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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Religions- und Weltanschauungsfreiheit von Apostaten und religionsfreien Menschen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2322708.10.2020

Religions- und Weltanschauungsfreiheit von Apostaten und religionsfreien Menschen

der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wird im internationalen Recht u. a. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert. Gemäß den internationalen Menschenrechtsverträgen hat die Bundesregierung sich verpflichtet, das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland zu beschützen. Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit umfasst gleichermaßen die positive wie negative Religionsfreiheit: Jeder Mensch hat das Recht, eine Religion oder Weltanschauung zu haben und auszuüben, sowie das Recht, keiner Religion anzugehören.

Die Bundesregierung setzt sich auch für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit ein, beispielsweise durch die Ämter des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit (angesiedelt im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)) und der Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe (angesiedelt im Auswärtigen Amt (AA)). Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Jahr 2014 im BMZ eine Taskforce „Werte, Religion und Entwicklung“ eingerichtet, und verschiedene Maßnahmen zur Einbindung religiöser Akteure und der Förderung des interreligiösen Dialogs ergriffen und geplant (vgl. https://www.bmz.de/de/themen/religion-und-entwicklung/Taskforce/index.html). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18326 gab die Bundesregierung an, dass der Beauftragte für weltweite Religionsfreiheit zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften, aus Zivilgesellschaft und Politik – sowohl in Deutschland als auch weltweit – geführt hat. Im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18326, verschiedenen Medienberichten und Berichten von Stiftungen und Verbänden über Verletzungen dieses Menschenrechts bei Apostaten und Nichtreligiösen ist die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gefragt, dem erhöhten Klärungsbedarf auch unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf negative Religionsfreiheit (Freiheit von Religion) angemessen nachzukommen.

Auch in Deutschland muss das Recht auf Religionsfreiheit – positiv wie negativ – beschützt werden. Zudem erscheint den Fragestellerinnen und Fragestellern nach Medienberichten Aufklärung über die Bedrohung und Verfolgung von religionsfreien Schutzsuchenden in Deutschland geboten. Es wird in den Medien von Fällen berichtet, in denen es zu Bedrohung und Verfolgung von Apostaten und religionsfreien Schutzsuchenden in Deutschland aus religiösen Gründen kommt – in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen und darüber hinaus. So sei für Ex-Muslime in Deutschland Atheismus „lebensgefährlich“ (https://www.dw.com/de/wenn-atheismus-ein-asylgrund-ist/a-46791128). Ein engagierter Einsatz für alle Formen von Religionsfreiheit ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller notwendig, um den Schutz der Rechte für alle Menschen zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

In wie vielen Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gesetzgebung gegen Blasphemie oder Apostasie (bitte nach Staat und Region aufschlüsseln)?

a) In welchen Staaten kann nach Kenntnis der Bundesregierung Apostasie oder Blasphemie mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden?

b) In welchen Staaten kann nach Kenntnis der Bundesregierung Apostasie oder Blasphemie mit dem Tode bestraft werden?

c) In welchen Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung Todesurteile wegen Apostasie oder Blasphemie vollstreckt?

2

Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung Gesetze gegen Blasphemie oder Apostasie auf die Wahrnehmung

a) des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit;

b) des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit;

c) weiterer Menschenrechte?

3

Welche Dialogformate und Prozesse wurden seit Schaffung der Funktion des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit eingerichtet?

a) Wie gestaltet sich der Dialog des Regierungsbeauftragten konkret mit Vertreterinnen und Vertretern von Apostaten und Nichtreligiösen?

b) Welche Fälle oder systematische Verletzungen des Menschenrechts auf Freiheit von Religion hat der Beauftragte in amtlicher Funktion der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

c) Welche für ihre Arbeit relevanten Erkenntnisse aus den bisherigen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Apostaten und Nichtreligiösen haben die Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit und für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe bisher gewonnen?

4

Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der im Jahr 2014 im BMZ eingerichteten Taskforce „Werte, Religion und Entwicklung“ bislang ergriffen oder sind noch geplant, um religiöse Akteure einzubinden und den interreligiösen Dialog zu fördern?

a) Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Ansatz aus internen und externen Evaluationen vor?

b) Plant die Bundesregierung vergleichbare Projekte unter Einbindung religionsfreier Akteure?

c) Plant die Bundesregierung eine Öffnung des staatlich geförderten Dialogs von religiösen Akteuren unter Einbindung religionsfreier Akteure in Achtung der religiös-weltanschaulichen Pluralität und der gebotenen Neutralität?

5

Wie hat sich bisher die Bundesregierung auf den Ebenen der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (VN) in den Themenfeldern „Freedom of Religion or Belief (FoRB)“ und „Freedom of Opinion and Expression“ seit 2017 positioniert, und wie hat sie sich für das Menschenrecht auf Religions- und Weltansschauungsfreiheit auf internationaler Ebene eingesetzt, insbesondere hinsichtlich Staaten, in denen Blasphemie oder Apostasie mit dem Tode bestraft werden kann?

6

Welche Projekte werden seit 2017 durch AA und des BMZ gefördert, die sich in Ländern, in denen Blasphemie oder Apostasie mit dem Tode bestraft werden kann, für die Zielgruppe der Apostaten und religionsfreien Menschen einsetzen (bitte nach Land und Projekt aufschlüsseln)?

7

Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung bei der Prävention und Nachbearbeitung von Ursachen, die zu Menschenrechtsverletzungen und ggf. zur Flucht aus Staaten führen, in denen Blasphemie oder Apostasie mit dem Tode bestraft werden kann?

8

Wie viele Menschen haben in Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2019 Schutz gesucht, die auf auf Grund ihrer Abkehr von der Religion oder der Verletzung ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit geflohen sind (bitte nach absoluter Zahl, Prozentanteil und Herkunftsland aufschlüsseln)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedrohung und Verfolgung von Apostaten und religionsfreien Schutzsuchenden in Deutschland zu

a) Aktivitäten durch die Regierungen ausgewählter Herkunftsländer von Schutzsuchenden, insbesondere zu Iran, Pakistan, Saudi-Arabien und Türkei;

b) Aktivitäten von Milizen, Familien- und Clanmitgliedern, insbesondere aus dem in Frage 9 a genannten Länderkreis sowie insbesondere zu schiitischen Milizionären der „Al-Salam-313“ (vgl.: https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/irak-europa-rockergang-al-salam-100.html)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es ein besonderes Schutzbedürfnis von Apostaten und religionsfreien Menschen in den Ländern gibt, mit denen das BMZ als „bilaterale Partner“ und als „Nexus- und Friedenspartner“ im Rahmen des BMZ-2030-Reformprozesses zu kooperieren plant, und wenn ja, wodurch ist dieses besondere Schutzbedürfnis gekennzeichnet?

11

Welche Strategien und welche Maßnahmen (mit welchem angestrebten und erreichten Ergebnis) verfolgt die Bundesregierung bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern von in Deutschland Schutzsuchenden insbesondere in Fällen staatlich getragener Verfolgung und z. B. bei der Klärung von Staats- und Organisationshaftung, Sammelklagen, Entschädigungszahlungen und Verfahren vor dem Internationalem Strafgerichtshof (bitte nach Herkunftsländern nach den zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten von 2010 bis 2019 aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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