[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26699 –
Ausstiegsplan der Bundesregierung aus der Entwicklungszusammenarbeit mit
Nicaragua
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ beendet das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter anderem
die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit dem zentralamerikanischen
Staat Nicaragua (
http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/
200429_pm_09_Entwicklungsministe- rium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonz
ept-vor/index.html).
Nicaragua kämpft fortwährend mit schwacher Staatlichkeit und großer Armut
(
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/index.html). Das
Land ist nach Haiti das zweitärmste Land in Lateinamerika. Fast die Hälfte
der rund 6 Millionen Einwohner leben unterhalb der nationalen Armutsgrenze
(
https://www.giz.de/de/weltweit/396.html). Die Corona-Pandemie hat die seit
2018 andauernden politischen Konflikte und den wirtschaftlichen Abschwung
zusätzlich verschärft und autoritäre und repressive Regierungsmuster verstärkt
(
https://www.deutschlandfunk.de/corona-in-lateinamerika-ein-virus-das-alle-p
robleme.724.de.html?dram:article_id=480112). Zuletzt hatten die
Wirbelstürme Iota und Eta das Land stark verwüstet und Tausende Menschen obdachlos
gemacht (
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-11/hurrikan-iot
a-mittelamerika-nicaragua-honduras-ueberschwemmungen-fs).
Aufgrund immer wiederkehrender Extremwettereignisse benötig der
zentralamerikanische Staat Unterstützung, unter anderem bei dem Aufbau einer
nachhaltigen Ressourcenwirtschaft (
https://www.worldvision.de/unsere-projek
te-weltweit/nicaragua). Obwohl Nicaragua über die größte Süßwasserreserve
in Mittelamerika verfügt, ist die Ressource Wasser, insbesondere in der
Pazifik- und der zentralen Bergregion knapp und die Qualität des
Trinkwassers unzureichend. Die Bundesregierung unterstützt Nicaragua bereits seit
vielen Jahrzehnten im Wassersektor und fördert neben dem Auf- und Ausbau der
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung auch die Sanitärversorgung und die
nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen (
https://www.giz.de/de/weltweit/3
96.html). Die durchgeführten Maßnahmen umfassen die Finanzierung von
Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Quantität und Qualität des
Trinkwassers, die Sanierung der sanitären Kanalisation sowie die Sammlung und
Behandlung von Abwässern (
https://managua.diplo.de/ni-de/themen/ez/-/150
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27747
19. Wahlperiode 22.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3998). Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit, konnte durch deutsche Entwicklungsmaßnahmen für über 50 000
Menschen der Zugang zu Trinkwasser verbessert werden. Die Verfügbarkeit
erhöhte sich von drei Stunden an nur wenigen Tagen der Woche auf acht
Stunden täglich – bei besserer Qualität. Stadtgebiete, die früher ihr Wasser teuer
kaufen und über lange Strecken transportieren mussten, haben jetzt Anschluss
an eine eigene Wasserleitung (
https://www.giz.de/de/weltweit/396.html).
Deutschland ist mit rund 1 Mrd. Euro bisher einer der größten bilateralen
Geber in der Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua (
https://www.auswaerti
ges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nicaragua-node/bilateral/223300).
Zwischen den Jahren 2010 und 2019 beliefen sich die deutschen Ausgaben im
Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official
Development Assistance, ODA) für Nicaragua auf über 170 Mio. US-Dollar.
Allein das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung finanzierte im Zeitraum von 2014 bis 2019 in dem einstigen
Schwerpunktland deutscher Entwicklungspolitik über 100 Projekte und
förderte über 40 Entwicklungsinitiativen über die kommunale
Entwicklungszusammenarbeit (Engagement Global gGmbH). Auch das Auswärtige Amt
beteiligte sich im gleichen Zeitraum mit über 130 Projekten an
Entwicklungsvorhaben in dem zentralamerikanischen Staat (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?
DataSetCode=crs1#).
Das neue Reformkonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung wirft aus Sicht der Fragesteller zum einen die
Fragen auf, wie der Ausstiegsplan der Bundesregierung aus den bilateralen
Entwicklungsprojekten Nicaraguas aussieht und inwieweit sich die
Bundesregierung darum bemüht, dass Entwicklungsziele, insbesondere im Wassersektor,
von anderen Gebern fortgeführt werden. Zum anderen stellt sich hinsichtlich
der Rückzugsstrategie aus Lateinamerika die Frage nach der Gesamtstrategie
der Bundesregierung. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil
Deutschland aus Sicht der Fragesteller zu den wenigen verbliebenen Partnern
in Nicaragua gehört, die über gute Kommunikationskanäle zu allen Beteiligten
verfügen und einen wesentlichen Beitrag zur Lösung politischer und sozialer
Krisen beitragen könnte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Reformprozess BMZ 2030 hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes strukturelles
Konzept vorgelegt, um die Maßnahmen und Mittel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch strategischer, wirksamer und effizienter
einzusetzen. Dies wird insbesondere durch eine Fokussierung und Neuausrichtung
der bilateralen staatlichen EZ erreicht. Auch nach dieser Neujustierung bleibt
das BMZ mit der bilateralen EZ weiterhin in zahlreichen Ländern
Lateinamerikas sowie regional aktiv. Zudem wird das Engagement nicht-staatlicher und
multilateraler Akteure in der Region weiterhin durch Mittel des BMZ
unterstützt.
Die Bundesregierung pflegt seit Jahren vertrauensvolle, partnerschaftliche
Beziehungen zu Nicaragua in den unterschiedlichsten Bereichen. Dies entspricht
der Philosophie der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen
Amtes (AA), deren Ziel eine deutliche Intensivierung der partnerschaftlichen
Beziehungen mit den Ländern der Region ist. Mit der Initiative sollen der
politische Austausch verstärkt, die Wirtschaftsbeziehungen belebt und die
Kooperation in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft ausgebaut werden.
AA und BMZ stehen im engen Austausch, um die Neu-Fokussierung der EZ
mit den Zielen der Lateinamerika- und Karibik-Initiative aufeinander
abzustimmen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18196 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20436 verwiesen.
1. Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in Nicaragua, und
wie passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des
Auswärtigen Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
andererseits (bitte begründen)?
Es wird verwiesen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Vorbemerkungen der Bundesregierung zu den Antworten der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/18196 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20436 sowie ebenda auf
die Antwort zu Frage 5a.
2. An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die
Bundesregierung derzeit in Nicaragua, und ist eine Aufstockung dieser
Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit,
Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Falls ja, in welcher Höhe?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung trägt zu multilateralen entwicklungspolitischen
Aktivitäten in Nicaragua durch ihre Beiträge zum Kernbudget multilateraler
Organisationen und Fonds bzw. ihre Anteile am Kapital multilateraler Banken bei.
Beispielsweise beteiligt sich Deutschland an der EU-Entwicklungszusammenarbeit
in Nicaragua über seinen Beitrag zum EU-Haushalt mit rund 21 Prozent. Für
die Jahre 2014 bis 2020 wurden Nicaragua aus dem EU-Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit (EZI) rund 204 Mio. Euro zugesagt. Davon wurden
2019 beispielsweise 20 Mio. Euro aus den geografischen und thematischen
Programmen des EZI ausgezahlt. Hinzu kamen 2 Mio. Euro aus dem
Instrument für Frieden und Sicherheit und aus dem Instrument der humanitären
Hilfe. Das weitere EU-Engagement, an dem Deutschland sich beteiligt, kann unter
folgendem Link eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/international-partners
hips/where-we-work/nicaragua_en. Des Weiteren hält Deutschland rund
1,89 Prozent Anteile am Kapital der Interamerikanischen Entwicklungsbank
(IDB). Im Jahr 2020 hat die IDB 83 Mio. US-Dollar zugesagt und 172 Mio.
US-Dollar ausgezahlt, um die Finanzierung von Entwicklungsprojekten in
Nicaragua fortzusetzen und zur Linderung der unmittelbaren Auswirkungen der
COVID-19-Krise beizutragen. Auch zum Engagement von Organisationen der
Vereinten Nationen (VN) in Nicaragua trägt die Bundesregierung durch
Kernbeiträge bei. Mögliche Fortführungen bzw. Aufstockungen des diesbezüglichen
Engagements in den genannten Bereichen stehen unter dem Vorbehalt künftiger
Haushaltsaufstellungen, so dass hierzu gegenwärtig keine Aussage getroffen
werden kann.
3. Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die
Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua im Rahmen der Reformstrategie „BMZ
2030“ künftig einzustellen, und wer war an dem Entscheidungs- und
Bewertungsprozess beteiligt (bitte nach Indikatoren und qualitativen
Kriterien aufschlüsseln und begründen)?
a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten
belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ in Nicaragua (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436)?
b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den
anderen strategischen Kriterien wie gute Regierungsführung,
Menschenrechte, Bedürftigkeit und qualitativen Einschätzungen zu
geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen
Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in Nicaragua
gewichtet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20436)?
c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua geführt?
Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
4. Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua der Dialog mit
anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in
Nicaragua Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah der
Abstimmungsprozess aus?
8. Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung
und anderen privaten und/oder staatlichen Gebern, um die „BMZ 2030“-
Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in
Nicaragua zu koordinieren?
a) Wann und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-
Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Nicaragua
informiert?
Die Fragen 4, 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung zur Beendigung der bilateralen staatlichen EZ mit Nicaragua
traf und verantwortete das BMZ im Rahmen des Ressortprinzips auf Grundlage
objektiver Kriterien. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 3 sowie 3a bis
c verwiesen. Vor der Entscheidung des BMZ über das künftige Engagement in
Nicaragua gab es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem AA.
Der Dialog mit anderen Gebern ist ebenfalls Teil der Umsetzung der BMZ
2030-Reformschritte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
5. Welche Kriterien müsste Nicaragua der Bundesregierung nach erfüllen,
um als Partnerland der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wieder
aufgenommen zu werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der nationalen
Gesundheits- und Katastrophenschutzsysteme in Nicaragua ein?
Das Gesundheitssystem ist trotz des niedrigen Pro-Kopf-Einkommens
vergleichsweise gut organisiert und bietet breiten Bevölkerungsteilen eine
kostenlose Gesundheitsversorgung. Dabei bestehen jedoch gravierende qualitative
Mängel: Es fehlt insbesondere an hochwertigeren Medikamenten, Ausrüstung
und hochqualifiziertem Personal.
Die fragile Infrastruktur und die oft ärmlichen Behausungen machen die
Bevölkerung Nicaraguas besonders anfällig für die Folgen von Naturkatastrophen
wie Erdbeben, Wirbelstürmen oder Überschwemmungen. Die
Katastrophenschutzsysteme sind im regionalen Vergleich dennoch gut aufgestellt –
insbesondere Evakuierungsmechanismen und Notversorgung funktionieren effektiv und
schnell.
7. Ist die Bundesregierung in Nicaragua an Entwicklungsprojekten
beteiligt, an denen auch andere Geber beteiligt sind?
Falls ja, an welchen, und finden Gespräche bezüglich der Ausstiegspläne
statt?
Im Rahmen des Vorhabens „Effizienzsteigerung in der Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgung in Nicaragua“ ist die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung am
nicaraguanischen Infrastrukturprogramm PISASH (Programa Integral Sectorial de
Agua Potable y Saneamiento Humano) zur Verbesserung der städtischen
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beteiligt. Geber von PISASH sind die
Regierung Nicaraguas, das staatliche Wasserversorgungsunternehmen ENA-
CAL, die spanische Entwicklungsagentur (AECID), die Zentralamerikanische
Bank für Wirtschaftsintegration (BCIE), die Europäische Union (EU) und die
Europäische Investitionsbank (EIB) sowie die IDB. Über Ko-Finanzierungen
sind EU, die Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DE-
ZA) und ENACAL am Vorhaben „Effizienzsteigerung in der Trinkwasserver-
und Abwasserentsorgung in Nicaragua“ beteiligt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8b) Wann und wie wurden die großen internationalen Organisationen
(insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen)
sowie kirchliche Hilfswerke (wie Brot für die Welt), die Projekte und
Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in
Nicaragua durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der
Bundesregierung und den damit verbundenen offiziellen Rückzug der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Nicaragua informiert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
9. Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von
politischen- und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Nicaragua zu der
neuen Strategiereform „BMZ 2030“ zugetragen?
Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung
darauf reagiert?
Es gab vereinzelte Schreiben kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Vertreter, in
denen nähere Erläuterungen zu den Umständen der mit dem Reformprozess
BMZ 2030 einhergehenden Entscheidung, die bilaterale staatliche EZ mit
Nicaragua auszusteuern, erbeten wurden. Die Bundesregierung hat diese Schreiben
unter Hinweis auf die in der Vorbemerkung und in der Antwort 1 dargestellten
Gründe beantwortet.
10. Werden Entwicklungsvorhaben des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amts sowie
Entwicklungsinitiativen, die unter dem Dach von Engagement Global
gGmbH in Nicaragua laufen, miteinander abgestimmt bzw. koordiniert?
Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
dem Auswärtigen Amt, um geplante, laufende sowie abgeschlossene
Projekte in Nicaragua abzustimmen, zu koordinieren und zu
evaluieren?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 8a und 8c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375
verwiesen.
b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende
Projekte des Auswärtigen Amts sowie Entwicklungsvorhaben, die
über „Engagement Global gGmbH“ laufen, in Nicaragua?
BMZ 2030 bezieht sich auf das bilaterale staatliche Engagement des BMZ. Die
Zusammenarbeit anderer Ressorts mit Nicaragua ist davon ebenso wenig
berührt wie die Förderungen von Projekten der Zivilgesellschaft über
Engagement Global.
c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen
Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag
der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in Nicaragua
durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?
Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die
Bundesregierung mit einbezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8c der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der
Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua koordiniert, effizient und
wirksam ist, und sieht die Bundesregierung bei den laufenden
Projekten Optimierungsbedarf?
Falls ja, welchen?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8d der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16b verwiesen.
11. Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf Nicaragua?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung hat sich für die Förderung gesellschaftlicher
Dialogprozesse und Depolarisierung in Nicaragua eingesetzt. Im Austausch mit der
Zivilgesellschaft wurde das Frauennetzwerk UNIDAS 2019 im Rahmen der
Lateinamerika- und Karibik-Initiative des AA gegründet. Ziel ist es, die
Teilhabe von Frauen in Politik, Medien, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu
stärken und den Austausch zu fördern. Es gibt drei nicaraguanische Mitglieder
im Frauennetzwerk UNIDAS.
12. Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in Nicaragua mit
der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika
und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Bilaterale Vorhaben mit Nicaragua werden vorrangig mit der Regierung
Nicaraguas und den zuständigen Sektorinstitutionen abgestimmt. Da in Nicaragua
keine Regionalvorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ) aktiv sind, in
denen die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika
und die Karibik (ECLAC) als politischer Träger und Umsetzungspartner
fungiert, fand keine weitergehende Abstimmung statt.
13. Hat die Bundesregierung für Nicaragua – oder über
Durchführorganisationen in Nicaragua – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen
Angelegenheiten beauftragt?
Ja, gemäß § 5 Absatz 1 des Generalvertrages der GIZ mit dem Bund.
a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden?
Im Rahmen der TZ hat die GIZ eine Consultingfirma zur Durchführung einer
Komponente des GIZ Programms „Effizienzsteigerung in der Trinkwasserver-
und Abwasserentsorgung in Nicaragua“ beauftragt. Es handelt sich um einen
Beratungsauftrag zur institutionellen Stärkung des nationalen
Wasserversorgungsunternehmens ENACAL (Empresa Nicaragüense de Acueductos y
Alcantarillados Sanitarios).
Das Vorhaben einschließlich dieses Beratungsauftrags ist noch in Umsetzung,
zu den Ergebnissen kann erst nach Projektende berichtet werden.
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen
Beratungsaufträge?
Die Gesamtkosten des o. g. Beratungsauftrages beliefen sich auf 5 183 620
Euro.
14. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung
der „BMZ 2030“-Reformstrategie in Nicaragua auf bestehende
Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen. Die Instrumente der
deutschen EZ zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind von BMZ 2030 ebenfalls
nicht berührt.
15. Wie passt das Reformkonzept „BMZ 2030“ zu der BMZ-Wasserstrategie
in Nicaragua?
Es gibt keine ausschließlich auf Nicaragua bezogene BMZ-Wasserstrategie.
Grundsätzlich folgt das Engagement des BMZ im Bereich Wasser der
Wasserstrategie (
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapi
ere/Strategiepapier404_06_2017.pdf). In Nicaragua wird das bilaterale
Engagement im Bereich Wasser nachhaltig zu Ende geführt.
16. Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und
Maßnahmen im Wassersektor in Nicaragua im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der im Zuge der Reformstrategie
„BMZ 2030“ angekündigten Beendigung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua auslaufen zu lassen (bitte begründen)?
Die bilaterale staatliche EZ mit Nicaragua wird verantwortungsvoll und unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive über die nächsten
Jahre hinweg auslaufen.
Die Vorhaben der TZ im Wassersektor werden damit voraussichtlich bis Ende
2023 abgeschlossen sein. Für Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ)
wird ein Abschluss bis 2025 angestrebt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass
Investitions- bzw. Infrastrukturvorhaben stark externen Faktoren, wie dem
Voranschreiten von Ausschreibungsprozessen und Bauleistungen, dem Erbringen
von Partnerbeiträgen, sowie externen Rahmenbedingungen und aktuell
zusätzlich den Auswirkungen der Corona-Pandemie unterliegen.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht
erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen
Gebern fortgeführt werden?
Falls ja, von wem?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Nicaragua die
angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit
selbstständig erreichen kann?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 16a der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die
qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und
welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?
Die Durchführungsorganisationen dokumentieren Fortschritte und Ergebnisse
der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten im Rahmen regelmäßiger und detaillierter
Programmberichterstattung. Fortschritts- und Abschlussberichte auf der Ebene von Einzelvorhaben
belegen zudem empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung
dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung
durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom
BMZ verantwortete EZ. Die vorgenannten Kriterien sind in die Bewertung der
Wirksamkeit der Projekte eingeflossen.
c) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus
zwischen den Projekten im Wassersektor in Nicaragua aus?
Der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus basiert auf dem nationalen
Entwicklungsplan (Plan Nacional de Desarrollo Humano) der nicaraguanischen
Regierung. Die Abstimmung zwischen dem nationalen
Wasserversorgungsunternehmen ENACAL, dem Finanz- und Außenministerium sowie den einzelnen
Gebern läuft dabei auf bilateraler Ebene. Im Bereich der Projekte mit
Schwerpunkt integriertes Wasserressourcenmanagement in Wassereinzugsgebieten
wird die Abstimmung und Koordination vom Außenministerium unter
Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden und des Umweltministeriums gesteuert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
d) Werden nicaraguanischen Akteure aus dem Wassersektor
miteinbezogen?
Falls ja, wer, und wie sieht die Zusammenarbeit aus?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Vorhaben der KfW werden in Zusammenarbeit mit dem nationalen
Wasserversorgungsunternehmen ENACAL (Empresa Nicaragüense de Acueductos y
Alcantarillados) vorbereitet und umgesetzt. Hierfür steht die KfW in engem
und regelmäßigem Kontakt mit ENACAL.
Folgende Akteure aus dem Wassersektor werden bei Planung und
Durchführung der GIZ-Vorhaben einbezogen:
– Nationale Wasserbehörde (ANA)
– Komitees für Trinkwasser und Abwasser (CAPS)
– Nationales Wasserversorgungsunternehmen (ENACAL)
– Sozialer Notfall Investitionsfond (FISE)
– Nationale Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser (INAA)
– Nationale Waldbehörde (INAFOR)
– Nationales Institut für territoriale Studien (INETER)
– Umweltministerium (MARENA)
– Ministerium für auswärtige Beziehungen (MINREX)
– Wasser- und Abwasserabteilungen der unterstützen Munizipien
Die Fachbehörden sind in die Planung und Durchführung der einzelnen
Programmkomponenten einbezogen. Hierzu finden regelmäßige
Koordinierungstreffen statt.
Folgende Akteure aus dem Wassersektor werden bei Planung und
Durchführung der Vorhaben der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
einbezogen:
– Komitees für Trinkwasser und Abwasser (CAPS)
– Zentrum für die Forschung der Wasserressourcen in Nicaragua der
nationalen Universität (CIRA)
– Nationales Wasserversorgungsunternehmen (ENACAL)
– Ministerium für Förderung, Industrie und Handel (MIFIC)
– Gesundheitsministerium (MINSA)
– Nationale Wasserbehörde (ANA)
Die Fachbehörden sind in die Planung und Durchführung der einzelnen
Programmkomponenten einbezogen. Hierzu finden regelmäßige
Koordinierungstreffen statt.
17. Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und der nationalen nicaraguanischen Wasserbehörde (ANA) sowie
der nicaraguanischen Aquädukt- und Kanalisationsgesellschaft (ENA-
CAL) aus, insbesondere was die Planung und Koordinierung von
Projekten im Wassersektor angeht?
Die zentrale Plattform für den genannten Austausch waren die
Regierungsgespräche zwischen der deutschen und der nicaraguanischen Regierung. Diese
haben zuletzt im Jahr 2017 unter aktiver Beteiligung des Außenministeriums und
von ENACAL, den Projektträgern der deutschen Vorhaben, stattgefunden.
18. Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre
entwicklungspolitischen Projekte im Wassersektor und durch
Ressourcenschutzprogramme in Nicaragua erreichen?
Mit dem laufenden EZ-Programm „Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung“
in Nicaragua trägt die Bundesregierung zu dem Ziel bei, auf Grundlage
verbesserter Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der
Wasserressourcen den Zugang der Bevölkerung zu qualitativ angemessenen
Trinkwasser- und Sanitärdienstleistungen nachhaltig zu verbessern. Die
Zielerreichung kann abschließend beurteilt werden, wenn die Projekte des
Programms, die sich derzeit noch in Umsetzung befinden, abgeschlossen sind.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserpolitik Nicaraguas, und
welcher Reformbedarf wurde diesbezüglich festgestellt?
Nicaragua ist sich seiner Herausforderungen im Wassersektor bewusst und hat
sich im Rahmen seiner Sektorstrategie PISASH sowie dem zugehörigen
Investitionsplan zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen der nicaraguanischen
Bevölkerung über den universalen Zugang zu Wasser- und Sanitärversorgung
sowie deren Qualität zu verbessern. Während im Ausbau des Zugangs zur
Versorgung Fortschritte gemacht werden, stellen die Qualität der Versorgung sowie
die nachhaltige und an den Klimawandel angepasste Bewirtschaftung der
Wasserressourcen noch große Herausforderungen dar. Reform- bzw.
Beratungsbedarf besteht damit insbesondere hinsichtlich der folgenden zwei Punkte:
– Sicherung der ökonomischen, technischen und institutionellen
Nachhaltigkeit von Investitionen sowie Verbesserung der Qualität der
Versorgungsleistungen.
– Umsetzung des im Wassergesetz festgeschriebenen Konzepts des
integrierten Wasserressourcenmanagements durch institutionelle Stärkung der
zuständigen Fachbehörden.
Durch eine kürzlich erfolgte Reform des nationalen Wassergesetzes, die über
eine Anpassung von Zuständigkeiten eine bessere Funktionsfähigkeit der
Institutionen erreichen soll, befindet sich der Sektor außerdem teilweise im
Umbruch.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung bei dem
Auf- und Ausbau von Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgungssystemen ein?
ENACAL strebt im Rahmen seiner Zuständigkeit einen Ausbau der
Wasserversorgung auf 96 Prozent bis 2025 an, im Abwasserbereich soll eine Abdeckung
von 75 Prozent bis 2026 erreicht werden. Angesichts der großen
Anstrengungen ENACALs, Investitionen im Sektor umzusetzen, hält die Bundesregierung
die angestrebte Ausweitung der Trinkwasserversorgung für möglich. Im
Abwasserbereich wird das Ziel angesichts des kurzen Zeitraums und der
Fortschritte in den letzten Jahren nach derzeitigem Stand als ambitioniert
eingeschätzt.
b) Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die
ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Wasserversorgung in Nicaragua
unzureichend ist?
Die Gründe für die bislang in Teilen unzureichende Wasserversorgung in
Nicaragua sind vielschichtig. Optimierungsbedarf besteht nach Einschätzung der
Bundesregierung u. a. beim Ausbau der Infrastruktur (v. a. im
Abwasserbereich), bei der Qualität der Versorgungsleistungen, bei Design und
Bauausführung sowie bei Betrieb und Wartung vorhandener Anlagen, bei den technischen
und betriebswirtschaftlichen Kapazitäten der Wasserversorgungsunternehmen
und -institutionen, dem nachhaltigen Management der Wasserressourcen
(insbesondere angesichts der drohenden Auswirkungen des Klimawandels), bei den
Kapazitäten der Sektorinstitutionen sowie beim regulatorischen Rahmenwerk.
c) Welche Maßnahmen wären nach Einschätzung der Bundesregierung
notwendig, um den Zugang zur Wasserversorgung zu verbessern?
Um den Zugang zur Wasserversorgung zu verbessern, ist nach Einschätzung
der Bundesregierung eine konsequente Umsetzung des Sektorinvestitionsplans
„Plan Nacional de Recursos Hídricos“ sowie ein flächendeckender Ausbau der
ländlichen Wasser- und Sanitärversorgung mittels nachhaltig konzeptionierter,
angepasster Investitionen sowie Effizienzsteigerungen in den bestehenden
Systemen bei einem gleichzeitig integrierten und nachhaltigen Management der
Wasserressourcen und Stärkung der Sektorinstitutionen notwendig.
20. Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der
Bundesregierung von anderen Gebern in Nicaragua bekannt, die sich auf die
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung beziehen, und wie häufig
findet ein fachlicher Austausch statt?
In den vergangenen Jahren gab es anlassbezogenen fachlichen Austausch. Seit
diesem Jahr findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen der
Deutschen Botschaft, GIZ, KfW, EU, DEZA und AECID statt. Der Bundesregierung
sind die folgenden Maßnahmen anderer Geber im Wassersektor bekannt (ohne
Anspruch auf Vollständigkeit):
Geber Interventionsbereich
Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) Ländliche Trinkwasser- und Sanitärversorgung
PISASH, Phase I: Investitionen in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur
Europäische Union (EU) PISASH, Phase I: Investitionen in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur
Europäische Investitionsbank (EIB) PISASH, Phase I: Investitionen in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur
Spanische Entwicklungsagentur (AECID) PISASH, Phase I: Investitionen in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur
Zentralamerikanische Bank für Wirtschaftsintegration
(BCIE)
PISASH, Phase I: Investitionen in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur
PISASH, Phase II: Investitionen in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur
Abwasserentsorgung Bluefields
Korea Eximbank Abwasserentsorgung Juigalpa
21. Sieht die Bundesregierung in Nicaragua einen Zusammenhang zwischen
dem schlechten Zugang zu Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
22. Welche Gespräche führte die Bundesregierung zuletzt auf
Regierungsebene mit Nicaragua, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt mit der nicaraguanischen
Regierung. Der nicaraguanische Außenminister Denis Moncada Colindres
nahm an der hybriden EU-Lateinamerika-/Karibik-Konferenz im Dezember
2020 in Berlin unter deutscher Ratspräsidentschaft teil, wie bereits zuvor im
Mai 2020 Präsidialberater Oquist an der virtuellen Konferenz der
Lateinamerika- und Karibik-Initiative mit Schwerpunkt Pandemiebekämpfung. Zudem
nahm der nicaraguanische Landwirtschaftsminister Edward Centeno im Januar
2021 an dem virtuellen Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) in
Berlin teil.
Der Handlungsspielraum ist jedoch dadurch begrenzt, dass die nicaraguanische
Regierung insbesondere im Wahljahr 2021 darauf bedacht ist, den politischen
Einfluss ausländischer Akteure im Land möglichst weitgehend zu unterbinden
– auch um den Preis zunehmender internationaler Isolation. Die
Bundesregierung stimmt sich mit europäischen und internationalen Partnern ab, um für die
Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Prinzipien einzutreten und
gleichzeitig direkte Gesprächskanäle zur nicaraguanischen Regierung zu
erhalten.
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ISSN 0722-8333]