[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby
Schlund, Dr. Axel Gehrke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/23072 –
Vernachlässigung, schwere körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland sterben der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge (
https://ww
w.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKrimin
alstatistik/PKS2019/pks2019_node.html) immer noch mehr als zwei Kinder
pro Woche infolge von Vernachlässigung, schwerer körperlicher und sexueller
Gewalt. Bereits 2019 hatten die Jugendämter bundesweit mehr als 173 000
Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft (
https://ww
w.spiegel.de/panorama/gesellschaft/familie-jugendaemter-sehen-so-haeufig-ki
ndeswohl-gefaehrdet-wie-noch-nie-a-f601003e-2348-4b4e-a991-0b4fcc7a
ad9d). Das waren etwa 15 800 mehr als im Jahr 2018 (ebd.). Den neuen
Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre.
Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung hatte sich bei rund der Hälfte
der gefährdeten Kinder und Jugendlichen bereits die Kinder- und Jugendhilfe
aktiv eingeschaltet, nur vier Prozent der Kinder und Jugendlichen hatten selbst
um Hilfe beim Jugendamt ersucht (ebd.). Die häufigsten Hinweise kamen von
Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 Prozent), Schulen und Kitas
(17 Prozent) oder aus dem privaten Umfeld der Gefährdeten oder anonym
(15 Prozent) (ebd.). Die überwiegende Mehrheit der gefährdeten Kinder
(58 Prozent) wiesen Anzeichen von Vernachlässigung, wie beispielsweise
unzureichende Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Sicherheit, mangelnden
emotionalem Austausch und unzureichende Förderung in Sprache und Bewegung,
auf (ebd.). Bei 32 Prozent aller Fälle, also rund einem Drittel, gab es Hinweise
auf psychische Misshandlungen wie Demütigungen, Isolierung oder
emotionale Kälte (ebd.). In weiteren 27 Prozent der Fälle gab es Indizien für
körperliche Misshandlungen, bei 5 Prozent Anzeichen für sexuelle Gewalt (ebd.). In
59 106 Verdachtsfällen (ca. 34 Prozent) wurde abschließend keine
Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf
(ebd.).
Die Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben in
Deutschland eine Diskussion über die Verbesserung des Schutzes von Kindern
gegen sexuelle Gewalt verstärkt. Der Unabhängige Beauftragte der
Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat
in einem Interview mit der Deutschen Welle am 10. August 2020 ausgeführt:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23505
19. Wahlperiode 19.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 19. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Die Täter und Täterinnen kommen aus allen sozialen Schichten. Das Problem
der sexuellen Gewalt gegen Kinder in der analogen Welt wie im Netz ist ein
gesamtgesellschaftliches Problem“ (
https://www.dw.com/de/missbrauchsproz
ess-die-abgr%C3%BCnde-von-bergisch-gladbach/a-54489376).
Es gibt immer mehr Gewalt gegen Kinder im Internet, sogenanntes
Cybergrooming, ein Bericht von EUROPOL (
https://www.europol.europa.eu/public
ations-documents/exploiting-isolation-offenders-and-victims-of-online-child-s
exual-abuse-during-covid-19-pandemic) zeigt, dass in der Corona-Krise die
Zahl der Missbrauchsaufnahmen im Netz stark gestiegen ist. Während der
Corona-Sperre verlagerte sich das Leben von Kindern weiter in die virtuelle
Welt durch die Nutzung von Lernportalen, Social-Media-Interaktionen und
Online-Spielen und dadurch steigt auch die Gefahr auf Portale zu kommen,
deren Urheberschaft sie nicht sicher erkennen können (
https://www.spiege
l.de/netzwelt/web/corona-krise-zahl-der-bilder-von-kindesmissbrauch-im-net
z-stark-gestiegen-a-83b333ed-8f8f-47cc-b243-53941c7f5b59).
Sexualstraftäter verschaffen sich so Zugang zu einer breiteren Gruppe potenzieller Opfer.
Das „National Center For Missing and Exploited Children“ (NCMEC), eine
amerikanische Kinderschutzorganisation, meldete im März 2020 rund 1
Million Fälle von im Netz kursierenden Aufnahmen an EUROPOL, ein Anstieg
um nahezu das Zehnfache im Vergleich zu den Vormonaten (ebd.).
1. Warum wurde der Gesetzentwurf zur Reform des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bisher noch nicht vorgelegt, den das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereits
im Frühjahr 2020 vorlegen wollte (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelle
s/presse/pressemitteilungen/startschuss-fuer-den-entwurf-eines-neuen-ki
nder--und-jugendstaerkungsgesetzes/142416)?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
(Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) wurde noch innerhalb des kalendarischen
Frühlings finalisiert und in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben.
2. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reform des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (§ 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB VIII) durch das Bundesfamilienministerium, den Forderungen des
Vereins RISKID e. V., der sich die Förderung der Kriminalprävention
durch die Verhütung und Bekämpfung von Kindesmisshandlungen zum
Ziel gesetzt hat, der Ärztekammer Nordrhein (AEKNO), der
Ärztekammer Westfalen Lippe (AEKWL), des Berufsverbandes der Kinder- und
Jugendärzte (BVKJ) und des Bundes der Kriminalbeamten (BDK) zu
folgen und die Rechtsgrundlage für den interkollegialen
Informationsaustausch von Ärzten über Verdachtsfälle zu schaffen (
https://www.riski
d.de/projekt-riskid/rechtssituation/)?
Zuständig für die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrags bei
Kindeswohlgefährdung ist das Jugendamt. Nur dieses ist der geeignete Adressat für
die Weitergabe von Informationen über Kindeswohlgefährdung. Ärztinnen und
Ärzte können sich nach § 4 Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 1 des
Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bei Fragen zur
Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung von einer Fachkraft der öffentlichen
Jugendhilfe beraten lassen. Für die Inanspruchnahme der Beratung sind sie zur
Übermittlung pseudonymisierter Daten an das Jugendamt befugt. Ärztinnen
und Ärzte sind außerdem nach Maßgabe von § 4 Absatz 3 KKG befugt, das
Jugendamt zu informieren, wenn sie dessen Tätigkeitwerden für erforderlich
halten, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Dem Jugendamt ist es
auch bereits nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
möglich, Hinweise verschiedener Ärztinnen oder Ärzte zur Gefährdungssituation
eines Kindes zusammenzuführen.
Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund keinen Bedarf für eine
Rechtsgrundlage, die den Informationsaustausch zwischen Ärztinnen oder
Ärzten bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung ermöglicht.
3. Sind der Bundesregierung Ergebnisse bekannt zu den Strategien, die in
der Publikation „Nationaler Forschungsstand und Strategien zur
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“ vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen
(NZFH) im Jahr 2018 vorgelegt wurden (
https://www.dji.de/fileadmin/us
er_upload/fruehehilfen/LaPK/Publikation-NZFH-Expertise-Nationaler-F
orschungsstand-und-Strategien-zur-Qualitaetsentwicklung-im-Kindersch
utz.pdf; wenn ja, bitte die Ergebnisse nach Art der Umsetzung und
Jahren aufschlüsseln)?
In der Expertise werden ein Überblick über bestehende Strategien zur
Qualitätsentwicklung des präventiven und intervenierenden Kinderschutzes und
Empfehlungen für weiterführende Ansätze gegeben. Diese leiten sich aus guten
Praxisansätzen ab. Viele der beschriebenen Projekte und Empfehlungen liegen
im Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen. Auf Bundesebene
fließen die Ergebnisse in folgende laufende Umsetzungsprozesse ein: Reform des
SGB VIII; Bundesstiftung Frühe Hilfen; Fallreflexionen und -monitoring im
Kinderschutz im Rahmen des NZFH-Projektbereichs „Lernen aus
problematischen Kinderschutzverläufen“; NZFH-Modellprojekt „Kommunale
Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“.
4. Liegen der Bundesregierung Informationen vor hinsichtlich einer
Evaluierung der Umsetzung der am 1. September 2016 in Kraft getretenen
Neuregelung des Kinderuntersuchungsprogramms durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (
https://www.g-ba.de/downloads/39-26
1-2287/2015-06-18_2015-08-20_2016-05-19_2016-07-07_Kinder-RL_N
eustrukturierung_Neufassung_konsolidiert_BAnz.pdf)?
Wenn ja, welche Ergebnisse wurden zu den in Abschnitt B der
Kinderrichtlinie genannten Untersuchungen vorgelegt?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechend der Vorgaben der
Kinder-Richtlinie ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit der
Evaluation der Kinder-Richtlinie beauftragt (Näheres hierzu auch unter:
https://www.
g-ba.de/presse/pressemitteilungen/845/). Die Erhebungen hierzu laufen aktuell;
veröffentlichte Ergebnisse liegen noch nicht vor.
5. Plant die Bundesregierung, die landesrechtlichen Regelungen zu
Einladungs- und Erinnerungssystemen zu den U-Untersuchungen durch eine
bundeseinheitliche Regelung zu ersetzen (
https://www.bundestag.de/reso
urce/blob/411930/18d6c195b496b4c5b4ed19d053f48df4/WD-9-113-09-
pdf-data.pdf)?
Die aktuellen, bundesweit repräsentativen Daten des Robert Koch-Institutes in
der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
zeigen, dass zwischenzeitlich fast alle Kinder an den U-Untersuchungen
teilnehmen. So werden bei den sechs U-Untersuchungen im ersten Lebensjahr
durchschnittlich über 99,3 Prozent der Kinder erreicht. An den Untersuchungen
zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr nehmen im Allgemeinen
zwischen 98 Prozent und 99 Prozent der Kinder teil. Damit wird das Anliegen, mit
den U-Untersuchungen möglichst viele Kinder zu erreichen, bereits umgesetzt.
Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht erforderlich.
6. Sind der Bundesregierung Ergebnisse einer Evaluierung der Online-
Beratung „Nummer gegen Kummer“ und „jugend.support“ bekannt
(
https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html)
(
https://www.jugend.support/partner/)?
a) Wenn ja, wo wurden diese veröffentlicht?
b) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln hat die
Bundesregierung aus den Ergebnissen gezogen?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Online-Beratungen „Nummer gegen Kummer“ und „jugend.support“
werden keine Evaluierungen durchgeführt. Das Rat- und Hilfeangebot
„jugend.support“ wird in Trägerschaft der LMK Medienanstalt Rheinland-Pfalz
verantwortet.
7. Welche Ergebnisse hat das bundesweite Modellprojekt „BeSt – Beraten
und Stärken“, das im Jahr 2020 endet, gebracht, und ist geplant, das
Modellprojekt zu verlängern (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/
pressemitteilungen/startschuss-fuer-den-entwurf-eines-neuen-kinder--un
d-jugendstaerkungsgesetzes/142416), und wenn ja, bis wann?
Die Förderung des bundesweiten Modellprojekts „BeSt – Beraten und Stärken“
(
https://benundstella.de/) wurde bis zum 31. August 2020 verlängert. Der
Abschlussbericht zum Projekt und die wissenschaftliche Evaluation werden
derzeit erarbeitet. Eine weitere Verlängerung des Projekts ist nicht geplant.
8. Welche Ergebnisse zu dem Projekt des BMFSFJ „Medizinische
Kinderschutz-Hotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal“ liegen
der Bundesregierung vor, und ist geplant, das Projekt auch über das Jahr
2022 hinaus finanziell zu unterstützen (
https://www.aerzteblatt.de/nachri
chten/97428/Medizinische-Kinderschutzhotline-gut-angenommen)?
Das Projekt „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein deutschlandweites,
kostenloses Beratungsangebot für medizinisches Fachpersonal. Es wird seit
Oktober 2016 bis derzeit Ende September 2021 vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Seit dem Start der
medizinischen Kinderschutzhotline fanden über 2.500 Gespräche statt
(monatlich durchschnittlich ca. 90 Gespräche).
Die Anrufe kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und aus zahlreichen
medizinischen Berufsfeldern (u. a. Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen
und -therapeuten, Krankenpflegerinnen und -pfleger, Rettungskräfte). Die
externe Evaluation des Projekts hat gezeigt, dass das Angebot bei den
adressierten Berufsgruppen gut angenommen wird und weiterhin ein hoher
Beratungsbedarf besteht.
Daneben wurde durch die Evaluation auch ersichtlich, dass in den
Berufsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ebenfalls
ein Bedarf nach niedrigschwellig zugänglicher, qualifizierter medizinischer
Beratung in einem Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung besteht.
Das BMFSFJ beabsichtigt vor diesem Hintergrund, das Projekt nach Ablauf der
derzeitigen Förderung voraussichtlich um drei Jahre zu verlängern und das
Angebot sodann auch auf die Berufsgruppen der Kinder- und Jugendhilfe und der
Familiengerichtsbarkeit zu erweitern.
9. Plant die Bundesregierung, Weiterbildungsangebote für Akteure im
Gesundheitswesen im Bereich des Kindesschutzes weiter auszubauen, und
wenn ja, welche (bitte nach Angebotsart, Höhe der Zuwendung und
Laufzeit aufschlüsseln)?
Die Vorhaltung und der Ausbau von Weiterbildungsangeboten fällt in die
Zuständigkeit der Länder, die diese im Bereich der Ärzte an die jeweilige
Landesärztekammer und im Bereich der Pflegeberufe – soweit eingerichtet – an die
jeweilige Landespflegekammer übertragen haben. Der Bund unterstützt
diesbezügliche Aktivitäten der Länder mit der Finanzierung von Modellprojekten
zu Weiterbildungsangeboten für Akteure im Gesundheitswesen zu einzelnen
prioritären Themen im Bereich des Kinderschutzes. So fördert das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktuell die Entwicklung und Evaluation
eines Online-Kurses „Kinderschutz in der Medizin – ein Grundkurs für alle
Gesundheitsberufe“. Das Projekt läuft bis September 2021 (Gesamtmittel:
490.000 Euro). Darüber hinaus bestehen seitens der Bundesregierung derzeit
keine Planungen für weitere Modellprojekte.
10. Liegen der Bundesregierung Ergebnisse der Arbeit der seit 2016
bestehenden Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung (BKSF) vor
(
https://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/53.was-ist-spezialisierte-f
achberatung.html)?
a) Wenn ja, wo wurden diese veröffentlicht?
b) Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln hat die
Bundesregierung aus den Ergebnissen gezogen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMFSFJ fördert die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung
gegen Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) seit 2016 und steht
mit der BKSF in einem regelmäßigen Austausch zu deren Aktivitäten.
Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Materialien im Rahmen der Förderung
sind unter
www.bundeskoordinierung.de abrufbar.
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum in
Deutschland keine zentrale Erfassung der Fälle von Misshandlungen,
Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch über die Jugendhilfe, wie
beispielsweise in den USA, erfolgt (Pillhofer M., Ziegenhain U., Nandi
C., Fegert J. M., Golbeck I., 2011, Prävalenz von Kindesmisshandlung
und -vernachlässigung in Deutschland. Kindh. Entwickl. 20[2]: 64–71.
doi:10.1026/0942-5403/a000042)?
Eine zentrale Erfassung der Fälle von Misshandlungen, Vernachlässigungen
sowie sexuellem Missbrauch ist nicht mit dem gesetzlich kodifizierten Ziel der
amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik vereinbar, die Auswirkungen und
Umsetzungen des SGB VIII zu beobachten und darüber zur Fortentwicklung
der gesetzlichen Grundlagen beizutragen. Dies steht auch in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Zuordnung der Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und
Jugendhilfe zur verfassungsrechtlich garantierten kommunalen
Selbstverwaltung.
Ungeachtet dessen hat die Evaluation des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven
Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz –
BkiSchG) ergeben, dass durch das BKiSchG eine deutliche Verbesserung der
Datenbasis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zur
Weiterentwicklung eines wirksamen Kinderschutzes erreicht werden konnte (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/7100, S. 86 ff.).
12. Wird die Bundesregierung Internet-Provider in Deutschland dazu
gesetzlich verpflichten, die Netzwerke nach kinderpornografischen Inhalten zu
durchsuchen und Hinweise auf Kinderpornografie den Behörden zu
melden, wie dies bereits in den Vereinigten Staaten und Kanada der Fall ist
(
https://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article169597142/USA-
fahnden-nach-deutschen-Kinderpornos.html)?
Die Bundesregierung plant derzeit keine nationale Gesetzgebung, um
Internetprovider in Deutschland zu verpflichten, die Netzwerke nach Darstellungen
sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen und den Behörden Hinweise auf
diese zu melden. Es wird auch auf den am 16. September 2020 vom Kabinett
verabschiedeten jährlichen Bericht der Bundesregierung über die Löschung
kinderpornografischer Telemedienangebote 2019 verwiesen.
a) Entstehen der Bundesregierung Kosten dadurch, dass die
amerikanische Kinderschutzorganisation „National Center For Missing and
Exploited Children“ (NCMEC) den deutschen Ermittlungsbehörden
die Ergebnisse ihrer Fahndung im Internet übermittelt (s. o.)?
Der Bundesregierung entstehen für die Übermittlung der Ergebnisse vom
NCMEC an das Bundeskriminalamt keine Kosten.
b) Plant die Bundesregierung, Kooperationen zwischen denen von ihr
eingerichteten Kinderschutzinstitutionen und dem NCMEC zu
unterstützen?
Das BMFSFJ fördert die in Deutschland existierenden Beschwerdestellen
jugendschutz.net, eco – Verband der Internetwirtschaft (eco e. V.) und die
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM). Die
Beschwerdestellen sind Mitglieder von INHOPE, dem internationalen
Dachverband der Beschwerdestellen, die sich mit der Bekämpfung von Inhalten der
sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Internet befassen. Auch NCMEC ist
Mitglied im Netzwerk INHOPE. In diesem Rahmen findet eine stetige
Kooperation statt. INHOPE betreibt eine beim Generalsekretariat von Interpol in Lyon
gehostete Datenbank (IC-CAM), über welche die teilnehmenden
Beschwerdestellen ihre Meldungen zu Inhalten von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im
Internet austauschen.
13. Werden derzeit Maßnahmen zur frühzeitigen Beratung und
therapeutischen Behandlung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren
Versorgung von der Bundesregierung unterstützt (
https://www.bmfsfj.de/
bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/kinder--
undjugendschutz/86306), und wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt,
und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zog die
Bundesregierung aus den Ergebnissen?
Zur therapeutischen Behandlung von Gewalt betroffener Kinder und
Jugendlicher besteht in Deutschland nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs ein
System vielfältiger Hilfsangebote auf ambulanter, teilstationärer und stationärer
Ebene. Kinder und Jugendliche, die ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe
benötigen, können diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Um Kindeswohlgefährdung und daraus resultierende gesundheitliche Folgen
durch Ärztinnen und Ärzte frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln,
hat das BMG darüber hinaus die Entwicklung einer medizinischen
Kinderschutzleitlinie der höchsten Qualitätsstufe („AWMF-S3(+)-Leitlinie
Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der
Jugendhilfe und Pädagogik“) gefördert.
Die Leitlinie wurde im Februar 2019 veröffentlicht und stellt eine wichtige
Handlungsgrundlage insbesondere für Ärztinnen und Ärzte und andere Akteure
im Gesundheitswesen im Bereich des Kinderschutzes in der Medizin dar.
14. Werden von der Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der
Integration der Kindermedizin als interdisziplinäres Querschnittsfach in Lehre,
Weiterbildung und Forschung unterstützt, und wenn ja, welche (bitte
nach den jeweiligen Bereichen und der Höhe der Zuwendungen
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert
Forschungsvorhaben zu gesundheitsrelevanten Fragen mit Bezug auf Kinder und
Jugendliche im Rahmen von Projektförderungen. Zwei Förderbereiche sind
explizit auf die Kinder- und Jugendgesundheit ausgerichtet. Zum einen werden
im Rahmen der Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“ von 2017 bis 2022
zehn Verbünde und vier verbundübergreifende Querschnittsprojekte mit rund
42 Mio. Euro zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit gefördert. Ziel der
Förderung ist, die Grundlage für kindgerechte Präventions- und
Therapieansätze, Konzepte der Gesunderhaltung und Prävention für Risikogruppen
sowie biologische und molekulare Mechanismen prägender Einflüsse auf
Gesundheit und Krankheit zu schaffen. Zum anderen fördert das BMBF
„Forschungsverbünde im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung,
Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend“ mit insgesamt rund 43 Mio.
Euro. Diese Fördermaßnahme läuft seit 2012 und befindet sich inzwischen in
der dritten Förderphase.
Ziel der Förderung ist, den Wissensstand zu diesen Themen voranzutreiben und
neue, evidenzbasierte Behandlungs- und Präventionsmethoden verfügbar zu
machen. Das BMBF hat darüber hinaus am 3. Juli 2020 eine Richtlinie zur
Förderung der Konzeptentwicklung zum Aufbau eines neuen Deutschen Zentrums
für Kinder- und Jugendgesundheit veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen.
15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf
Kostenübernahme für die U10-, U11- und J2-Untersuchung durch alle
Krankenkassen erfolgt (
https://kinderundjugendmedizin.de/leistungsspek
trum/vorsorgeuntersuchungen/)?
Die Ausgestaltung des Gesundheitsuntersuchungsprogramms für Kinder und
Jugendliche nach § 26 SGB V als Regelleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung obliegt dem G-BA. Der G-BA bestimmt dabei auch die Häufigkeit
dieser Untersuchungen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. Juli 2015 hat der
Gesetzgeber die Altersgrenze für das Untersuchungsprogramm nach § 26
SGB V erweitert, so dass der G-BA über die Einführung zusätzlicher
Untersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
auf Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse entscheiden kann.
Die Bundesregierung hat auf die fachliche Gestaltung des
Untersuchungsprogramms keinen Einfluss.
16. Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Etablierung von
Kinderschutzgruppen im öffentlichen Gesundheitsdienst (
https://www.dg
kim.de/dateien/2020_10_02_ksg-leitfaden-im-oegd_version-1.pdf; wenn
ja, bitte nach Art und Umfang der Förderung aufschlüsseln, wenn nein,
bitte begründen)?
Die Zuständigkeit für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) liegt bei den
Ländern. Unterstützungsangebote zur Etablierung von Kinderschutzgruppen im
ÖGD sind dem BMG nicht bekannt.
17. Sind der Bundesregierung die Kriterien bekannt, nach denen die 40
Mitglieder des vom BMFSFJ im Dezember 2019 einberufenen „Nationalen
Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ ausgewählt
wurden (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/national
er-rat-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-eingerichtet/1
41980; wenn ja, bitte die Auswahlkriterien der Wissenschaftler, Vertreter
von Kinder- und Jugendverbänden und Betroffenen benennen)?
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde
im Dezember 2019 gemeinsam vom BMFSFJ sowie dem Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Der
Nationale Rat ist zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller
Kindesmissbrauch“ das Gremium für den interdisziplinären Dialog zwischen
staatlichen und nichtstaatlichen Verantwortungsträgern auf allen föderalen
Ebenen zur dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche und deren Folgen. Durch die 40 Mitglieder der Auftaktsitzung
wurden alle relevanten Akteure, Disziplinen und Perspektiven auf sexualisierte
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eingebunden. Neben ihnen besteht der
Nationale Rat aus vier Arbeitsgruppen (AG „Schutz und Hilfen“, AG
„Kindgerechte Justiz“, AG „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“,
AG „Forschung und Wissenschaft“), für die jeweils zusätzlich weitere
Expertinnen und Experten gewonnen werden konnten.
18. Welche Forderungen aus dem 2011 veröffentlichten „Abschlussbericht
der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen
Kindesmissbrauchs“, wie insbesondere besser zugängliche, längere und
spezialisierte Therapien und die flächendeckende Einrichtung von
Traumazentren, wurden von der Bundesregierung umgesetzt (
https://www.fonds-mi
ssbrauch.de/fileadmin/content/Abschlussbericht-der-Unabhaengigen-Bea
uftragten-zur-Aufarbeitung-des-sexuellen-Kindesmissbrauchs.pdf)?
Wichtige Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Unabhängigen
Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs wurden mit dem
„Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (SER-
Regelungsgesetz) vom 19. Dezember 2019 erfüllt. Mit dem in Artikel 1 dieses Gesetzes
enthaltenen Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), welches
überwiegend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, wurde die Forderung nach
einer Reform der staatlichen Opferentschädigung umgesetzt. Das SGB XIV
trifft Regelungen, die das Antragsverfahren u. a. für alle Gewaltopfer, zu denen
auch kindliche und jugendliche Opfer sexualisierter Gewalt gehören, zügiger
und schonender gestalten. Es wurden schnelle Hilfen wie Trauma-Ambulanzen
und Fallmanagement neu eingeführt, wobei die Vorschriften zu den Trauma-
Ambulanzen, die eine zügige psychologische Betreuung in akuten Fällen
bieten, bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Außerdem wurde psychische
Gewalt in den Entschädigungstatbestand aufgenommen und Tatbestände des
sexuellen Missbrauchs ausdrücklich als Fälle psychischer Gewalt aufgeführt.
19. Liegen der Bundesregierung Informationen vor über die Umsetzung der
Empfehlungen des „Rundes Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in
Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen
Einrichtungen und im familiären Bereich“ aus dem Jahr 2011, wie z. B. die
flächendeckende Einführung von Schutzkonzepten in Institutionen
(
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Ab
schlussbericht_RTKM.pdf?__blob=publicationFile; wenn ja, bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Wichtige Forderungen aus dem Abschlussbericht des Runden Tisches
„Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten
und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ wurden mit dem
SER-Regelungsgesetz vom 19. Dezember 2019 umgesetzt. Es wird
diesbezüglich auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Zusätzlich hat der UBSKM auf Empfehlungen des Runden Tisches ein
Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen, in denen
Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut sind, durchgeführt. Das
beauftragte Deutsche Jugendinstitut hat in Befragungen im Zeitraum 2015 bis 2018
ein differenziertes Bild zum Stand von Schutzkonzepten in Einrichtungen im
Bildungs-, Gesundheits- und Freizeitbereich erstellt (
https://beauftragter-missbr
auch.de/praevention/schutzkonzepte/instrumente/monitoring).
20. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob es einen
Personalschlüssel der ermittelnden Behörden in Abhängigkeit von den zu
bearbeitenden Fällen in den Bundesländern gibt (
https://www.dji.de/veroeff
entlichungen/aktuelles/news/article/699-kinderschutz-braucht-mehr-ress
ourcen.html; wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn nein, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob
dieser für die einzelnen Bundesländer in Planung ist (bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine umfassende
historische Debatte zu sexuellem Kindesmissbrauch sowie pädosexuellen
Netzwerken in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass es in den 1970er-Jahren politische und
gesellschaftliche Bestrebungen gab, sexuellen Kindesmissbrauch zu
entkriminalisieren (
https://www.aufarbeitungskommission.de/digitales-symposiu
m-paedosexuellenbewegung/; wenn ja, bitte ausführen)?
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
untersucht Ausmaß, Art und Folgen von sexualisierter Gewalt in der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Darunter fällt sexualisierte Gewalt in Familien, im sozialen Umfeld, in
Institutionen, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller
Ausbeutung. Dazu gehört auch die Untersuchung über das Wirken von
pädosexuellen Netzwerken in der Vergangenheit.
22. Verfügt die Bundesregierung über Daten über den Aufbau von
Kompetenzzentren für Kinderschutz im Gesundheitswesen und
Kinderschutzambulanzen in den Bundesländern (
https://www.land.nrw/de/pressemitt
eilung/gesundheitsministerium-foerdert-aufbau-eines-landesweiten-zentr
ums-fuer; wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin hat auf ihrer
Internetseite eine Übersicht von Kinderschutzgruppen und Notfallambulanzen an
Kliniken und Krankenhäusern veröffentlicht (
https://www.dgkim.de/kinderschu
tzgruppen). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine
zusammenfassenden Daten vor.
23. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, dass der „Fonds
Sexueller Missbrauch“ von allen Bundesländern finanzielle Unterstützung für
seine Arbeit erhält (
https://fonds-missbrauch.de/fonds-sexueller-missbra
uch/der-fonds-im-ueberblick/)?
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) ist durch den Bund errichtet worden.
Bereits während seiner ursprünglichen Laufzeit haben sich die Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen beteiligt, um im Rahmen einer
gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsübernahme Betroffene von
sexualisierter Gewalt im familiären Umfeld zu unterstützen.
Die übrigen 13 Bundesländer haben eine Beteiligung am FSM abgelehnt, da sie
ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme nicht in der
finanziellen Beteiligung am FSM, sondern in der Anerkennung von Betroffenen sowie
dem Auf- und Ausbau von Unterstützungsstrukturen des Jugendhilfe-, der
Sozialhilfe- und des Gesundheitssystems sehen. Im Einklang mit dem
Koalitionsvertrag (S. 22, Rn. 883 ff.) wird die Bundesregierung weiterhin ihre
Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem FSM
übernehmen und darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag
leisten.
24. Welche Forschungsprojekte zu Gewalt, sexuellem Missbrauch und
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat die Bundesregierung
bislang gefördert (
https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/p
df/Pressemitteilungen/Forderungskatalog_Forschung.pdf; bitte nach
Projekten und Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
Die Förderungen des BMBF, des UBSKM und der Unabhängigen Kommission
zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sind in Anhang 1 aufgelistet.
25. Wird von der Bundesregierung in Erwägung gezogen, das WHO-Projekt
(WHO = Weltgesundheitsorganisation) „INSPIRE“ durch eine
Teilnahme Deutschlands als „Pfandfinder-Land“ zu unterst��tzen (
https://ww
w.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/violence-and-injurie
s/news/news/2020/01/violence-against-children-tackling-hidden-abuse)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
26. Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Einrichtungen und
Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und ambulante Hilfen in der
Corona-Krise ihre Arbeit zur Kindeswohlsicherung fortsetzen konnten,
und wurde seitens der Bundesregierung Unterstützung angeboten
(
https://www.famrz.de/redaktionsmeldungen/kinder-und-jugendhilfe-in-z
eiten-der-corona-krise.html; wenn ja, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass Einrichtungen
und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder ambulante Hilfen ihre Arbeit zur
Kindeswohlsicherung während der Corona-Pandemie nicht fortsetzen konnten.
Vielmehr hat sich die Kinder- und Jugendhilfe seit Beginn der Pandemie den
nie dagewesenen Herausforderungen angenommen und ein erweitertes
Spektrum an flexiblen und pragmatischen Lösungen und Wegen entwickelt, um
Familien zu unterstützen und Kinder und Jugendliche wirkungsvoll zu
schützen. Allerdings bilden die aktuell verfügbaren Daten der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik über durchgeführte Gefährdungseinschätzungsverfahren
der Jugendämter bislang nur die Situation vor der Corona-Pandemie ab. Vor
diesem Hintergrund führt das BMFSFJ derzeit in Abstimmung mit den Ländern
und den Kommunalen Spitzenverbänden eine laufende Zusatzerhebung bei
Jugendämtern über deren seit 1. Mai 2020 durchgeführte
Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder-
und Jugendhilfe – SGB VIII) durch („8a-Zusatzerhebung“). Ziel ist es, eine
aktuelle und verlässliche Datengrundlage zu schaffen, die dazu beitragen kann,
Länder und Kommunen bei der Entwicklung praktikabler Lösungen fundiert zu
unterstützen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Zusatzerhebung weisen
darauf hin, dass die Jugendämter auch in Zeiten der Corona-Pandemie
grundsätzlich ihrem staatlichen Schutzauftrag weiterhin gerecht werden.
Ausführliche Informationen zu der 8a-Zusatzerhebung sowie die bisher
vorliegenden Ergebnisse im Detail sind online unter
http://www.akjstat.tu-dortmun
d.de/themen/kinderschutzgefaehrdungseinschaetzungen/monitoring/8a-zusatzer
hebung/ abrufbar.
Um die fachliche Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe auch in Zeiten der
Corona-Pandemie zu unterstützen, fördert das BMFSFJ zudem seit Anfang
April 2020 die Kinder- und Jugendhilfeplattform „Forum-Transfer: Innovative
Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona“. Dort befinden sich aktuelle
Hinweise, Empfehlungen, Beispiele guter Praxis und Online-Seminare zur
Bewältigung der besonderen Situation für Fachkräfte in der Kinder- und
Jugendhilfe.
Das BMFSFJ hat außerdem bestehende telefonische und Online-
Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche und deren Eltern ausgebaut (u. a.
Nummer gegen Kummer, JugendNotmail und die Online-Beratung der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung). Mit der Postwurfsendung „Starke Nerven ...
brauchen auch mal Unterstützung“ informierte das BMFSFJ im Mai 2020
gemeinsam mit dem NZFH Eltern und Erziehungsberechtigte über telefonische
und digitale Beratungsangebote. Die Postkarte wurde bundesweit an 5 Mio.
Haushalte versendet und in Sozialen Netzwerken kommuniziert. Mit
Zustelltermin der Postkarte konnte ein Anstieg der Beratungsanfragen verzeichnet
werden.
27. Plant die Bundesregierung Aufklärungs- und
Sensibilisierungskampagnen zum Thema „Kindesmissbrauch“ (
https://www.jugendhilfeportal.de/
fokus/kinderschutz/artikel/unicef-alltaegliche-gewalt-wird-weltweit-unte
rschaetzt-auch-in-deutschland/)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
BMFSFJ und UBSKM planen gemeinsam eine Aufklärungs- und
Sensibilisierungskampagne. Die Kampagne soll bundesweit und auf Dauer angelegt
werden und sich an diverse Zielgruppen richten: breite Öffentlichkeit, Menschen
im Umfeld von Kindern, Fachkräfte, Betroffene, Angehörige sowie Politik und
Medien.
Ziel ist es, umfassend darüber zu informieren, was sexualisierte Gewalt ist, wie
Täterinnen und Täter vorgehen, welche Signale Kinder in Fällen sexualisierter
Gewalt aussenden, was man bei Verdacht tun kann und wo es Hilfen bzw.
weiterführende Angebote gibt. Vorbehaltlich der Haushaltsentscheidungen soll
die Konzeptphase im ersten Quartal 2021 beginnen. Das Roll-out der
Kampagne soll in 2022 erfolgen. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung
sexuellen Kindesmissbrauchs plant zusätzlich ab 2021 eine Initiative, um das
Bild von erwachsenen Betroffenen in der Gesellschaft zu verändern.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/23505
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/23505
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/23505
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/23505
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ISSN 0722-8333]