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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.08.2021

Aktualisiert

09.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/3149512.07.2021

Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft

der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mitte Mai dieses Jahres haben die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer und der Generalinspekteur der Bundeswehr das Papier „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ veröffentlicht. Dieses Papier beinhaltet zahlreiche Ankündigungen für Reformen, sowie Überlegungen und Prüfaufträge für weitergehende Veränderungen in der Truppe. Derartige Strukturreformen sind dem Wesen von Streitkräften immanent. Streitkräfte müssen sich stets in ihrer Schwerpunktsetzung, Fähigkeitsbereitstellung und auch hinsichtlich ihrer selbstgewählten Organisationsstrukturen möglichst flexibel an Lageänderungen anpassen, um bedarfsgerecht agieren zu können. Die Geschichte der Bundeswehr ist von zahlreichen Strukturreformen gekennzeichnet, die häufig mit einer veränderten Beurteilung der Sicherheitslage einhergingen.

Während der letzten großen Reform der Bundeswehr in den Jahren 2010/2011 wurde die Bundeswehr konsequent auf die Wahrnehmung von internationalen Stabilisierungsoperationen getrimmt, die Material- und Personalbereitstellung entsprechend reduziert und der Bereich der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung zum Nebenauftrag heruntergestuft. Wenngleich in den vergangenen Jahren einige Punkte dieser Reformen bereits überarbeitet wurden (Stichwort: Trendwende Personal und Material) und der Bereich Landesverteidigung seit dem Weißbuch 2016 wieder verstärkt betrachtet wird, entspricht die Struktur der Truppe heute noch weitestgehend den Zielvorstellungen von 2011.

Auf den ersten Blick erscheint eine strukturelle Anpassung der Bundeswehr an die aktuellen Anforderungen daher ebenso schlüssig zu sein, wie sich Reformbedarf aus den nach Ansicht der Fragesteller massiven Defiziten im Bereich der Rüstungsbeschaffung, der Nutzung und der Verwaltung ableiten lässt. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung unternimmt den Versuch, diesem Reformbedarf im Schwerpunkt durch Anpassungen der bestehenden Strukturen und sekundär durch strukturelle Neuordnungen gerecht zu werden. Entscheidend ist jedoch nicht eine Reform zum Selbstzweck, sondern dass die Truppe in die Lage versetzt wird, den bekannten Bedarf zukünftig besser zu erfüllen. Das Eckpunktepapier lässt nach Ansicht der Fragesteller vielfach unklar, inwiefern den angekündigten Neuordnungen jeweils konkret eine solche Überlegung zugrunde liegt. Auch lässt sich insbesondere nicht erkennen, inwiefern die von der Bundesregierung erkannte „Kopflastigkeit“ der Bundeswehr durch die Reformen reduziert werden soll. Auffällig ist, dass laut Eckpunktepapier zwar zwei Organisationsbereiche aufgelöst werden sollen, an deren Stelle jedoch anderswo neue Kommandobehörden aufgebaut werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Inwiefern lässt sich die von der Bundesregierung im Papier „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ mehrfach attestierte Kopflastigkeit und Verantwortungsdiffusion der Streitkräfte durch konkrete Zahlen und Beispiele belegen, und was waren die maßgeblichen Feststellungen, die dieser Lagebeurteilung zugrunde lagen?

2

Wie hat sich die Anzahl der Offiziere in der Bundeswehr seit dem Jahr 2000 nach Besoldungsgruppen und im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl von Soldaten in der Bundeswehr entwickelt (bitte die Punkte getrennt und nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie hat sich die Anzahl der in der Bundeswehr in Verwaltungstätigkeiten eingesetzten Soldaten seit dem Jahr 2000 im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl von Soldaten der Bundeswehr entwickelt, und wie hoch ist hieran der Anteil von Offizieren?

4

Wie viele Dienstposten in Verwaltungsdienststellen müssten nach Beurteilung der Bundesregierung reduziert werden, um auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung von Verwaltungsdienstposten der Bundeswehr in den vergangenen 20 Jahren die durch die Bundesregierung festgestellte Kopflastigkeit der Truppe im Sinne der Ziele des Eckpunktepapiers angemessen zu reduzieren?

5

Inwiefern strebt die Bundesregierung konkret an, über die genannten Fälle des Eckpunktepapiers hinaus Dienstposten von Verwaltungsdienststellen in die Truppe zu verlegen, und welche konkreten Beispiele gibt es, inwiefern diese neuen Dienstposten in der Truppe benötigt werden und verwendet werden können?

6

Inwiefern können die durch wegfallende Verwaltungsdienstposten beispielsweise im Bundesministerium der Verteidigung frei werdenden Soldaten aufgrund ihres jeweiligen Dienstgrades adäquat und fachgerecht in Truppenverwendungen eingesetzt werden, und verändern sich beispielsweise durch die wegfallenden Verwendungsmöglichkeiten im Bundesministerium der Verteidigung die Chancen für Berufsoffiziere, General zu werden?

7

Welche Auswirkungen haben die angekündigten Reformen auf die Laufbahnen der Offiziere und Unteroffiziere beispielsweise hinsichtlich der geplanten Dienstposten für Berufssoldaten, die daraus resultierenden Übernahmechancen zu selbigem und letztendlich die Anzahl an General- und Generalstabsdienstposten in der Bundeswehr?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Verhältnisses von Dienstpostenzahlen zwischen der kämpfenden Truppe sowie Unterstützungskräften und Stabsdienst-, Kommando- sowie sonstigen Dienstposten, die verwaltenden Tätigkeiten zuzuordnen sind, seit Aufstellung der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes im Jahr 2000?

a) Wie haben sich die Anteile der jeweiligen Gruppen am Personalbudget der Bundeswehr im gleichen Zeitraum verändert?

9

Inwiefern konterkariert nicht die Neuaufstellung von mehreren Kommandos und neuen Einrichtungen, wie beispielsweise des Weltraumkommandos, des Territorialen Führungskommandos und des Generalarztes der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung, die durch Auflösung der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes frei werdenden Dienstposten, indem diese unmittelbar an anderer Stelle wieder neu entstehen?

a) Falls nein, durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz der Neuaufstellungen die Kopflastigkeit der Truppe nachhaltig reduziert wird?

10

Wie viele Dienstposten werden durch den Wegfall der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes im Sinne des Eckpunktepapiers eingespart werden können?

11

Wie viele zusätzliche Dienstposten werden im Bereich der zukünftigen Dimensionen im Vergleich zu deren heutigen Äquivalenten zusätzlich benötigt, um die von der Streitkräftebasis und dem Zentralen Sanitätsdienst übernommenen Truppenteile aufnehmen und führen zu können?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der Kopflastigkeit über die im Eckpunktepapier hinaus genannten Beispiele im Querschnitt aller Stabs- und Verwaltungsdienststellen in der Bundeswehr?

13

Inwiefern plant die Bundesregierung zur Reduzierung der Kopflastigkeit in den zahlreichen Verwaltungsdienststellen, die Inspekteure und Kommandeure der jeweiligen Einrichtungen bei der Identifizierung überschüssiger Dienstposten und Aufgabenbereiche einzubeziehen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Reformvorschläge die Aktualität der sogenannten Neuausrichtung der Bundeswehr aus den Jahren 2010 und 2011 mitsamt den angeschlossenen Konzepten beispielsweise der Struktur „HEER2011“, und sind hier neue Strukturkonzepte infolge der nun angestrebten Reformen geplant?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl und Bedeutung der sogenannten Fähigkeitskommandos wie beispielsweise des Kommandos Feldjäger in der Feldjägertruppe vor dem Hintergrund der einerseits im Eckpunktepapier festgestellten zunehmenden Kopflastigkeit und andererseits des Umstandes, dass derartige Kommandos nach Ansicht der Fragesteller viele Jahrzehnte in der Bundeswehr nicht benötigt worden sind?

16

Wie hat sich der Personalkörper des Bundesministeriums der Verteidigung seit dem Jahr 2000 in der Anzahl der Beschäftigten entwickelt, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung unter den im Eckpunktepapier genannten Aspekten der Kopflastigkeit und Verantwortungsdiffusion, und welche personellen Zielgrößen werden für das Bundesministerium der Verteidigung zukünftig angestrebt?

17

Durch welche Maßnahmen soll sich die Führungsorganisation im Heimatschutz und in der Nationalen Territorialen Verteidigung im Sinne eines gesamtstaatlichen Ansatzes künftig noch enger mit den Strukturen der zivilen Verteidigung vernetzen und koordinieren (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 8)?

18

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass sie sowohl eine aktive vollausgestattete Truppe bis zur nichtaktiven Ausbringung in der Reserve als auch die Integration von „state-of-the-art“-Hochtechnologie gewährleisten kann (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 10 f.)?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Autors Matthias Wachter, dass der geplante Personalaufwuchs auf 203 000 Soldaten bei gleichzeitig mehr Investitionen in Ausrüstung und neue Technologien nicht finanzierbar sei und priorisieren müsse (siehe loyal, Ausgabe 5, S. 7) für ihr eigenes Handeln?

19

Wer soll Mitglied des Strategischen Planungsboards der Leitung werden, und bis wann soll es aufgestellt sein (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 11)?

20

Welche Kriterien und Parameter umfasst das neu zu entwickelnde Berichtswesen zur Information des Parlaments, und bis wann soll es umgesetzt werden (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 18)?

21

Welche Kriterien und Parameter umfasst die neu zu entwickelnde Strategische Jahresweisung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, und bis wann soll sie umgesetzt werden (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 8)?

22

Wann hat zuletzt eine Überprüfung aktueller Verwaltungsvorschriften, sogenannter Abgrenzungserlasse, bezüglich des sich aus Artikel 87b des Grundgesetzes (GG) ergebenden Trennungsgebotes der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung stattgefunden, und zu welchen Ergebnissen kam man?

23

Wie bewertet die Bundesregierung eine Auflösung des in Artikel 87b GG festgeschriebenen Trennungsgebotes der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung?

a) Welche Vorteile könnten sich aus einer Auflösung des Trennungsgebotes ergeben?

b) Welche Nachteile könnten sich aus einer Auflösung des Trennungsgebotes ergeben?

24

Inwiefern ist es geplant, die Finanzierung von multinationalen Rüstungskooperationen (Beispiel: Future Combat Air System), bei denen ein Spill-Over-Effekt angenommen wird, zukünftig in Teilen über den Einzelplan 60 abzubilden?

a) Falls ja, warum?

b) Falls nein, warum nicht?

c) Erkennt die Bundeswehr hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Haushaltsklarheit?

25

Über welchen Zeitraum soll sich der langfristige Planungsrahmen des vorgeschlagenen Bundeswehrplanungsgesetzes erstrecken, und wie wird die „intensive Beteiligung des Parlamentes“ sichergestellt (siehe „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“, S. 26)?

a) Welche Vorteile besitzt ein Bundeswehrplanungsgesetz gegenüber der bisherigen Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen?

b) Welche Nachteile besitzt ein Bundeswehrplanungsgesetz gegenüber der bisherigen Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen?

Berlin, den 23. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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