Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27000)
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/27000 ergeben sich Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Aufnahme einer Regelung zur ausschließlichen Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel für dienstliche Belange der Bundesminister?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Erfassung der Verwendung privater E-Mail-Adressen durch Bundesminister?
Wurde für den dienstlichen Austausch über die Corona-Politik über ein privates Postfach des Bundeskanzleramtsministers und Bundesministers für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun eine geeignete Verschriftlichung des Inhalts vorgenommen, und wenn ja, wie, und durch wen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10084)?
Wer entscheidet nach welchen Maßstäben, ob die Verschriftlichung des Inhalts eines persönlichen Gesprächs, einer SMS oder einer privaten E-Mail erfolgt und ob der Inhalt für die inhaltliche Bearbeitung des Verwaltungsvorgangs relevant ist (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10084)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Nutzung privater Kommunikationsmittel durch Mitglieder der Bundesregierung relevante Informationen keinen Eingang in die ordnungsgemäße Aktenführung finden?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?