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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitslosengeld II - Leistungsberechtigung von EU-Ausländern

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.03.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2691224.02.2021

Arbeitslosengeld II – Leistungsberechtigung von EU-Ausländern

der Abgeordneten René Springer, Norbert Kleinwächter, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden für August 2020 insgesamt 435 733 Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich als Regelleistungsberechtigte (RLB) geführt (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=migrationsmonitor). Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Die Gesamtregelleistung setzt sich aus Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) zusammen (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Glossare/Generische-Publikationen/Gesamtglossar.pdf?__blob=publicationFile).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden zum Stichtag 31. Dezember 2020 (beziehungsweise dem zuletzt verfügbaren Zeitpunkt) als Regelleistungsberechtigte (RLB) in der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt, und wie hat sich deren Zahl in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Jahren und in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?

2

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden zum Stichtag 31. Dezember 2020 als erwerbsfähige Leistungsempfänger (ELB) in der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt, und wie hat sich deren Zahl in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Jahren und in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?

3

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden zum Stichtag 31. Dezember 2020 als nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger (NEF) in der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt, und wie hat sich deren Zahl in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Jahren und in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?

4

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden zum Stichtag 31. Dezember 2020 als erwerbsfähige Leistungsempfänger in der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende jeweils geführt, die

a) sozialversicherungspflichtig beschäftigt,

b) ausschließlich geringfügig beschäftigt

sind, und wie hat sich deren Zahl in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Jahren und in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?

5

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden zum Stichtag 31. Dezember 2020 als erwerbsfähige Leistungsempfänger in der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt, die vor dem Leistungsbezug einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, und wie hat sich deren Zahl in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Jahren und in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden zum Stichtag 31. Dezember 2020 als erwerbsfähige Leistungsempfänger in der Bestandsstatistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und

a) weniger als 1 000 Euro,

b) weniger als 700 Euro,

c) weniger als 400 Euro verdienen?

7

Ab welchem monatlichen Einkommen beziehungsweise welcher Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden eines Ausländers aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geht die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr von einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit und damit im Sinne der europäischen Vorschriften zur Arbeitnehmerfreizügigkeit von einer Arbeitnehmereigenschaft aus?

8

Wie viele Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2020 bereits länger

a) als ein Jahr,

b) als zwei Jahre,

c) als drei Jahre,

d) als vier Jahre,

e) als fünf Jahre,

f) als zehn Jahre

im Regelleistungsbezug (Verweildauer im Regelleistungsbezug mit einer maximalen Unterbrechung von 31 Tagen)?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der arbeitssuchenden Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2020 jeweils keinen Berufsabschluss besessen haben?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2020 neben Arbeitslosengeld auch aufstockende Leistungen (Arbeitslosengeld II) erhalten haben?

11

Wie hoch waren die Kosten für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bitte Leistungen und Verwaltungskostenanteil getrennt ausweisen) an Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich im Jahr 2020 insgesamt, und wie haben sich diese in den Jahren 2010 bis 2020 entwickelt (bitte nach Jahren getrennt und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Berlin, den 21. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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