Bisherige Erfolgsbilanz der Corona-Warn-App und Kostenstruktur
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Entwicklung und der Betrieb der Corona-Warn-App (CWA) werfen vor dem Hintergrund der nach Auffassung der Fragesteller ständig neu bekannt werdenden Probleme Fragen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit auf (vgl. exemplarisch https://www.welt.de/politik/deutschland/article2 12216299/Corona-App-Kritik-an-Bundesregierung-wegen-technischer-Probleme.html). Bisher ist man davon ausgegangen, dass, trotz zeitlicher Verzögerung und Kosten von 68 Mio. Euro, eine solide funktionierende und die Privatsphäre schützende Applikation den Bürgern bereitgestellt wird. Dies kann anhand der jüngsten Veröffentlichungen in den Medien (vgl. ebd.) sowie der wissenschaftlichen Studie des Trinity Colleges Dublin (https://www.scss.tcd.ie/Doug.Leith/ pubs/contact_tracing_app_traffic.pdf) nach Auffassung der Fragesteller stark bezweifelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Sieht die Bundesregierung die Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der bisherigen Corona-Warn-App zu Lieferung und Betrieb durch die Partner als erfüllt an?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Partner betrifft dies?
War der Bundesregierung vor und während des Betriebs der CWA klar, dass Google über die Play-Dienste alle 20 Minuten IP-Adressen, Telefonnummern und Geräte-IMEI (International Mobile Equipment Identity), Mail-Adressen und Nutzungsdaten des Smartphones abfragt und mit diesen Nutzungsdaten sensible persönliche Profile erstellt werden können (https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/corona-app-google-play-datenschutz-102.html)?
Hat die Bundesregierung in ihre Risikoberechnung einfließen lassen, dass Abweichungen im Mittel von 25 Prozent und in Einzelfällen weit darüber bei der eingesetzten Bluetooth-Technik unvermeidlich sind (https://www.s css.tcd.ie/Doug.Leith/pubs/contact_tracing_app_traffic.pdf)?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, so dass die Nutzer der CWA durch Google- und Apple-Hintergrunddienste nicht zu gläsernen Nutzern werden, wie dies in der Studie des Trintiy College Dublin dargelegt wird (https://www.scss.tcd.ie/Doug.L eith/pubs/contact_tracing_app_traffic.pdf)?
Sieht die Bundesregierung im Zusammenspiel aller für die CWA benötigten Komponenten, vor allem vor dem Hintergrund der Datenabflüsse an Google (über Play-Dienste, s. Frage 2), weiterhin keine Notwendigkeit für ein CWA-Gesetz?
Plant die Bundesregierung bezüglich der Datenabflüsse an Google direkte Gespräche mit Google und/oder Apple?
In welchem Umfang (bitte konkrete technische Kapazitätsdetails nennen) wurden bis heute Serverkapazitäten im Zusammenarbeit mit der EU-Kommission aufgebaut (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/211/192119 7.pdf, https://t3n.de/news/corona-warn-app-sap-deutsche-1305725/)?
Ab welchem Zeitpunkt war die CWA für die Bundesregierung nicht mehr ein „ganz zentraler Baustein“, um die Ansteckungsquote zu senken (Regierungssprecher Steffen Seibert, https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/cor onavirus-bundesregierung-haelt-tracing-app-fuer-ganz-zentralen- baustein-a-fa38dc51-a141-41cf-bda1-f658068ca1a1), sondern nur noch „ein weiterer Baustein neben anderen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20505)?
Wird die Bundesregierung einen Kosten-Nutzen- und Erfolgsbericht zur CWA erstellen?
a) Wenn ja, wann wird dieser erscheinen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung es als Erfolg an, dass von mehr als 315 000 Corona-Infektionen lediglich 2,2 Prozent (7 120) in der App registriert wurden (https://www.bild.de/digital/multimedia/multimedia/monate-nach-dem-start-die-corona-warn-app-ist-immer-noch-nutzlos-73333896.bild.html)?
Welche der von ihr betriebenen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 zählt die Bundesregierung zu den fünf effektivsten (bitte nach Grad der Effektivität auflisten)?
Über welchen Zeitrahmen ist die Informationskampagne des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) bezüglich der CWA mit der Rahmenvertragsagentur „Zum goldenen Hirschen“ vereinbart (https://www.horizont.net/marketing/nachrichten/corona-warn-app-erste-details-zu r-kampagne-durchgesickert-183624)?
Wurde ein Verteilungsschlüssel hinsichtlich der umzusetzenden Medienträger und einzusetzenden Mittel mit der Rahmenvertragsagentur vereinbart, und wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet?
Über welche Wege hat die Bundesregierung die Möglichkeit, Einfluss auf die Kampagnengestaltung zu nehmen, und nimmt sie diese Möglichkeit auch wahr?
Auf welchen Betrag belaufen sich bis heute die Ausgaben für die Informationskampagne (s. Frage 11)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Informationskampagne (s. Frage 11), und nach welchen Kriterien bemisst sie diese?