[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/23495 –
Bundeslagebild zum Zustand der Polizei
1. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unter
Berücksichtigung ihrer eigenen Initiativen wie dem
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz die Problematik einer bundesweit vergleichbaren Besoldung
und vergleichbarer Polizeizulagen mit den Ländern diskutiert und diese
gegenüber den Bundesländern auch angeregt?
Wenn ja, in welcher Form, und zu welchen konkreten Ergebnissen ist man
dabei gelangt?
Die Bundesregierung hat keine Diskussion im Sinne der Fragestellung mit den
Ländern geführt. Aufgrund der Föderalismusreform sind die Länder seit dem
1. September 2006 eigenverantwortlich für die Ausgestaltung der Besoldung
(und Versorgung) ihrer Beamtinnen und Beamten zuständig. Aus Respekt vor
den verfassungsrechtlich verbrieften Kompetenzen regt die Bundesregierung
nicht eine bundesweit vergleichbare Besoldung an. Gesetzgeberische Initiativen
der Bundesregierung im Bereich des Besoldungsrechts sind den Ländern
bekannt. Zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019
verabschiedeten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) hat der Bundesrat
in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 im Übrigen beschlossen, einen
Antrag nach Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen.
2. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren bundesländerübergreifende gemeinsame Analysen, Pilot- oder
Erprobungsprojekte für die Bewaffnung und Ausrüstung für die Polizei
zwischen den Ländern, eventuell unter Beteiligung des Bundes, vereinbart
und durchgeführt (bitte nach Art des Projekts, beteiligten Ländern und
Dauer des Projekts aufschlüsseln)?
Im Bereich der Bundespolizei wurden folgende Analysen und Erprobungen
zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Bundespolizei durchgeführt:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23914
19. Wahlperiode 03.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Analysen:
• Analyse der Nutzeranforderungen für den Nachfolger Sonderwagen/
Geschütztes Einsatzfahrzeug (SW/GEF) (SW4; GEF 4 – BPOL bzw. SW 5 für
die Bereitschaftspolizeien der Länder) und Erstellung eines gemeinsamen
Anwendererprobungskonzepts. Die Zusammenarbeit erfolgt über den
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP), wodurch alle
Bundesländer beteiligt wurden.
• Mitarbeit der Bundespolizei in einer Analyse von einheitlichen
Bewertungsmaßstäben an die Eignung von Anti-Terrorsperren zur Abwehr von
Anschlägen mit Kraftfahrzeugen. Abgeschlossen wurde diese Analyse mit
Erstellung der „Technische Richtlinie mobile Fahrzeugsperren“. Die
Zusammenarbeit wurde vom Polizeitechnischen Institut geführt, die Bundesländer
Berlin und Bayern haben sich in diesen Zusammenhang besonders
engagiert.
Erprobungen:
• Erprobungen/Weiterentwicklungen im Zusammenhang mit den von Bund
und Länder genutzten und systembetreuten Fahrzeugen (z. B. Nachrüstung
mit Systemtrenner, Untersuchung alternativer Löschmitteln etc.). Die
Zusammenarbeit erfolgt über den IBP, wodurch alle Bundesländer beteiligt
wurden.
• Unterstützung des Bundeslands Sachsen bei der Durchführung der
Laborerprobung und bei der Unterstützung der Anwendererprobung für die
Beschaffung der neuen Dienstpistole.
• Unterstützung des Bundeslands Sachsen bei der Durchführung der
Laborerprobung und bei der Unterstützung der Anwendererprobung für die
Beschaffung eines neuen Polizeigewehrs.
Im Rahmen der Beschaffungen werden Analysen mit Blick auf technische
Ausstattungsmerkmale und Mengengerüste der Bedarfsträger zwischen
Bundespolizei und dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder abgestimmt.
Unabhängig von den genannten Beispielen werden in den polizeilichen
Gremien „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem
Bundeskriminalamt“ (AG Kripo) und dem „Unterausschuss Führung, Einsatz und
Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“
immer wieder Themen behandelt, die auch die „Ausrüstung“ der Polizei bzw.
die „Standardisierung“ betreffen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der
Spezialeinsatzkräfte. Federführendes Gremium hierbei ist zumeist der
Unterausschuss UA FEK. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) ist der Vertreter des Bundes in diesem Unterausschuss.
3. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und gegen die
in Frage 2 angesprochene Vorgehensweise?
Pilot- und Erprobungsprojekte werden in der Regel dann zusammen
durchgeführt, wenn die Polizeien für den gesetzlichen Auftrag identische Systeme
nutzen. Ein weiterer Punkt bei einem solchen gemeinsamen Projekt ist die
Nutzung von vorhandener Spezialtechnik und dem dazugehörigen vorhandenen
Spezialwissen.
Die für Erprobungen zuständige Stellen in Bund und Ländern haben teilweise
besondere Fachexpertise (der Bund u. a. bei Waffen und Munition sowie der
Detektion gefährlicher Stoffe). Diese Fachexpertise wird in Abhängigkeit der
Thematik von den Ländern/dem Bund in technischen Erprobungen eingebracht.
Allerdings bedingen regionale Unterschiede hinsichtlich der polizeilichen
Lagen und die länderspezifische Aufbau- und Ablauforganisationen
unterschiedliche Anforderungen an die jeweilige Ausstattung und Bewaffnung.
Es wird daher anhand des konkreten Einzelfalls entschieden, ob
bundesländerübergreifende gemeinsame Analysen, Pilot- oder Erprobungsprojekte im Sinne
der Fragestellung unter 2. durchgeführt werden.
4. Inwieweit hat man sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode bisher um die Sicherstellung einer einheitlichen oder
vergleichbaren Bewaffnung und Ausrüstung auf Bundes- und Länderebene
bemüht, um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu erreichen, und welche
Bewaffnung und Ausrüstung wurde in diesem Kontext zwischen dem
Bund und den Ländern diskutiert?
Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Ständigen Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder (IMK), gibt es zahlreiche Arbeitsgruppen,
Fachbereiche und -themen in denen die Polizeien der Länder und des Bundes
zusammenarbeiten (Zusammenarbeit im Rahmen des Arbeitskreises II). Diese dienen
der fachlichen Abstimmung der Arbeit der Polizei, deren Ziel auch ein
möglichst homogenes Sicherheitsniveau in den jeweiligen Polizeien der Länder und
des Bundes ist. Für den Bereich Erprobung und Studien ist insb. die
Arbeitsgruppe Führungs- und Einsatzmittel (AG FEM) [an der BPOLP und IBP
derzeit teilnehmen] das maßgebliche Format für den Bund-Länder-Austausch.
Insbesondere Technische Richtlinien dienen als Instrument der
Standardisierung von Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) bei deutschen Polizeien.
An der Deutschen Hochschule für Polizei ist das Polizeitechnische Institut
angesiedelt, welches im Auftrag aller Polizeien der Länder und des Bundes
insbesondere die Erarbeitung Technischer Richtlinien koordiniert und diese
veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
5. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Erarbeitung eines einheitlichen
Musterpolizeigesetzes (
www.judid.de/musterpolizeigesetz-eine-
komplexematerie/)?
a) Welche wesentlichen rechtlichen wie politischen Bedenken
verkomplizieren nach Auffassung der Bundesregierung die Ausgestaltung eines
Entwurfs eines neuen einheitlichen Musterpolizeigesetzes, und was
sind die hierfür konkreten Lösungsansätze der Bundesregierung?
b) Soll ein Entwurf eines Musterpolizeigesetzes zur zweiten
Innenministerkonferenz vom 9. bis 11. Dezember 2020 vorliegen, und falls nein,
welchen späteren Zeithorizont hat die Bundesregierung dafür
anvisiert?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Die IMK richtete ihren Auftrag, unter Beteiligung des BMI ein
Musterpolizeigesetz zu erarbeiten, mit Beschluss aus der IMK im Juni 2017 an den
Arbeitskreis Innere Sicherheit (AK II). Der AK II gab den Auftrag an seinen
Unterausschuss Recht und Verwaltung (UA RV) weiter und bat diesen, unter Beteiligung
weiterer fachspezifischer Gremien ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten. Für
die Detailbetrachtung richtete der UA RV mehrere Unterarbeitsgruppen ein, die
sich mit unterschiedlichen Aspekten des Musterpolizeigesetzes befassen. An
der Deutschen Hochschule der Polizei ist eine Geschäftsstelle zur
wissenschaftlichen Begleitung, Koordinierung und Beratung des Projekts eingerichtet. Bei
der Erarbeitung des Musterpolizeigesetzes um eine sehr komplexe Materie, bei
der sich die beteiligten Gremien mit einer Vielzahl an Fragestellungen zu
beschäftigen haben. Das BMI ist beteiligt an allen Unterarbeitsgruppen des UA
RV und arbeitet aktiv an der schnellstmöglichen Fertigstellung des
Musterpolizeigesetzes in Zusammenarbeit mit den Ländern und der DHPol.
Das Datum zum Abschluss dieses Prozesses kann derzeit noch nicht bestimmt
werden. Nach jetziger Planung der Gremien ist mit einer Einbringung der
Ergebnisse in die IMK nicht vor dem Jahr 2021 (Herbst-IMK) zu rechnen.
Das BMI setzt sich in den Gremien der IMK dafür ein, dass das
Musterpolizeigesetz schnellstmöglich fertig gestellt wird.
c) Sieht die Bundesregierung ein zunehmendes Auseinanderdriften im
Hinblick auf die bestehenden Sicherheitsstandards in den Ländern
aufgrund unterschiedlicher polizeilicher Befugnisse, und falls ja, hält sie
diese Entwicklung mit einem einheitlichen Musterpolizeigesetz unter
Berücksichtigung der Anpassungsbereitschaft der Länder noch für
aufhaltbar?
Die allgemeine Gefahrenabwehr liegt grundsätzlich in der
Gesetzgebungskompetenz und Zuständigkeit der Länder. Damit einher gehen auch Unterschiede in
den rechtlichen Regelungen der Länder. Zweck und Möglichkeit des Projektes
zur Erstellung eines Musterpolizeigesetzes ist es, einen Beitrag für bundesweit
einheitliche hohe Standards der zu leisten.
6. Aus welchen konkreten Gründen sieht die Bundesregierung neben der
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der
bestehenden 19. Legislaturperiode einen Regelungsbedarf
(Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 in den Zeilen 5941 ff.;
www.bundesregierung.de/
breg-de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906) für
ein eigenständiges Gesetz zur Neuordnung der Regulierung der
Bewachungs- und Sicherheitswirtschaftsbranche?
7. Befindet sich in Bezug auf Frage 6 bereits ein erster Referentenentwurf in
der Ausarbeitung, und wenn ja, bezüglich welcher Aufgaben und
Befugnisse sieht die Bundesregierung einen Regelungsbedarf in der
Bewachungs- und Sicherheitswirtschaftsbranche?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht eine Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz
vor. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
in einem eigenständigen Gesetz sollen die Sicherheitsstandards in diesem
Gewerbezweig verbessert und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit
gesorgt werden.
Das BMI hat zum 1. Juli 2020 die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernommen. Damit haben die
beiden Häuser mit der Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
begonnen. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit und der Erstellung eines
eigenständigen Gesetzes wird die Berücksichtigung sicherheitsrechtlicher Aspekte
im Bewachungsgewerbe gestärkt. Das BMI wird einen Gesetzesentwurf zur
Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag schnellstmöglich
erstellen.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Stimmungsbild bei den
Polizeibeamten des Bundes angesichts der Diskussionen um
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit innerhalb der Polizei und der Forderung nach
Aufklärung durch entsprechende Studien bestimmter im Deutschen
Bundestag vertretener Fraktionen, wie sie exemplarisch auf den
Bundestagsdrucksachen 19/20063 oder 19/23122 zum Ausdruck gebracht wird?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit
der Polizeibeamtinnen und -beamten des Bundes fest auf dem Boden des
Grundgesetzes steht und null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus,
Rassismus und Antisemitismus hat.
9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die jeweils drei dringendsten
Probleme zur Unterstützung und Ertüchtigung der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamtes und des Zolls unter rechtlichen, materiellen und
Fürsorgegesichtspunkten?
Die Bundesregierung trägt dafür Sorge, dass die Behörden, darunter auch die
Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und der Zoll für ihre aktuellen und
künftigen Anforderungen bestens ausgestattet ist. Hierbei handelt es sich um
eine ständige, fortlaufende Aufgabe, die die Bundesregierung sehr ernst nimmt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]