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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kooperation zwischen der Freien Universität Berlin und der Peking-Universität

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2308806.10.2020

Kooperation zwischen der Freien Universität Berlin und der Peking-Universität

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Heiko Heßenkemper, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Freiheit der Wissenschaft gehört nicht nur zu den in Artikel 5 unserer Verfassung verankerten Grundrechten. Sie ist bekanntermaßen auch Bedingung für wissenschaftlich-technischen Fortschritt und damit für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. Zudem ist Wissenschaftsfreiheit als modus vivendi der wissenschaftlichen Gemeinschaft weltweit unerlässlich: Nur auf ihrer Grundlage ist wissenschaftlicher Austausch, der Wettbewerb nachprüfbarer Argumente und das Ringen um rationale Lösungen im internationalen Rahmen möglich und zielführend.

Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller in jüngerer Vergangenheit erst spät die Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit durch politische Korrektheit hierzulande erkannt und ihrer Besorgnis darüber Ausdruck verliehen: So richtete die Fraktion der AfD bereits im Juni die Kleine Anfrage an die Bundesregierung: „Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit durch politische Korrektheit“. In ihr wurden unter anderem die Proteste gegen die Arbeiten und Vorträge der Professoren Jörg Baberowski, Herfried Münkler und Ulrich Kutschera thematisiert. Die in- und ausländische Presse hatte darüber ausführlich berichtet. In der Antwort der Bundesregierung heißt es zu diesen Vorfällen: „Da nach Auffassung der Bundesregierung keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit vorliegt, sind auch keine Gegenmaßnahmen erforderlich“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2533).

Allerdings hat die Bundesregierung immer wieder bekräftigt, dass ihr „Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit“ erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16110, S. 6). Sie hat darauf hingewiesen, dass „Wissenschaftsfreiheit an vielen Orten der Welt in Bedrängnis geraten“ sei (ebd., S. 76). Sie hat mit Blick auf die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik darüber hinaus angekündigt, „neue Ansätze zur Stärkung des Zugangs zu Kultur und Bildung zu finden, eine aktive Politik für die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Meinung zu verfolgen“ (vgl. 22. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2018, Europa stärken – Freiräume schützen – Innovationen fördern (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2232858/8976f6ea5c1c60e8ef6fcea19e0060a1/akbp-bericht2018-data.pdf, S. 11).

In den Augen der Fragesteller erscheint es daher umso befremdlicher, dass es in der Zeitung „Die Welt“ über die Freie Universität Berlin (FU Berlin), die unter anderem durch den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ vom Bund finanziert wird, heißt, sie habe „in der Zusammenarbeit mit China“, „einen problematischen Kurs eingeschlagen“ (vgl. „Anstößige Kooperation“ in: Welt am Sonntag, 24. Mai 2020, S. 6).

Nach diesem Bericht der „Welt“ bietet das 2006 von der Freien Universität Berlin und der Peking-Universität (PKU) gegründete Konfuzius-Institut in Berlin nicht nur „Sprachkurse“ an, sondern dient „auch dem Zweck, über Veranstaltungen Peking-freundliche Erzählungen zu verbreiten und Einfluss an deutschen Hochschulen zu gewinnen“ (ebd.). In Berlin erfolge das abgestimmt mit „dem chinesischen Erziehungsministerium sowie der Botschaft Chinas“ (ebd.).

Allerdings ist die Peking-Universität laut einem Bericht von Scholars at Risk, einem internationalem Netzwerk, was sich für die akademische Freiheit einsetzt, diejenige Universität in China, „an der es mit Abstand am meisten Verstöße bzw. Vorfälle im Bereich der akademischen Freiheit in Form von Rauswürfen von Akademikern und Exmatrikulation von kritischen Studierenden gegeben hat“ (ebd.). Nicht von ungefähr habe daher die Peking-Universität eine hohe Bedeutung für die Kommunistische Partei Chinas und sei „in mancherlei Hinsicht die Kaderschmiede für das repressive und extrem nationalistische Regime“ (ebd.).

Der FU Berlin scheint dies durchaus bewusst zu sein, dass sie einerseits auf ihrer Internetpräsentation die Zusammenarbeit mit der Peking-Universität lobt, den chinesischen Partner aber andererseits in internen Papieren als „problematischen Partner“ darstellt (ebd.).

Dessen ungeachtet unterhält die FU Berlin mit der Peking-Universität gemeinsame Forschungsprojekte, etwa die Förderung einer chinesischen Ausgabe des „Historisch-kritischen Wörterbuchs des Marxismus“. Nach Meinung von Dr. Sebastian Heilmann, China-Experte, von der Universität Trier, ist dies „problematisch“ und hat „mit autonomer kritischer Wissenschaft nichts zu tun“ (ebd.).

In Falle einer weiteren Kooperation zwischen PKU und FU Berlin sah sich sogar der Berliner Senat gezwungen, einzuschreiten: Für eine von Peking finanzierte Professur zum Aufbau eines Lehramtsstudiums habe sich die FU „verpflichtet“, „hierzulande chinesisches Recht einzuhalten“, heißt es im Bericht der „Welt“ dazu, andernfalls könnten „die Mittel von einer halben Million Euro“ gestrichen oder zurückgefordert werden (ebd.).

Der Vertrag wurde im Übrigen vom Literaturwissenschaftler Prof. Dr. Peter-André Alt, dem Präsidenten der FU Berlin und Chef der Hochschulrektorenkonferenz unterzeichnet (ebd.).

Der „Welt“ zufolge wurde der Vertrag von Menschenrechtsaktivisten und Juristen scharf kritisiert, da er „der chinesischen Seite sehr viele Möglichkeiten zur Einflussnahme“ gibt, „die zu Selbstzensur in Berlin führen“ können und es „absolut realistisch“ ist, „dass chinesische Studenten oder Forscher aufgrund kritischer Äußerungen in Deutschland nach ihrer Rückkehr nach China strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden können“ (ebd.).

Angesichts der Verlautbarungen der Bundesregierung, sich weltweit für die Wissenschaftsfreiheit einzusetzen und eine „aktive Politik für die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Meinung zu verfolgen“ (vgl. 22. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2018, Europa stärken – Freiräume schützen – Innovationen fördern (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2232858/8976f6ea5c1c60e8ef6fcea19e0060a1/akbp-bericht2018-data.pdf, S. 11), läuft die Kooperation der Freien Universität Berlin mit der Peking-Universität in den Augen der Fragesteller diesen Verlautbarungen zuwider.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hatte die Bundesregierung Kenntnis über die Art und Weise der Kooperation der FU Berlin mit der Peking-Universität, insbesondere, dass sie mit dem chinesischen Erziehungsministerium und der chinesischen Botschaft in Berlin abgestimmt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, erhielt bzw. erhält die Bundesregierung Berichte über die Abstimmung dieser Kooperation zwischen chinesischer Botschaft und chinesischem Erziehungsministerium?

b) Wenn nein, warum hatte die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber?

2

Hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass im Falle der von der Peking-Universität finanzierten Professur an der FU Berlin eine Vertragsbedingung darin bestand, chinesisches Recht einzuhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, erhob die Bundesregierung deshalb Einwände bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder an anderer geeigneter Stelle, bzw. zu welchen Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln sieht sie sich deshalb veranlasst?

b) Wenn nein, warum hatte die Bundesregierung keine Kenntnis darüber?

3

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der zwischen der FU Berlin und der Peking-Universität abgeschlossene Vertrag offenbar der chinesischen Seite viele Möglichkeit der Einflussnahme gibt, die zur „Selbstzensur in Berlin“ führen könnten und es absolut realistisch ist, dass „chinesische Studenten oder Forscher aufgrund kritischer Äußerungen in Deutschland nach ihrer Rückkehr nach China strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden könnten“ (vgl. „Anstößige Kooperation“ in: Welt am Sonntag, 24. Mai 2020, S. 6)?

4

Sieht sich die Bundesregierung angesichts der weiter oben erläuterten Sachverhalte veranlasst, Bedenken gegenüber der Kultusministerkonferenz zu äußern und bei ihr dafür zu werben, dass derartige Verträge zwischen deutschen und ausländischen Partneruniversitäten nicht abgeschlossen werden?

a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun?

b) Wenn nein, warum sieht sich die Bundesregierung dazu nicht veranlasst?

5

Hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Peking-Universität eine hohe Bedeutung für die Kommunistische Partei Chinas hat und nach Medienberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in mancherlei Hinsicht die Kaderschmiede für die Regierung in Peking ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus diesem Grund mit Blick auf die Kooperation der FU Berlin mit der Peking-Universität?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber, dass die Peking-Universität eine hohe Bedeutung für die Kommunistische Partei Chinas hat und in mancherlei Hinsicht die Kaderschmiede für die Regierung in Peking ist?

6

Hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Peking-Universität nach Medienberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) diejenige Universität in China ist, an der es mit Abstand die meisten Verstöße bzw. Vorfälle im Bereich der akademischen Freiheit, also Entlassungen und Exmatrikulationen von kritischen Akademikern und Studierenden, gegeben hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation zwischen der Peking-Universität und der FU Berlin, einer Universität, die sich im Übrigen gründete, um kommunistischer Indoktrination zu entgehen und die akademische Freiheit zu wahren (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Universität_Berlin#Ausgangslage_und_Gr%C3%BCndung) ?

b) Wenn nein, warum hatte die Bundesregierung keine Kenntnis darüber?

7

Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, angesichts der Art und Weise der Kooperation zwischen der FU Berlin und der Peking-Universität Direktiven und Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit den Konfuzius-Instituten in Deutschland zu erlassen und zu ergreifen?

a) Wenn ja, welche Direktiven und Maßnahmen wird sie erlassen und ergreifen?

b) Wenn nein, warum sieht sich die Bundesregierung dazu nicht veranlasst?

Berlin, den 10. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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