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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorabinformationen der Bundesministerien an Medienvertreter

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

09.02.2021

Aktualisiert

31.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2613126.01.2021

Vorabinformationen der Bundesministerien an Medienvertreter

der Abgeordneten Stephan Brandner, Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die TV-Dokumentation „BILD.Macht.Deutschland?“ von Amazon Prime Video, Staffel 1, Folge 2, zeigt ab Minute 36, wie Redakteure der „BILD“-Zeitung am 27. April 2020 in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingeladen werden, offenbar zu einem persönlichen Termin mit dem Bundesminister Horst Seehofer. Anlass war es, der „BILD“ exklusiv Informationen über das geplante Betätigungsverbot der Hisbollah sowie Informationen zu geplanten Polizei-Einsätzen zukommen zu lassen (vgl. Pressemitteilung des BMI vom 30. April 2020 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/betaetigungsverbot-hizb-allah.html oder auch https://www.swr.de/swr2/film-und-serie/nackte-wahrheiten-mit-feigenblatt-die-serie-bild-machtdeutschland-bei-amazon-prime-100.html). Fraglich ist nach Auffassung der Fragesteller, inwieweit Bundesministerien die Praxis der Vorabinformation an einzelne Medienvertreter regelmäßig nutzen und welche Medienvertreter exklusiv Informationen von Bundesministerien erhalten haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Nach welchen Gesichtspunkten wurden die Medienvertreter der „BILD“-Zeitung für die Herausgabe von Vorabinformationen in der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargelegten Angelegenheit ausgewählt?

2

In welchen Fällen und aus welchem Anlass wurden seit dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode einzelne ausgewählte Medienvertreter von Bundesministerien und Bundesbehörden mit (exklusiven) Vorabinformationen versorgt (bitte einzeln auflisten)?

Nach welchen Gesichtspunkten wurden diese jeweils ausgewählt?

3

Welche Gründe gibt es dafür, einzelne Medienvertreter mit Vorabinformationen zu versorgen, und weshalb werden diese Informationen nicht allen Medienvertretern gleichermaßen zur Verfügung gestellt?

4

Hat die Bundesregierung bezüglich der Vorabinformationspraxis gegenüber einzelnen Medienvertretern eine rechtliche Einschätzung insbesondere bezüglich der strafrechtlichen Relevanz eingeholt, und wenn ja, welche, und von wem?

Hat sich die Bundesregierung gegebenenfalls diese Einschätzung zu eigen gemacht?

Wenn die Bundesregierung keine rechtliche Einschätzung eingeholt hat, warum nicht, und wird die Bundesregierung dies nachholen?

5

Plant die Bundesregierung, auch in Zukunft Medienvertreter vorab über bestimmte relevante Sachverhalte zu informieren, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung das Beibehalten dieser Praxis, und wer entscheidet letztlich darüber?

Berlin, den 21. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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