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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von Miteinander - Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V. durch die Bundesregierung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2308906.10.2020

Förderung von Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V. durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der 1999 gegründete Verein „Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V.“ ist in Magdeburg ansässig. „Als Träger der politischen Bildungsarbeit sowie als Träger von Beratung und Vernetzung zivilgesellschaftlicher Initiativen und Projekte“ setzt er sich nach eigenen Angaben „für eine offene, plurale und demokratische Gesellschaft in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus ein“ (Internetpräsentation von „Miteinander“, abgerufen am 18. August 2020, https://www.agsa.de/mitglieder/27-miteinander-netzwerk-fuer-demokratie-und-weltoffenheit-in-sachsen-anhalt-ev.html).

„Miteinander e. V.“ wurde im Jahr 2016 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des „Verstärker-Netzwerks Aktivierende Bildungsarbeit“ der Bundeszentrale für Politische Bildung mit ca. 525 400 Euro gefördert. Das entspricht 43 Prozent der gesamten Fördersumme von „Miteinander e. V.“ in diesem Jahr (vgl. https://www.miteinander-ev.de/wp-content/uploads/2017/08/Jahresbericht-Miteinander-2016.pdf).

Obgleich „Miteinander e. V.“ keine Jahresberichte für 2017, 2018 und 2019 veröffentlicht hat, aber nach wie vor aktiv ist, stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob die Bundesregierung den Verein nach wie vor fördert.

Ebenso erhebt sich die Frage, wie dies mit den Neutralitätspflichten staatlicher Leistungsempfänger, den Gemeinnützigkeitskriterien des Bundesfinanzhofs sowie einer „politisch ausgewogenen Haltung“ zu vereinbaren ist, zu der der Erlass über die Bundeszentrale für Politische Bildung vom 24. Januar 2001 verpflichtet (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/51244/der-bpb-erlass).

Wegen der Arbeit des Vereins kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen (vgl. „CDU-Landesvorsitzender greift Verein an“ in: Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2018, https://www.sueddeutsche.de/politik/sachsen-anhalt-cdu-landesvorsitzender-greift-verein-an-1.4112752). Beispielsweise meinte im August 2018 der Vorsitzende der Fraktion der CDU im Landtag Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, über „Miteinander“, es könne nicht sein, dass ein Netzwerk für Weltoffenheit und Demokratie alles als problematische Auffassung an den Pranger stellt, „das nicht links ist“ (vgl. „CDU streitet über Verein Miteinander“ in: Neues Deutschland vom 30. August 2018, https://www.neues-deutschland.de/artikel/1098889.cdu-streitet-ueber-verein-miteinander.html).

Auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht stellte die politische Neutralität des Vereins infrage: „Es ist der Eindruck entstanden“, sagte er, „dass Miteinander nicht neutral ist, sondern eine Marscheinheit der Linken“ (vgl. „Auch CDU gegen Miteinander-Förderung“ in: Magdeburger Volksstimme vom 24. August 2018, https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/demokratie-auch-cdu-gegen-miteinander-foerderung).

Nach Meinung anderer politischer Beobachter schlägt sich die mangelnde Neutralität von „Miteinander“ vor allem auch in Angriffen auf die AfD nieder, die als demokratisch gewählte Partei mittlerweile in allen Landesparlamenten, im Deutschen Bundestag und im EU-Parlament vertreten ist. Michael Bock, Journalist bei der „Magdeburger Volksstimme“ konstatiert etwa: „In Sachsen-Anhalt ist der Verein ‚Miteinander‘ von parteipolitischer Neutralität weit entfernt. Der offen geführte Kampf gegen die AfD, die im Landtag die zweitgrößte Fraktion stellt, steht ganz oben auf der Agenda“ (vgl. „Kein Maulkorb, aber…“ in Magdeburger Volksstimme vom 5. Juni 2018, https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/entscheidung-kein-maulkorb-aber).

Dass dies nicht nur die Meinung eines Journalisten ist, belegt in den Augen der Fragesteller ein auf der Homepage von „Miteinander“ veröffentlichter Text über den „rechten Kulturkampf“. In ihm heißt es u. a.: „Diejenigen, die von der AfD auf ganz unterschiedlichen Ebenen zum Angriffsziel werden, müssen sich vor Augen führen, dass ein Austausch von Argumenten bei der politischen Verfasstheit der AfD sehr wahrscheinlich keine neuen Erkenntnisse bringen wird. Oder um es mit einem berühmten Satz von Bertolt Brecht aus ‚Leben des Galilei‘ zu sagen: „Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen“ (vgl. „miteinanderthema#5“, https://www.miteinander-ev.de/wp-content/uploads/2018/01/1712-miteinanderthema5-Kulturkampf-von-rechts.pdf).

Für die Fragsteller steht dieser verklausulierte Aufruf, „zum Angriff überzugehen“ (s. o.), jedoch im krassen Widerspruch zu den Neutralitätspflichten von Empfängern staatlicher Zuwendungen.

Diese waren im Jahr 2018 Gegenstand einer Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, die die Bundestagsabgeordnete der Linken, Petra Sitte, in Auftrag gab (vgl. „Bundestag nimmt Vereine an kurze Leine“ in Magdeburger Volksstimme vom 5. Juni 2018, https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/entscheidung-bundestag-nimmt-vereine-an-kurze-leine). Danach darf die staatliche Förderung den Boden parteipolitischer Neutralität nicht verlassen (ebd.). Insofern werden in dem Gutachten mit Steuergeld unterstützte Vereine davor gewarnt, sich auf die Seite bestimmter Parteien zu schlagen, andere zu benachteiligen und in Konflikt mit dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien zu kommen (ebd.).

Parteiische Positionen widersprechen zudem auch den Kriterien der Gemeinnützigkeit, die der Bundesfinanzhof (BFH) aufgestellt hat (vgl. https://www.stb-web.de/news/article.php/id/19961). Danach fehlt der erforderliche Bildungscharakter eines gemeinnützigen Vereins, wenn es u. a. vorrangig darum geht, auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen und die öffentliche Meinung so zu gestalten, dass die eigene Auffassung durchgesetzt wird (ebd.). Wie es hier dazu heißt, setze „Politische Bildungsarbeit“ aber „ein Handeln in geistiger Offenheit voraus (ebd.). Daher ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig“ (ebd.).

So wurde beispielsweise dem Attac Trägerverein e. V. 2014 der Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Das zuständige Finanzamt in Frankfurt/Main befand, dass die „nicht untergeordnete politische Tätigkeit“ des Vereins unvereinbar mit seiner Gemeinnützigkeit sei (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neues-urteil-attac-weiterhin-nicht-gemeinnuetzig-16652711.html). Die Aberkennung wurde durch den Bundesfinanzhof 2019 und das hessische Finanzgericht 2020 bestätigt (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4%20K%20179/16).

Zudem werden bis heute immer wieder Vorwürfe erhoben, „Miteinander e. V.“ unterhalte „beste Kontakte zum Linksextremismus“ (André Poggenburg, AfD, in der Debatte des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 31. August 2018, vgl. Transkript der Sitzung, abgerufen am 18. August 2020, https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/29-sitzungsperiode/?eID=apertoSessionsAjax&tx_apertosessions_transcript%5Bspeaker%5D=12027&cHash=ede6b0911008914ec765c8fe0a58c0da), grenze sich nicht klar genug davon ab und unterstütze beispielsweise autonome Zentren, in denen „Linksextreme ein- und ausgehen“ (Daniel Szarata, CDU, in der Debatte des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 31. August 2018, vgl. https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/transkript/?tx_apertobase_livetranscript%5Bspeaker%5D=11349&cHash=9338e43f2dcd206b96b0f7c8991ba675).

Angesichts dessen sorgen sich die Fragesteller um Qualität und Inhalt der von „Miteinander e. V.“ als politische Bildungsarbeit bezeichneten Aktivitäten sowie um die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Seit wann erhielt der Verein „Miteinander e. V.“ Förderung durch die Bundesregierung, und wird er aktuell noch immer durch die Bundesregierung gefördert (bitte einzeln nach Jahren, Summen und Posten aufschlüsseln)?

2

Aus welchen Gründen erhielt bzw. erhält der Verein „Miteinander e. V.“ Förderung durch die Bundesregierung?

3

Wer entscheidet bzw. entschied über die Förderung des Vereins „Miteinander e. V.“ durch die Bundesregierung?

4

Gab bzw. gibt es eine Evaluierung der Arbeit des Vereins „Miteinander e. V.“ durch die Bundesregierung?

a) Wenn ja, sind bzw. wo sind die Ergebnisse der Evaluierung verschriftlicht und einsehbar?

b) Wenn nein, warum gab bzw. gibt es keine Evaluierung der Arbeit des Vereins „Miteinander e. V.“ durch die Bundesregierung?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass politische Beobachter – unter ihnen auch der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Holger Stahlknecht – die parteipolitische Neutralität von „Miteinander“ infrage stellten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, sieht sich die Bundesregierung deshalb veranlasst, dieser Frage nachzugehen und gegebenenfalls die Förderung von „Miteinander“ rückwirkend und künftig neu zu bewerten?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wonach staatliche Förderung den Boden parteipolitischer Neutralität nicht verlassen darf und darin mit Steuergeld unterstützte Vereine davor gewarnt werden, sich auf die Seite bestimmter Parteien zu schlagen, andere zu benachteiligen und in Konflikt mit dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien zu kommen?

Wenn ja, sieht sich die Bundesregierung deshalb veranlasst, bei einer möglichen Weiterförderung von „Miteinander“ darauf zu drängen, dass diese Vorgaben strikt eingehalten werden, bzw. wann und in welcher Form wird sie das tun?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Gemeinnützigkeitskriterien des BFH (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wonach der Bildungscharakter eines gemeinnützigen Vereins nicht vorliegt, wenn es u. a. vorrangig darum geht, auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen und die öffentliche Meinung so zu gestalten, dass die eigene Auffassung durchgesetzt wird?

Wenn ja, sieht sich die Bundesregierung bei einer möglichen Weiterförderung von „Miteinander“ dazu veranlasst, zu überprüfen ob dessen Arbeit dem Bildungscharakter eines gemeinnützigen Vereins entspricht und gegebenenfalls die Frage der Förderung des Vereins rückwirkend und künftig neu zu bewerten?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob sich die Arbeit des Vereins „Miteinander e. V.“ aufgrund etwaiger Verletzung politischer Neutralität nachteilig auf die Gesellschaft auswirkt bzw. ausgewirkt hat?

Wenn ja, was besagen diese Erkenntnisse?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die zuständigen Finanzbehörden überprüft haben, ob dem Verein „Miteinander e. V.“ Gemeinnützigkeit zuerkannt werden kann?

a) Wenn ja, wie lautete die Begründung für die Bestätigung der Gemeinnützigkeit (bitte nach Jahr der Überprüfung aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber?

Berlin, den 15. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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