[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/31495 –
Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte Mai dieses Jahres haben die Bundesministerin der Verteidigung
Annegret Kramp-Karrenbauer und der Generalinspekteur der Bundeswehr das
Papier „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ veröffentlicht. Dieses
Papier beinhaltet zahlreiche Ankündigungen für Reformen, sowie Überlegungen
und Prüfaufträge für weitergehende Veränderungen in der Truppe. Derartige
Strukturreformen sind dem Wesen von Streitkräften immanent. Streitkräfte
müssen sich stets in ihrer Schwerpunktsetzung, Fähigkeitsbereitstellung und
auch hinsichtlich ihrer selbstgewählten Organisationsstrukturen möglichst
flexibel an Lageänderungen anpassen, um bedarfsgerecht agieren zu können. Die
Geschichte der Bundeswehr ist von zahlreichen Strukturreformen
gekennzeichnet, die häufig mit einer veränderten Beurteilung der Sicherheitslage
einhergingen. Während der letzten großen Reform der Bundeswehr in den Jahren
2010/2011 wurde die Bundeswehr konsequent auf die Wahrnehmung von
internationalen Stabilisierungsoperationen getrimmt, die Material- und
Personalbereitstellung entsprechend reduziert und der Bereich der klassischen Landes-
und Bündnisverteidigung zum Nebenauftrag heruntergestuft. Wenngleich in
den vergangenen Jahren einige Punkte dieser Reformen bereits überarbeitet
wurden (Stichwort: Trendwende Personal und Material) und der Bereich
Landesverteidigung seit dem Weißbuch 2016 wieder verstärkt betrachtet wird,
entspricht die Struktur der Truppe heute noch weitestgehend den
Zielvorstellungen von 2011. Auf den ersten Blick erscheint eine strukturelle Anpassung
der Bundeswehr an die aktuellen Anforderungen daher ebenso schlüssig zu
sein, wie sich Reformbedarf aus den nach Ansicht der Fragesteller massiven
Defiziten im Bereich der Rüstungsbeschaffung, der Nutzung und der
Verwaltung ableiten lässt. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung unternimmt den
Versuch, diesem Reformbedarf im Schwerpunkt durch Anpassungen der
bestehenden Strukturen und sekundär durch strukturelle Neuordnungen gerecht
zu werden. Entscheidend ist jedoch nicht eine Reform zum Selbstzweck,
sondern dass die Truppe in die Lage versetzt wird, den bekannten Bedarf
zukünftig besser zu erfüllen. Das Eckpunktepapier lässt nach Ansicht der Fragesteller
vielfach unklar, inwiefern den angekündigten Neuordnungen jeweils konkret
eine solche Überlegung zugrunde liegt. Auch lässt sich insbesondere nicht
erkennen, inwiefern die von der Bundesregierung erkannte „Kopflastigkeit“ der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32062
19. Wahlperiode 17.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
16. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundeswehr durch die Reformen reduziert werden soll. Auffällig ist, dass laut
Eckpunktepapier zwar zwei Organisationsbereiche aufgelöst werden sollen, an
deren Stelle jedoch anderswo neue Kommandobehörden aufgebaut werden
sollen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis.
Mit dem Positionspapier „Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft“ vom 9.
Februar 2021 haben die Bundesministerin der Verteidigung und der
Generalinspekteur der Bundeswehr den Veränderungsbedarf, die Notwendigkeit von
Anpassungen in der Bundeswehr, der Bundeswehrverwaltung und dem
Bundesministerium der Verteidigung aufgezeigt. Mit den „Eckpunkten für die
Bundeswehr der Zukunft“ vom 18. Mai 2021 haben beide den detaillierten
Handlungsbedarf aufgegriffen und daraus entwickelte Vorschläge benannt. Erste konkrete
Maßnahmen im Rahmen exekutiver Verantwortung wurden entschieden, zu
weiteren entsprechende Untersuchungen beauftragt und gleichzeitig ein
Diskussionsbeitrag für die in der nächsten Legislaturperiode anstehenden
Entscheidungen formuliert.
1. Inwiefern lässt sich die von der Bundesregierung im Papier „Eckpunkte
für die Bundeswehr der Zukunft“ mehrfach attestierte Kopflastigkeit und
Verantwortungsdiffusion der Streitkräfte durch konkrete Zahlen und
Beispiele belegen, und was waren die maßgeblichen Feststellungen, die
dieser Lagebeurteilung zugrunde lagen?
Grundlage für die Lagebeurteilung sind u. a. zahlreiche Gespräche, welche die
Bundesministerin der Verteidigung und der Generalinspekteur der Bundeswehr
im Rahmen von Truppenbesuchen und Einsatzreisen geführt haben.
Umfangreiche Untersuchungen und Veröffentlichungen außerhalb und innerhalb der
Bundeswehr sowie die darin geäußerten Kritikpunkte und formulierten
Forderungen decken sich mit diesen Erkenntnissen. Dazu zählen insbesondere der
Abschlussbericht zum Programm „Innere Führung – heute“, der Bericht des
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019 und ein SWP-
Aktuell der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) aus dem Oktober 2020 sowie
die Lehrgangsarbeit des Lehrgangs General-/Admiralstabsdienst National 2017
der Führungsakademie der Bundeswehr aus dem Jahr 2019.
Im Ergebnis wurde ein vielfach empfundenes Missverhältnis zwischen Auftrag,
Kräften und Mitteln festgestellt (vgl. Abschlussbericht „Innere Führung –
heute“, Abschnitt 5.3). Ferner wurde regelmäßig Kritik an der Entkoppelung von
Zuständigkeit und Verantwortung geäußert (ebd. Abschnitt 2.1). In der
Bundeswehr ist eine „[…] bürokratische Überorganisation […] prägend für den Alltag.
[…] alte Strukturen und Prozesse passen längst nicht mehr[..]“ (Bericht des
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 2019, Vorwort, S. 5). Zu
beobachten ist in der Bundeswehr eine „[…] vorherrschende
Verantwortungsdiffusion“ (SWP-Aktuell 2020/A 84, S. 6) und die „[…] Zergliederung [der
Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche] erleichtert Zusammenarbeit […] nicht“
(ebd. S. 6).
2. Wie hat sich die Anzahl der Offiziere in der Bundeswehr seit dem Jahr
2000 nach Besoldungsgruppen und im Verhältnis zur jeweiligen
Gesamtzahl von Soldaten in der Bundeswehr entwickelt (bitte die Punkte
getrennt und nach Jahren aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Zahlen entsprechen den im Einzelplan 14 zugewiesenen
Planstellen:
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
B 10 4 4 3 4 4 4 3 3 3 3 3
B 9 21 21 24 23 24 24 26 26 26 27 30
B 7 47 51 51 51 51 47 47 47 47 45 48
B 6 130 125 122 123 123 126 126 127 128 131 129
B 3 326 321 316 326 326 326 326 327 329 330 335
B 2
A 16 823 820 843 877 877 877 877 880 883 885 895
A 15 2.757 2.765 2.923 2.923 2.923 2.923 2.953 2.962 2.977 2.992 3.209
A 14 5.317 5.317 5.987 5.987 5.987 5.987 5.988 5.996 6.020 6.031 6.031
A 13 3.556 3.556 3.748 3.748 3.748 3.927 3.897 3.879 3.840 3.812 3.581
A 12 1.061 1.061 2.802 2.802 2.802 2.802 2.804 2.804 2.811 2.816 2.821
A 11 9.561 9.561 7.628 7.628 7.628 7.628 7.631 7.631 7.633 7.648 7.649
A 10 8.512 8.512 8.055 8.055 8.055 8.055 8.057 8.058 8.057 8.057 8.058
A 9
(Lt)
6.326 6.326 5.782 5.782 5.782 5.603 5.603 5.603 5.603 5.588 5.583
Offz 38.441 38.440 38.284 38.329 38.330 38.329 38.338 38.343 38.357 38.365 38.372
Soldaten
gesamt
200.782 200.743 200.587 200.632 200.633 200.522 200.577 200.589 200.632 200.160 200.175
anteilig
Offz
19,15
%
19,15
%
19,09
%
19,10
%
19,10
%
19,11
%
19,11
%
19,12
%
19,12
%
19,17
%
19,17
%
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
B 10 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
B 9 29 27 27 25 25 25 26 26 27 27 27
B 7 48 47 46 49 46 49 49 52 52 51 52
B 6 125 127 128 128 124 121 124 126 129 134 132
B 3 333 335 338 340 345 358 364 374 374 371 373
B 2 1 1 1 1 1 1 1 1
A 16 895 895 900 904 909 952 962 986 1.005 1.022 1.050
A 15 3.209 3.209 3.252 3.295 3.338 3.638 3.660 3.794 3.905 4.258 4.358
A 14 6.031 6.031 6.053 6.075 6.097 6.191 6.260 6.328 6.412 6.506 6.587
A 13 3.581 3.581 3.508 3.436 3.363 3.128 3.128 3.215 3.241 3.246 3.368
A 12 2.821 2.821 2.921 3.021 3.221 3.474 3.498 3.566 3.671 3.745 3.846
A 11 7.649 7.649 7.639 7.629 7.619 7.614 7.590 7.809 8.057 8.564 8.701
A 10 8.058 8.058 7.958 7.858 7.435 6.884 6.771 6.550 6.405 6.127 6.127
A 9
(Lt)
5.583 5.583 5.328 5.073 5.018 4.905 4.905 4.905 4.905 4.905 4.905
Offz 38.365 38.366 38.101 37.837 37.544 37.343 37.341 37.735 38.187 38.960 39.530
Soldaten
gesamt
200.162 194.510 191.245 187.981 184.688 180.785 180.099 180.089 180.093 180.092 181.102
anteilig
Offz
19,17
%
19,72
%
19,92
%
20,13
%
20,33
%
20,66
%
20,73
%
20,95
%
21,20
%
21,63
%
21,83
%
3. Wie hat sich die Anzahl der in der Bundeswehr in Verwaltungstätigkeiten
eingesetzten Soldaten seit dem Jahr 2000 im Verhältnis zur jeweiligen
Gesamtzahl von Soldaten der Bundeswehr entwickelt, und wie hoch ist
hieran der Anteil von Offizieren?
Eine hinreichend belastbare, elektronisch auswertbare Datenbasis gibt es erst
seit 2012. Bis dahin waren auch die in der Bundeswehrverwaltung eingesetzten
Soldatinnen und Soldaten Teil der Streitkräfte; eine Differenzierung
hinsichtlich der Tätigkeiten ist im Nachhinein nicht möglich.
Jahr Gesamtzahl
Soldaten
Soldaten-
Dienstposten (DP)
Bundeswehrverwaltung
prozentualer
Anteil
davon
Offizier-DP
2012 194.510 5.261 2,70 % 2.359
2013 191.245 4.638 2,43 % 2.297
2014 187.981 4.814 2,56 % 2.308
2015 184.688 5.041 2,73 % 2.392
2016 180.785 5.115 2,83 % 2.412
2017 180.099 5.074 2,82 % 2.393
2018 180.089 5.188 2,88 % 2.426
2019 180.093 5.387 2,99 % 2.524
2020 180.092 5.401 3,00 % 2.534
Jul 21 181.102 5.452 3,01 % 2.559
4. Wie viele Dienstposten in Verwaltungsdienststellen müssten nach
Beurteilung der Bundesregierung reduziert werden, um auch unter
Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung von Verwaltungsdienstposten
der Bundeswehr in den vergangenen 20 Jahren die durch die
Bundesregierung festgestellte Kopflastigkeit der Truppe im Sinne der Ziele des
Eckpunktepapiers angemessen zu reduzieren?
Vorgabe aus den „Eckpunkten für die Bundeswehr der Zukunft“ ist die
konsequente Verschlankung des Bundesministeriums der Verteidigung in der
kommenden Legislaturperiode. Ziel ist die Fokussierung auf ministerielle,
strategische Kernaufgaben im politisch-parlamentarischen Raum, die notwendige
Fachaufsicht über den nachgeordneten Bereich und die Unterstützung der
Bundesministerin oder des Bundesministers der Verteidigung bei der Führung als
Inhaberin oder Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die
Streitkräfte. Entsprechende interne Untersuchungen zur Verschlankung werden derzeit
durchgeführt. An der strategisch-politischen Zielvorgabe, dass Streitkräfte und
Bundeswehrverwaltung bestimmte Aufgaben bundeswehrgemeinsam erledigen,
wird unverändert festgehalten. Zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen
dabei die entsprechenden Aufgaben gemeinsam mit Soldatinnen und Soldaten
wahr; die jeweilige Fachexpertise ergänzt sich im Sinne des Auftrages
zielführend.
5. Inwiefern strebt die Bundesregierung konkret an, über die genannten
Fälle des Eckpunktepapiers hinaus Dienstposten von
Verwaltungsdienststellen in die Truppe zu verlegen, und welche konkreten Beispiele gibt es,
inwiefern diese neuen Dienstposten in der Truppe benötigt werden und
verwendet werden können?
Das Bundesministerium der Verteidigung untersucht im gesamten
Geschäftsbereich Möglichkeiten der Substitution militärischer Dienstposten durch zivile
Dienstposten. Dabei werden insbesondere administrative Aufgaben in Stäben
dahingehend betrachtet, ob die dafür erforderlichen Qualifikationen im
Schwerpunkt zwingend militärische Expertise erfordern. Ziel ist es, militärisches
Personal verstärkt für den Kernauftrag der Truppe verfügbar zu machen. So bleibt
die Handlungsfähigkeit auch im Rahmen der gegebenen Personalobergrenzen
erhalten; neue oder hoch priorisierte Aufgaben können personell hinterlegt
werden.
Mit gleicher Zielrichtung werden im Zusammenhang mit den begonnenen
Untersuchungen zur Stärkung der Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ)
Möglichkeiten eruiert, die Streitkräfte weiter von administrativen
Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
6. Inwiefern können die durch wegfallende Verwaltungsdienstposten
beispielsweise im Bundesministerium der Verteidigung frei werdenden
Soldaten aufgrund ihres jeweiligen Dienstgrades adäquat und fachgerecht in
Truppenverwendungen eingesetzt werden, und verändern sich
beispielsweise durch die wegfallenden Verwendungsmöglichkeiten im
Bundesministerium der Verteidigung die Chancen für Berufsoffiziere, General
zu werden?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Entlang dieser Fokussierung kann qualifiziertes Personal aus dem
Bundesministerium der Verteidigung für die herausfordernden Aufgaben der
Bundeswehr gewonnen werden.
Gegebenenfalls daraus resultierende Veränderungen im Verwendungsaufbau
werden in der Personalentwicklungskonzeption berücksichtigt.
7. Welche Auswirkungen haben die angekündigten Reformen auf die
Laufbahnen der Offiziere und Unteroffiziere beispielsweise hinsichtlich der
geplanten Dienstposten für Berufssoldaten, die daraus resultierenden
Übernahmechancen zu selbigem und letztendlich die Anzahl an General-
und Generalstabsdienstposten in der Bundeswehr?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine größeren
Personalstrukturveränderungen erkennbar, die konkrete Auswirkungen auf das militärische
Dienstpostengefüge und somit auf z. B. Übernahme- oder Beförderungschancen in den
Laufbahnen erkennen lassen. Abhängig von den Veränderungen im Zuge der
Umsetzung der „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ – insbesondere
durch das Schaffen bundeswehrgemeinsamer Synergien auf Ämterebene – ist
diese Bewertung kontinuierlich zu evaluieren. Wesentliche Veränderungen bei
den fachlichen Ausprägungen in den Werdegängen und Verwendungsreihen
bedürften zur Umsetzung überdies eines personalplanerischen Vorlaufes. Die
Auswirkungen auf die Personalstruktur und den militärischen Personalkörper
können jedoch erst nach Umsetzung der „Eckpunkte für die Bundeswehr der
Zukunft“ in der Organisationsplanung ganzheitlich analysiert und bewertet
werden.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Verhältnisses
von Dienstpostenzahlen zwischen der kämpfenden Truppe sowie
Unterstützungskräften und Stabsdienst-, Kommando- sowie sonstigen
Dienstposten, die verwaltenden Tätigkeiten zuzuordnen sind, seit Aufstellung
der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes im Jahr 2000?
Die Dienstposten werden nicht in der Systematik der Fragestellung nach
Aufgabenbereichen attribuiert, so dass diese retrospektiv nicht nach den gefragten
Parametern ausgewertet werden können. Zur Anzahl der militärischen
Dienstposten in der Bundeswehrverwaltung und deren Beurteilung wird auf die
Antworten zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen.
a) Wie haben sich die Anteile der jeweiligen Gruppen am
Personalbudget der Bundeswehr im gleichen Zeitraum verändert?
Personalausgaben werden nicht differenziert nach Aufgabenbereichen erfasst.
9. Inwiefern konterkariert nicht die Neuaufstellung von mehreren
Kommandos und neuen Einrichtungen, wie beispielsweise des
Weltraumkommandos, des Territorialen Führungskommandos und des Generalarztes
der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung, die durch
Auflösung der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes frei
werdenden Dienstposten, indem diese unmittelbar an anderer Stelle wieder
neu entstehen?
a) Falls nein, durch welche konkreten Maßnahmen will die
Bundesregierung sicherstellen, dass trotz der Neuaufstellungen die
Kopflastigkeit der Truppe nachhaltig reduziert wird?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die mit den „Eckpunkten für die Bundeswehr der Zukunft“ getroffenen
Entscheidungen dienen trotz der Aufstellung neuer Kommandos den Bemühungen,
Stabsstrukturen zugunsten der Truppe zu verschlanken.
So hat der Generalinspekteur der Bundeswehr für die Weiterentwicklung des
Kommando Streitkräftebasis und des Kommando Territoriale Aufgaben der
Bundeswehr zum Territorialen Führungskommando der Bundeswehr eine
personelle Obergrenze für militärische Dienstposten angewiesen. Zudem wurde
durch den Generalinspekteur der Bundeswehr angewiesen, dass bei allen
Planungen und Überlegungen zu Stabstrukturen der Führungskommandos, Ämter
und vergleichbarer Kommandos prozentual festgelegt militärische Dienstposten
zu identifizieren sind, um diese insbesondere zur Stärkung von
Truppenstrukturen reinvestieren zu können.
10. Wie viele Dienstposten werden durch den Wegfall der Streitkräftebasis
und des Zentralen Sanitätsdienstes im Sinne des Eckpunktepapiers
eingespart werden können?
Zur genauen Anzahl der Dienstposten, die durch den Wegfall der
Streitkräftebasis umgewidmet werden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten
Angaben gemacht werden. Im Rahmen der Neuordnung der
Führungsstrukturen der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr werden durch den Inspekteur
des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Dienstposten reinvestiert, um
vordringliche personelle Fähigkeitslücken in diesem Bereich in eigener Zuständigkeit zu
schließen.
11. Wie viele zusätzliche Dienstposten werden im Bereich der zukünftigen
Dimensionen im Vergleich zu deren heutigen Äquivalenten zusätzlich
benötigt, um die von der Streitkräftebasis und dem Zentralen
Sanitätsdienst übernommenen Truppenteile aufnehmen und führen zu können?
Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben gemacht
werden. Darüber hinaus werden einzelne Truppenteile der heutigen
Streitkräftebasis, wie z. B. die Landeskommandos, auch dem neu aufzustellenden
Territorialen Führungskommando der Bundeswehr unterstellt werden. Die
Unterstellungswechsel der Fähigkeitskommandos sowie des Logistikkommandos der
Bundeswehr sind umfangs- und ressourcenneutral geplant.
Zum Unterstellungswechsel der Fähigkeitskommandos von der
Streitkräftebasis zum Heer wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der Kopflastigkeit über
die im Eckpunktepapier hinaus genannten Beispiele im Querschnitt aller
Stabs- und Verwaltungsdienststellen in der Bundeswehr?
Die Untersuchungen zur Umsetzung der „Eckpunkte für die Bundeswehr der
Zukunft“ erstrecken sich, über die Strukturen der Streitkräfte hinaus, auch auf
strukturelle Aspekte der Bundeswehrverwaltung. Von den insgesamt 51.129
Dienstposten der Bundeswehrverwaltung sind 18.484 in den Bundesämtern und
Zentralen Lehreinrichtungen eingerichtet. Die Aufgabenerledigung erfolgt
bereits heute im Schwerpunkt auf der Ortsebene (32.645 Dienstposten).
Sollte gleichwohl auch innerhalb der Wehrverwaltung eine gewisse
Kopflastigkeit entstanden sein, ist konsequent gegenzusteuern. Ziel ist eine Stärkung der
Eigenverantwortlichkeit in der Aufgabenerfüllung auf örtlicher und regionaler
Ebene. Insbesondere gilt es, die BwDLZ als entscheidungskompetente und
fachlich eigenständige Servicepartner für die Truppe vor Ort zu stärken. Dazu
wurde beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. Daneben wird
derzeit bereits die Stärkung der regionalen Führungsebene für die
Bundeswehrfeuerwehren abschließend geprüft.
13. Inwiefern plant die Bundesregierung zur Reduzierung der Kopflastigkeit
in den zahlreichen Verwaltungsdienststellen, die Inspekteure und
Kommandeure der jeweiligen Einrichtungen bei der Identifizierung
überschüssiger Dienstposten und Aufgabenbereiche einzubeziehen?
Die Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche sowie die betroffenen
Dienststellenleitungen der unmittelbar dem Bundesministerium der
Verteidigung unterstellten militärischen Dienststellen sind in die laufenden
Untersuchungen zur Umsetzung der „Eckpunkte für die Bundeswehr“ der Zukunft
durch die federführenden Abteilungen über verschiedene Projektgruppen eng
eingebunden und arbeiten in ihrer jeweiligen Verantwortung zu.
14. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer eigenen
Reformvorschläge die Aktualität der sogenannten Neuausrichtung der
Bundeswehr aus den Jahren 2010 und 2011 mitsamt den angeschlossenen
Konzepten beispielsweise der Struktur „HEER2011“, und sind hier neue
Strukturkonzepte infolge der nun angestrebten Reformen geplant?
Die Reformen im Zusammenhang mit der „Neuausrichtung der Bundeswehr“
der Jahre 2010/2011 haben die Bundeswehr konsequent auf die Erbringung von
Beiträgen zu Einsätzen im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements
ausgerichtet. Seit der mit dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016
angestoßenen Re-Fokussierung der Bundeswehr auf die Aufgaben der Landes- und
Bündnisverteidigung wurden die Führungsstrukturen der Streitkräfte jedoch
nicht angepasst. Die mit den „Eckpunkten für die Bundeswehr der Zukunft“
beschlossenen Änderungen zielen insbesondere auf schlankere Strukturen in den
Streitkräften durch Straffung der Führungsstrukturen, Reduzierung von
Schnittstellen und konsequente Stärkung der „Truppe“ sowie auf Verbesserungen bei
der Einsatzbereitschaft ab. Die Truppenstrukturen, die Stationierung und der
angestrebte Personalumfang der Bundeswehr bleiben davon unberührt.
Folgekonzepte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl und Bedeutung der
sogenannten Fähigkeitskommandos wie beispielsweise des Kommandos
Feldjäger in der Feldjägertruppe vor dem Hintergrund der einerseits im
Eckpunktepapier festgestellten zunehmenden Kopflastigkeit und
andererseits des Umstandes, dass derartige Kommandos nach Ansicht der
Fragesteller viele Jahrzehnte in der Bundeswehr nicht benötigt worden sind?
Fähigkeitskommandos bündeln Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung bei
gleichzeitiger Minimierung der Stabsstrukturen. Diese Zentralisierung von
Aufgabe, Führung, Weiterentwicklung und Ausbildung in
Fähigkeitskommandos hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt und stellt einen Beitrag zur
Stärkung der Truppenstrukturen dar. Das Kommando Feldjäger der
Bundeswehr, das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr und das Multinationale
CIMIC (Civil Military Cooparation) Command sind bereits entsprechend
optimiert und werden daher gemäß der „Eckpunkte für die Bundeswehr der
Zukunft“ umfangs- und ressourcenneutral der Dimension Land zugeordnet. Die
Bildung weiterer Fähigkeitskommandos wird untersucht.
16. Wie hat sich der Personalkörper des Bundesministeriums der
Verteidigung seit dem Jahr 2000 in der Anzahl der Beschäftigten entwickelt, wie
bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung unter den im
Eckpunktepapier genannten Aspekten der Kopflastigkeit und
Verantwortungsdiffusion, und welche personellen Zielgrößen werden für das
Bundesministerium der Verteidigung zukünftig angestrebt?
Die Dienstpostenumfänge im Bundesministerium der Verteidigung haben sich
seit dem Jahr 2000 wie folgt verändert.
Jahr Dienstpostenumfang BMVg
2000 3.412
2001 3.228
2002 3.292
2003 3.314
2004 3.234
2005 3.254
2006 3.197
2007 3.141
2008 3.128
2009 3.061
2010 3.052
2011 3.061
2012 3.053
2013 2.446
Jahr Dienstpostenumfang BMVg
2014 2.229
2015 2.176
2016 2.216
2017 2.319
2018 2.602
2019 2.720
2020 2.838
2021 2.933
Jul 21 2.927
Erforderlich ist eine strukturelle Verschlankung des Bundesministeriums der
Verteidigung durch Aufgabenkritik und Binnenoptimierung sowie die
Abschichtung nicht zwingend ministeriell wahrzunehmender Aufgaben in den
nachgeordneten Bereich mit dem Ziel klarer Verantwortlichkeiten und der
Fokussierung auf ministerielle Kernaufgaben. Entsprechende Festlegungen zu
Aufbau und Umfang des Bundesministeriums der Verteidigung sollen diesem
Rational folgend zu Beginn der nächsten Legislaturperiode getroffen werden.
17. Durch welche Maßnahmen soll sich die Führungsorganisation im
Heimatschutz und in der Nationalen Territorialen Verteidigung im Sinne
eines gesamtstaatlichen Ansatzes künftig noch enger mit den Strukturen
der zivilen Verteidigung vernetzen und koordinieren (siehe „Eckpunkte
für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 8)?
Die Bundeswehr leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheitsvorsorge
Deutschlands, zum Schutz der Heimat und der Nationalen Territorialen
Verteidigung. In der Verantwortung des Nationalen Territorialen Befehlshabers
werden gemäß der „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ insgesamt fünf
Heimatschutzregimenter aufgestellt, wodurch die territoriale
Führungsorganisation gestärkt und die Einsatzbereitschaft der Reserve erhöht wird. Gleichzeitig
wird untersucht, in welchen Bereichen die Landeskommandos gestärkt werden
müssen.
18. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass
sie sowohl eine aktive vollausgestattete Truppe bis zur nichtaktiven
Ausbringung in der Reserve als auch die Integration von „state-of-the-art“-
Hochtechnologie gewährleisten kann (siehe „Eckpunkte für die
Bundeswehr der Zukunft“, S. 10 f.)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Aussage des Autors Matthias Wachter, dass der geplante
Personalaufwuchs auf 203.000 Soldaten bei gleichzeitig mehr Investitionen in
Ausrüstung und neue Technologien nicht finanzierbar sei und
priorisieren müsse (siehe loyal, Ausgabe 5, S. 7) für ihr eigenes Handeln?
19. Wer soll Mitglied des Strategischen Planungsboards der Leitung werden,
und bis wann soll es aufgestellt sein (siehe „Eckpunkte für die
Bundeswehr der Zukunft“, S. 11)?
Die Fragen 18, 18a und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland steht aufgrund seiner geografischen Lage in der Mitte Europas,
seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der existenziellen Verbindung
der deutschen mit der europäischen Sicherheit besonders in der Pflicht. Die
„Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ haben dazu die mit dem
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr beschriebene Nationale Ambition als weiterhin
handlungsleitend bestätigt. Die Bundeswehr der Zukunft soll mit einem breiten
Mix an Fähigkeiten ausgeplant werden, um ihren Auftrag und ihre Aufgaben
gemäß Weißbuch von 2016 weiterhin verlässlich und erfolgreich erfüllen zu
können. Die Planungen richten sich daher schon heute auf eine qualitativ und
quantitativ ausgewogene Bundeswehr mit einer leistungsstarken Reserve
entlang der anspruchsvollsten Aufgabe, der Landes- und Bündnisverteidigung,
aus. In der Umsetzung kommt es jetzt vor dem Hintergrund knapper
Ressourcen darauf an, durch Ausbalancierung der Faktoren Quantität, Qualität,
Exzellenz und Zeit den Weg zum Erreichen der Nationalen Ambition aktiv zu
gestalten. Dazu wird noch in diesem Jahr im Rahmen der Umsetzung der „Eckpunkte
für die Bundeswehr der Zukunft“ eine Anpassung der Instrumente zur
strategischen Steuerung der Planung einschließlich des strategischen Planungsboards
der Leitung untersucht. Festlegungen hierzu sind noch nicht getroffen.
Zur Umsetzung der Nationalen Ambition und damit auch zur Realisierung der
in den vergangenen Jahren entschiedenen Umfänge für militärisches und ziviles
Personal ist eine stetig steigende Finanzlinie des Einzelplans 14 entsprechend
der Beschlüsse des NATO-Gipfeltreffens in Wales 2014 erforderlich.
20. Welche Kriterien und Parameter umfasst das neu zu entwickelnde
Berichtswesen zur Information des Parlaments, und bis wann soll es
umgesetzt werden (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“,
S. 18)?
21. Welche Kriterien und Parameter umfasst die neu zu entwickelnde
Strategische Jahresweisung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, und bis
wann soll sie umgesetzt werden (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr
der Zukunft“, S. 8)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Vor dem Hintergrund der internen Umsetzung der „Eckpunkte für die
Bundeswehr der Zukunft“ in konkrete Bearbeitungsaufträge durch zuständige
Fachreferate des Bundesministeriums der Verteidigung wird o. a. Fragestellung derzeit
für den Generalinspekteur der Bundeswehr in engem Zusammenhang mit der
Erarbeitung einer Strategischen Jahresweisung tiefgehend untersucht und
konzeptionell aufbereitet. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit die
Strategische Jahresweisung mit dem neuen Berichtswesen chronologisch-inhaltlich
verknüpft werden kann, um eine Zielnachhaltung und Umsetzungssteuerung
wesentlicher Vorgaben der Strategischen Jahresweisung zu ermöglichen.
Bezüglich der zu berücksichtigenden Kriterien/ Parameter werden die bereits in
den „Eckpunkten für die Bundeswehr der Zukunft“ erwähnten Kategorien
Personal, Ausbildung/Übung, Material sowie die dreiphasige
Einsatzbereitschaftssystematik zur Steuerung von Be- und Entlastung von Personal und Material
betrachtet und entsprechend weiter operationalisiert, gegebenenfalls erweitert
sowie ihre Verwendung für kategoriespezifische Vorgaben im Rahmen der
Strategischen Jahresweisung geprüft.
Mit einem ersten Untersuchungsergebnis in Bezug auf den Bericht nach neuer
Systematik ist im vierten Quartal 2021 zu rechnen, die Herausgabe des Berichts
nach neuer Systematik ist für das Ende des zweiten Quartals 2022 avisiert.
22. Wann hat zuletzt eine Überprüfung aktueller Verwaltungsvorschriften,
sogenannter Abgrenzungserlasse, bezüglich des sich aus Artikel 87b des
Grundgesetzes (GG) ergebenden Trennungsgebotes der Streitkräfte und
der Bundeswehrverwaltung stattgefunden, und zu welchen Ergebnissen
kam man?
Im Rahmen der Erstellung und inhaltlichen Aktualisierung von
Verwaltungsvorschriften ist eine Rechtsprüfung vorgesehen, welche unter anderem die
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften umfasst. Herausgebende
Stellen von Verwaltungsvorschriften haben eventuelle Beanstandungen aus der
Rechtskonformitätsprüfung zu beachten und zu befolgen. Die speziell hier
angesprochenen Abgrenzungserlasse folgen den Festlegungen der „Grundsätze
für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation
im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr (Dresdner Erlass
vom 21. März 2012)“ für die Bundeswehr. Die dort getroffenen Zuweisungen
von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung legen die sich aus Artikel 87a
und 87b des Grundgesetzes ergebenden verfassungsmäßigen
Aufgabentrennungen fest und sind nach wie vor gültig.Eventuell sich aus der Umsetzung der
„Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ ergebende Anpassungsbedarfe
werden entsprechend berücksichtigt.
23. Wie bewertet die Bundesregierung eine Auflösung des in Artikel 87b GG
festgeschriebenen Trennungsgebotes der Streitkräfte und der
Bundeswehrverwaltung?
Das Trennungsgebot, das in seiner Umsetzung eine institutionelle und
aufgabenbezogene Eigenständigkeit von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung
erfordert, dient sowohl der Verwaltungsökonomie und der Entlastung der
Streitkräfte von administrativen Aufgaben als auch der Vorbeugung einer
übermäßigen Machtkonzentration. Es gibt keinen Handlungsbedarf für eine
Auflösung des verfassungsrechtlich festgeschriebenen Trennungsgebotes. Das
Zusammenwirken von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung ist reibungsfrei.
Die Erledigung der Bedarfsdeckungsaufgaben durch entsprechend qualifiziertes
Personal erlaubt eine Konzentration der Truppe auf streitkräftespezifische
Aufgaben. Diese Arbeitsteilung ist auch mit Blick auf die Landes- und
Bündnisverteidigung funktional. Namentlich gilt das auch für den Verteidigungsfall: Die
Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte geht dann auf die
Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler über; die unterstützenden Aufgaben sind in
Verantwortlichkeit der Bundesministerin oder des Bundesministers der
Verteidigung fortzuführen.
a) Welche Vorteile könnten sich aus einer Auflösung des
Trennungsgebotes ergeben?
Mit einer Auflösung des Trennungsgebotes wären aus verfassungsrechtlicher
und aus organisatorischer Sicht keine Vorteile verbunden.
b) Welche Nachteile könnten sich aus einer Auflösung des
Trennungsgebotes ergeben?
Gegen die Auflösung des in Artikel 87b des Grundgesetzes festgeschriebenen
Trennungsgebotes sprechen die Gründe seiner verfassungsrechtlichen
Einfügung. Eine Aufhebung des historisch hergeleiteten und organisationsrechtlich
tradierten verfassungsrechtlichen Trennungsgebots von Streitkräften und
Bundeswehrverwaltung würde dazu führen, dass die Streitkräfte mit Aufgaben
betraut werden müssten, die nicht streitkräftespezifisch sind wie beispielsweise
die personelle sowie materielle Bedarfsdeckung.
24. Inwiefern ist es geplant, die Finanzierung von multinationalen
Rüstungskooperationen (Beispiel: Future Combat Air System), bei denen ein
Spill-Over-Effekt angenommen wird, zukünftig in Teilen über den
Einzelplan 60 abzubilden?
a) Falls ja, warum?
b) Falls nein, warum nicht?
c) Erkennt die Bundeswehr hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz
der Haushaltsklarheit?
Die Fragen 24 und 24a bis 24c werden gemeinsam beantwortet.
Derartige Planungen bestehen derzeit nicht. Ausgaben für Vorhaben im Bereich
der Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung sowie der militärischen
Beschaffungen werden auf Grundlage der haushaltsgesetzlichen Vorgaben und
entsprechend der Zweckbestimmung des Einzelplans 14 dort gebucht. So wird
auch bei dem beispielhaft genannten Vorhaben Future Combat Air System
verfahren.
25. Über welchen Zeitraum soll sich der langfristige Planungsrahmen des
vorgeschlagenen Bundeswehrplanungsgesetzes erstrecken, und wie wird
die „intensive Beteiligung des Parlamentes“ sichergestellt (siehe
„Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 26)?
a) Welche Vorteile besitzt ein Bundeswehrplanungsgesetz gegenüber
der bisherigen Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen?
b) Welche Nachteile besitzt ein Bundeswehrplanungsgesetz gegenüber
der bisherigen Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen?
Die Fragen 25, 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet.
Im Vordergrund steht die Herstellung einer zuverlässigen Grundlage für die
Finanzierung wesentlicher, im gesamtstaatlichen Interesse stehender
Großvorhaben, insbesondere auch im Rahmen internationaler oder multinationaler
Kooperationen. Problematisch ist hierbei regelmäßig die lange Vorlaufzeit zur
Vorbereitung sowie der insoweit nicht prognostizierbare Zeitpunkt eines
Vertragsabschlusses. Die Berücksichtigung der Finanzbedarfe für derartige Großvorhaben
ist im Zuge der jeweiligen Aufstellung des Haushalts sowie der Finanzplanung
des Bundes bei den gegenwärtig für den Einzelplan 14 erreichbaren Plafonds
meist nur unter Inkaufnahme der Verdrängung von unverzichtbaren kleineren
und mittleren Vorhaben sowie den Betrieb und die Einsatzfähigkeit der
Streitkräfte erforderlichen Ausgaben möglich. Alternativ wäre der Plafond des
Einzelplans 14 so zu erhöhen, dass die Finanzbedarfe bedeutender Großvorhaben
ohne derartige Verdrängungseffekte veranschlagt werden können. Nicht
vorhersehbare Verzögerungen bei diesbezüglichen Vertragsabschlüssen bedingen
sodann jedoch, dass der Plafond des Einzelplans 14, der für die Zielerreichung
der Nationalen Ambition stetig steigen muss, darüber hinaus für die
betreffenden Großvorhaben noch weiter erhöht werden müsste, wobei etatisierte
Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen regelmäßig aufgrund nicht realisierter
Vertragsabschlüsse nur teilweise in Anspruch genommen werden.
Die Überlegungen zur Ausgestaltung eines solchen Gesetzes sind noch nicht
abgeschlossen. Laufzeit, Umfang und sonstige Inhalte der gesetzlichen
Regelung sind dabei sorgsam abzuwägen.
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ISSN 0722-8333]