Wissenschaftliche Grundlagen der Maskenpflicht
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Uwe Witt, Jörg Schneider, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zahlreiche Studien belegen nach Ansicht der Fragesteller, dass das Tragen von Schutzmasken die Verbreitung von Coronaviren kaum hemmen kann. Eine aktuelle Übersicht findet sich hierzu in dem Artikel „Face Masks Against COVID-19: An Evidence Review“ (Howard/Huang et al., Preprints 2020). Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verweisen in ihrer Kurzinformation „Studien zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2“ (WD9 – 047/20 vom 28. Mai 2020) auf drei Studien (Universität Hongkong, Nature Medicine, 2020; Asan Medical Center Seoul, Annals of Internal Medicine, 2020; American Chemical Society, „The best material for homemade face masks may be a combination of two fabrics“, ScienceDaily, 24. April 2020; die vierte Studie „Effectiveness of Surgical and Cotton Masks in Blocking SARS-CoV-2, Annals of Internal Medicine, 6. April 2020, wurde zurückgezogen) zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen das Coronavirus. Keine der darin vorgestellten Studien liefert eindeutige Beweise für die Wirksamkeit von medizinischem Mundschutz oder selbstgenähten Masken zum Schutz gegen die Verbreitung von Coronaviren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche wissenschaftlichen Studien haben der Bundesregierung als Grundlage für eine dringliche Empfehlung zum Tragen von Masken zum Schutz vor dem Coronavirus gedient (https://www.bundesregierung.de/breg-de/theen/coronavirus/maskenpflicht-in-deutschland-1747318)?
Hat die Bundesregierung eigene Studien in Auftrag gegeben, um die allgemeine Maskenpflicht durch wissenschaftlich valide Daten zu begründen?
Sind der Bundesregierung die Studien der Universität Hongkong, des Asan Medical Centers und der American Chemical Society zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen COVID-19 bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus?
War der Bundesregierung bekannt, dass das Tragen von nicht zertifizierten Schutzmasken nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) (https://www1.wdr.de/nachrichten/coronavirus-atemschutzmasken-tipps-100.html) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO; ebd.) zu einem „trügerischen Sicherheitsgefühl“ der Menschen führt?
a) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung sich dennoch für eine Einführung der Pflicht entschieden?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung rückblickend?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung seit Februar 2020 unternommen, um medizinische Schutzausrüstung, insbesondere FFP2- und FFP3-Schutzmasken, anzuschaffen (bitte nach Monat, Beschaffungsauftrag, Beschaffungsanfrage und Beschaffungskosten auflisten)?
Ging die Bundesregierung davon aus, dass die Bevölkerung mit ausreichend FFP2- bzw. FFP3-Masken ausgestattet war, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Länderentscheidungen zur Maskenpflicht?