Errichtung von vertikalen Windindustrieanlagen
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Franziska Gminder, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Um die politischen Ziele der Energiewende zu erreichen, bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus sogenannten erneuerbaren Energien zu gewinnen, muss die Windenergie stark ausgebaut werden (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/energiewende.html). Dabei setzt die Bundesrepublik Deutschland im Moment auf den Bau von bevorzugt horizontalen Windindustrieanlagen, vertikale Windindustrieanlagen bilden eher noch eine Randerscheinung (https://www.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen/#tab-con-6).
Kleinwindindustrieanlagen sind besser geeignet für Orte mit turbulenten Windverhältnissen, beispielsweise innerhalb von Städten (ebd.). Im Vergleich zu horizontalen Anlagen verfügen die vertikalen über einen geringeren Wirkungsgrad und bieten niedrigere Stromerträge (ebd.).
Sie arbeiten derzeit noch unwirtschaftlich, Stromgestehungskosten (die Kosten des selbst erzeugten Stromes) sind erheblich höher (ebd.). Ein weiterer Nachteil sind eben auch die hohen Schwingungen und Resonanzen (https://www.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen/#tab-con-6), die gerade im innerstädtischen Bereich ein Problem für die angrenzenden Bewohner darstellen können.
Es bestehen noch erhebliche offene Fragen im Zusammenhang mit der Messung und Ausbreitung von tieffrequentem Infraschall und dessen Kodierung durch das zentrale Nervensystem und mögliche wahrnehmbare physiologische Effekte auf Lebewesen (https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/infraschall-und-tieffrequenter-schall/wahrnehmung-und-gesundheitsrisiken).
Beim Bau von vertikalen Windindustrieanlagen neben oder in Wohnbebauungen sind Abstandsregeln nach Ansicht der Fragesteller noch unklar geregelt. Die starke Belästigung von Windindustrieanlagen kann bisher noch nicht mit dem Abstand erklärt werden (https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Akzeptanz/FA-Wind_Abstand-Akzeptanz_Broschuere_2015.pdf). Das Bayerische Landesamt für Umwelt sagt, dass Infraschall nur dann Folgen haben kann, wenn Menschen ihn wahrnehmen können (https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf).
In einer Pilotanlage von 2017 in Deutschland wird gar von „Balsam für Menschen und Vögel“ gesprochen (https://www.windkraft-journal.de/2017/05/18/innovative-windturbine-ohne-vogelschlag-und-laermbelaestigung-an-der-schwelle-zum-markteintritt/102490). Eine ruhige und fassbare Silhouette, die von Vögeln erkannt wird, die langsam drehenden Rotorblätter würden keine wahrnehmbaren Lärm-Emissionen und wesentlich weniger Schattenwurf erzeugen (ebd.).
Derzeit gibt es noch sehr wenige unabhängige Referenzen, wie Testfeldergebnisse, vermessene Leistungskurven oder Zertifizierungen zu solchen Anlagen (https://www.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen/#tab-con-6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Plant die Bundesregierung zur Zielerreichung zur sogenannten „Energiewende bis 2050 auch den verstärkten Ausbau vertikaler Windindustrieanlagen, und hat die Bundesregierung Kenntnis von der derzeitigen Gesamtzahl der bestehenden vertikalen Windindustrieanlagen in Deutschland (bitte nach Anzahl und Bundesländern angeben), und wenn ja, ist der Bau solcher Anlagen auch auf Binnenseen geplant)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmen zum innerstädtischen Vogelschlag an vertikalen Windkraftanlagen, und wenn ja, welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie sehr wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Insektenbestand an solchen Standorten beeinflusst?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Infraschall in solch geringen Bauhöhen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) , und wenn ja, wo liegen in diesem Bereich die Grenzwerte und Mindestabstände zu bebauten Grundstücken?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Schwingungen und Resonanzen erzeugten Einschränkungen auf das zentrale Nervensystem der angrenzend an solchen Anlagen lebenden Menschen bekannt?
Wenn ja, mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen müssen die anwohnenden Menschen in diesem Falle konkret rechnen?
Zieht die Bundesregierung eine finanzielle Förderung von Kleinwindindustrieanlagen in Betracht, und wenn ja, in welcher Form?
Wie viele Kleinwindkraftanlagenhersteller waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 am deutschen Markt als Betreiber und als Hersteller im Gewerberegister gemeldet, wie viele davon existieren derzeit noch?
Sind durch die Bundesregierung Forschungsprojekte zur vertikalen Windindustrie auf den Weg gebracht worden, und wenn ja, welche, und wurden bereits Projekte abgeschlossen?
Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung vertikale Windindustrieanlagen von 2010 bis 2020 bereits im Ausland etabliert, und wenn ja, in welchen Ländern (bitte auflisten bzw. Rangliste angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von sogenannten Schwimmenden Windindustrieanlagen auf Binnenseen (https://taz.de/Erneuerbare-Energien-in-Gewaessern/!5687895/), und wenn ja, wo wurden diese bereits getestet, und ist der Bau von weiteren solcher „Schwimmenden Anlagen“ geplant?