Digitalisierung im Auswärtigen Amt im Jahr 2020
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat es nach Auffassung der Fragesteller unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während der letzten 15 Jahre durchweg versäumt, die Digitalisierung in Deutschland auf ein der Leistungsfähigkeit des Landes und den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Anforderungen angemessenes Niveau zu bringen. Die Ankündigungen des Koalitionsvertrages „Deutschland in allen Bereichen zu einem starken Digitalland zu entwickeln“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Zeilen 1603–4), hat die Bundesregierung daher nach Auffassung der Fragesteller deutlich verfehlt.
Zuletzt hat nach Auffassung der Fragesteller die Corona-Pandemie die großen Lücken der Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie auch im Bevölkerungsschutz aufgezeigt, ebenso wie den desaströsen Zustand der Digitalisierung im Bildungswesen.
Forschungsausgaben im Bereich von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung, wie Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie oder Mikroelektronik sind nach Auffassung der Fragesteller im internationalen Vergleich deutlich zu gering, zu wirkungslos und kommen zu spät. So wurden z. B. Investitionen im Bereich der Mikroelektronik und Digitalisierung im Budget des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für das Jahr 2021 halbiert (https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2021/soll/epl30.pdf#page=81, S. 85). Der KI-Strategie der Bundesregierung fehlt es nach Meinung der Fragesteller an klarer Prioritätensetzung, internationaler Strahlkraft, zügigem Mittelabfluss sowie an einer realistischen Einschätzung der IT-Fachkräftelandschaft.
Die Digitalisierung von 575 öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetztes (OZG) kann nach mehrjähriger Planung und zahlreichen unkoordinierten Projektansätzen selbst nach Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates nicht mehr fristgerecht bis Ende des Jahres 2022 umgesetzt werden (https://kommunal.de/digitale-verwaltung-Bericht). Die Entwicklung und Anbindung des Auslandsportals zum Angebot von Verwaltungsdienstleistungen für im Ausland lebende Deutsche ist damit nach Auffassung der Fragesteller ebenfalls stark gefährdet.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungsinfrastruktur im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund sah der Bundesrechnungshof bereits kurz vor dem Scheitern (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-zerpflueckt-plaene-zur-it-konsolidierung-des-bundes-a-1286674.html) und sieht auch nach einer Neuorganisation des Projektes keine wesentliche Besserung (https://www.heise.de/news/Bericht-Rechnungshof-watscht-Kanzleramt-fuer-IT-Konsolierung-Bund-ab-4915716.html) des seit dem Jahr 2015 laufenden Projektes.
Digitale Bezahl- und Identifizierungsdienste als grundlegende öffentliche Güter für Bürger und Unternehmen sind nach Einschätzung der Fragesteller von amerikanischen und chinesischen Monopolunternehmen mittlerweile verbreiteter in Anwendung als entsprechende digitale Anwendungen der Bundesregierung, sofern sie überhaupt existieren.
Die Mobilfunk- und Breitbandversorgung der Bevölkerung ist weiterhin auf einem nach Auffassung der Fragesteller inakzeptablen Niveau. Mithilfe von Steuergeldern und der bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) sollen ferner nachträglich kommerziell uninteressante Versorgungslücken geschlossen werden (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/telekommunikation-keine-neuen-csu-prestigebehoerden-eklat-um-scheuers-mobilfunkgesellschaft/26176262.html?ticket=ST-4497351-SzqR7ib1SDO0W5WYIgdu-ap1), womit nach Auffassung der Fragbesser besser die kommerziellen Mobilfunkanbieter im Rahmen der Lizenzversteigerungen hätten beauflagt werden sollen. Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer in diesem Zusammenhang ferner „mangelnde Kooperation, wiederholt zu späte und nicht ausreichende Informationen, eine unklare Zieldefinitionen und mangelnde Aufgabenabgrenzung“ vor (https://www.spiegel.de/netzwelt/mobilfunkinfrastrukturgesellschaft-rechnungshof-wirft-andreas-scheuer-mangelnde-kooperation-vor-a-e8d040c6-0d44-48ed-84fd-58f0b8adf53a).
Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641).
Regulatorische Entscheidungen der Bundesregierung zur Sicherheit und Integrität des künftig maßgeblichen 5G-Mobilfunknetzes wurden nach Auffassung der Fragesteller von der Bundesregierung jahrelang ausgesessen.
Die Digitalisierung der Polizeien von Bund und Ländern im Rahmen des im Jahr 2016 entwickelten Programms „Polizei 2020“ ist Medienberichten zufolge eher für das Jahr 2030 zu erwarten (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Polizei-2020-Polizei-2030-4504042.html?seite=3).
Der Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), der bereits für die Fußballweltmeisterschaft 2006 einsatzbereit sein sollte, ist nach Auffassung der Fragesteller und zahlreicher Anwender (https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=17982) weiterhin durch eine unzureichende Objektfunkversorgung, z. B. an Bahnhöfen, gekennzeichnet.
Das Ausmaß des Versagens der Bundesregierung zeigt nach Auffassung der Fragesteller auch die große Diskrepanz zwischen dem Mittelmaß staatlicher Digitalisierungsvorhaben und den Erfolgen der deutschen Industrie im Rahmen von Industrie 4.0, der es sogar gelungen ist, diesen deutschen Begriff international als Marke zu etablieren (https://industrieanzeiger.industrie.de/technik/fertigung/der-world-wide-wettlauf-ist-laengst-gestartet/#:~:text=%E2%80%9EInnerhalb%20weniger%20Jahre%20hat%20sich,%2C%20sagt%20Acatech%2DPr%C3%A4sident%20Prof.).
Nach einer „durchwachsenen“ Bilanz der Strategie „Digitale Agenda 2014–2017“ der Bundesregierung (https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/zypries-fazit-digitale-agenda-100.html) wurde im November 2018 die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ veröffentlicht, die mittlerweile in der fünften Version vorliegt (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/digitalisierung-gestalten-1605002, Stand: 15. Januar 2021).
In dieser Umsetzungsstrategie werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben.
Eine von den Fragestellern Anfang des Jahres 2020 durchgeführte Auswertung von 106 Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD zum „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ,Digitalisierung gestalten‘“ (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18579) hat ergeben, dass die für das Auswärtige Amt angekündigten Umsetzungsschritte im Jahr 2019 lediglich zu 39 Prozent auch tatsächlich umgesetzt wurden und damit noch unterhalb der Umsetzung der gesamten Umsetzungsstrategie (57 Prozent) liegen. Im Rahmen dieser Analyse wurden von den Fragestellern die sechs Einzelvorhaben des Auswärtigen Amts mit insgesamt 18 Umsetzungsschritten ausgewertet, die im Jahr 2019 hätten durchgeführt werden sollen. Lediglich 7 dieser Umsetzungsschritte wurden vollständig oder größtenteils umgesetzt, und 11 Umsetzungsschritte wurden gar nicht umgesetzt (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Aus welchen Gründen gibt es im Auswärtigen Amt (AA) keinen zentralen „Koordinator und Beauftragten“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren) für das Thema Digital- und Cyberpolitik im Rang eines Beauftragten z. B. für Rüstungskontrolle oder für Menschenrechte?
In welcher Form ist die Entwicklung der Auslands-IT zur Gewährleistung einer weltweit sicheren Kommunikation für die unmittelbare Bundesverwaltung (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/ad8d8a0079e287f694f04cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 58) von den Schwierigkeiten des Gesamtprojektes „IT-Konsolidierung Bund“ betroffen, und welche Verzögerungen sind bisher daraus entstanden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die beiden vom AA selbst definierten Umsetzungsschritte des Vorhabens „Auslands-IT“ nicht hinreichend detailliert formuliert sind, da deren Status seit der ersten Version im November 2018 bis zur fünften Version im September 2020 stetig mit „in Planung“ bzw. „laufend“ ausgewiesen wird und dies einer aussagekräftigen Fortschrittsmessung und Fortschrittsdokumentation kaum zuträglich sein dürfte?
Welche Maßnahmen zur Ertüchtigung des weltweiten Netzes der Auslands-IT sind derzeit bereits umgesetzt, und welche Maßnahmen befinden sich derzeit noch in einer Konzeptions- und Planungsphase (bitte jeweils nach den Jahren 2019 und 2020 auflisten)?
Ist das IT-Lagezentrum Ausland mittlerweile voll funktionsfähig, wenn nein, warum nicht, und wann soll dies nach derzeitigem Stand erreicht werden?
Welche weiteren Fähigkeiten zur Vorfallsreaktion wurden im Jahr 2020 etabliert, und welche Fähigkeiten sollen im Jahr 2021 etabliert werden?
Wann hat das Architekturboard (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19774, S. 3) zur Abstimmung mit den übrigen IT-Dienstleistern des Bundes das letzte Mal unter Beteiligung des AA getagt und welche Themen wurden dabei behandelt?
Wurde die Architekturrichtlinie Auslands-IT (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19774, S. 3) mittlerweile final beschlossen, wenn nein, wo besteht noch Abstimmungsbedarf?
Welche Weiterentwicklungen wurden im Jahr 2020 an dem datengestützten Krisenfrüherkennungs- und Analyseunterstützungs-Tool PREVIEW vorgenommen, das federführend vom AA „betrieben und laufend weiterentwickelt wird“ und das die Prognose- und Analysefähigkeit der Bundesregierung in der Krisenfrüherkennung verbessern soll (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/ad8d8a0079e287f694f04cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 130), und welche Maßnahmen sollen im Jahr 2021 folgen?
Aus welchen Gründen wurden die beiden vom AA selbst definierten Umsetzungsschritte des Vorhabens „PREVIEW“, deren Status seit der ersten Version im November 2018 bis zur fünften Version im September 2020 stetig mit „in Planung“ bzw. „laufend“ ausgewiesen wird, nicht detaillierter formuliert, um eine nach Auffassung der Fragesteller aussagekräftigere Fortschrittsmessung und Fortschrittsdokumentation zu ermöglichen?
In welchen Szenarien bzw. Krisen wurde PREVIEW bislang erfolgreich eingesetzt, und mit welchem Ergebnis?
Wird das Ausmaß der Nutzung von PREVIEW vom Betreiber AA gemessen, wenn ja, mit Hilfe welcher Kriterien bzw. Messgrößen und mit welchen jeweiligen Ausprägungen, und wenn nein, warum nicht?
Wurde PREVIEW auch zur Früherkennung der Corona-Krise eingesetzt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Welche anderen Ressorts hatten bislang Zugriff auf PREVIEW, bzw. gab es Anfragen anderer Ressorts, die abgelehnt wurden, wenn ja, wie viele?
Wann soll mit der Entwicklung der auf PREVIEW aufbauenden Plattform für Vorausschau und Evidenz im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund begonnen werden, und wann soll die volle Operationalität der Plattform gegeben sein?
Aus welchen Gründen wurde noch nicht mit der Entwicklung der auf PREVIEW aufbauenden Plattform für Vorausschau und Evidenz begonnen, obwohl die Plattform bereits seit 2018 (erste Version der Umsetzungsstrategie Digitalisierung) „in Planung“ ist?
Wurde ab Sommer 2019 mit der Einrichtung des neuen Lagezentrums der Bundesregierung für Außen- und Sicherheitspolitik als ressortgemeinsame Arbeitseinheit im Auswärtigen Amt begonnen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10391, S. 5), wenn nein, warum nicht, und wann soll dies abgeschlossen sein?
Aus welchen Gründen wurden die beiden vom AA selbst definierten Umsetzungsschritte des Vorhabens „Strategische Kommunikation“, deren Status seit der ersten Version im November 2018 bis zur fünften Version im September 2020 stetig mit „laufend“ bzw. „ausstehend“ ausgewiesen wird, nicht detaillierter formuliert, um eine nach Auffassung der Fragesteller aussagekräftigere Fortschrittsmessung und Fortschrittsdokumentation zu ermöglichen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/ad8d8a0079e287f694fo4cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 182)?
Wurde die zunächst nur einjährige Lizenz für das Softwareprodukt „Talkwalker“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19774, S. 7) im Rahmen des „Social Media Listening and Engagement Tool“ des AA verlängert, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche Erfolge konnten damit erzielt werden, die eine Verlängerung rechtfertigt haben?
Wird das Ausmaß der Nutzung von „Talkwalker“ vom AA gemessen, wenn ja, mit Hilfe welcher Kriterien bzw. Messgrößen, und mit welchen jeweiligen Ausprägungen, und wenn nein, warum nicht?
Wurden mittlerweile zusätzliche in der strategischen Kommunikation eingesetzte Mitarbeiter im AA eingestellt, wie dies seit Ende des Jahres 2018 in der Umsetzungsstrategie angekündigt wird, wenn ja, wie viele, wenn nein, warum gelingt dem AA das bislang nicht?
Welche der seit Ende des Jahres 2018 in der Umsetzungsstrategie angekündigten Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung der in der strategischen Kommunikation eingesetzten Mitarbeiter im AA wurden bislang durchgeführt?
Wie viele Mitarbeiter sollen nach dem geplanten Aufwuchs insgesamt im Bereich der strategischen Kommunikation des AA eingesetzt sein?
Aufgrund welcher Informationen zu IT-Fachkräftestatistiken oder anderer Daten- oder Planungsgrundlagen geht das Auswärtige Amt davon aus, dass die geplante Anzahl an Experten (u. a. Datenanalysten und Datenanalystinnen) zur Bearbeitung von Big Data auch tatsächlich eingestellt und die Zahl der in der Strategischen Kommunikation eingesetzten Mitarbeiter auch tatsächlich wie geplant erhöht werden kann (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19774, S. 7)?
Aus welchen Gründen wurden die vier vom AA selbst definierten Umsetzungsschritte des Vorhabens „Cyber-Außenpolitik und Cyber-Sicherheit“, deren Status seit der ersten Version im November 2018 bis zur fünften Version im September 2020 stetig mit „laufend“ ausgewiesen wird, nicht detaillierter formuliert, um eine, nach Auffassung der Fragesteller, aussagekräftigere Fortschrittsmessung und Fortschrittsdokumentation zu ermöglichen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/ad8d8a0079e287f694fo4cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 182)?
In welchen „relevanten internationalen Gremien und Organisationen“ im Einzelnen konnte das deutsche Engagement im Bereich der Cyber-Außenpolitik und Cybersicherheit mit Hilfe welcher konkreten Tätigkeiten im Jahr 2020 gestärkt werden (bitte konkrete Tätigkeiten tabellarisch nach Gremien oder Organisationen auflisten)?
Mit welchen „gleichgesinnten Staaten, Institutionen und anderen Stakeholdern“ im Einzelnen konnte die „themenorientierte Zusammenarbeit“ im Bereich der Cyber-Außenpolitik und Cybersicherheit im Jahr 2020 gestärkt werden (bitte Einzelthemen tabellarisch nach Staaten, Institutionen und anderen Stakeholdern auflisten)?
Welche „zusätzlichen Formate“ wurden im Jahr 2020 im Bereich der Cyber-Außenpolitik und Cybersicherheit aufgebaut, worum handelt es sich dabei im Einzelnen, und mit welchen Budgets und durchgeführten Maßnahmen (bitte Budgets und Maßnahmen tabellarisch nach Formaten auflisten)?
Welche deutschen Auslandsvertretungen wurden im Bereich der Cyber-Außenpolitik und Cybersicherheit im Jahr 2020 „verstärkt einbezogen“ (bitte Einzelthemen und Frequenz tabellarisch nach Auslandsvertretungen auflisten)?
Aus welchen Gründen wurden die sechs von sieben vom AA selbst definierten Umsetzungsschritte des Vorhabens „Auslandsportal des Bundes“, deren Status seit der ersten Version im November 2018 bis zur fünften Version im September 2020 stetig mit „in Planung“ bzw. „laufend“ ausgewiesen wird, nicht detaillierter formuliert, um eine nach Auffassung der Fragesteller aussagekräftigere Fortschrittsmessung und Fortschrittsdokumentation zu ermöglichen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/ad8d8a0079e287f694f04cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 205)?
Kann das Auslandsportal nach derzeitigem Planungsstand rechtzeitig vor der durch das Onlinezugangsgesetz gesetzten Frist fertiggestellt werden, wenn nein, warum nicht?
Bis wann (bitte Zeitpunkt oder zeitlichen Rahmen nennen) soll die angekündigte Verknüpfung zum Verwaltungsportal des Bundes (entspricht Inlandsportal) erfolgen?
Bis wann (bitte Zeitpunkt oder zeitlichen Rahmen nennen) soll das seit November 2018 in Planung befindliche Nutzerkonto fertig entwickelt sein, wann soll es in Verwendung gehen, und wie ist der derzeitige Entwicklungsstand?
Bis wann (bitte Zeitpunkt oder zeitlichen Rahmen nennen) soll die seit November 2018 in Planung befindliche Gebührenkomponente fertig entwickelt sein, wann soll sie eingeführt werden, und wie ist der derzeitige Entwicklungsstand?
Bis wann (bitte Zeitpunkt oder zeitlichen Rahmen nennen) soll das seit November 2018 in Planung befindliche Anfragemanagementsystem fertig entwickelt sein, wann soll es eingeführt werden, und wie ist der derzeitige Entwicklungsstand?
Konnte das Proof of Concept für das Auslandsportal wie angekündigt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19774, S. 11) zum Ende des Jahres 2020 fertiggestellt werden?
Konnte die für das vierte Quartal 2020 angekündigte Onlineveröffentlichung ausgewählter Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts realisiert werden, wenn nein, warum nicht, und wann soll dies geschehen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/ad8d8a0079e287f694f04cbccd93f591/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 233)?
Wie wurde über die Auswahl der zu veröffentlichenden Dokumente hinsichtlich ihrer Inhalte und des Umfangs entschieden?
Welche Kosten werden für die Onlineveröffentlichung ausgewählter Dokumente insgesamt entstehen?
Wie sollen die Onlinebestände erschlossen werden können?
Sollen langfristig sämtliche Dokumente oder einzelne Archivbereiche komplett veröffentlicht werden, wenn nein, warum nicht?
Welche Ergebnisse, z. B. entwickelte Softwarelösungen, wurden bei der Zusammenarbeit des AA mit dem Nachwuchsprogramm Tech4Germany im Rahmen der gemeinsamen sechs Digitalisierungsprojekte des Jahres 2019 erzielt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/digitalisierung/2259220)?
Werden diese Projektergebnisse derzeit im AA noch genutzt, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Wurden im Jahr 2020 weitere Projekte mit Tech4Germany aufgesetzt, wenn ja, mit welchen Inhalten, wenn nein, warum nicht?