Voraussetzungen einer Aufhebung der Reisewarnung für Ägypten
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Frank Pasemann, Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 17. März 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der COVID-19-Pandemie eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige touristische Reisen ausgesprochen (https://www.swp.de/panorama/coronavirus-deutschland-so-hat-sich-die-corona-krise-im-land-entwickelt-_-eine-chronologie-45450515.html; https://www.tagesschau.de/inland/reisewarnung-corona-101.html). Am 15. Juni 2020 kehrte die Bundesregierung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die assoziierten Mitglieder des Schengenraums sowie Großbritannien und Nordirland zu länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen zurück (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-die-ereignisse-vom-01-juni-bis-07-juni,S0sEaRH). Für alle anderen Staaten wurde die Reisewarnung bis einschließlich 30. September 2020 verlängert.
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt nach Ankündigung der Bundesregierung für alle Länder ein einheitliches System in Bezug auf Reisewarnungen und Reisehinweise (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reisewarnung-1783478).
Demzufolge besteht für Länder, die als Risikogebiet ausgewiesen sind, die Reisewarnung fort (ebd.).
Für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann von touristischen Reisen abgeraten werden, sofern für diese Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben (ebd.). „Auch die Gesamtschau der Lage im jeweiligen Land (zum Beispiel Ausstattung Gesundheitssystem, bisheriger Umgang mit Infektionsherden) wird dabei berücksichtigt“ (ebd.).
Bei Reisen in alle übrigen Länder sollen Reisende um besondere Vorsicht gebeten werden (ebd.).
Ägypten gilt nach Einstufung der Bundesregierung seit dem 15. Juni 2020 als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
Dabei beruht die Einstufung als Risikogebiet laut Angaben des Robert Koch-Instituts jeweils auf einer zweistufigen Bewertung (ebd.). Zunächst werde festgestellt, in welchen Staaten bzw. Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner gegeben habe (ebd.). In einem zweiten Schritt werde nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten bzw. Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliege (ebd.). Dafür liefere insbesondere das Auswärtige Amt sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wird die Bundesregierung bei der Einschätzung der Gefährdungssituation für Urlauber in Ägypten nach dem 30. September 2020 regionale Unterschiede zwischen Urlaubsregionen und städtischen Ballungsräumen berücksichtigen, und wenn ja, wie?
Welche qualitativen Faktoren wird die Bundesregierung für die Risikobeurteilung heranziehen, falls in Ägypten oder einzelnen Regionen der Grenzwert für Neuinfektionen unterschritten wurde?
Welche Lageeinschätzung hat die Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts in Ägypten vor der Einstufung Ägyptens als Risikogebiet über die Situation hinsichtlich der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln in Hotels der Urlaubsregionen an die Bundesregierung berichtet?
Basierten etwaige Berichte im Sinne der Frage 3 auf der Inaugenscheinnahme durch Mitarbeiter der Auslandvertretung?
Wenn nein, auf welcher Informationsgrundlage wurden die Berichte erstellt?
Über welche qualitativen Faktoren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) hat das Bundesministerium für Gesundheit an die Bundesregierung berichtet, die zu der Einstufung Ägyptens als Risikogebiet geführt haben?
Auf welche Informationsgrundlage hat sich das Bundesministerium für Gesundheit bei einem Bericht im Sinne der Frage 5 gestützt?
Über welche qualitativen Faktoren hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an die Bundesregierung berichtet, die zu der Einstufung Ägyptens als Risikogebiet geführt haben?
Auf welche Informationsgrundlage hat sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei einem Bericht im Sinne der Frage 7 gestützt?
Wie viele Reiserückkehrer aus Ägypten hat es in Deutschland in den Monaten Juni bis einschließlich August 2020 nach Kenntnissen der Bundesregierung gegeben?
Wie viele der Reisenden, die in den Monaten Juni bis einschließlich August 2020 aus Ägypten nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden positiv auf COVID-19 getestet?
Auf welche Weise und mit welchem Ziel müsste Ägypten aus Sicht der Bundesregierung die entscheidungserheblichen qualitativen Kriterien verändern, damit das Land oder einzelne Regionen des Landes von der Bundesregierung nicht mehr als Risikogebiet eingestuft werden?