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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Eingeschränkter Zahlungsverkehr christlicher Hilfsorganisationen in Syrien

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2747410.03.2021

Eingeschränkter Zahlungsverkehr christlicher Hilfsorganisationen in Syrien

der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 auf Bundestagsdrucksache 19/26646 ergibt sich für die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis.

Originalantwort Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 auf Bundestagsdrucksache 19/26646: „Die Bundesregierung steht zu möglichen Auswirkungen von US-Sanktionen auf den Zahlungsverkehr von Hilfsorganisationen sowie allgemein in Bezug auf die Abwicklung von Zahlungsverkehr für humanitäre Güter mit der Regierung der Vereinigten Staaten in Kontakt. Sie setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union nachdrücklich dafür ein, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe nicht durch Sanktionen behindert wird.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Seit wann steht die Bundesregierung bezüglich der „möglichen Auswirkungen von US-Sanktionen auf den Zahlungsverkehr von Hilfsorganisationen sowie allgemein in Bezug auf die Abwicklung von Zahlungsverkehr für humanitäre Güter“ mit der Regierung der Vereinigten Staaten in Kontakt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 auf Bundestagsdrucksache 19/26646)?

2

Mit welchen konkreten Partnern in der Europäischen Union „setzt sich [die Bundesregierung] nachdrücklich dafür ein, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe nicht durch [die US-]Sanktionen behindert wird.“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 auf Bundestagsdrucksache 19/26646)?

3

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung allein mit der Regierung der Vereinigten Staaten unternommen, um mögliche Auswirkungen von US-Sanktionen auf den Zahlungsverkehr von Hilfsorganisationen sowie allgemein in Bezug auf die Abwicklung von Zahlungsverkehr für humanitäre Güter zu verhindern bzw. zu beenden?

4

Welche konkreten Erfolge konnte die Bundesregierung bei der Auflösung von möglichen Auswirkungen von US-Sanktionen auf den Zahlungsverkehr von Hilfsorganisationen sowie allgemein in Bezug auf die Abwicklung von Zahlungsverkehr für humanitäre Güter bis heute erzielen?

5

Welche (christlichen) Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Art und Weise von den US-Sanktionen und Zahlungsverkehrseinschränkungen betroffen?

6

Haben sich diese Hilfsorganisationen bereits an die Bundesregierung gewandt?

a) Wenn ja, wann wurde die Bundesregierung auf diesen Umstand aufmerksam gemacht?

b) Wenn nein, bietet die Bundesregierung oder eine ihr untergeordnete Instanz Möglichkeiten für (christliche) Hilfsorganisationen mit Einschränkungen im Zahlungsverkehr, gegen diese Einschränkungen vorzugehen bzw. diese aufheben lassen (bitte die direkten Kontaktdaten angeben)?

7

Wie plant die Bundesregierung in Zukunft sicherzustellen, dass Sanktionen der Vereinigten Staaten jeglicher Art sich ausschließlich gegen Verantwortliche und nicht gegen ganze Bevölkerungen richten und dass der Zugang von humanitären Gütern und Organisationen stets gewährleistet ist (bitte begründen)?

Berlin, den 25. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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