eines-landesweiten-zentrumsfuer; wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

23

Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, dass der „Fonds Sexueller Missbrauch“ von allen Bundesländern finanzielle Unterstützung für seine Arbeit erhält (https://fonds-missbrauch.de/fonds-sexueller-missbrauch/der-fonds-im-ueberblick/)?

24

Welche Forschungsprojekte zu Gewalt, sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat die Bundesregierung bislang gefördert (https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Pressemitteilungen/Forderungskatalog_Forschung.pdf; bitte nach Projekten und Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?

25

Wird von der Bundesregierung in Erwägung gezogen, das WHO-Projekt (WHO = Weltgesundheitsorganisation) „INSPIRE“ durch eine Teilnahme Deutschlands als „Pfandfinder-Land“ zu unterstützen (https://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/violence-and-injuries/news/2020/01/violence-against-children-tackling-hidden-abuse)?

26

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und ambulante Hilfen in der Corona-Krise ihre Arbeit zur Kindeswohlsicherung fortsetzen konnten, und wurde seitens der Bundesregierung Unterstützung angeboten (https://www.famrz.de/redaktionsmeldungen/kinder-und-jugendhilfe-in-zeiten-der-corona-krise.html; wenn ja, bitte ausführen)?

27

Plant die Bundesregierung Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen zum Thema „Kindesmissbrauch“ (https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/kinderschutz/artikel/unicef-alltaegliche-gewalt-wird-weltweit-unterschaetzt-auch-in-deutschland/)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 23. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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