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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der palästinensischen Organisation Al-Haq

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

22.06.2021

Aktualisiert

09.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3035808.06.2021

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der palästinensischen Organisation Al-Haq

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die palästinensische Nichtregierungsorganisation (NGO) Al-Haq dokumentiert nach eigenen Angaben die Verletzung der Rechte von Palästinensern im Westjordanland (Judäa und Samaria), in Ostjerusalem und dem Gaza-Streifen. Sie hat ihren Sitz in Ramallah (http://www.alhaq.org/about-alhaq/7136.html, abgerufen am 20. Mai 2021). Unter anderem von der israelischen Nichtregierungsorganisation Monitor wird Al-Haq vorgeworfen, eine der führenden Organisation der gegen Israel gerichteten „Lawfare“-Strategie zu sein (http://www.ngo-monitor.org/data/images/File/lawfare-monograph.pdf, S. 2, abgerufen am 20. Mai 2021) und führt für Al-Haqs „Lawfare“-Kampagnen mehrere Beispiele an (ebd., S. 63 ff.). Als „Lawfare“ wird in diesem Zusammenhang das missbräuchliche Ausschöpfen rechtlicher Mittel gegen staatliche Akteure vor nationalen, drittstaatlichen und internationalen Gerichten verstanden.

Die parallel zur UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban 2001 veranstaltete NGO-Konferenz, an der Al-Haq teilnahm, endete mit einer Erklärung, in der Israel als „rassistischer Apartheidsstaat“, der schuldig an „Kriegsverbrechen, Fällen von Genozid und ethnischen Säuberungen“ sei, bezeichnet wurde (https://edition.cnn.com/2001/WORLD/africa/09/02/durban.racism/, abgerufen am 3. November 2020). Diese NGO-Konferenz gab den Startschuss für die beschriebene gegen Israel gerichtete „Lawfare“-Strategie (vgl. Edelstein, Jason, Ten Years of the Durban Strategy, https://jewishweek.timesofisrael.com/ten-years-of-the-durban-strategy/, abgerufen am 20. Mai 2021). Al-Haq ist Unterzeichner einer gemeinsamen mündlichen Intervention beim UN-Menschenrechtsrat, die Israel als Apartheid-Regime bezeichnet (http://www.alhaq.org/advocacy/17009.html, abgerufen am 20. Mai 2021).

Al-Haq wird von Shawan Jabarin geleitet. Der israelische Oberste Gerichtshof charakterisierte Shawan Jabarin in Bezug auf seine Betätigung als „Menschenrechtler“ und seine Verbindungen zum Terrorismus in einem Urteil 2007 als „Dr. Jekyll und Mr. Hyde“ (https://www.thenational.ae/world/mena/shawan-jabarin-is-an-activist-to-some-a-terrorist-to-others-1.443032, abgerufen am 20. Mai 2021). 2008 bezeichnete die israelische Regierung Shawan Jabarin als „senior activist“ der Volksfront zur Befreiung Palästinas (englisch: Popular Front for the Liberation of Palestine, PLFP; http://www.hamoked.org/items/9122_eng.pdf, abgerufen am 20. Mai 2021). Wegen der Verbindungen von Al-Haq zur PLFP haben mehrere Zahlungsdienstleister ihre Tätigkeit für Al-Haq und weitere palästinensische NGOs eingestellt (http://www.uklfi.com/credit-card-donations-to-terrorist-linked-ngos-terminated, abgerufen am 20. Mai 2021).

Der NGO Monitor zufolge hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über ein Projekt des Zentralen Friedensdienstes Al-Haq finanziell gefördert (siehe https://www.ngo-monitor.org/ngos/al_haq/, abgerufen am 20. Mai 2021). Der Zentrale Friedensdienst berichtet auf seiner Homepage über eine Kooperation mit Al-Haq, um Al-Haqs „Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren“ (Seite an Seite: Stärkung zivilgesellschaftlicher Kräfte, https://www.ziviler-friedensdienst.org/de/projekt/seite-seite-staerkung-zivilgesellschaftlicher-kraefte, abgerufen am 20. Mai 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstiger ODA-fähiger Vorhaben in Kooperation mit Al-Haq hat die Bundesregierung jemals gefördert (bitte nach Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Auftraggeber, DAC-Sektorschlüssel aufschlüsseln)?

a) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das jährliche Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil je-weils welcher Geldgeber?

b) Welche sonstigen Organisationen sind jeweils Förderungsempfänger in welchem Umfang für diese Maßnahmen und Projekte?

c) Welche Organisationen sind jeweils die Partner der Durchführungsvereinbarung?

d) Welche Ziele sollen durch die Maßnahmen und Projekte jeweils erreicht werden?

e) Welche dieser Projekte erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg?

f) Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurden nach Überprüfung eingestellt?

2

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung politische Stiftungen mit Al-Haq Projekte oder Veranstaltungen durchgeführt oder mit Al-Haq anderweitig kooperiert, und wenn ja, in welcher konkreten Weise?

3

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung kirchliche Akteure der Entwicklungszusammenarbeit die Organisation Al-Haq finanziell gefördert, mit Al-Haq Projekte oder Veranstaltungen durchgeführt oder mit Al-Haq anderweitig kooperiert, und wenn ja, in welcher konkreten Weise?

4

Welche Projekte hat der Zentrale Friedensdienst nach Kenntnis der Bundesregierung jemals in Kooperation mit Al-Haq durchgeführt?

a) Welchem konkreten Ziel dienten diese Projekte?

b) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das jährliche Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil jeweils welcher Geldgeber?

5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass aus BMZ-Mitteln über den Zentralen Friedensdienst die Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit von Al-Haq gefördert wird?

6

Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das jährliche Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil jeweils welcher Geldgeber für das Projekt „Seite an Seite: Stärkung zivilgesellschaftlicher Kräfte“ des Zentralen Friedensdienstes, und welche Summe bzw. Teilsumme wurde speziell für die Kooperation mit Al-Haq aufgewendet?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation mit Al-Haq im Zusammenhang mit der generellen Projektdurchführung?

8

Hält die Bundesregierung Al-Haq für förderungswürdig und generell für einen geeigneten Projektpartner in der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund von Al-Haqs Verwendung der „Lawfare“-Strategie gegen Israel und Al-Haqs Verbindungen zur PFLP (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)?

9

Hat sich die Bundesregierung zur „Lawfare“-Strategie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

10

Fördert die Bundesregierung nach eigener Kenntnis weitere Nichtregierungsorganisationen, die die „Lawfare“-Strategie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) anwenden, und wenn ja, um welche Organisationen handelt es sich?

Berlin, den 27. Mai 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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